ich bin über folgenden Internet-Artikel (veröffentlich im Frühjahr 2004) zu Notargebühren gestolpert:
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Gutachten: Notargebühren sind verfassungswidrig
Das Gutachten eines ehemligen Verfassungsrichters kommt zu dem Schluss, dass die geltende Gebührenpraxis der Notare verfassungswidrig ist. Betroffene sollten Rechtsmittel einlegen.
Wer sich in den letzten vier Jahren bei einem verbeamteten Notar Geschäfte beurkunden lassen hat, kann damit rechnen, dass ihm große Teile der Notargebühren zurückerstattet werden. Wie die Zeitschrift "Immobilien - Wirtschaft und Recht" in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, ist dies das Ergebnis eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Wolfgang Böckenförde vom März dieses Jahres.
Nach derzeitiger Praxis steigt die notarielle Gebühr mit dem Wert des zu beurkundenden Gegenstands. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jedoch bereits 2002 entschieden, dass verbeamtete Notare in Baden für bestimmte Vorgänge Gebühren nur noch nach Aufwand erheben dürfen. Böckenförde kommt nun zu dem Ergebnis, dass dies möglicherweise für alle Beurkundungen im beamteten Notariat gilt. Die Zeitschrift rät, gegen die Gebührenbescheide das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen. Kosten entstünden dadurch nicht.
Quelle:
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Nun zu meiner Frage: hat schon jemand bei einem verbeamteten Württemberg. Notar dieses Rechtsmittel benutzt und auch eine Antwort erfahren?
Gibt es inzw. einen neuen Stand zu diesem Thema, konnte leider keine neueren Informationen zu diesem Thema finden.
Vielen Dank.
Iris