Architektenhonorar für Entwurf: Welche Kosten sind ohne Auftrag üblich?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar für Entwurf: Welche Kosten sind ohne Auftrag üblich?
wir planen derzeit den Umbau/Anbau unseres Hauses (Schleswig-Holstein). Hierzu hatten wir mit einem Architekten einen Termin vereinbart. In diesem ersten Gespräch legten wir unsere Vorstellundgen dar und der Architekt schaute sich das Haus an. Wir haben ihn dann gebeten ein paar Ideen, wie man den Umbau gestalten könnte als Entwurf zu Papier zu bringen. Er teilte und mit, dass er dafür etwas berechnen würde, falls er den Auftrag nicht bekommt. Einen undgefähren Betrag hat er uns nicht genannt. Es wurde auch nicht über die Kosten des Umbaus gesprochen.
Das Ergebnis waren drei Entwürfe, die leider überhaupt nicht unseren Vorstellungen entsprachen, sodass wir die Zusammenarbeit beendeten. Die "Entwüfe" waren bereits digitalisiert und sehr ausführlich. Auch wurde bereits eine Flurkarte und ein Bebauungsplan angefordert.
Die Rechnung, die wir nun erhielten, beinhaltet eine Rechnungssumme von insgesamt 2.600 €.
Es stellt sich nun die Frage, ob diese Höhe angemessen ist oder ob der Architekt mit diesem Aufwand nicht etwas über den Auftrag hinausgeschossen ist. Es war ihm bekannt, dass wir auch andere Architekten kontaktiert haben und wir haben, wie gesagt, um Ideen und Entwürfe gebeten. Die Rechnung behinhaltet einen Stundennachweis, nachdem der Architekt, Bauzeichner etc. fast 60 Std. für diesen Auftrag aufgewendet hat!
Es wäre sehr nett, wenn uns hier jemand weiterhelfen könnte, ob diese Rechnungssumme für diesen Auftrag gerechtfertigt ist. Vielen Dank im Voraus!
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Ich verstehe, dass Sie eine Rechnung für Architektenleistungen erhalten haben, obwohl kein formeller Auftrag erteilt wurde. Grundsätzlich ist ein Architektenhonorar auch ohne schriftlichen Vertrag möglich, wenn Leistungen erbracht wurden, die üblicherweise vergütet werden.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Da es sich um einen Entwurf handelt, sind insbesondere die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) relevant. Die Kosten für diese Phasen sind in der HOAI festgelegt und hängen vom Schwierigkeitsgrad des Projekts und den anrechenbaren Baukosten ab.
Ein Stundennachweis des Architekten kann hilfreich sein, um den Aufwand nachzuvollziehen. Allerdings ist das Honorar primär an die HOAI gebunden und nicht an die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Flurkarte und der Bebauungsplan sind notwendige Grundlagen für die Planung und deren Beschaffung kann ebenfalls berechnet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Rechnung des Architekten detailliert zu prüfen und mit den Honorarsätzen der HOAI zu vergleichen. Bei Unklarheiten sollten Sie das Gespräch mit dem Architekten suchen oder sich von einem Bausachverständigen oder einer Verbraucherberatung unterstützen lassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, wie die Vergütung für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu erfolgen hat. Die HOAI ist bindend, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Baukosten - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. Die HOAI definiert insgesamt neun Leistungsphasen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung - Anrechenbare Baukosten
- Die anrechenbaren Baukosten sind die Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen und die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI bilden. Sie umfassen die Kosten für Bauarbeiten, Material und sonstige Leistungen, die für die Fertigstellung des Bauwerks erforderlich sind.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstände zu anderen Gebäuden eingehalten werden müssen.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan - Flurkarte
- Eine Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) ist eine amtliche Karte, die die Lage, Größe und Form von Grundstücken sowie die darauf befindlichen Gebäude darstellt. Sie dient als Grundlage für die Planung von Bauvorhaben und für die Eintragung von Rechten und Lasten im Grundbuch.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Grundbuch, Grundstück - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es kann aber auch frei vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare Baukosten - Stundennachweis
- Ein Stundennachweis ist eine detaillierte Aufzeichnung der Arbeitsstunden, die ein Architekt oder ein anderer Dienstleister für ein Projekt aufgewendet hat. Er dient als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen, insbesondere wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Honorar, Leistungsnachweis
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Leistungen darf ein Architekt ohne Auftrag abrechnen?
Ein Architekt darf Leistungen abrechnen, die im Rahmen der üblichen Architektentätigkeit erbracht wurden und einen Wert für den Auftraggeber darstellen, auch wenn kein schriftlicher Auftrag vorliegt. Dies betrifft vor allem Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurf. - Wie wird das Architektenhonorar ohne Auftrag berechnet?
Das Architektenhonorar ohne Auftrag wird in der Regel auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die HOAI legt Honorarsätze für verschiedene Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade fest. Die anrechenbaren Baukosten spielen ebenfalls eine Rolle. - Was tun, wenn die Architektenrechnung zu hoch erscheint?
Wenn die Architektenrechnung zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und um eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen bitten. Vergleichen Sie die Rechnung mit den Honorarsätzen der HOAI und ziehen Sie gegebenenfalls einen Bausachverständigen oder eine Verbraucherberatung hinzu. - Kann ich die Rechnung ablehnen, wenn kein schriftlicher Auftrag vorliegt?
Eine Ablehnung der Rechnung ist nicht ohne Weiteres möglich, wenn der Architekt nachweislich Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden. Allerdings haben Sie das Recht, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben, wenn die Höhe unangemessen erscheint. - Welche Rolle spielt der Stundennachweis des Architekten?
Der Stundennachweis des Architekten kann hilfreich sein, um den Aufwand nachzuvollziehen. Allerdings ist das Honorar primär an die HOAI gebunden und nicht an die tatsächlich geleisteten Stunden. Der Stundennachweis dient eher als Nachweis für die erbrachten Leistungen. - Was sind anrechenbare Baukosten?
Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung erforderlich sind. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Nicht dazu gehören beispielsweise Grundstückskosten oder Baunebenkosten. - Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Honorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. - Wie finde ich einen Bausachverständigen?
Einen Bausachverständigen finden Sie beispielsweise über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Sachverständigen.
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Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte eines Architektenvertrags, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. - HOAI-konforme Abrechnung: So prüfen Sie Ihre Rechnung
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Eine Anleitung für Bauherren, die ihr eigenes Haus planen möchten. - Bausachverständiger: Wann ist er sinnvoll?
Informationen darüber, wann die Beauftragung eines Bausachverständigen ratsam ist. - Nachträgliche Änderungen im Bau: Kosten und Rechte
Was Bauherren bei Änderungen während der Bauphase beachten sollten.
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Architektenhonorar: Entwurf vs. Vorplanung – Laienmeinung
Dumm gelaufen,
vermute ich. Das Wort 'Entwurf' rechtfertigt für den Architekten eine Arbeit bis zur Entwurfsplanung, während eine Vorplanung sicher gereicht hätte, um die Vorschläge zu beurteilen. Wahrscheinlich kann er dieses Honorar vom Aufwand und Auftragsumfang her rechtfertigen; vernünftig wäre es wohl gewesen, nach der Vorplanung eine Rückmeldung des AGAbk. einzuholen. Honorarrechner s.Evtl. mal ansprechen, falls die Entwürfe völlig an den genannten Vorstellungen vorbeigehen, aber viel kann man da wohl nicht runterrechnen.
(Laienmeinung)
Gruß
Volker Leue -
Architektenhonorar: Vorplanung – Was beinhaltet die Rechnung?
War wohl doch eine Vorplanung ...
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Habe gerade nochmal auf die Rechnung geschaut. Dort steht: Für unsere erbrachten Architektenleistungen im Zusammenhang mit Vorplanung zu o.a. Obejkt berechnen wir ...
Dann dürfte der Architekt dies alles doch als Vorplanung betrachtet haben, oder?
Vielen Dank! -
Architektenhonorar: Kostenschätzung vorab – Pflicht?
Der Architekt ...
Der Architekt sollte Ihnen doch zu den einzelnen Vorentwürfen eine Kostenschätzung beigelegt haben, oder nicht? Diese Kosten bilden dann die Grundlage seiner Abrechnung. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist m.E. nicht gerechtfertigt, da sie anscheinend nicht im Vorfeld unter Abschätzung der Zeit besprochen war. Falls doch, wären die Stundensätze interessant. Rechnet der Architekt die Mindestsätze (31 - 38 €, je nach Qualifikation) ab? Oder war etwas anderes besprochen? -
Architektenhonorar: Abrechnung nach Zeit – Unwissenheit schützt nicht?
Keine Kostenschätzung!
Hallo,
eine Kostenschätzung haben wir nie erhalten und auch nie mit dem Architekten über ungefähre Kosten gesprochen. Es ging uns lediglich erstmal um Ideen.
Die Abrechnung erfolgte nach Zeitaufwand. Ein Stundennachweis ist beigefügt. Wir wurden weder informiert, wie viele Stunden die Bearbeitung dauern kann, noch teilte der Architekt uns mit, dass diese Vorplanung mehrere Tausend € Kosten kann. Da ist man als Unwissender mal wieder der Dumme ...
Kann man die üblichen Stundensätze für Architekt, Bauzeichner und Bauingenieur irgendwo einsehen?
Vielen Dank im Voraus! -
HOAI-Grundlagen: Architektenhonorar online einsehen
Ja, ...
Ja, unter nachfolgendem Link!- http://www.hoai.de/online/HOAIAbk.-Text/teil_1.php#6
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Architektenhonorar: Auftrag erteilt – Zahlungspflicht trotz fehlender Info?
Rechtsfrage
Herr Wolz lehnt sich sehr weit in Rechtsfragen. Wenn man einen Auftrag erteilt und nicht nachfragt, was dieser Auftrag kostet, so ist dies ein Problem des Auftraggebers. Ich bin kein Architekt- aber die HOAIAbk. ist bindend. Ich würde bezahlen, denn bei Gericht ist das schon die Gerichts- und Anwaltsgebühr (Gerichtsgebühr, Anwaltsgebühr)! Nach Bezahlung der Gebühr wissen Sie aber immer noch nicht - ob da nicht noch weiteres bezahlt werden muss. VG Jürgen Weber -
Architektenhonorar: Mindestsatz – Was die HOAI vorschreibt
Lieber Herr Weber, ...
Lieber Herr Weber, ich spreche dem Kollegen doch gar nicht ab, dass er ein Recht auf Vergütung hat. Aber eben weil die HOAIAbk. bindend ist, muss sich der Architekt an gewisse Vorgaben halten. z.B. darf er, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur den Mindestsatz abrechnen. Das gilt sowohl für eine Abrechnung nach den Honorartabellen, als auch für die Abrechnung nach Zeitaufwand. Gleichzeitig darf die Abrechnung nach Zeitaufwand, wenn denn die anrechenbaren Kosten in den Bereich der Honorartafeln fallen würden, nicht höher als das dort entsprechend geltende Mindesthonorar sein.
Was hat das mit "Herr Wolz lehnt sich sehr weit in Rechtsfragen" zu tun? -
Architektenhonorar: Berechnung – Liegt das Honorar im Rahmen?
Nachtrag:
Geht man von den oben beschriebenen 2.600,- € (brutto, nehme ich an) aus, so wüden sich für das Objekt anrechenbare Nettobaukosten in Höhe von ca. 160.000,- € bei Honorarzone III, Mindestsatz, 20 % Umbauzuschlag und 5 % Nebenkosten ergeben.
Damit dürften Sie in etwa abschätzen können, ob das geforderte Honorar "im Rahmen" liegt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für Entwurf: Kosten ohne Auftrag prüfen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für eine Vorplanung ohne explizite Kostenschätzung. Es wird erörtert, ob eine Kostenschätzung vorab Pflicht ist und welche Rechte und Pflichten sowohl Architekt als auch Auftraggeber haben. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Honorarforderung. Die Frage, ob Unwissenheit vor hohen Kosten schützt, wird ebenfalls thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Abrechnung nach Zeit – Unwissenheit schützt nicht? wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Kostenschätzung nicht automatisch bedeutet, dass die Rechnung unberechtigt ist.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI-Grundlagen: Architektenhonorar online einsehen verlinkt direkt zur HOAI, um die gesetzlichen Grundlagen einzusehen. Dies ermöglicht es dem Fragesteller, sich selbst ein Bild von der Rechtslage zu machen.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenhonorar: Berechnung – Liegt das Honorar im Rahmen? wird eine Beispielrechnung auf Basis der genannten Kosten durchgeführt, um zu prüfen, ob das geforderte Honorar im Rahmen der HOAI liegt. Dabei werden Faktoren wie Honorarzone, Umbauzuschlag und Nebenkosten berücksichtigt.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die erbrachte Leistung des Architekten genau zu prüfen und mit den Vorgaben der HOAI abzugleichen. Der Beitrag Architektenhonorar: Mindestsatz – Was die HOAI vorschreibt betont, dass der Architekt sich an gewisse Vorgaben halten muss, z.B. darf er, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur den Mindestsatz abrechnen.
Die Diskussion zeigt, dass es wichtig ist, vorab klare Vereinbarungen über die Kosten zu treffen und sich über die HOAI zu informieren, um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation zwischen Architekt und Auftraggeber ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei Umbau- und Anbauprojekten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Entwurfskosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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