Planungshonorar ohne Auftrag: Anspruch, Voraussetzungen & Vorgehen für Bauunternehmen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Planungshonorar ohne Auftrag: Anspruch, Voraussetzungen & Vorgehen für Bauunternehmen?
Ein Bauunternehmen steht seit ca. zwei Jahren in Kontakt mit einem Bauinteressenten. Der Bauinteressent hat ein eigenes Grundstück, auf dem er ein Mehrfamilienwohnhaus errichten möchte. Die Ideen des Bauinteressenten wurden vom Bauunternehmen geprüft und soweit möglich planerisch umgesetzt. Alle notwendigen Klärungen mit den Behörden wurden vorgenommen. Berge von gewünschten Änderungen seitens des Bauinteressenten wurden in den Entwurf immer wieder eingearbeitet.
Nun zur vertraglichen Konstellation: Es gibt zwischen Bauunternehmen und Bauinteressent bisher keinen schriftlichen Vertrag, weder über Planungsleistungen, noch die Errichtung des Bauwerks.
Ende letzten Jahres beauftragt der Bauinteressent nun das Bauunternehmen mündlich, den Bauantrag zu erstellen und einzureichen. Natürlich ist dieser Bauantrag vom Bauherren auch unterschrieben. Die Baugenehmigung liegt nun bereits seit längerem vor.
Nun wünscht der Bauherr weitere Änderungen, die eine Tekturplanung erfordern.
Und nun zu meiner Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage für den (vermuteten) Fall, dass der Bauherr nun sagt, "April April, das war's, ich baue mit jemand anderem", die erbrachten Planungsleistungen (bis einschließlich Genehmigungsplanung) nach HOAIAbk. abzurechnen und das auch durchzusetzten? Oder eben alternativ einen Vertrag über die Errichtung des Bauwerkes abzuschließen, in dem die Planungsleistungen dann enthalten sind.
Soweit ich informiert bin, sind auch mündlich erteilte Aufträge verbindlich. Es ist ja kaum davon auszugehen, dass ein Bauunternehmen einen Bauantrag einreicht, ohne dazu nicht einen Auftrag erhalten zu haben.
Dank für jeden Hinweis.
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Ich verstehe, dass ein Bauunternehmen Planungsleistungen erbracht hat, ohne einen schriftlichen Auftrag zu haben, und nun ein Honorar geltend machen möchte. Die Durchsetzbarkeit eines Honoraranspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundlagen für einen Honoraranspruch:
- Mündlicher Vertrag: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend. Allerdings ist die Beweisbarkeit schwierig.
- Konkludentes Handeln: Wenn der Bauinteressent die Planungsleistungen des Bauunternehmens in Kenntnis genommen und stillschweigend akzeptiert hat, kann dies als stillschweigende (konkludente) Auftragserteilung gewertet werden.
- Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGBAbk.): Wenn der Bauinteressent durch die Planungsleistungen einen Vorteil erlangt hat, ohne dass eine vertragliche Grundlage besteht, kann ein Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung bestehen.
Wichtige Aspekte für die Beurteilung:
- Umfang der Leistungen: Welche konkreten Planungsleistungen wurden erbracht (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, etc.)?
- Kenntnis und Billigung: War dem Bauinteressenten bewusst, dass das Bauunternehmen Planungsleistungen erbringt und hat er dies gebilligt?
- Werthaltigkeit der Leistungen: Haben die Planungsleistungen einen konkreten Wert für den Bauinteressenten (z.B. durch Verwendung im Bauantrag)?
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die erbrachten Leistungen detailliert zu dokumentieren und dem Bauinteressenten eine nachvollziehbare Honorarrechnung zu stellen. Sollte dieser die Zahlung verweigern, ist die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht ratsam, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Planungshonorar
- Das Planungshonorar ist die Vergütung für die erbrachten Planungsleistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es richtet sich in der Regel nach der HOAIAbk. und dem Umfang der erbrachten Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar - Konkludentes Handeln
- Konkludentes Handeln bedeutet, dass eine Willenserklärung nicht ausdrücklich abgegeben wird, sondern sich aus dem Verhalten einer Person ergibt. Im Baurecht kann dies beispielsweise die stillschweigende Zustimmung zu einem Vertrag sein.
Verwandte Begriffe: Mündlicher Vertrag, Willenserklärung, Vertragsabschluss - HOAI
- Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und bietet Orientierung bei Streitigkeiten.
Verwandte Begriffe: Planungshonorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar - Genehmigungsplanung
- Die Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung der Unterlagen, die für die Einreichung eines Bauantrags erforderlich sind. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Planungsleistungen und dient dazu, die Baugenehmigung zu erhalten.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baugenehmigung - Ungerechtfertigte Bereicherung
- Ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor, wenn jemand einen Vermögensvorteil erlangt hat, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Der Bereicherte ist verpflichtet, den Vorteil herauszugeben.
Verwandte Begriffe: Bereicherungsrecht, Schadensersatz, Vermögensvorteil - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Unterlagen und Pläne.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Genehmigungsplanung - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem Vertragsrecht, Sachenrecht und Schadensersatzrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schadensersatz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein konkludenter Vertrag?
Ein konkludenter Vertrag kommt durch schlüssiges Handeln zustande, ohne ausdrückliche Willenserklärung. Wenn beispielsweise ein Bauherr Planungsleistungen entgegennimmt und nutzt, kann dies als stillschweigende Zustimmung zum Vertrag gewertet werden. - Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarforderung ohne schriftlichen Vertrag?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) kann als Richtlinie für die Höhe des Honorars dienen, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Sie gibt Anhaltspunkte für die üblichen Honorarsätze für bestimmte Planungsleistungen. - Was ist der Unterschied zwischen Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung?
Die Entwurfsplanung umfasst die Erarbeitung eines Konzepts für das Bauvorhaben, während die Genehmigungsplanung die Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag beinhaltet. - Kann ein Bauunternehmen auch ohne Architektenvertrag Planungsleistungen erbringen?
Ja, ein Bauunternehmen kann Planungsleistungen erbringen, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauleistungen stehen. Allerdings sind bestimmte Planungsleistungen, wie die Erstellung von Bauanträgen, möglicherweise Architekten vorbehalten. - Was ist, wenn der Bauinteressent die Planungsleistungen ablehnt?
Wenn der Bauinteressent die Planungsleistungen ausdrücklich ablehnt und diese nicht nutzt, ist es schwieriger, einen Honoraranspruch durchzusetzen. In diesem Fall ist es wichtig, die Kommunikation und Ablehnung zu dokumentieren. - Wie kann ein Bauunternehmen sich vor solchen Situationen schützen?
Ich empfehle, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, der die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar regelt. Dies schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. - Was bedeutet ungerechtfertigte Bereicherung im Baurecht?
Ungerechtfertigte Bereicherung bedeutet, dass jemand einen Vermögensvorteil erlangt hat, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Im Baurecht kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn ein Bauherr Planungsleistungen nutzt, ohne dafür zu bezahlen. - Welche Beweismittel sind bei einem Honorarstreit ohne schriftlichen Vertrag wichtig?
Wichtige Beweismittel sind die Dokumentation der erbrachten Leistungen, Zeugenaussagen von beteiligten Personen, E-Mails oder Briefe, die die Kommunikation zwischen Bauunternehmen und Bauinteressenten belegen, sowie der Bauantrag, falls die Planungsleistungen dafür verwendet wurden.
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Welche Möglichkeiten gibt es, Streitigkeiten im Baurecht außergerichtlich beizulegen?
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Mündliche Verträge im Baurecht – Gültigkeit und Beweisfragen
Natürlich sind auch
Mündliche Verträge gültig. Günstig ist natürlich hier immer auch eine "Zeuge". Wobei hier, wenn schon Unterschriften geleistet wurden, das wohl dem Gericht genügen müsste (oder auch nicht).
Da dies jedoch eine Rechtsfrage ist, kann ich hier nichts dazu sagen, da keine Rechtsberatung, ich nur "Laie" bin.
Meistens ist aber umgekehrt, dass der Bauinteressent meint vom Architekt ein kosteloses "Angebot" für einen Planentwurf zu bekommen und dann meist sehr erstaunt ist, weil dies dann Geld kosten soll, ist der Kunde doch gewöhnt, dass es im Küchenstudio, Autohaus etc. eben nichts kostet. Nur da gilt auch keine HOAIAbk. ... -
HOAI-Abrechnung bei Bauleistungen – Kontroverse Diskussion im Forum
Stellt sich nur die Frage, ...
Stellt sich nur die Frage, ob hier eine Abrechnung nach HOAIAbk. greift, da der Planverfasser auch Bauleistungen erbringt. Zu diesem Thema gibt's hier im Forum aber schon ein paar kontroverse Diskussionen. Einfach mal Suchen ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Planungshonorar ohne Auftrag: Anspruchsgrundlagen für Bauunternehmen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Durchsetzbarkeit von Planungshonoraransprüchen ohne schriftlichen Vertrag. Mündliche Verträge sind grundsätzlich gültig, jedoch ist die Beweisführung entscheidend. Die Anwendbarkeit der HOAIAbk. bei Bauleistungen durch den Planverfasser wird kontrovers diskutiert. Es wird empfohlen, im Forum nach ähnlichen Fällen zu suchen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bezüglich der Gültigkeit mündlicher Verträge und der Beweisführung sollte man sich bewusst sein, dass dies eine Rechtsfrage ist, wie im Beitrag Mündliche Verträge im Baurecht – Gültigkeit und Beweisfragen angemerkt wird. Eine rechtliche Beratung ist unerlässlich.
💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob eine Abrechnung nach HOAI greift, wenn der Planverfasser auch Bauleistungen erbringt, ist ein wichtiger Aspekt, der im Beitrag HOAI-Abrechnung bei Bauleistungen – Kontroverse Diskussion im Forum aufgeworfen wird. Dies kann die Höhe des Anspruchs auf Planungshonorar beeinflussen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauunternehmen sollten stets auf schriftliche Verträge bestehen, um ihre Ansprüche auf Planungshonorar abzusichern. Im Zweifelsfall sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die Erfolgsaussichten einer Forderung zu prüfen. Die Suche im Forum nach ähnlichen Fällen kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Planungshonorar, Auftrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten zu hoch? Vergleich, Prüfung & Alternativen
- … dem Architekt über das Honorar geredet oder einfach mal so einen Auftrag gegeben (Ja auch mündliche Aufträge sind gültig). Und sind nun erstaunt, …
- … WENN der Architekt alle Leistungen gemäß Auftrag erbracht hat und sich an die HOAIAbk. gehalten hat, dann hat …
- … Architektenhonorar: Mündlicher Auftrag – Anrechenbare Kosten …
- … Es liegt ein mündlicher Auftrag vor. …
- … Das Planungshonorar bis zu dieser Phase kann nach den anrechenbaren Baukosten aus der …
- … mögliche Reduzierung des Architektenhonorars basierend auf den anrechenbaren Kosten. Ein mündlicher Auftrag liegt vor, und die Planung befindet sich in einem frühen Stadium. …
- … vereinbart wurden. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Architektenhonorar: Mündlicher Auftrag – Anrechenbare Kosten, um die anrechenbaren Kosten korrekt zu ermitteln und das …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Umbau: Muss ich zahlen? Prüfung, Rechte & Vorgehen
- … Ich auch dort leben konnten. Daraufhin habe ich eine Firma beauftragt um mir ein Kosten voranschlag zumachen was die Umbaumaßnahmen kosten würden …
- … das es soviel kostet hätte ich sie es gar nicht beauftragt. Ich habe das Gefühl dass die jetzt sauer sind und …
- … Was wurde beauftragt? Wurde ein detaillierter Kostenvoranschlag beauftragt, der über eine einfache …
- … eine bestimmte Leistung. Er dient als Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers. Verwandte Begriffe: Angebot, Rechnung, Leistungsverzeichnis. …
- … Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Vertrag, Auftrag. …
- … beispielsweise einen Umbau. Er dient als Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers, ob er die Leistung in Auftrag geben möchte. …
- … darf der tatsächliche Preis nicht wesentlich höher sein, ohne dass der Auftraggeber vorher informiert wurde. …
- … tatsächliche Preis höher ist als der Kostenvoranschlag, muss der Handwerker den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber hat dann das Recht, den …
- … Auftrag zu kündigen oder den höheren Preis zu akzeptieren. …
- … Kostenvoranschlag: Beauftragung reicht als Zusage! …
- … Daraufhin habe ich eine Firma beauftragt um mir ein Kosten voranschlag zumachen ... …
- … Umbau: Kostenvoranschlag vs. Planungshonorar nach HOAIAbk. …
- … Aber dieser Satz könnte einen Anspruch auf Planungshonorar gem. HOAIAbk. auslösen: und ob die Stadt die Genehmigung für den …
- … Demnach bestand vermutlich eine mündliche Beauftragung für eine Umbauplanung, erbracht wurden vermutlich die Leistungsphasen Grundlagenermittlung und …
- … Wenn der Bauunternehmer Planungshonorar im Sinne der HOAIAbk. geltend machen will, müsste er aber eine …
- … Wie gesagt ich hatte noch einen andere Bauunternehmer beauftragt, und dieser hat mir ein viel detailierteren Kostenvoranschlag gemacht und …
- … um dem Bauherren Architektenhonorar zu sparen, wenn letztlich nicht mal ein Auftrag rausspringt?! …
- … reinschreiben: Grundlagenermittlung, etc. wird nach HOIAI abgerechnet, im Falle der späteren Auftragserteilung binnen 6 Monaten entfällt der Vergütungsanspruch bzw. wird mit dem …
- … Auftragsumfang wie folgt verrechnet ... …
- … und dann eine Rechnung schicken, wenn die Planungsleistung nicht durch eine Auftragserteilung der Bauleitungen indirekt mit erwirtschaftet werden kann. …
- … anderen Angebote fallen dann halt weg und die Unternehmer bekommen den Auftrag nicht, das heißt aber nicht dass sie dann im nachhinein eine …
- … Da müssten Sie eigentlich vorher einen Architekt beauftragen, der erstmal eine Grundlagenermittlung und Planung macht und dann eine …
- … Diesen Service bieten leider einige Baufirmen an, in Erwartung der Beauftragung bei der sie dann später die Planungskosten über die Baupreise …
- … soll eine Firma ihrer Meinung nach rausschicken bis sie mal einen Auftrag bekommt? 10 zu 1? Machen wir uns nichts vor - eine …
- … lau rausgegeben hat, holt sich die Kosten dafür beim 11. beauftragten Objekt irgendwie wieder rein, damit die Jahresbilanz im Plus bleibt. …
- … Daraufhin habe ich eine Firma beauftragt um mir ein Kosten voranschlag zumachen was die Umbaumaßnahmen kosten würden …
- … Wie gesagt ich hatte noch einen andere Bauunternehmer beauftragt, und dieser hat mir ein viel detailierteren Kostenvoranschlag gemacht und …
- … einer Anfrage dieser Art vorab mit dem Fragesteller und evtl. künftigen Auftraggeber über die Kosten eines Angebotes eine Vereinbarung treffen sollte. …
- … Alternative: Architekt für Planung & Kostenseite beauftragen …
- … einen Architekten beauftragen können, …
- … natürlich recht uncharmant was er da mit keine Rechnung gegen anderen Auftrag veranstaltet, aber das ist auch kein Tanzabend. …
- … der Aufwand für die genaue Offerte übernimmt er, wenn er den Auftrag bekommt. …
- … Vorab sollte eine Vereinbarung über die Kosten getroffen werden. Die Beauftragung eines Architekten kann sinnvoll sein, um sowohl die planungsrechtliche als …
- … die HOAIAbk. zur Anwendung kommt, wie im Beitrag Umbau: Kostenvoranschlag vs. Planungshonorar nach HOAI erläutert wird. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger kündigt vor Baubeginn: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Vertragsbruch?
- … Ermitteln Sie die entstandenen Schäden, wie z.B. Mehrkosten durch die Beauftragung eines anderen Bauträgers oder Architekten, sowie entgangene Gewinne. …
- … Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann beispielsweise die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Bauträgers oder Architekten umfassen. …
- … kann. Wenn Sie den kündigen wird aber in den Bauträger das Planungshonorar fällig? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hauskauf mit Renovierungsbedarf: Vorgehen, Kosten & Sicherheitsreserve für 1969er Bau?
- … zum Vorschlag von Sanierungsmaßnahmen und zur Aufstellung einer überschlägigen Kostenschätzung beauftragen. …
- … ca. 20 - 30 Architekten / Ingenieurstunden beauftragen und noch keinen Architektenvertrag abschließen. …
- … Ich rechne mal 20*60 = 1.200 zzgl. MwSt. Das wäre eine Hausnummer. Sie können noch vereinbaren, dass das Honorar im Fall der weiteren Beauftragung auf das Planungshonorar angerechnet wird. …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs als Sachverständigen hilft, den Sanierungs- und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Leistungsverzeichnisse: Muss ich Planungsbüro extra zahlen? Kosten?
- … Architekt hat Komplettauftrag. Trotzdem Rechnung für Leistungsverzeichnisse? Muss ich das zahlen? Jetzt informieren! …
- … Ich habe meinen Architekten einen Komplettauftrag für alle Leistungsphasen erteilt. D.h. Ich habe ihn auch beauftrag …
- … Komplettauftrag …
- … Ein Komplettauftrag bedeutet, dass der Architekt alle Leistungsphasen eines Bauprojekts …
- … Frage: Was bedeutet ein Komplettauftrag an einen Architekten?Ein Komplettauftrag bedeutet, dass der Architekt alle …
- … in Rechnung stellen, wenn er Leistungen erbringt, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren oder wenn sich der Umfang des Auftrags nachträglich …
- … im Architektenhonorar enthalten, wenn der Architekt mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wurde. …
- … Erstellung von Unterlagen für die Haustechnik ist NICHT Bestandteil des Gebäudeplanungshonorars. Hierin ist lediglich die Oberbauleitung enthalten, für deren Aufwand der …
- … Wenn Sie dem Büro keinen Auftrag erteilt haben, mögen die sich an den wenden, der getan hat …
- … - dann wissen Sie auch, was der dem Büro evtl. in Auftrag gegeben hat. …
- … eigentlich der Regelfall. Die Fachplaner werden dann vom Bauherrn separat beauftragt. Fand eine solche Beauftragung durch Sie oder in …
- … bevollmächtigt, Fachplaner in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu beauftragen? Falls nicht, könnte der Architekt ein Problem haben. Wer die …
- … mir nicht bewusst, dass der Architekt das in meinem Namen in Auftrag gegeben hat. Ich habe 'nur' einen mündlichen Vertrag mit dem Architekten …
- … abgedeckt ist. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass dem Planungsbüro ein Auftrag in meinem Namen und zu meinen Kosten erteilt wurde. …
- … HOAI: Architekt koordiniert, Fachplaner erstellen LVAbk. – Regelfall! verdeutlicht, dass die Beauftragung von Fachplanern durch den Bauherrn üblich ist. Der Architekt koordiniert …
- … 💰 Kosten: Die separate Beauftragung eines Planungsbüros für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen kann erhebliche Nebenkosten …
- … verursachen. Klären Sie vorab, wer die Fachplaner beauftragt und wer die Rechnung bezahlt, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenpläne an andere Bauträger weitergeben: Was ist erlaubt & Vorgehensweise?
- … ein, bevor Sie die Pläne an andere Bauträger weitergeben. Andernfalls beauftragen Sie die anderen Bauträger mit eigenen Planungsleistungen. …
- … bestimmte Leistung im Voraus festgelegt wird und während der Ausführung des Auftrags nicht mehr geändert werden kann.Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Pauschalpreis, Einheitspreis. …
- … Sie die Zustimmung des Architekten zur Weitergabe der Pläne ein, beauftragen Sie die anderen Bauträger mit eigenen Planungsleistungen oder lassen Sie …
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- … Oder zahlen Sie ihm zusätzlich zu seinem Entgelt auch noch ein Planungshonorar? …
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- … Meterstriche vom Maurer von Dir beauftragt, Estrichleger überall auf einem Meter nach Vorgabe des Bauherrn. …
- … nur einer den Meterriss festzulegen hat. Der AGAbk. oder durch Beauftragung der Rohbauer. …
- … Der Meterriss wurde durch den Rohbauer im Auftrage des Bauherrn angebracht und etnsprechend gekennzeichnet. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Mängelbeseitigung: Türenbauer auffordern, nicht beauftragen! sollten bei Abweichungen die Handwerker zur Mängelbeseitigung aufgefordert und nicht …
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