Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEV 2007: Kosten, Rechte & Vorgehen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEV 2007: Kosten, Rechte & Vorgehen?
in der Absicht unser Einfamilienhaus energietechnisch zu optimieren setzten wir uns mit einem Architekten in Verbindung.
Ziel unsererseits war das Erreichen KfW Effizienzhaus100 (Verordnung 2007).
Im ersten Gespräch mit dem Architekten, stellte dieser klar, dass wir das ohne WDVSAbk. nicht erreichen könnten.
Aufgrund der charakteristischen Altbausubstanz einem WDVS gegenüber skeptisch, einigten wir uns auf eine Kostenermittlung mit separater Auflistung für die Außendämmung.
Es wurde auch zu diesem Zeitpunkt nichts weiter schriftlich vereinbart.
Aus der entstandenen Skepsis hinsichtlich der sehr unverbindlichen Betreuung, wandten wir uns zusätzlich an einen Bauingenieur, der unseres Erachtens sehr versiert über Messungen und Berechnungen auf KfW100 kam.
Der Fairness halber sprachen wir nochmal mit dem Architekten, machten z.B. auf ausreichende Luftschicht zwecks Kerndämmung aufmerksam.
Als dann beim Vorstellen der Kostenvoranschläge weitere Unklarheiten (mangelhafte Dämmstoffdicke, falsche Aufsparrenbemessung, ..) auftraten, beendeten wir die Zusammenarbeit.
Am Ende steht eine sehr hohe Rechnung mit 20 h Ingenieursleistung je 65 € + 20 h angestellter Ingenieur je 57 €.
Es geht uns überhaupt nicht darum, dem Architekten seine Arbeit nicht zu bezahlen (eben keine Geiz-Ist-Geil-Mentalität), aber der Ärger ob der fehlerhaften Beratung und der Höhe der Rechnung ist extrem. Wieso soviel zahlen, für Etwas, was so noch nicht mal richtig ist?
Sicher kann man Blauäugigkeit vorwerfen, aber ich wende mich doch im Vertrauen an einen Profi, weil ich eben keiner bin.
Gibt es durch die HOAIAbk. eine Grundlage der Honorarberechnung, oder ist es so wie gelaufen alles korrekt?
Ich bin den streitbaren Experten in diesem Forum sehr dankbar und würde mich über eine Stellungnahme freuen.
Vielen Dank U. Vogel
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf Schimmelbildung nach energetischer Sanierung umgehend einen Sachverständigen zur Analyse hinzuziehen.
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Ich verstehe, dass Sie aufgrund einer möglicherweise fehlerhaften Beratung durch einen Architekten bezüglich der EnEVAbk. 2007 und dem Ziel, ein KfW Effizienzhaus 100 zu erreichen, nun Fragen zum Architektenhonorar haben. Da eine Außendämmung aufgrund der Altbausubstanz kritisch hinterfragt wurde und ein Bauingenieur hinzugezogen wurde, ist die Situation komplex.
🔴 Gefahr: Falsche energetische Sanierung kann zu Bauschäden wie Schimmelbildung führen, insbesondere bei Altbauten. Eine unzureichende Dämmstoffdicke oder eine fehlerhafte Ausführung können die Energieeffizienz beeinträchtigen und zu erhöhten Heizkosten führen.
Ich empfehle Ihnen, die erbrachten Leistungen des Architekten detailliert zu prüfen. Grundlage für das Honorar ist die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Prüfen Sie, ob die erbrachten Leistungen den vereinbarten Leistungsphasen entsprechen und ob die Beratung fachgerecht war. Lassen Sie die Berechnungen und Messungen des Architekten von einem unabhängigen Experten (z.B. einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen) überprüfen.
Wenn sich herausstellt, dass die Beratung tatsächlich fehlerhaft war und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Dies könnte eine Reduzierung des Architektenhonorars oder sogar die Rückforderung bereits gezahlter Honorare umfassen. Ich rate Ihnen, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und Abweichungen schriftlich und holen Sie sich eine unabhängige Expertise ein, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Klären Sie, ob eine Haftpflichtversicherung des Architekten für den Schaden aufkommt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Die EnEV war eine deutsche Verordnung, die energetische Anforderungen an Gebäude stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Verwandte Begriffe: GEG, KfW Effizienzhaus, Energieausweis - KfW Effizienzhaus
- Ein KfW Effizienzhaus ist ein Gebäude, das bestimmte energetische Standards erfüllt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wird.
Verwandte Begriffe: EnEV, GEG, Primärenergiebedarf - HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone - WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
- Ein WDVSAbk. ist ein System zur Außendämmung von Gebäuden, bei dem Dämmplatten auf die Fassade geklebt und anschließend verputzt werden.
Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Fassade, Wärmeleitfähigkeit - Wärmebrücke
- Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, durch den Wärme verstärkt nach außen abgeleitet wird.
Verwandte Begriffe: Dämmung, Energieeffizienz, Taupunkt - Luftschichtkerndämmung
- Die Luftschichtkerndämmung ist eine nachträgliche Dämmung von zweischaligem Mauerwerk, bei der Dämmstoff in den Hohlraum zwischen den Mauerschalen eingeblasen wird.
Verwandte Begriffe: Kerndämmung, zweischaliges Mauerwerk, Dämmstoff - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungen durchführt.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baumängel, Bauschäden
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die EnEV 2007 und was bedeutet KfW Effizienzhaus 100?
Die EnEV 2007 war eine Energieeinsparverordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Ein KfW Effizienzhaus 100 bedeutet, dass das Gebäude einen Jahresprimärenergiebedarf hat, der 100 % des Referenzgebäudes nach EnEV entspricht. - Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Architektenhonorar wird in Deutschland über die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt. Es basiert auf den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, der Leistungsphase und dem Schwierigkeitsgrad. - Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass der Architekt mich falsch beraten hat?
Dokumentieren Sie alle Mängel und Abweichungen schriftlich. Holen Sie sich eine unabhängige Expertise ein, um die Beratung des Architekten zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt für Baurecht. - Welche Rechte habe ich bei einer Falschberatung durch den Architekten?
Bei einer Falschberatung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Dies kann eine Reduzierung des Architektenhonorars oder die Rückforderung bereits gezahlter Honorare umfassen. - Was ist eine Luftschichtkerndämmung und wann ist sie sinnvoll?
Eine Luftschichtkerndämmung ist eine nachträgliche Dämmung von zweischaligem Mauerwerk, bei der Dämmstoff in den Hohlraum zwischen den Mauerschalen eingeblasen wird. Sie ist sinnvoll, wenn die äußere Mauerschale intakt ist und keine Wärmebrücken vorhanden sind. - Was ist bei der Auswahl eines Dämmstoffs zu beachten?
Bei der Auswahl eines Dämmstoffs sind verschiedene Faktoren zu beachten, wie z.B. der Wärmeleitwert, die Feuchtigkeitsbeständigkeit, die Brandschutzklasse und die Umweltverträglichkeit. - Was bedeutet WDVS?
WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um eine Außendämmung, bei der Dämmplatten auf die Fassade geklebt und anschließend verputzt werden. - Wie finde ich einen unabhängigen Energieberater?
Sie können einen unabhängigen Energieberater über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden oder sich bei Verbraucherzentralen erkundigen.
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Energieberatung: Honorar für Sanierungsvorschläge & HOAI
Energieberatung und Planung energetische Gebäudeaufrüstung
Ich nehme also an, dass der Auftrag in einer Energieberatung nebst bauphysiklaischen Berechnungen und dem Entwurf von Sanierungsvorschlägen besteht. Noch neuer HOAIAbk. (gültig ab 06/2009) können diese Einzelleistungen nach Aufwand abgerechnet werden. Die Stundensätze entsprechen der Üblichkeit. Das 2*20 Arbeitsstunden entstanden sind, scheint nachvollziehbar (Bestandsaufnahme, Besprechungen, Skizzen, Berechnungen, Kostenschätzungen etc.)
Sofern das Auftragsziel, u.A. der Entwurf eines energetischen Konzepts auf kfw-100, nicht erreicht wurde, hätten Sie hier erstmal Nachbesserung verlangen müssen. Dem Auftragnehmer stand das Recht zu, nachzubessern. Ferner sollten Ihre Behauptungen, dass die Leistung technisch falsch ist, auch sachverständig nachprüfbar sein. Sofern der Stundenaufwand nachvollziehbar dargestellt ist, sehe ich keinen Grund das Honorar zu kürzen, geschweige denn nicht zu bezahlen.
Sofern der Vertrag aber zu Zeiten der alten HOAI geschlossen wurde, gilt evtl. der in der alten HOAI genannte Mindeststundensatz von 38,00 € für den Auftragnehmer und 36,00 € für Mitarbeiter, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEVAbk. 2007
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abrechnung einer Energieberatung und die Frage, ob ein Architektenhonorar bei Falschberatung zur EnEV 2007 gerechtfertigt ist. Dabei werden Aspekte der Honorarberechnung, Architektenhaftung und möglicher Baumängel thematisiert. Die neue HOAIAbk. (gültig ab 06/2009) ermöglicht die Abrechnung von Einzelleistungen nach Aufwand.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Energieberatung: Honorar für Sanierungsvorschläge & HOAI wird darauf hingewiesen, dass Einzelleistungen wie Energieberatung und bauphysikalische Berechnungen nach der neuen HOAI (gültig ab 06/2009) nach Aufwand abgerechnet werden können. Es ist wichtig, den Vertrag und die erbrachten Leistungen genau zu prüfen.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Energieberatung können je nach Aufwand variieren. Der Stundensatz sollte der Üblichkeit entsprechen. Es ist ratsam, Kostenvoranschläge einzuholen und die erbrachten Leistungen detailliert aufzulisten, um die Honorarberechnung nachvollziehen zu können.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Unklarheiten bezüglich der Honorarberechnung und der erbrachten Leistungen mit dem Architekten. Bei Falschberatung zur EnEV 2007 sollten Sie Ihre Rechte prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Achten Sie auf die Einhaltung der aktuellen Energiestandards und lassen Sie sich von einem qualifizierten Energieberater unterstützen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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