Notargebühren Berechnung: Aufwand vs. Objektwert? Erfahrungen & aktueller Stand (2024)
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Notargebühren Berechnung: Aufwand vs. Objektwert? Erfahrungen & aktueller Stand (2024)

Hallo,
ich bin über folgenden Internet-Artikel (veröffentlich im Frühjahr 2004) zu Notargebühren gestolpert:
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Gutachten: Notargebühren sind verfassungswidrig
Das Gutachten eines ehemligen Verfassungsrichters kommt zu dem Schluss, dass die geltende Gebührenpraxis der Notare verfassungswidrig ist. Betroffene sollten Rechtsmittel einlegen.
Wer sich in den letzten vier Jahren bei einem verbeamteten Notar Geschäfte beurkunden lassen hat, kann damit rechnen, dass ihm große Teile der Notargebühren zurückerstattet werden. Wie die Zeitschrift "Immobilien  -  Wirtschaft und Recht" in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, ist dies das Ergebnis eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Wolfgang Böckenförde vom März dieses Jahres.
Nach derzeitiger Praxis steigt die notarielle Gebühr mit dem Wert des zu beurkundenden Gegenstands. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jedoch bereits 2002 entschieden, dass verbeamtete Notare in Baden für bestimmte Vorgänge Gebühren nur noch nach Aufwand erheben dürfen. Böckenförde kommt nun zu dem Ergebnis, dass dies möglicherweise für alle Beurkundungen im beamteten Notariat gilt. Die Zeitschrift rät, gegen die Gebührenbescheide das Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen. Kosten entstünden dadurch nicht.
Quelle:

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Nun zu meiner Frage: hat schon jemand bei einem verbeamteten Württemberg. Notar dieses Rechtsmittel benutzt und auch eine Antwort erfahren?
Gibt es inzw. einen neuen Stand zu diesem Thema, konnte leider keine neueren Informationen zu diesem Thema finden.
Vielen Dank.
Iris

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  • iris sauter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage betrifft die Berechnung von Notargebühren, insbesondere ob diese nach Aufwand oder nach dem Wert des beurkundeten Objekts berechnet werden dürfen. Ein älterer Artikel deutet auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit der wertabhängigen Berechnung hin.

    Aktueller Stand: Die Rechtslage zu Notargebühren ist komplex und hat sich seit 2004 weiterentwickelt. Generell sind Notargebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt. Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert, es gibt aber auch Ausnahmen und Sonderregelungen.

    Empfehlung: Um den aktuellen Stand für den konkreten Fall zu klären, empfehle ich:

    • Beratung durch einen Notar: Ein Notar kann die aktuelle Rechtslage erläutern und die Gebühren für den konkreten Fall berechnen.
    • Rechtsberatung: Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen einen Gebührenbescheid einschätzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die aktuelle Rechtslage mit einem Notar oder Anwalt, um Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Notargebühren zu verstehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Notargebühren
    Gebühren für die Tätigkeit eines Notars, gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie umfassen Beurkundungen, Beglaubigungen und andere notarielle Dienstleistungen.
    Verwandte Begriffe: GNotKG, Beurkundung, Beglaubigung.
    Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
    Bundesgesetz, das die Gebühren für Gerichte und Notare regelt. Es legt die Höhe der Gebühren für verschiedene Tätigkeiten fest und bestimmt die Berechnungsgrundlagen.
    Verwandte Begriffe: Notargebühren, Gerichtskosten, Gebührenordnung.
    Beurkundung
    Die notarielle Protokollierung eines Rechtsgeschäfts, z.B. eines Kaufvertrags oder einer Hypothek. Die Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten.
    Verwandte Begriffe: Notar, Vertrag, Rechtsgeschäft.
    Beglaubigung
    Die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer Abschrift durch einen Notar. Die Beglaubigung dient dem Nachweis der Identität des Unterzeichners oder der Übereinstimmung von Original und Kopie.
    Verwandte Begriffe: Unterschrift, Dokument, Echtheit.
    Geschäftswert
    Der Wert des Gegenstands eines Rechtsgeschäfts, der als Grundlage für die Berechnung der Notargebühren dient. Bei einem Immobilienkauf ist dies in der Regel der Kaufpreis.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Wert, Berechnungsgrundlage.
    Erinnerung (Rechtsbehelf)
    Ein Rechtsbehelf gegen die Kostenfestsetzung durch den Notar. Die Erinnerung ist beim zuständigen Gericht einzulegen und dient der Überprüfung der Gebührenberechnung.
    Verwandte Begriffe: Rechtsmittel, Beschwerde, Kostenfestsetzung.
    Verbeamteter Notar
    Ein Notar, der im öffentlichen Dienst tätig ist. In einigen Bundesländern gab es früher verbeamtete Notare, die jedoch in den meisten Fällen durch freie Notare ersetzt wurden.
    Verwandte Begriffe: Freier Notar, öffentlicher Dienst, Notarordnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden Notargebühren grundsätzlich berechnet?
      Notargebühren werden primär nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Die Höhe der Gebühr richtet sich in der Regel nach dem Wert des Rechtsgeschäfts (z.B. Kaufpreis einer Immobilie). Es gibt feste Gebührensätze für bestimmte Tätigkeiten.
    2. Gibt es Möglichkeiten, Notargebühren zu reduzieren?
      Die gesetzlichen Gebühren sind grundsätzlich nicht verhandelbar. Allerdings kann die Wahl des Notars innerhalb des jeweiligen Bundeslandes frei erfolgen. Es ist ratsam, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einem verbeamteten und einem freien Notar?
      In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) gab es früher verbeamtete Notare. Diese wurden jedoch in den meisten Fällen durch freie Notare ersetzt. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Organisationsform und der Anstellung, die Gebühren sind jedoch gleich.
    4. Was bedeutet "Erinnerung" als Rechtsmittel gegen einen Gebührenbescheid?
      Die "Erinnerung" ist ein Rechtsbehelf gegen die Kostenfestsetzung durch den Notar. Sie ist beim zuständigen Gericht einzulegen. Es empfiehlt sich, vorher rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.
    5. Sind Notargebühren steuerlich absetzbar?
      Notargebühren können unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle stehen (z.B. Vermietung). Bei einem Immobilienkauf zur Eigennutzung sind sie in der Regel nicht absetzbar.
    6. Was passiert, wenn ich die Notargebühren nicht bezahlen kann?
      Wenn Sie die Notargebühren nicht bezahlen können, sollten Sie sich umgehend mit dem Notar in Verbindung setzen. Unter Umständen kann eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden. Andernfalls kann der Notar die Zwangsvollstreckung einleiten.
    7. Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei Notargebühren?
      Der EuGH hat sich in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt, ob die deutsche Regelung zu Notargebühren mit dem Europarecht vereinbar ist. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob die Gebühren für bestimmte Tätigkeiten nach Aufwand berechnet werden müssen.
    8. Wo finde ich das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)?
      Das GNotKG ist im Internet frei zugänglich, beispielsweise auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung des Gesetzes zu konsultieren.

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