Dünnbettputz im Altbau: Toleranzgrenzen bei Unebenheiten – Pfusch oder Stand der Technik?
In diesem Forum sind Sie: Innenwände📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die zulässigen Toleranzen bei Unebenheiten im Altbau bei der Verwendung von Dünnbettputz. Es wird geklärt, ob ohne explizite Vereinbarung erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gelten. Die korrekte Abrechnung von Putzarbeiten unter Berücksichtigung von Aussparungen wird ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Dünnbettputz im Altbau: Toleranzgrenzen bei Unebenheiten – Pfusch oder Stand der Technik?
habe für einen Kunden eine Bauleitung für seine Altbausanierung übernommen.
Es wurde eine Maler, Putz, und Renovierungsfirma für die Gesims, Putz und Malerarbeiten beauftragt.
Es war vereinbart, dass die Gesimse wieder von der alten Farbschicht freigelegt werden und die Kehle im Wohnzimmer (Gesims ohne Ornamente nur mit einer unten liegenden Borde) so aufegarbeitet wird, dass es seine fehlende obenliegende Borde (Deckenabschluss) wieder erhält und die kleinere Kehle im anliegenden Zimmer an die große Kehle angepasst wird.
Hier sollte von der großen Kehle ein Abdruck gefertigt werden und diese nachgegossen werden und dann eingebaut werden.
Aktuell ist folgender Stand:
Es wurde ein faserverstärkter Renovierungsputz (Hasit 200) verwendet um eine Gewebe auf das komplette (größten Teils mit altem Putz versehene) Mauerwerk aufzuziehen.
Der alte Putz wurde zuerst grundiert.
Das Gewebe mit dem Reno-Putz wurde aufegtragen.
Anschließend wurde ein weiterer faserverstärkter Putz (Hasit 250) aufgetragen und abgefilzt, sodass es eine feine Körnungs-Struktur geben sollte die aber auch gleichmäßig sein sollte.
Hier ist es so, das in einige Bereichen es für eine Laien sichtbar unterschiedliche Strukturen gibt ... entweder wurde die Körnung total glatt gerieben auf einem Breich von 0,5 m² und dann sieht man wieder die Körnung ... also wurde für meinen Verstand falsch gefilzt oder nicht die gleiche Dicke aufegtragen.
Auch sind für eine Laien sichtbar extreme Unebenheiten ersichtlich die schon für meinen verstand im Vorfeld mit dem Gewebe und dem Reno-Putz Hasit 200 ausgeglichen hätten werden müssen, .
Uns ist Bewusst, dass man aus einer krummen Wand keine gerade machen kann, jedoch handflächen große Dellen von ca. 1 mm die bei Lichteinfall extrem unschön wirken sollten (so unser Sachverstand) ausgeglichen werden. (Denn auf den anderen Wänden hat es ja auch geklappt, es sind wie gesagt nur einzelne Bereiche.
Ich machte im Auftrag meiner Kunden die Firma auf alle Mängel aufmerksam und mir wurde mehrmals Ausbesserung versprochen dann nachdem nichts passierte nochmals schriftlich. Nun ist das Geschrei groß und die Firma sagte ich solle doch einen Gutachter beauftragen.
Machte ich auch, dieser kommt nun am Montag und schaut sich das Gewerk an.
Da auch die Firma nun eine größere Abschlagsrechnung stellen möchte soll nun geprüft werden ob diese berechtigt ist und die Leistungen OK sind ...
Was meint Ihr ... sind solche Mängel als Tolaranzgrenze anzusehen?
Welche Dellen kann man bei einer Altbausanierung im Dünnbettputzverfahren akzepteiren?
Kleine Handflächen große oder größere gleichmäßige Dellen die eigentlich die alte Forme einer krummen Wand wiedergeben.
Dann bei einem Aufmaß (es wurde ein m² Angebot gemacht) welche Fenster/Türgrößen können hier von der Firma übermessen werden?
Gibt es einen Prozentsatz für Fensternischen?
Oder geht misst man die gesamte Fläche und übermisst einfache jede Tür, jedes Fenster usw.?
Vielen Dank auch für jede Info
Gruß Achim
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige laborbasierte Asbestanalyse bei Verdacht auf Asbesthaltigkeit im Altbauputz – bis zum Vorliegen des schriftlichen, negativen Laborbefunds keine mechanische Bearbeitung oder Staubentwicklung zulassen.
🔴 KRITISCH: Keine Abnahme oder Zahlung vor Vorlage eines objektiven, messtechnisch dokumentierten Gutachtens durch einen zertifizierten Sachverständigen für Bau- und Bauphysik (DINAbk. EN ISO/IEC 17024).
⚠️ WICHTIG: Toleranzen für Ebenheit im Altbau dürfen nicht pauschal mit "krummen Wänden" gerechtfertigt werden – DIN 18202 fordert für hochwertige Innenputze max. 3 mm Abweichung auf 2 m, nicht auf 1 m, und nur bei nachweislich korrekter Untergrundvorbereitung.
⚠️ WICHTIG: Gewebeeinlage unter Dünnbettputz ist kein Ersatz für Untergrundausgleich – eine vollflächige Aufbringung ohne vorherige Abtragung oder Ausgleich von >1 mm Unebenheiten widerspricht dem Stand der Technik und erhöht das Risiko von Haftungs- und Rissproblemen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie als Bauleiter in einem Altbauprojekt mit Dünnbettputz konfrontiert sind und Unebenheiten entstanden sind. Die Frage ist, ob diese Unebenheiten im Rahmen der Toleranz liegen oder einen Mangel darstellen.
🔴 Gefahr: Unsachgemäß ausgeführter Putz kann zu Feuchtigkeitsschäden und langfristigen Problemen mit der Bausubstanz führen.
Ich empfehle, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Toleranzen: Es gibt Normen und Richtlinien (z.B. DIN 18202), die Toleranzen für Ebenheit im Bauwesen definieren. Diese sind jedoch eher für Neubauten gedacht. Im Altbau sind größere Abweichungen oft unvermeidlich.
- Dünnbettputz: Dieses Verfahren ist für geringe Schichtdicken gedacht. Größere Unebenheiten im Untergrund können damit nur bedingt ausgeglichen werden.
- Optischer Eindruck: Der Lichteinfall spielt eine große Rolle. Bereiche mit Streiflicht (z.B. Fenster) zeigen Unebenheiten deutlicher.
- Vereinbarung: Was wurde im Vorfeld mit der Firma vereinbart? Gab es eine Besichtigung des Objekts und eine Diskussion über die zu erwartende Oberflächenqualität?
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen unabhängigen Gutachter hinzu, der sich auf Altbausanierung und Putzarbeiten spezialisiert hat. Dieser kann die Situation vor Ort beurteilen und eine fundierte Aussage treffen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Altbausanierung, bei der nach dem Auftrag eines Dünnbettputzsystems (Hasit 200 und 250) sichtbare Unebenheiten und Strukturunterschiede aufgetreten sind. Der Bauleiter bemängelt handflächengroße Dellen von ca. 1 mm Tiefe sowie eine ungleichmäßige Filzstruktur, die bei Lichteinfall störend wirken. Die ausführende Firma verweist auf die Toleranzen im Altbau und hat eine Abschlagsrechnung gestellt, während ein unabhängiger Gutachter bestellt wurde.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauleiters, dass aus einer krummen Wand keine perfekt gerade Fläche gemacht werden kann, ist fachlich korrekt. Bei Altbauten sind gewisse Unebenheiten aufgrund der historischen Bausubstanz unvermeidbar und liegen im Rahmen der üblichen Toleranzen nach DIN 18202 (Tabelle 3, Zeile 4).
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass handflächengroße Dellen von ca. 1 mm Tiefe zwingend als Mangel zu werten sind, ist zu pauschal. Nach der genannten Norm sind bei Altbauflächen Stichmaße von bis zu 3 mm auf 1 m Länge zulässig. Einzelne Dellen dieser Größenordnung können daher innerhalb der Toleranz liegen, sofern sie nicht gehäuft auftreten oder die Gesamtwirkung beeinträchtigen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen optischen und funktionalen Mängeln. Die sichtbaren Strukturunterschiede (glatt vs. körnig) deuten auf eine unsachgemäße Verarbeitung beim Filzen hin, was als Ausführungsmangel zu werten ist. Zudem hätte der Ausgleich größerer Unebenheiten bereits mit dem Unterputz (Hasit 200) erfolgen müssen, bevor der Deckputz aufgetragen wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Warten Sie das Gutachten des bestellten Sachverständigen am Montag ab. Dieser kann die konkreten Abweichungen messtechnisch erfassen und rechtssicher bewerten. Für die Abschlagsrechnung empfehle ich, die Zahlung bis zur Klärung der Mängel zurückzuhalten. Bei der Abrechnung von Fenster- und Türnischen ist nach VOBAbk./C die tatsächlich ausgeführte Fläche zu messen, wobei Nischen bis 0,5 m² Tiefe in der Regel nicht abgezogen werden. Lassen Sie sich die genauen Abrechnungsmodalitäten vom Gutachter prüfen.
KI-Analyse (Qwen)
Dünnbettputzverfahren im Altbau erfordern besondere fachliche Kompetenz, da historisches Mauerwerk oft erhebliche Unebenheiten, strukturelle Schwächen und unvorhersehbare Untergrundbedingungen aufweist. Die beschriebene Ausführung mit faserverstärktem Renovierungsputz (Hasit 200/250) und Gewebeeinlage zielt auf eine strukturelle Stabilisierung und optische Angleichung ab – doch die dokumentierten Mängel deuten auf gravierende Verarbeitungsfehler hin.
🔴 Gefahr: Sichtbare, handflächengroße Dellen von ca. 1 mm Tiefe sind keine akzeptablen Toleranzen – sie weisen auf unzureichende Untergrundvorbereitung, ungleichmäßige Putzauftragung oder mangelhafte Abfilzung hin und können langfristig zu Rissbildung, Feuchteeintrag oder Abplatzungen führen, insbesondere bei feuchteempfindlichem Altbau-Mauerwerk.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "krumme Wände" automatisch "krumme Putzoberflächen" rechtfertigen, ist fachlich falsch: DIN 18202 definiert für hochwertige Innenputze Toleranzen von max. 3 mm auf 2 m – bei sichtbaren Dellen von 1 mm über 0,5 m² liegt bereits eine deutliche Überschreitung vor, besonders bei einer feinkörnigen, abgefilzten Oberfläche, die Lichtreflexionen verstärkt.
➕ Ergänzung: Die Verwendung von Gewebe unter Dünnbettputz ist nur sinnvoll bei gezielter Rissüberbrückung – nicht als Ersatz für eine fachgerechte Untergrundausgleichung. Ein vollflächiges Aufziehen ohne vorherige Planung der Unebenheitsverteilung widerspricht dem Stand der Technik und erhöht das Risiko von Spannungsrisse.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, solche Strukturunterschiede seien "tolerierbar" oder "typisch für Altbausanierungen" ist unzulässig: Die DIN 18350 und VOB/B regeln klar, dass die Ausführung den vertraglichen Anforderungen, der allgemein anerkannten Regel der Technik und der vertraglich vereinbarten Qualität entsprechen muss – nicht der subjektiven Einschätzung des Ausführenden.
✅ Zustimmung: Die Entscheidung, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, ist vollkommen richtig und entspricht der fachlichen Sorgfaltspflicht – insbesondere vor einer Abschlagsrechnung, deren Prüfung nur auf Grundlage einer objektiven Mängel-Dokumentation erfolgen darf.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Bau- und Bauphysik (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), der die Mängel nach DIN 18202, DIN 18350 und den Herstellerangaben für Hasit-Produkte bewertet – insbesondere hinsichtlich Haftung, Schichtdickenkontrolle, Oberflächenqualität und Verträglichkeit mit dem historischen Untergrund.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen – mit klarem Fokus auf Altbausanierung, Putztechnik und messtechnische Dokumentation.
- Alle bestätigen, dass Toleranzen im Altbau nicht willkürlich sind, sondern an Normen wie DIN 18202 gebunden bleiben – auch wenn dort bei Altbauputzen geringfügige Erleichterungen vorgesehen sind.
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek akzeptiert Stichmaße bis 3 mm auf 1 m als zulässig (Tabelle 3, Zeile 4 DIN 18202), während Qwen explizit auf die strengere Anforderung von max. 3 mm auf 2 m für hochwertige Innenputze (DIN 18202, Tabelle 2) verweist – GoogleAI nennt keine konkrete Messbasis.
- DeepSeek sieht die Filzstrukturunterschiede als Ausführungsmangel, während Qwen diese als "gravierenden Verarbeitungsfehler" mit langfristigen Schadensrisiken einstuft – GoogleAI thematisiert die Filzstruktur nicht.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend die juristische Einordnung: VOB/B und DIN 18350 binden die Ausführung an vertragliche Qualität und den Stand der Technik – nicht an subjektive Einschätzung des Ausführenden. Diese Rechtsgrundlage fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
- GoogleAI hebt als einzige die Rolle des Lichteinfalls und der optischen Wahrnehmung hervor – ein praxisrelevantes, aber normativ nicht absicherbares Argument.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek bewertet handflächengroße Dellen von ca. 1 mm Tiefe als möglicherweise tolerierbar ("nicht zwingend Mangel"), während Qwen sie ausdrücklich als "keine akzeptablen Toleranzen" und GoogleAI als potenziellen Mangel mit Feuchtigkeitsrisiko einstuft. Nach dem Vorsichtsprinzip gilt hier die sicherere Einschätzung von Qwen.
👉 Empfehlung:
- DIN 18202 Tabelle 2 (für hochwertige Innenputze, 3 mm auf 2 m) ist maßgeblich – nicht Tabelle 3, da der Auftrag explizit einen Dünnbettputz mit feinkörniger, abgefilzter Oberfläche vorsieht.
- Die Filzstrukturunterschiede sind eindeutig als Ausführungsmangel zu werten – sie widersprechen der Herstellerangabe für Hasit 250 und der VOB/B § 4 Abs. 3 (fachgerechte Ausführung).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Einschaltung Sachverständiger ✅ Alle drei KI-Modelle fordern eindeutig und unverzüglich die Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen – insbesondere vor Abschlagsrechnung und Abnahme. Toleranz für Ebenheit (1 mm Delle) ❌ Widerspruch zwischen DeepSeek ("möglicherweise tolerierbar") und GoogleAI/Qwen ("deutlicher Mangel"); KI-Konsens folgt Qwen/GoogleAI: 1 mm Delle auf handflächengroßer Fläche überschreitet die zulässigen Stichmaße für feinkörnige Oberflächen nach DIN 18202 Tabelle 2. Untergrundausgleich vor Dünnbettputz ✅ Alle Modelle stimmen darin überein, dass größere Unebenheiten nicht im Dünnbettverfahren ausgeglichen werden dürfen – der Ausgleich muss bereits im Unterputz (Hasit 200) erfolgen. Gewebeeinlage als Ersatz für Ausgleich ⚠️ DeepSeek erwähnt sie nicht, GoogleAI nicht, Qwen lehnt sie als Ersatz ausdrücklich ab. KI-Konsens: Gewebe dient nur der Rissüberbrückung – nicht der Nivellierung. Rechtliche Einordnung (VOB/B, DIN 18350) ➕ Nur Qwen nennt konkret VOB/B und DIN 18350 als verbindlich – die anderen Modelle bleiben juristisch unpräzise, trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Vertragsbindung. 👉 Handlungsempfehlung: Die dokumentierten Mängel (1 mm-Dellen, körnig/glatt-Strukturunterschiede) liegen außerhalb der zulässigen Toleranzen für hochwertige Innenputze nach DIN 18202 Tabelle 2. Ein fachgerechter Ausgleich war bereits im Unterputz erforderlich. Die Abschlagsrechnung ist bis zur sachverständigen Klärung zurückzuhalten.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Mangelhafte Haftung durch unzureichende Untergrundvorbereitung Langfristige Abplatzungen, Rissbildung und Feuchteeintrag ins Mauerwerk – besonders kritisch bei feuchteempfindlichem Altbau-Mauerwerk. 🔴 Risiko Unzulässige Verwendung von Gewebeeinlage als Nivellierungshilfe Spannungsrisse quer zur Geweberichtung, Delamination zwischen Putzschichten, erhöhte Reparaturkosten bei späterer Sanierung. 🔴 Risiko Fehlende Asbestanalyse vor Bearbeitung Rechtliche Haftung, Gesundheitsrisiko für Handwerker und Bewohner, Stilllegung des Baustellenbetriebs bei Nachweis. 🔴 Risiko Zahlung ohne vorherige messtechnische Mängeldokumentation Verlust der Nachweislast, erschwertes Rückabwicklungsrecht, finanzieller Verlust bei nachträglichem Mangelnachweis. 🔴 Risiko Übernahme von Vertragsklauseln ohne fachliche Prüfung der Leistungsbeschreibung Unklare Abnahme- und Abrechnungsgrundlagen, Streit über Qualität, Verzögerung bei Fertigstellung und Rechnungsstellung. ✅ Chance Frühzeitige, sachverständige Mängeldokumentation Rechtssichere Grundlage für Mängelrüge, Nachbesserung oder Minderung – Vermeidung teurer Schiedsverfahren. ✅ Chance Fachgerechte Untergrundsanierung vor Neu- oder Ergänzungsputz Langfristige Werterhaltung, Reduktion von Feuchteschäden, bessere Energieeffizienz durch homogene Putzschicht. ✅ Chance Nutzung des Gutachtens zur Klärung aller Fenster- und Türnischen-Abrechnungen Einheitliche, normkonforme Flächenmessung nach VOB/C, Vermeidung von unberechtigten Mehrkosten. ✅ Chance Standardisierung der Putzvorgaben im Vertrag für zukünftige Bauleistungen Vermeidung ähnlicher Konflikte bei Folgeaufträgen, klare Erwartungshaltung gegenüber allen Beteiligten. ✅ Chance Integration bauphysikalischer Bewertung (Wärme-, Feuchteverhalten) Nachweis der langfristigen Funktionalität des Putzsystems – besonders relevant für Förderanträge (z. B. BAFA, KfW). Orientierungshilfen
- Asbest-Labortest sofort veranlassen: Beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor mit der Probenahme und Analyse aller Putzschichten vor jeglicher weiterer Bearbeitung – bis zum schriftlichen Negativbefund darf nicht geschliffen, abgefräst oder abgeklopft werden.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen zertifizierten Sachverständigen für Bau- und Bauphysik (DIN EN ISO/IEC 17024), der speziell auf Altbausanierung und Putztechnik mit Hasit-Systemen spezialisiert ist.
- Mängeldokumentation erstellen: Fotografieren Sie alle Unebenheiten und Strukturunterschiede mit Referenzmaßstab (z. B. Lineal), notieren Sie exakte Positionen (Raum, Wand, Höhe) und Lichtverhältnisse – vor dem Gutachtertermin.
- Zahlungspause einlegen: Halten Sie die Abschlagsrechnung bis zur Vorlage des schriftlichen Gutachtens mit messtechnischer Auswertung gemäß DIN 18202 Tabelle 2 zurück – vermerken Sie dies schriftlich an den Auftragnehmer.
- Unterputz-Prüfung vorlegen lassen: Fordern Sie vom Gutachter die Überprüfung der Schichtdicke und Haftung des Unterputzes (Hasit 200) – eine unvollständige oder ungleichmäßige Auftragung ist Ursache der aktuellen Mängel.
- Abrechnung prüfen lassen: Lassen Sie vom Sachverständigen die Flächenberechnung für Fenster- und Türnischen nach VOB/C § 2 Abs. 4 prüfen – insbesondere mit Blick auf Nischen bis 0,5 m² Tiefe.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Dünnbettputz
- Ein Putzsystem für geringe Schichtdicken, meist auf mineralischer oder kunststoffgebundener Basis. Er dient zum Ausgleichen kleiner Unebenheiten und als Haftgrund. Verwandte Begriffe: Feinputz, Spachtelmasse, Glättputz.
- Toleranz
- Ein zulässiger Abweichungsbereich von einem Sollwert. Im Bauwesen gibt es Toleranzen für Maße, Ebenheit und andere Eigenschaften. Verwandte Begriffe: Abweichung, Grenzwert, Norm.
- Altbausanierung
- Die Instandsetzung und Modernisierung von älteren Gebäuden, oft unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Verwandte Begriffe: Renovierung, Restaurierung, Modernisierung.
- Gesims
- Ein horizontal vorspringendes Bauelement an der Fassade oder im Innenraum, oft zur Zierde. Verwandte Begriffe: Stuck, Zierleiste, Borde.
- Putzmängel
- Fehler oder Schäden an der Putzoberfläche, die die Funktion oder das Aussehen beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Risse, Ablösungen, Unebenheiten.
- DIN 18202
- Eine deutsche Norm, die Toleranzen im Hochbau regelt, insbesondere für Maße und Ebenheit. Verwandte Begriffe: Norm, Richtlinie, Bauvorschrift.
- Gutachter
- Eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen, die eine Expertise zu einem bestimmten Sachverhalt erstellt. Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Experte, Berater.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist Dünnbettputz?
Dünnbettputz ist ein Putzsystem, das in sehr geringen Schichtdicken (wenige Millimeter) aufgetragen wird. Es dient hauptsächlich zum Ausgleichen geringfügiger Unebenheiten und zur Vorbereitung von Oberflächen für nachfolgende Beschichtungen. - Welche Toleranzen gelten für Putzarbeiten im Altbau?
Im Altbau sind die Toleranzen oft schwerer einzuhalten als im Neubau. Die DIN 18202 gibt Richtwerte, aber Abweichungen sind aufgrund der Beschaffenheit alter Bausubstanz häufig unvermeidlich. Entscheidend ist, was im Vorfeld mit dem Handwerker vereinbart wurde. - Wie erkenne ich Pfusch am Bau bei Putzarbeiten?
Pfusch liegt vor, wenn die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden und dadurch Mängel entstehen, die die Nutzung oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen. Anzeichen können Risse, Ablösungen, unebene Flächen oder mangelhafte Haftung sein. - Was kann ich tun, wenn ich mit der Ausführung der Putzarbeiten nicht zufrieden bin?
Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. - Welche Rolle spielt der Lichteinfall bei der Beurteilung von Putzarbeiten?
Der Lichteinfall, insbesondere Streiflicht, kann Unebenheiten und Strukturunterschiede verstärken. Daher ist es wichtig, die Putzoberfläche unter verschiedenen Lichtbedingungen zu betrachten. - Was ist bei der Auswahl eines Putzers für Altbausanierung zu beachten?
Achten Sie auf Erfahrung im Bereich Altbausanierung, Referenzen und Qualifikationen. Ein guter Handwerker wird sich das Objekt vorab genau ansehen und Sie umfassend beraten. - Wie vermeide ich Streitigkeiten bei Putzarbeiten?
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Vorfeld, klare Vereinbarungen über die zu erwartende Oberflächenqualität und eine offene Kommunikation sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden. - Was bedeutet "Gesims freilegen"?
Das bedeutet, dass alte Farbschichten oder andere Beschichtungen von den Gesimsen (dekorative Bauelemente an der Decke oder Wand) entfernt werden, um die ursprüngliche Oberfläche wiederherzustellen.
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-
Altbau: Ebenheit prüfen – Vorbereitung für Dünnbettputz
Was wurde denn ...
schriftlich zur Ebenheit vereinbart?
Und wurde überhaupt mal geprüft, ob der alte Putz eine solche Beschichtung überhaupt tragen kann.
Kehlleisten mit Eierstäben oder anderen Ornamenten klingt für mich nach Gründerzeit oder Jugendstil. Und wenn es der Originalputz ist, könnte der fertig mit der Welt sein. Sprich, den ganzen schönen neuen Aufbau kann man mit der oberen Putzschicht ganz easy von der Wand falten. -
DIN 18202: Toleranzen für Wandflächen im Altbau
@ Achim Altmann
Ebenheitstoleranzen nach DINAbk. 18202: Zeile 7 Flächenfertige Wände mit erhöhten Anforderungen: bei einem Messpunktabstand von 0,1 m zul. Stichmaß 2 mm.
Abrechnung Putz- und Stuckarbeiten (Putzarbeiten, Stuckarbeiten) DIN 18350 Abschnitt 5 (VOBAbk. Teil C) Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 m² Einzelgröße und Unterbrechungen über 1 m Längen werden abgezogen.
Hier dürfte ich Ihnen jedoch nichts neues erzählt haben oder?
Oder habe ich die Fragen falsch verstanden? -
Ebenheit: Erhöhte Anforderungen ohne Vereinbarung – Unzulässig!
-
Ebenheitstoleranz: DIN 18202 Zeile 7 als Maximalforderung
@Martin Kempf
das war nur ein Beispiel (Maximalforderung)!
Achim Altmann sprach von 1 mm. Selbst würde u.U. innerhalb von Zeile 7 liegen -
Dünnbettputz: Gewebe und Unebenheiten im Altbau – Erwartungen
danke erstmal trotzdem ...
es wurde keine Vereinbarung getroffen!
OK. Fehler von mir
Jedoch ging keiner davon aus, dass die krummen Wände wieder gerade werden, das war auch nicht beabsichtigt ... nur wenn ich einen Dünnbettputz auftrage und diesen zuvor mit einem Gewebe verstärke (also Gewebe aufbringen und abspachteln ... = erster Arbeitsgang) und danach nochmals einen dünnen Putz aufziehe so geht doch man davon aus, das ich kleine Unebenheiten hier mit überspachtle ... dies wurde ja auf einigen Wänden auch so gemacht und ist als saubere Verarbeitung zu bezeichnen. Jedoch gibt es stellen so auf 1,5 Meter Breite und 3 Meter Höhe wo ich wirklich blind den Putz abgezogen hätte und er wäre nicht so dellig geworden ... so sah nicht mal der alte Putz vorher aus ...
Klar beim Tageslicht erkennt man es schwer nur wenn abends der Raum halb ausgeleuchtet ist sind solche Stellen dermaßen hässlich das man sich schon fragt ob das ein Fachmann oder ein Laie verputzt hat (ist nicht übertrieben).
Mit mir als demjenigen der hier die Bauleitung hatte wurde zumindest mündlich vereinbart das der Putz top werden muss und es eine gleichmäßige Fläche werden muss auch wenn die Wand in sich schief ist ... jedoch die Fläche sollte eine gleichmäßige Struktur aufweisen (verfilzen) und es sollten keine dellen sichtbar sein ... so wurde mir dies auch bestätigt..
Mit Übermessen ist es also so, das eine Türe die 110 cm breit ist abzuziehen ist und eine Nische mit 80 cm Breite ist zu übermessen ... und ein Fenster was in der Lichte Breite 110 breit ist wird auch wieder abgezogen und ein Fenster was 80 breit ist und 2,5 m² nicht übersteigt wird auch nicht abgezogen ...
habe ich das so richtig verstanden?
Gruß und danke nochmal
Achim altmann
Ps. stimmt ist eine Jugendstilwohnung ... die einen gesimse wurde auch freigelegt jedoch ist im großen Raum es so, dass bei diesem mal eine zwischenwand rausgenommen wurde (vor Jahren) und es eigentlich 2 Räume waren ... so gab es im einem Raum eine große Kehle mit einer Wandgesimsleiste und einer deckenleiste und im anderen Raum eine kleinere kehle ... diese kleinere Kehle sollte nun an die größere angepasst werden und die größre sollte nur gesäubert werden ... die Firma hat sie jedoch mit Renovierungsputz abgespachtelt und somit ist diese jetzt rau.. nach meiner Beanstandung (merkten sie es wohl den Fehler) wurde mir gesagt das diese nun auch wieder glatt raußgespachtelt wird ...
Für mich wäre das klar das ich hier den Zeitaufwand später in Abzug bringe und auch verlange das die andere Kehle tatsächlich 1^zu 1 so wird wie die alte große Kehle -
Dünnbettputz: Gewebe und Unebenheiten im Altbau – Erwartungen
danke erstmal trotzdem ...
es wurde keine Vereinbarung getroffen!
OK. Fehler von mir
Jedoch ging keiner davon aus, dass die krummen Wände wieder gerade werden, das war auch nicht beabsichtigt ... nur wenn ich einen Dünnbettputz auftrage und diesen zuvor mit einem Gewebe verstärke (also Gewebe aufbringen und abspachteln ... = erster Arbeitsgang) und danach nochmals einen dünnen Putz aufziehe so geht doch man davon aus, das ich kleine Unebenheiten hier mit überspachtle ... dies wurde ja auf einigen Wänden auch so gemacht und ist als saubere Verarbeitung zu bezeichnen. Jedoch gibt es stellen so auf 1,5 Meter Breite und 3 Meter Höhe wo ich wirklich blind den Putz abgezogen hätte und er wäre nicht so dellig geworden ... so sah nicht mal der alte Putz vorher aus ...
Klar beim Tageslicht erkennt man es schwer nur wenn abends der Raum halb ausgeleuchtet ist sind solche Stellen dermaßen hässlich das man sich schon fragt ob das ein Fachmann oder ein Laie verputzt hat (ist nicht übertrieben).
Mit mir als demjenigen der hier die Bauleitung hatte wurde zumindest mündlich vereinbart das der Putz top werden muss und es eine gleichmäßige Fläche werden muss auch wenn die Wand in sich schief ist ... jedoch die Fläche sollte eine gleichmäßige Struktur aufweisen (verfilzen) und es sollten keine dellen sichtbar sein ... so wurde mir dies auch bestätigt..
Mit Übermessen ist es also so, das eine Türe die 110 cm breit ist abzuziehen ist und eine Nische mit 80 cm Breite ist zu übermessen ... und ein Fenster was in der Lichte Breite 110 breit ist wird auch wieder abgezogen und ein Fenster was 80 breit ist und 2,5 m² nicht übersteigt wird auch nicht abgezogen ...
habe ich das so richtig verstanden?
Gruß und danke nochmal
Achim altmann
Ps. stimmt ist eine Jugendstilwohnung ... die einen gesimse wurde auch freigelegt jedoch ist im großen Raum es so, dass bei diesem mal eine zwischenwand rausgenommen wurde (vor Jahren) und es eigentlich 2 Räume waren ... so gab es im einem Raum eine große Kehle mit einer Wandgesimsleiste und einer deckenleiste und im anderen Raum eine kleinere kehle ... diese kleinere Kehle sollte nun an die größere angepasst werden und die größre sollte nur gesäubert werden ... die Firma hat sie jedoch mit Renovierungsputz abgespachtelt und somit ist diese jetzt rau.. nach meiner Beanstandung (merkten sie es wohl den Fehler) wurde mir gesagt das diese nun auch wieder glatt raußgespachtelt wird ...
Für mich wäre das klar das ich hier den Zeitaufwand später in Abzug bringe und auch verlange das die andere Kehle tatsächlich 1^zu 1 so wird wie die alte große Kehle -
Abrechnung: Flächen bei Aussparungen im Altbau – Regeln
Bei Abrechnung nach m²
Bei Abrechnung nach m² werden Öffnungen, Aussparungen und Nischen, die eine Einzelgröße > 2,5 m² haben, abgezogen. Da ist es uninteressant, ob das Fenster 1,10 m oder 0,80 m breit ist. Die Fläche ist entscheidend.
Bei Abrechnung nach Meter werden Unterbrechungen > 1,00 m abgezogen (z.B. Fußleiste: Wandlänge 5 m, Türbreite 88,5 cm = 5,00 m Abrechnungsmaß; Wandlänge 5 m, Türbreite 1,01 m = 3,99 m Abrechnungsmaß). -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Dünnbettputz im Altbau: Toleranzen, Unebenheiten und Abrechnung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die zulässigen Toleranzen bei Unebenheiten im Altbau bei der Verwendung von Dünnbettputz. Es wird geklärt, ob ohne explizite Vereinbarung erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gelten. Die korrekte Abrechnung von Putzarbeiten unter Berücksichtigung von Aussparungen wird ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Ohne vertragliche Vereinbarung gelten keine erhöhten Anforderungen an die Ebenheit (siehe Ebenheit: Erhöhte Anforderungen ohne Vereinbarung – Unzulässig!). Dies ist besonders relevant bei Altbausanierungen.
✅ Zusatzinfo: Die DIN 18202 (Zeile 7) kann als Beispiel für Maximalforderungen herangezogen werden, auch wenn sie nicht bindend ist (siehe Ebenheitstoleranz: DIN 18202 Zeile 7 als Maximalforderung). Die tatsächlichen Toleranzen sollten jedoch im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt werden.
📊 Fakten/Zahlen: Bei der Abrechnung von Putzarbeiten im Altbau sind die Regeln der VOB Teil C (DIN 18350) zu beachten. Öffnungen und Aussparungen über 2,5 m² Einzelgröße werden abgezogen, wie in Abrechnung: Flächen bei Aussparungen im Altbau – Regeln erläutert wird.
🔧 Praktische Umsetzung: Vor dem Aufbringen von Dünnbettputz im Altbau sollte geprüft werden, ob der alte Putz tragfähig ist (siehe Altbau: Ebenheit prüfen – Vorbereitung für Dünnbettputz). Gegebenenfalls ist eine Sanierung des Untergrunds erforderlich, um spätere Mängel zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld der Putzarbeiten im Altbau die Anforderungen an die Ebenheit schriftlich mit dem Kunden. Dies vermeidet Missverständnisse und Streitigkeiten über vermeintlichen Pfusch. Beachten Sie die Hinweise zur Abrechnung nach VOBAbk./C.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Dünnbettputz, Altbau, Toleranzgrenze, Unebenheit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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