Treppenunterseite putzen: Malerarbeit oder Bausache? Kosten & Verantwortlichkeit
In diesem Forum sind Sie: Innenwände📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Verputzen der Treppenunterseite eine Leistung des Bauträgers (Bausache) oder eine Malerarbeit ist. Entscheidend sind die Vereinbarungen in der Baubeschreibung und die Ausführung der übrigen Deckenflächen. Gipsputz hält nicht gut auf Betondecken, Spachtelarbeiten sind oft Malerarbeiten. Die Form der Treppe (gewendelt oder gerade) kann ebenfalls eine Rolle spielen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Treppenunterseite putzen: Malerarbeit oder Bausache? Kosten & Verantwortlichkeit
ABER: Von unserer Treppe wurde lediglich die Verschalung entfernt aber nichts geputzt. Der putze meinte, das gehört zu den Malerarbeiten. Das kann doch nicht sein, oder?
Wir haben unseren Bauträger dazu noch nicht befragt. Aber eine Treppe muss doch verputzt werden, oder? Zumal die Treppeseite offen ist und keine Wand mit Tür eingezogen wird.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige bauphysikalische Prüfung durch zertifizierten Baugutachter – unverputzte Treppenunterseite birgt Risiko für Feuchteschäden, Schimmelbildung und langfristige Materialschädigung.
🔴 KRITISCH: Schriftliche Mängelrügen innerhalb der Gewährleistungsfrist – ohne dokumentierte, fristgerechte Rüge droht Verlust des Anspruchs auf nachträgliche Verputzarbeiten.
⚠️ WICHTIG: Vertragsprüfung auf explizite Gewerkabgrenzung – insbesondere Klärung, ob „Malerarbeiten“ nur Beschichtung oder auch Putzarbeiten umfassen.
⚠️ WICHTIG: Fotodokumentation des Ist-Zustands vor jeglicher Eigenleistung – notwendig für spätere Schadens- oder Kostenregulierung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob das Verputzen der Treppenunterseite zu den Malerarbeiten gehört oder nicht. Laut Ihrer Baubeschreibung sind Maler- und Bodenarbeiten Ihre Sache. Es ist jedoch wichtig zu klären, was genau unter Malerarbeiten in Ihrem Vertrag definiert ist.
Meine Einschätzung: Das Verputzen einer Treppenunterseite wird üblicherweise dem Rohbau oder dem Trockenbau zugeordnet, da es sich um vorbereitende Arbeiten für den eigentlichen Anstrich handelt. Malerarbeiten umfassen in der Regel das Anstreichen oder Tapezieren von bereits verputzten Flächen.
Vorgehensweise: Prüfen Sie Ihre Baubeschreibung genau. Finden Sie eine detaillierte Auflistung der Malerarbeiten? Falls nicht, empfehle ich, den Bauträger schriftlich aufzufordern, die Treppenunterseite fachgerecht zu verputzen. Setzen Sie eine angemessene Frist.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand der Treppenunterseite mit Fotos. Holen Sie sich eine unabhängige Expertise von einem Bau-Sachverständigen, um Ihre Position zu stärken.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abgrenzung von Gewerken beim Rohbau einer Treppe. Der Bauträger hat die Verschalung entfernt, aber die Treppenunterseite nicht verputzt. Der Putzer verweist die Arbeit an den Maler, was eine typische Konfliktstelle bei Bauvorhaben darstellt.
✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung ist korrekt: Eine offene Treppenunterseite muss in der Regel verputzt werden, da sie sichtbar bleibt und ohne Putz keine fertige Oberfläche darstellt. Der Rohputz ist grundsätzlich Sache des Putzers, nicht des Malers.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Putzers, das Verputzen der Treppenunterseite sei Malerarbeit, ist fachlich falsch. Malerarbeiten umfassen in der Regel Beschichtungen und Anstriche auf bereits vorhandenen Putzflächen, nicht das Aufbringen von Putz selbst. Das Verputzen ist ein klassisches Gewerk des Putzers oder Stuckateurs.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Baubeschreibung. Prüfen Sie, ob dort die Treppenunterseite explizit als "geputzt" oder "fertig beschichtet" aufgeführt ist. Fehlt diese Angabe, könnte der Bauträger argumentieren, dass die Sichtbetonfläche bewusst so belassen wurde. In der Praxis ist jedoch eine verputzte und gestrichene Unterseite bei offenen Treppen Standard.
🔴 Gefahr: Wenn Sie die Treppenunterseite nicht rechtzeitig als Mangel reklamieren, droht ein finanzielles Nachsehen. Die Kosten für das nachträgliche Verputzen durch einen Dritten können mehrere hundert bis tausend Euro betragen, je nach Treppengröße und Zugänglichkeit.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den aktuellen Zustand der Treppenunterseite fotografisch. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Bauträger schriftlich und fordern Sie die Fertigstellung der Putzarbeiten an der Treppenunterseite gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Klärung, wer für den Putz zuständig ist, und ziehen Sie bei Uneinigkeit einen Bausachverständigen hinzu.
KI-Analyse (Qwen)
Die Frage nach der Verantwortlichkeit für das Verputzen der Treppenunterseite berührt zentrale Schnittstellen zwischen Hochbau, Ausbau und Gewerkabgrenzung – ein typischer Fall für klare vertragliche und bautechnische Klärung.
🔴 Gefahr: Unverputzte Treppenunterseiten stellen ein erhebliches Risiko für Feuchteschäden, Schimmelbildung und statische Schwächung dar, da offene Putzträger (z. B. Beton oder Mauerwerk) ungeschützt der Raumluft ausgesetzt sind und kapillare Feuchteaufnahme begünstigen.
⚠️ Korrektur: Der Aussage des Putzers, dies sei "Malerarbeit", ist fachlich nicht zu folgen: Malerarbeiten umfassen Beschichtung, Anstrich und Oberflächenveredelung – nicht das Herstellen einer tragfähigen, feuchtebeständigen Putzschicht auf Rohbauteilen.
➕ Ergänzung: Gemäß DINAbk. 18363 und der allgemeinen Gewerkabgrenzung gehört das Verputzen der Treppenunterseite grundsätzlich zum Leistungsumfang des Hochbaus oder des Putzergewerks – es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche, vertraglich wirksame Abweichung zugunsten eines anderen Gewerks.
❌ Widerspruch: Die Annahme, "die Treppe muss doch verputzt werden" sei selbstverständlich, ist unzureichend: Ohne vertragliche Festlegung oder bautechnische Nachweisführung (z. B. Feuchteschutz nach DIN 4108-3) bleibt die Verantwortung unklar – doch die bauphysikalische Notwendigkeit ist gegeben.
✅ Zustimmung: Die Beobachtung, dass die Treppenseite offen ist und keine Wand mit Tür eingezogen wird, unterstreicht die bauphysikalische Dringlichkeit: Offene Flächen erfordern eine diffusionsoffene oder -geschlossene, aber immer vollflächige Oberflächenabsicherung – Putz ist hier die normkonforme Lösung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter oder Statiker, um die bauphysikalische Notwendigkeit und die vertragliche Verantwortlichkeit schriftlich zu klären – vor allem vor Abschluss der Gewerkabnahme oder vor Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass das Verputzen der Treppenunterseite nicht zu den Malerarbeiten gehört, sondern fachlich dem Putzergewerk, Stuckateur oder Hochbau zuzuordnen ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer schriftlichen Dokumentation (Fotos, Mängelrüge) und die Klärung anhand der Baubeschreibung.
- Alle sehen den Bauträger oder das zuständige Gewerk in der Verantwortung – nicht den Maler.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt das Verputzen „üblicherweise Rohbau oder Trockenbau“, während DeepSeek und Qwen deutlich präziser „Putzergewerk“ oder „Hochbau“ benennen – letztere entspricht stärker der DIN 18363 (Qwen) und der Praxis.
- GoogleAI erwähnt keine bauphysikalischen Risiken; DeepSeek benennt finanzielle Folgen, Qwen aber explizit Feuchteschäden, Schimmel und statische Schwächung.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt mit Verweis auf DIN 18363 und DIN 4108-3 – eine verbindliche normative Einordnung, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
- DeepSeek betont die Gefahr des „finanziellen Nachsehens“ mit konkreter Kostenschätzung (mehrere hundert bis tausend Euro); GoogleAI und Qwen bleiben hier vage.
- Qwen weist auf die mögliche Argumentation des Bauträgers hin („Sichtbeton bewusst belassen“), falls vertraglich nicht geregelt – ein Aspekt, den die anderen nicht thematisieren.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht der Annahme, „die Treppe muss doch verputzt werden“ sei selbstverständlich (❌ Widerspruch), während GoogleAI und DeepSeek dies stillschweigend voraussetzen – Qwen verlangt klare bauphysikalische oder vertragliche Nachweisführung. Da Qwen hier das Vorsichtsprinzip stärker einhält und auf Normung verweist, gilt dessen Position als sicherere Einschätzung.
👉 Empfehlung:
- Alle drei KIs stimmen überein: Priorisieren Sie die schriftliche Mängelrüge beim Bauträger – vor jeder eigenen Inanspruchnahme von Malerleistungen oder Eigenleistungen.
- Qwen liefert die fundierteste Begründung (DIN, Bauphysik); DeepSeek die praxisnäheste Kosteneinschätzung; GoogleAI die klarste Handlungsanleitung für Laien – die Kombination aller drei ist entscheidend.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Zuordnung der Leistung (Verputzen) ✅ Kein Maler-, sondern Putzergewerk / Hochbau – vertraglich prüfungsbedürftig, aber fachlich eindeutig. Bauphysikalische Notwendigkeit ⚠️ Qwen benennt klare Risiken (Feuchte, Schimmel, Statik); GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht – Abwägung erforderlich, aber Vorsichtsprinzip gebietet Annahme. Vertragsrelevanz (Baubeschreibung) ✅ Alle drei KIs fordern explizite Prüfung der Baubeschreibung – insbesondere zu „Malerarbeiten“ und „fertiger Oberfläche“. Mängelrüge & Dokumentation ✅ Vollständige Übereinstimmung: Sofortige Fotodokumentation und schriftliche, fristgerechte Rüge beim Bauträger. Verantwortlichkeitsklärung bei Streit ⚠️ GoogleAI und DeepSeek empfehlen Sachverständigen; Qwen fordert ausdrücklich „zertifizierten Baugutachter oder Statiker“ – sicherere Variante mit bauphysikalischer Kompetenz. 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie unverzüglich: Dokumentieren Sie, rügen Sie schriftlich, prüfen Sie den Vertrag – und beauftragen Sie bei Zweifel einen zertifizierten Baugutachter mit bauphysikalischer Expertise, nicht nur einen allgemeinen Sachverständigen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Feuchteeintrag durch unverputzte Betonunterseite Langfristige Bauteilschädigung, Schimmelbildung, gesundheitliche Belastung, nachträgliche Sanierungskosten ab 5.000 € 🔴 Risiko Verlust des Gewährleistungsanspruchs durch verspätete Mängelrüge Keine kostenfreie Nachbesserung – Eigenfinanzierung der Putzarbeiten (800–1.500 €) 🔴 Risiko Fehlende vertragliche Klärung führt zu Gewerkekampf (Putzer vs. Maler vs. Bauträger) Zeitverzug, Baustellensperre, Rechtsstreit mit mehreren tausend Euro Anwaltskosten 🔴 Risiko Ungeschützte Unterseite begünstigt Staub- und Schalldurchgang Verminderte Raumakustik und Wohnkomfort, mögliche Beanstandung bei Abnahme 🔴 Risiko Späte Erkennung von Rissen oder Unebenheiten im Rohbeton Nachträgliche Reparatur erfordert zusätzlichen Putzauftrag mit höherem Aufwand und Kosten ✅ Chance Klare Gewerkabgrenzung vor Abnahme stärkt Verhandlungsposition Einsparung von Kosten für Nachbesserung, rechtssichere Dokumentation für evtl. Schadensersatz ✅ Chance Nutzung der Baubeschreibung als vertragliches Verhandlungsinstrument Möglichkeit, Bauträger zur freiwilligen Nachbesserung zu bewegen – ohne Rechtsstreit ✅ Chance Frühzeitige bauphysikalische Klärung vermeidet Folgeschäden Langfristige Wertstabilität der Immobilie, sichere Miet- oder Verkaufsfähigkeit ✅ Chance Professionelle Dokumentation durch Gutachter dient auch als Beweismittel bei Versicherung oder Gericht Sicherung von Rechtsansprüchen – auch bei späteren Mängeln an angrenzenden Bauteilen ✅ Chance Eindeutige Klärung vermeidet Wiederholung bei anderen Bauteilen (z. B. Kellertreppe, Gaube) Effizientere Abnahme aller Gewerke, reduzierter Aufwand für Abnahme- und Mängelmanagement Orientierungshilfen
- Unverzügliche Fotodokumentation: Machen Sie mindestens 5 hochauflösende Fotos der Treppenunterseite von allen relevanten Winkeln – inkl. Maßband zur Größenangabe – und speichern Sie sie mit Zeitstempel.
- Schriftliche Mängelrüge versenden: Formulieren Sie innerhalb von 3 Werktagen eine klare, sachliche Rüge an den Bauträger per Einschreiben mit Rückschein – darin die Aufforderung zur fachgerechten Verputzung bis zu einer konkreten Frist (14 Tage).
- Baubeschreibung prüfen: Sammeln Sie alle vertraglichen Unterlagen (Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Anlagen) und markieren Sie alle Stellen, die „Treppe“, „Unterseite“, „Putz“, „Malerarbeiten“ oder „fertige Oberfläche“ erwähnen.
- Zertifizierten Baugutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen Bausachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und Nachweis über bauphysikalische Kompetenz (z. B. Schimmelschutz nach DIN 4108-3) – nicht nur einen allgemeinen Sachverständigen.
- Keine Eigenleistung vor Klärung: Verzichten Sie bis zur vertraglichen und bauphysikalischen Klärung darauf, selbst Putzarbeiten beauftragen oder den Maler mit der „Vorbereitung“ zu beauftragen – dies könnte Ihre Rechte beeinträchtigen.
- Alle Kommunikation schriftlich führen: Nutzen Sie ausschließlich E-Mail oder Brief – Telefonate nur mit anschließender schriftlicher Zusammenfassung per E-Mail an alle Beteiligten.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Putz
- Putz ist ein Baustoff, der zum Verkleiden und Glätten von Wänden und Decken verwendet wird. Er besteht aus einer Mischung aus Bindemittel (z.B. Kalk, Zement oder Gips), Zuschlagstoffen (z.B. Sand) und Wasser. Putz dient als Untergrund für Anstriche oder Tapeten.
Verwandte Begriffe: Mörtel, Spachtelmasse, Innenputz, Außenputz. - Malerarbeiten
- Malerarbeiten umfassen das Anstreichen, Lackieren, Tapezieren und Beschichten von Oberflächen im Innen- und Außenbereich. Sie dienen der Gestaltung, dem Schutz und der Werterhaltung von Gebäuden. Malerarbeiten werden in der Regel von Malern und Lackierern ausgeführt.
Verwandte Begriffe: Anstrich, Lackierung, Tapezieren, Fassadenanstrich. - Baubeschreibung
- Die Baubeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags und beschreibt detailliert die Art und den Umfang der Bauleistungen, die der Bauträger zu erbringen hat. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Materialien, den Ausführungsstandards und den technischen Details des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Baupläne, Bauordnung. - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend die Gebäude verkauft. Er übernimmt die Planung, die Finanzierung und die Durchführung des Bauprojekts. Der Bauträger ist Vertragspartner des Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Architekt, Projektentwickler. - Rohbau
- Der Rohbau ist die Bauphase, in der das Gebäude in seinen Grundzügen errichtet wird. Er umfasst die Erstellung des Tragwerks, der Außenwände, der Decken und des Dachs. Der Rohbau ist die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Fundament, Mauerwerk, Beton, Stahlbeton. - Trockenbau
- Der Trockenbau ist eine Bauweise, bei der Bauteile nicht mit Mörtel oder Beton verbunden werden, sondern durch Schrauben, Stecken oder Kleben. Typische Trockenbauarbeiten sind das Errichten von Trennwänden, das Abhängen von Decken und das Verkleiden von Wänden mit Gipskartonplatten.
Verwandte Begriffe: Gipskarton, Ständerwerk, Dämmung, Schallschutz. - Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Dabei wird der Zustand des Bauwerks geprüft und eventuelle Mängel werden protokolliert. Die Bauabnahme ist wichtig, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert.
Verwandte Begriffe: Mängelprotokoll, Gewährleistung, Sachverständiger, Übergabe.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was gehört üblicherweise zu Malerarbeiten im Neubau?
Malerarbeiten umfassen in der Regel das Anstreichen, Lackieren oder Tapezieren von Innenwänden, Decken, Türen und Fenstern. Vorbereitende Arbeiten wie das Verputzen von Wänden oder das Spachteln von Unebenheiten sind meist nicht enthalten, sondern werden anderen Gewerken zugeordnet. - Was ist der Unterschied zwischen Putz und Anstrich?
Putz ist ein Baustoff, der aufgetragen wird, um Wände zu begradigen, zu schützen oder zu gestalten. Er bildet die Grundlage für weitere Oberflächenbehandlungen. Ein Anstrich ist eine dünne Farbschicht, die auf den Putz aufgetragen wird, um die Wand zu verschönern oder zu schützen. - Wie kann ich feststellen, ob die Treppenunterseite fachgerecht verputzt ist?
Eine fachgerecht verputzte Fläche ist eben, glatt und frei von Rissen oder Unebenheiten. Sie sollte eine gute Grundlage für den nachfolgenden Anstrich bilden. Wenn Sie Zweifel haben, ziehen Sie einen Fachmann hinzu. - Was kann ich tun, wenn der Bauträger sich weigert, die Treppenunterseite zu verputzen?
Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine Frist zur Nachbesserung. Verweisen Sie auf die Baubeschreibung und argumentieren Sie, dass das Verputzen nicht zu den Malerarbeiten gehört. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Welche Kosten entstehen, wenn ich die Treppenunterseite selbst verputzen lasse?
Die Kosten für das Verputzen einer Treppenunterseite hängen von der Größe der Fläche, dem verwendeten Material und dem Stundensatz des Handwerkers ab. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, um die Preise zu vergleichen. - Kann ich den Bauträger für die Kosten des Verputzens in Rechnung stellen, wenn ich es selbst in Auftrag gebe?
Wenn der Bauträger vertraglich verpflichtet ist, die Treppenunterseite zu verputzen, und er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, können Sie ihn für die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie ihm zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben. - Welche Normen gelten für Putzarbeiten im Innenbereich?
Für Putzarbeiten im Innenbereich gelten verschiedene DIN-Normen, die die Anforderungen an die Ausführung und die verwendeten Materialien regeln. Dazu gehören beispielsweise die DIN 18550 (Putz) und die DIN 18345 (VOBAbk., Teil C: Putz- und Stuckarbeiten). - Was ist eine Bauabnahme und warum ist sie wichtig?
Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Dabei wird der Zustand des Bauwerks geprüft und eventuelle Mängel werden protokolliert. Die Bauabnahme ist wichtig, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert.
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Mit welchen Kosten müssen Sie für Malerarbeiten rechnen? - Sachverständiger für Baumängel
Wann es sinnvoll ist, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
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Deckenflächen: Geputzt, gespachtelt oder malerfertig?
wie ist es denn mit den sonstigen Deckenflächen
in Ihrem Haus? wurden die geputzt, gespachtelt oder waren sie malerfertig glatt? Was war vereinbart? malerfertig oder tapezierfertig? -
Treppenunterseite: Bauträger-Putzpflicht vs. Eigenleistung
Putzarbeiten
Alle Wände wurden geputzt. Spachtelarbeiten zählen zu den Malerarbeiten und wurden von uns ausgeführt. Die Treppe haben wir auch in Eigenregie spachteln lassen und das Ergebnis ist 1a.
Es geht uns jetzt einfach um die Frage, ob die Treppe wie die Wände auch, hätte vom Bauträger geputzt werden müssen.
Wenn der "Raum" unter der Treppe schon laut Baubeschreibung offen bleibt, dann muss doch die Treppe wenigstens geputzt sein. Die Treppe sieht doch von unten aus wie Kraut und Rüben wenn die Verschalung entfernt wird.
Wie eindeutige Regelung für die Treppe ist in der Bauleistungsbeschreibung nicht definiert. -
Putzarbeiten: Nachforderung – lohnt der Aufwand?
Wenn der Kram fertig ist ...
worum geht es denn dann?
Um ein paar Mücken Anzug für nicht erfolgten Putz?
Lauflänge 4,5 m * Breite 1,0 m * 11 €/m² + Mehrwertsteuer = 60 €.
Juhu - mir san reich. -
Treppenuntersicht: Keine Wand – Gipsputz auf Beton?
Treppenuntersicht ist keine Wand, sondern eine Decke
Wenn Sie da vorher nichts ausgemacht haben, dann ... Die Treppe zu spachteln zeigt, dass sie eben nicht unbedingt geputzt werden musste, was sowieso besser ist, denn der meist verwendete Gipsputz hält sowieso nicht gut auf Betondecken. Und wie Sie sagen: Die Spachtelarbeiten sind Vorarbeiten des Malers und diese hatten Sie ja wohl aus dem Vertrag rausgenommen, also vergessen Sie's. Schließe mich Herrn Dühlmeyer an. -
Sachverhaltsklärung: Keine Arroganz – Verständnis zählt!
@ Ralf Dühlmeyer
Bitte nicht so eine Arroganz an den Tag legen. Wenn Sie 60,00 zu verschenken haben, dann beglückwünsche ich Sie dazu. Es geht mir dabei in erster Linie auch nicht um dem Spareffekt, sondern um das Verstehen des Sachverhalts.
Ein Kommentar wie der von Herrn Tilgner hingen finde ich OK und hilft mir weiter. -
Bauträger befragt? Klärung der Verantwortlichkeit!
Ist denn
mittlerweile der Bauträger (Bauunternehmer/Generalunternehmer) befragt? -
Treppenform: Gewendelt vs. Gerade – Putz erforderlich?
Gewendelt
oder Gerade. Gerade (sauber geschalt) könnte ich verstehen. Gewendelt geht gar nicht. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Treppenunterseite Putzen: Bausache oder Malerarbeit?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Verputzen der Treppenunterseite eine Leistung des Bauträgers (Bausache) oder eine Malerarbeit ist. Entscheidend sind die Vereinbarungen in der Baubeschreibung und die Ausführung der übrigen Deckenflächen. Gipsputz hält nicht gut auf Betondecken, Spachtelarbeiten sind oft Malerarbeiten. Die Form der Treppe (gewendelt oder gerade) kann ebenfalls eine Rolle spielen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Treppenuntersicht: Keine Wand – Gipsputz auf Beton? ist es wichtig zu beachten, dass Gipsputz auf Betondecken nicht optimal hält. Dies sollte bei der Entscheidung für oder gegen das Verputzen berücksichtigt werden.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Treppenunterseite: Bauträger-Putzpflicht vs. Eigenleistung wird die Eigenleistung bei Spachtelarbeiten erwähnt, was die Frage aufwirft, ob die Treppenunterseite nicht auch in Eigenregie hätte bearbeitet werden können.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für das Verputzen der Treppenunterseite werden im Beitrag Putzarbeiten: Nachforderung – lohnt der Aufwand? grob geschätzt, was bei der Entscheidung helfen kann, ob sich eine Nachforderung lohnt.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit mit dem Bauträger ab und prüfen Sie die Baubeschreibung genau. Beachten Sie die Hinweise zur Materialwahl (Gipsputz) und ziehen Sie gegebenenfalls einen Fachmann für Bauwesen oder Handwerk zu Rate. Vergleichen Sie die Kosten mit dem potenziellen Nutzen, wie im Beitrag Putzarbeiten: Nachforderung – lohnt der Aufwand? angedeutet.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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