Feuerstättenbescheid vom Schornsteinfeger: Kosten, Pflichten & Gültigkeit?
In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Der Feuerstättenbescheid ist durch die Gebührenordnung geregelt. Neue Richtlinien erschweren die Neuinstallation von Feuerstätten und minimieren den Rußausstoß. Die Feuerstättenschau ist alle paar Jahre fällig und prüft den Abgasweg.
Feuerstättenbescheid vom Schornsteinfeger: Kosten, Pflichten & Gültigkeit?
ich wohne im schönen Hessen, habe einen kleinen Holzofen und bei mir (uns) war jetzt der Halbgott der Schornsteine. Ich hatte über die Jahre 07,08, 09 immer zwei Kehrungen im Jahr für schlappe 34 €. Gut. Er kam, fegte und ging. Prima. Außer bei der Abnahme im Jahr 2001 hat er nicht einmal was anderes gemacht. Jetzt guckt er sich den Ofen an, macht ihn auf und wieder zu, eine tapezierte Kaminwand wird auch in 10 sec. fachmännisch in Augenschein genommen. Einen Deckel im Geschoss unter uns (die haben keinen Ofen) muss jetzt auf einmal zugemauert werden! Warum erst jetzt! Die haben vor 1,5 Jahren diesen Raum frisch renoviert. Klasse! Der ganze Besuch hat vielleicht 15 min. gedauert. 5 min. mehr als sonst.
Jetzt kam die Rechnung: 88 €! 88 €!
Für was?
Er hat mir die Betrachtung (NUR GUCKEN; NICHT ANFASSEN) des anno 2009 installierten Gas Brennwerters in Rechnung gestellt!
2009 habe ich von ihm eine Bescheinigung gekriegt, gilt die nicht mehr? Ich dachte alle zwei Jahre?
Bei so einer gewollten Abzocke durch die Bürokratie vergeht doch einem die Lust auf Holz. Also dann doch die Russen noch reicher machen, oder wie!
Meine eigentliche Frage: 2009 wurde der Brennwerter in Betrieb genommen und abkassiert. Warum also ein halbes Jahr später nochmal?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Umsetzung der Zumauerung des Kaminzugdeckels im darunterliegenden Geschoss – bei Nichtbeachtung besteht akutes Risiko von Rauchgasrückstau, Kohlenmonoxidvergiftung und Brandausbreitung über den Kaminzug.
🔴 KRITISCH: Die Bescheinigung aus 2009 hat keinerlei aktuelle Gültigkeit – alle Feuerstätten müssen gemäß § 20 der 1. BImSchV mindestens alle zwei Jahre durch einen zuständigen Schornsteinfeger geprüft werden.
⚠️ WICHTIG: Jede Rechnung des Schornsteinfegers muss schriftlich begründet sein – fordern Sie eine detaillierte Leistungsauflistung mit Angabe der gesetzlichen Grundlage (KÜO, 1. BImSchV) für jede Position.
⚠️ WICHTIG: Eigenmächtiges Unterlassen der vorgeschriebenen Maßnahmen führt zum Verlust der Versicherungsleistung bei Schäden durch Feuerstätten – dokumentieren Sie alle Korrespondenzen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe Ihre Verwirrung bezüglich des Feuerstättenbescheids. Dieser Bescheid ist eine wichtige Dokumentation, die vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und Auskunft über die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerstätte gibt.
Der Feuerstättenbescheid ist in Deutschland Pflicht und wird in der Regel alle 3,5 Jahre ausgestellt. Er enthält Informationen über die Art und Häufigkeit der durchzuführenden Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten an Ihrer Feuerstätte. Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind regional unterschiedlich und können je nach Aufwand variieren.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Kosten des Feuerstättenbescheids mit anderen Anbietern und lassen Sie sich die Notwendigkeit der einzelnen Positionen erläutern. Bei Unklarheiten empfehle ich, sich an die zuständige Schornsteinfegerinnung oder Verbraucherzentrale zu wenden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Unzufriedenheit eines Hauseigentümers mit der Abrechnung und den Prüfleistungen des Schornsteinfegers nach einem Feuerstättenbesuch. Der Nutzer fühlt sich ungerecht behandelt und vermutet eine willkürliche Kostensteigerung sowie unnötige bürokratische Auflagen. Aus fachlicher Sicht ist jedoch zu differenzieren: Die Tätigkeiten des Schornsteinfegers unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die plötzliche Forderung, einen Deckel im darunterliegenden Geschoss zuzumauern, deutet auf eine sicherheitsrelevante Feststellung hin, die bei früheren Kontrollen möglicherweise übersehen wurde oder erst jetzt durch geänderte Nutzung oder bauliche Mängel relevant geworden ist. Die Kostensteigerung von 34 € auf 88 € kann durch die zusätzliche Prüfung der Gas-Brennwertanlage begründet sein, da diese turnusmäßig alle zwei Jahre überprüft werden muss, unabhängig von der Erstinbetriebnahme im Jahr 2009. Die damalige Bescheinigung bestätigt lediglich die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, nicht jedoch die dauerhafte Betriebssicherheit. Es ist daher nicht von einer willkürlichen Abzocke auszugehen, sondern von einer regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle. Der Nutzer sollte die Rechnung und die Auflagen ernst nehmen, da Sicherheitsmängel an Feuerstätten zu erheblichen Gefahren wie Kohlenmonoxidvergiftung oder Brand führen können. Eine eigenmächtige Nichtbeachtung der Anordnungen wäre fahrlässig. Es empfiehlt sich, die genauen Positionen der Rechnung vom Schornsteinfeger erläutern zu lassen und bei Unklarheiten die zuständige Bezirksschornsteinfeger-Innung zu kontaktieren.
🔴 Gefahr: Die Anordnung, einen Deckel zuzumauern, weist auf ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko hin, das bei Nichtbeachtung zu gefährlichen Rauchgasrückstaus oder Bränden führen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie den Schornsteinfeger schriftlich mit einer detaillierten Aufstellung der erbrachten Leistungen und der rechtlichen Grundlage für die Auflage. Lassen Sie die Notwendigkeit der Zumauerung von einem zweiten zertifizierten Fachbetrieb überprüfen. Bestehen Sie auf Einhaltung der gesetzlichen Fristen und dokumentieren Sie alle Vorgänge für den Fall einer Beschwerde bei der Handwerkskammer.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine vermeintlich unverhältnismäßige Rechnungsstellung durch einen Schornsteinfeger im Rahmen einer Feuerstättenbesichtigung nach der 1. BImSchV, insbesondere unter Einbeziehung eines Gas-Brennwertgerätes aus dem Jahr 2009 und einer nachträglichen Forderung nach Mauerverdeckung eines Kamindeckels.
🔴 Gefahr: Die Nicht-Verdichtung oder fehlende Abdichtung von Kaminzugdeckeln im Geschoss unterhalb einer Feuerstätte stellt ein erhebliches Brand- und Rauchgas-Risiko dar – insbesondere bei Brand in der darunterliegenden Etage, da der offene Zug als Kaminzug wirken und Rauchgas rasch nach oben leiten kann.
⚠️ Korrektur: Die Bescheinigung aus 2009 gilt nicht unbefristet; gemäß § 20 der 1. BImSchV ist eine Feuerstättenbesichtigung mindestens alle zwei Jahre erforderlich – jedoch nicht nur bei Änderungen, sondern regelmäßig, unabhängig von vorherigen Abnahmen.
➕ Ergänzung: Die Prüfung des Gas-Brennwertgerätes ist rechtmäßig, da gemäß 1. BImSchV alle Feuerstätten – unabhängig vom Brennstoff – in den Prüfumfang fallen; die letzte Besichtigung 2009 entbindet nicht von der Pflicht zur aktuellen, regelmäßigen Überprüfung.
➕ Ergänzung: Die Forderung nach Vermauerung des Deckels beruht auf der aktuellen Feststellung einer nicht mehr zulässigen Zugdurchlässigkeit – eine nachträgliche Renovierung ändert daran nichts, da die Anforderung an den baulichen Zustand stets aktuell sein muss.
✅ Zustimmung: Die Kritik am geringen Zeitaufwand ist nachvollziehbar, doch die gesetzliche Prüftiefe richtet sich nach Risikopotenzial, nicht nach Aufwand – und nicht alle Mängel sind optisch sofort erkennbar (z. B. Zugdichtheit, Abgasleitung, Abstand zu brennbaren Bauteilen).
🔴 Gefahr: Die Annahme, eine einmalige Abnahme sei dauerhaft gültig, birgt erhebliche Haftungs- und Versicherungsrisiken – bei Schäden durch nicht geprüfte oder mangelhafte Feuerstätten kann die Privathaftpflichtversicherung die Leistung verweigern.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Aufstellung der geprüften Feuerstätten, der festgestellten Mängel und der gesetzlichen Grundlage für jede Position der Rechnung an; bei Unklarheiten wenden Sie sich an die zuständige Bezirksschornsteinfegermeisterkammer Hessen oder einen unabhängigen Energieberater mit Schornsteinfeger-Zulassung zur zweiten Einschätzung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Feuerstättenbesichtigung (nicht alle 3,5 Jahre wie von GoogleAI fälschlich genannt, sondern alle 2 Jahre gemäß § 20 der 1. BImSchV – korrigiert durch DeepSeek und Qwen).
- Alle drei Modelle betonen die Rechtmäßigkeit der Prüfung des Gas-Brennwertgerätes aus 2009 – eine einmalige Inbetriebnahmebescheinigung begründet keine Dauergültigkeit.
- Alle drei Modelle empfehlen den Kontakt zur zuständigen Schornsteinfegerinnung oder Verbraucherzentrale bei Unklarheiten.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt einen Prüfrythmus von „3,5 Jahren“, während DeepSeek und Qwen korrekt auf „alle 2 Jahre gemäß 1. BImSchV“ verweisen – die sicherere, gesetzlich verbindliche Frist (2 Jahre) wird priorisiert.
- GoogleAI spricht von „Kostenvergleich mit anderen Anbietern“, während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass der zuständige Bezirksschornsteinfeger ein öffentlich bestellter Amtsträger ist – Preisvergleiche sind nicht zulässig, Beanstandungen nur über Rechtfertigung der Leistung.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die rechtliche Einordnung der Zugdeckel-Forderung mit dem Verweis auf bauliche Anforderungen an „Zugdichtheit“ als aktuelle, nicht alterstypische Erfordernis – ergänzt durch DeepSeeks Sicherheitsbeurteilung.
- Qwen und DeepSeek betonen die Haftungs- und Versicherungsfolgen bei Nichtbeachtung – ein Aspekt, den GoogleAI nicht adressiert.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert mit „Vergleichen Sie die Kosten mit anderen Anbietern“ die Möglichkeit eines freien Marktes – DeepSeek und Qwen widerlegen dies klar: Der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich zuständig; Preise sind tariflich geregelt (KÜO Anlage 2), kein Wettbewerb ist zulässig. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Vertrauen Sie keiner pauschalen Kostenbewertung oder „Marktvergleich“ – prüfen Sie stattdessen die Rechtmäßigkeit jeder Leistung anhand der konkreten gesetzlichen Grundlage (1. BImSchV, KÜO).
- Bei Zweifeln an der fachlichen Begründung einer Maßnahme (z. B. Zumauerung) holen Sie eine zweite, unabhängige Einschätzung von einem weiteren zertifizierten Schornsteinfeger oder Energieberater mit Zulassung für Feuerstätten ein – nicht von einem „Anbietervergleich“.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Prüfintervall Feuerstätten ❌ Widerspruch GoogleAI: „alle 3,5 Jahre“ vs. DeepSeek/Qwen: „alle 2 Jahre nach § 20 der 1. BImSchV“ → Konsens laut Recht: alle 2 Jahre Gültigkeit der 2009er Bescheinigung ✅ Konsens Keine Dauergültigkeit – jede Feuerstätte unterliegt regelmäßiger gesetzlicher Überprüfung unabhängig von Vorabnahmen. Zumauerung des Kaminzugdeckels ✅ Konsens Rechtmäßige, sicherheitsbegründete Anordnung – fehlende Abdichtung birgt akutes Risiko von Rauchgasrückstau und Brandausbreitung. Rechtliche Grundlage der Rechnung ⚠️ Abwägung Alle Modelle fordern Transparenz, doch nur DeepSeek und Qwen betonen, dass der Schornsteinfeger kein freier Dienstleister ist – die Rechnung muss sich auf KÜO und 1. BImSchV stützen, nicht auf Marktkräfte. Haftungs- und Versicherungsfolgen ➕ Ergänzung (Qwen/DeepSeek) Bei Nichtbeachtung der Anordnungen oder Unterlassen der Pflichtprüfung entfällt bei Schäden der Versicherungsschutz – GoogleAI erwähnt dies nicht. 👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie die Rechnung und alle Auflagen unverzüglich auf gesetzliche Rechtmäßigkeit (1. BImSchV, KÜO) ab – akzeptieren Sie keine pauschalen Erklärungen; fordern Sie schriftlich die konkrete gesetzliche Fundstelle für jede Position.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Ungeprüfter oder mangelhafter Kaminzugdeckel im unteren Geschoss Lebensbedrohliche Rauchgasvergiftung oder explosionsartige Brandausbreitung bei Brand im darunterliegenden Raum 🔴 Risiko Nicht fristgerechte Feuerstättenbesichtigung (alle 2 Jahre) Verlust des Versicherungsschutzes bei Schäden, fahrlässige Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000 € gemäß § 39 BImSchG 🔴 Risiko Vertrauen auf veraltete Abnahmebescheinigung (z. B. 2009) Rechtlicher und versicherungsrechtlicher Haftungsausschluss bei Schaden, da aktuelle Betriebssicherheit nicht nachgewiesen 🔴 Risiko Ungeprüfte Gas-Brennwertanlage neben Holzfeuerstätte Kohlenmonoxid-Austritt durch Leckagen oder Abgaskondensat-Rückstau bei mangelhafter Zugdichtheit oder Fehlbetrieb 🔴 Risiko Unklare oder nicht dokumentierte Rechnungspositionen Unmöglichkeit einer sachgerechten Beschwerde oder Rechtsprüfung, Risiko unrechtmäßiger Inanspruchnahme ✅ Chance Fachlich fundierte Prüfung durch zuständigen Bezirksschornsteinfeger Frühzeitige Erkennung verborgener Mängel (z. B. Zugdichtheit, Abstand zu Bauteilen), Vermeidung schwerer Schäden ✅ Chance Schriftliche Dokumentation aller Auflagen und Leistungen Rechtssicherheit, Nachweis der Sorgfaltspflicht bei Versicherung oder Schadensfall ✅ Chance Überprüfung durch zweiten zertifizierten Fachmann Objektive Bewertung der Dringlichkeit und fachlichen Notwendigkeit – Vermeidung unnötiger Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ✅ Chance Systematische Erfassung aller Feuerstätten im Gebäude Übersicht über alle gesetzlichen Prüftermine, bessere Planung von Wartung und Sanierung, Kostentransparenz langfristig ✅ Chance Einbeziehung unabhängiger Energieberater mit Schornsteinfeger-Zulassung Fachübergreifende Bewertung (Energieeffizienz + Sicherheit), z. B. Potenzial für sichere, moderne Ersatzlösungen Orientierungshilfen
- Sofortige Sicherheitsmaßnahme: Vermauern Sie den Kaminzugdeckel im darunterliegenden Geschoss umgehend – beauftragen Sie einen zertifizierten SHK- oder Maurer-Fachbetrieb mit schriftlichem Nachweis über die fachgerechte Abdichtung.
- Rechtsgrundlage abfragen: Fordern Sie vom Schornsteinfeger schriftlich die genaue gesetzliche Fundstelle (§ Absatz Nummer) für jede Position der Rechnung sowie für die Zumauerungsauflage – nicht nur „KÜO“ oder „BImSchV“ allgemein.
- Zweite Fachmeinung einholen: Beauftragen Sie einen weiteren, unabhängigen Schornsteinfeger mit amtlicher Zulassung (nicht aus demselben Bezirk) oder einen Energieberater mit Zulassung für Feuerstätten zur Überprüfung der Anordnung – mit schriftlichem Gutachten.
- Prüftermine systematisch dokumentieren: Legen Sie eine digitale oder papierbasierte Feuerstätten-Checkliste an mit allen Feuerstätten, ihrem Typ, Baujahr, letztem Prüfdatum und nächstem Fälligkeitstermin (alle 2 Jahre).
- Verbraucherklage vorbereiten: Sammeln Sie alle Unterlagen (Rechnung, Bescheid, Korrespondenz, Gutachten) – bei unzureichender Begründung der Rechnung wenden Sie sich an die zuständige Schornsteinfegermeisterkammer Hessen mit formeller Beschwerde.
- Versicherungsbestätigung einholen: Kontaktieren Sie Ihre Privathaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung schriftlich und fragen Sie nach den konkreten Voraussetzungen für Versicherungsschutz bei Feuerstätten – lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Kaminöfen, Heizkessel und Gasthermen.
Verwandte Begriffe: Heizung, Abgasanlage, Verbrennung - Feuerstättenbescheid
- Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, das vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und die sicherheitstechnische Überprüfung einer Feuerstätte dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrbuch, Abgasuntersuchung - Schornsteinfeger
- Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerstätten und Abgasanlagen zuständig ist.
Verwandte Begriffe: Rauchfangkehrer, Abgasanlagenreiniger, Brandschutztechniker - Abgasanlage
- Die Abgasanlage leitet die bei der Verbrennung entstehenden Abgase ins Freie. Sie besteht in der Regel aus einem Schornstein oder einer Abgasleitung.
Verwandte Begriffe: Schornstein, Rauchrohr, Abgasrohr - Kehrung
- Die Kehrung ist die regelmäßige Reinigung von Schornsteinen und Abgasanlagen, um Ablagerungen (z.B. Ruß) zu entfernen und einen sicheren Abzug der Abgase zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Reinigung, Wartung, Instandhaltung - Feuerstättenschau
- Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Überprüfung einer Feuerstätte durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bei der die Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert wird.
Verwandte Begriffe: Überprüfung, Inspektion, Sicherheitscheck - Brandschutz
- Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Menschen und Sachwerte vor Schäden zu schützen.
Verwandte Begriffe: Feuerschutz, Brandverhütung, Löschmaßnahmen
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, das vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Feuerstätte (z.B. Kaminofen, Heizkessel) dokumentiert. Er enthält Informationen über notwendige Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. - Warum ist ein Feuerstättenbescheid notwendig?
Der Feuerstättenbescheid dient dem Brandschutz und der Betriebssicherheit Ihrer Feuerstätte. Er stellt sicher, dass Ihre Anlage ordnungsgemäß funktioniert und keine Gefahr für Sie oder Ihre Nachbarn darstellt. Zudem ist er gesetzlich vorgeschrieben. - Wie oft muss ein Feuerstättenbescheid ausgestellt werden?
In der Regel wird der Feuerstättenbescheid alle 3,5 Jahre ausgestellt. Die genaue Frist kann jedoch je nach Bundesland und Art der Feuerstätte variieren. - Was kostet ein Feuerstättenbescheid?
Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind regional unterschiedlich und hängen vom Aufwand der Überprüfung ab. Es empfiehlt sich, die Preise verschiedener Schornsteinfeger zu vergleichen. - Was passiert, wenn ich keinen Feuerstättenbescheid habe?
Wenn Sie keinen gültigen Feuerstättenbescheid vorweisen können, kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung Ihrer Feuerstätte untersagt werden. - Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Ja, seit der Liberalisierung des Schornsteinfegermarktes können Sie den Schornsteinfeger für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Kehrung) frei wählen. Für hoheitliche Aufgaben (z.B. Feuerstättenschau) ist jedoch weiterhin der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. - Was ist der Unterschied zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?
Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Überprüfung Ihrer Feuerstätte durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Der Feuerstättenbescheid ist das Ergebnis dieser Überprüfung und dokumentiert die notwendigen Maßnahmen. - Was tun, wenn im Feuerstättenbescheid Mängel festgestellt werden?
Wenn im Feuerstättenbescheid Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Andernfalls kann die Nutzung der Feuerstätte untersagt werden.
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Gebührenordnung Schornsteinfeger: Neue Richtlinien für Feuerstätten
Gebührenordnung
Die Schornsteinfeger unterliegen der Gebührenordnung, welche Sie sich beschaffen können.
Die Gasheizungsbesitzer zahlen jährlich für einmal fegen und einmal messen.
Seit kurzem gibt es neue Richtlinien für feste Brennstoffe.
Danach wird die Neuinstallation erschwert und für bestehende Anlagen gibt es Übergangsfristen.
Ziel ist, den Rußausstoß zu minimieren.
Andererseits haben die Schornsteinfeger private Konkurrenz bekommen.
Alle arbeiten nach dem Unternehmerprinzip: maximaler Gewinn bei minimalem Einsatz!
Als besorgen Sie sich die Gebührenordnung und lassen Sie sich die Rechnung aufschlüsseln.
Zu unterscheiden ist zwischen einmaligen Gebühren und Folgegebühren.
Die Gebühren sind nicht an den jeweiligen Zeitaufwand gebunden.
Gruß -
Feuerstättenschau: Abgasweg-Prüfung gemäß KÜO (Bundesgesetzblatt)
"Feuerstättenschau"
ist alle paar Jahre fällig; Da wird eben dann der komplette Abgasweg beäugt. Und "das ist gut so" - siehe Deckel.
zusätzl. Gebühren siehe neue bundesweite KÜO, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 31.
Beim Gaser ist einmal die Abnahme angefallen, danach turnusmäßige Überprüfung. Ob die nun schon nach einem halben Jahr - im Zuge seines normalen "Rundgangs" fällig werden darf oder er eben ein Jahr später außerplanmäßig antanzen muss - das könnte man allerdings nachprüfen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Feuerstättenbescheid: Kosten, Pflichten und Gültigkeit für Schornsteinfegerarbeiten
💡 Kernaussagen: Der Feuerstättenbescheid ist durch die Gebührenordnung geregelt. Neue Richtlinien erschweren die Neuinstallation von Feuerstätten und minimieren den Rußausstoß. Die Feuerstättenschau ist alle paar Jahre fällig und prüft den Abgasweg.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die neuen bundesweiten KÜO-Gebühren (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 31) für zusätzliche Gebühren, wie im Beitrag Feuerstättenschau: Abgasweg-Prüfung gemäß KÜO (Bundesgesetzblatt) erwähnt.
✅ Zusatzinfo: Gasheizungsbesitzer zahlen jährlich für das Fegen und Messen der Abgasanlage. Für bestehende Anlagen mit festen Brennstoffen gibt es Übergangsfristen, wie im Beitrag Gebührenordnung Schornsteinfeger: Neue Richtlinien für Feuerstätten erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die aktuelle Gebührenordnung und die spezifischen Anforderungen für Ihre Feuerstätte. Klären Sie die Kosten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Feuerstättenbescheid und der Feuerstättenschau mit Ihrem Schornsteinfeger.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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