Architektenhonorar: Sanitärobjekte, Küche & Möblierung – Berechnungsgrundlage & Kosten?
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Architektenhonorar: Sanitärobjekte, Küche & Möblierung – Berechnungsgrundlage & Kosten?

Hallo,
kurze Frage zu der Berechnung des Architektenhonorars. Sind in der Basis zur Berechnung auch die Sanitärobjekte enthalten, heißt wenn wir uns teure Designerobjekte einbauen lassen, verdient der Architekt daran mit? Wie schaut es mit einer Sat. -Anlage, Haustürkamera/-bildschirm aus? Oder fallen diese Objekte alle unter Möblierung (wie ja auch die Küche z.B. )?
Herzlichen Dank  -  adrian rohnfelder
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    Die Frage betrifft die Berechnungsgrundlage des Architektenhonorars. Ich kann Ihnen sagen, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt, welche Kosten bei der Berechnung des Honorars berücksichtigt werden.

    Sanitärobjekte, Einbaumöbel und Küchen: Diese fallen in der Regel unter die anrechenbaren Kosten, wenn sie fester Bestandteil der Bauplanung sind und vom Architekten geplant und ausgeschrieben werden. Teure Designerobjekte erhöhen somit die Honorarbasis.

    Sat-Anlage, Haustürkamera/-bildschirm: Ob diese Anlagen in die Berechnungsgrundlage einfließen, hängt davon ab, ob sie vom Architekten geplant und ausgeschrieben wurden. Wenn dies der Fall ist, sind sie ebenfalls anrechenbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Architekten, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und welche Kosten bei der Berechnung berücksichtigt werden. Lassen Sie sich eine detaillierte Aufstellung geben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird in der Regel als Prozentsatz der anrechenbaren Baukosten berechnet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Herstellung, den Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes oder einer Anlage erforderlich sind und als Basis für die Berechnung des Architektenhonorars dienen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, HOAI
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Architektenhonorars verbunden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauplanung
    Bauleitung
    Die Bauleitung umfasst die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt wird.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Architekt, Handwerker
    Objektbetreuung
    Die Objektbetreuung umfasst die Überwachung des Gebäudes nach Fertigstellung, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert und keine Mängel auftreten.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängel, Instandhaltung
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes oder einer Anlage anfallen, einschließlich Materialkosten, Handwerkerleistungen und Planungskosten.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Architektenhonorar, HOAI

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Kosten sind typischerweise im Architektenhonorar enthalten?
      Typischerweise sind die Kosten für die Planung, Bauleitung und Koordination der Gewerke im Architektenhonorar enthalten. Die genauen Leistungen sind in der HOAI definiert und können individuell vereinbart werden.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in der Regel als Prozentsatz der anrechenbaren Baukosten berechnet. Die Höhe des Prozentsatzes hängt von der Art des Bauvorhabens, dem Schwierigkeitsgrad und dem Leistungsumfang ab.
    3. Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Herstellung, den Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes oder einer Anlage erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Baustoffe, Handwerkerleistungen und technische Anlagen.
    4. Können Architektenhonorare frei verhandelt werden?
      Grundsätzlich ja, aber die HOAI dient als Richtlinie. Bei Unterschreitung der Mindestsätze ist Vorsicht geboten, da dies auf Leistungsmängel hindeuten kann.
    5. Was passiert, wenn sich die Baukosten während der Bauphase erhöhen?
      Erhöhen sich die Baukosten, kann sich auch das Architektenhonorar erhöhen, da es prozentual von den Baukosten abhängt. Dies sollte im Architektenvertrag geregelt sein.
    6. Sind Nebenkosten des Architekten im Honorar enthalten?
      Nebenkosten wie Reisekosten, Kopierkosten und Telefonkosten sind in der Regel nicht im Honorar enthalten und werden gesondert abgerechnet.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalhonorar und einem Honorar nach HOAI?
      Bei einem Pauschalhonorar wird ein fester Betrag für die Architektenleistungen vereinbart, unabhängig von den tatsächlichen Baukosten. Ein Honorar nach HOAI richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Leistungsumfang.
    8. Wie kann ich sicherstellen, dass das Architektenhonorar fair ist?
      Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Architekten, lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage erläutern und achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Architektenvertrag.

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  2. Architektenhonorar: HOAI – Berechnung von Sanitär, SAT & Küche

    Gehört mit dazu ...
    und ist an Hand der Abrechnungsregeln der HOAIAbk. Teil II und ggf. IX mit zu berechnen. Ebenso die Sat-Anlage von der Schüssel bis zur Antennendose (nicht der reciver), und die Tür-Kom.
    Übrigens kann auch die Küche zu den mitzuberechnenden Kosten gehören.
    Aber zu den "teuren Designobjekten": lassen Sie sich mal spaßeshalber von Ihrem Architekt den Honorarunterschied zwischen "Ideal-Standard" und Design ausrechnen. Das kein Millionen, keine 10 Ter. Wenn es 4-stellig wird, waren es schon sehr teure Objekte.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    Architektenhonorar: Berechnungsgrundlage für Sanitär, Küche & Möblierung

    💡 Kernaussagen: Die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk. umfasst Sanitärobjekte, SAT-Anlagen (von Schüssel bis Antennendose) und unter Umständen auch die Küche. Teure Designobjekte können den Honorarunterschied beeinflussen. Die Abrechnungsregeln der HOAI Teil II und ggf. IX sind relevant. Es ist ratsam, den Honorarunterschied zwischen Standard- und Designobjekten vom Architekten aufzeigen zu lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Laut Beitrag von Architektenhonorar: HOAI – Berechnung von Sanitär, SAT & Küche sind Sanitärobjekte, SAT-Anlagen und Küchen Bestandteile der Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar gemäß HOAI.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Architekten, welche Objekte in die Berechnungsgrundlage einfließen und wie sich die Auswahl teurer Designobjekte auf das Architektenhonorar auswirkt. Beachten Sie die HOAI Teil II und IX für die Abrechnungsregeln.

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