Honorarforderung als Bauzeichner: Fälligkeit, Zahlungsziel & Rechnungslegung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Honorarforderung als Bauzeichner: Fälligkeit, Zahlungsziel & Rechnungslegung?
Mit freundlichen Grüßen
W. Chriske
Bundesland Baden-Württemberg
-
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Als freiberuflicher Bauzeichner ist die Fälligkeit Ihrer Honorarforderung grundsätzlich im Werkvertrag geregelt. Ich empfehle, den Vertrag genau zu prüfen, insbesondere die Klauseln zum Zahlungsziel nach Lieferung der Zeichnungen und Rechnungsdatum.
Wichtig: Das vereinbarte Zahlungsziel (z.B. 14 Tage nach Lieferung und Rechnungsdatum) ist bindend, sofern es nicht gegen geltendes Recht verstößt (z.B. unangemessen lange Zahlungsfristen).
Sollte der Auftraggeber (AGAbk.) die Rechnung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels begleichen, gerät er automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Verzugszinsen geltend machen und gegebenenfalls ein Mahnverfahren einleiten.
Ich rate Ihnen, bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich der Fälligkeit und des Zahlungsziels einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren. Dieser kann Ihren Vertrag prüfen und Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten beraten.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle relevanten Daten (Vertrag, Rechnungen, Liefernachweise) sorgfältig und setzen Sie dem Auftraggeber eine klare Zahlungsfrist mit Hinweis auf die Folgen des Zahlungsverzugs.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Auftraggeber sich verpflichtet, dafür eine Vergütung zu zahlen. Im Baubereich regelt er oft die Erstellung von Bauplänen oder die Durchführung von Bauarbeiten.
Verwandte Begriffe: Dienstvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für eine erbrachte Leistung, insbesondere für freiberufliche Tätigkeiten wie die eines Bauzeichners oder Architekten. Die Höhe des Honorars kann frei vereinbart werden, unterliegt aber bestimmten berufsrechtlichen Regelungen.
Verwandte Begriffe: Gehalt, Lohn, Vergütung - Fälligkeit
- Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine Forderung (z.B. eine Honorarforderung) vom Gläubiger verlangt werden kann. Die Fälligkeit kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich bestimmt sein.
Verwandte Begriffe: Zahlungsziel, Verzug, Verjährung - Zahlungsziel
- Das Zahlungsziel ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechnung beglichen werden muss. Es wird in der Regel im Vertrag oder auf der Rechnung angegeben.
Verwandte Begriffe: Fälligkeit, Skonto, Verzug - Verzugszinsen
- Verzugszinsen sind Zinsen, die der Schuldner zahlen muss, wenn er mit der Zahlung in Verzug gerät. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt.
Verwandte Begriffe: Mahngebühren, Inkasso, Schadensersatz - Mahnverfahren
- Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Es beginnt mit einer Mahnung an den Schuldner und kann bis zur Zwangsvollstreckung führen.
Verwandte Begriffe: Inkasso, Klage, Zwangsvollstreckung - Rechnungslegung
- Die Rechnungslegung umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und Bearbeitung von Rechnungen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Buchführung.
Verwandte Begriffe: Buchhaltung, Bilanzierung, Steuererklärung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann wird meine Honorarforderung als Bauzeichner fällig?
Die Fälligkeit Ihrer Honorarforderung richtet sich in erster Linie nach den Vereinbarungen im Werkvertrag. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel nach Lieferung der Zeichnungen und Rechnungsdatum festgelegt. Achten Sie darauf, dass die vereinbarten Fristen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. - Was passiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb des Zahlungsziels zahlt?
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, können Sie Verzugszinsen geltend machen und ein Mahnverfahren einleiten. Dokumentieren Sie alle relevanten Daten und setzen Sie dem Auftraggeber eine klare Zahlungsfrist mit Hinweis auf die Folgen des Zahlungsverzugs. - Welche Rolle spielt das Rechnungsdatum bei der Fälligkeit?
Das Rechnungsdatum ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Zahlungsziels. Üblicherweise beginnt die Zahlungsfrist mit dem Rechnungsdatum, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. - Was ist ein Werkvertrag und welche Bedeutung hat er für meine Honorarforderung?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (in diesem Fall der Bauzeichner) verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. Bauzeichnungen) herzustellen, und der Auftraggeber sich verpflichtet, dafür eine Vergütung (Honorar) zu zahlen. Der Werkvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, einschließlich der Fälligkeit des Honorars. - Kann ich auch ohne schriftlichen Vertrag mein Honorar einfordern?
Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Honorar, wenn Sie die vereinbarte Leistung erbracht haben. Allerdings ist es in diesem Fall schwieriger, die genauen Bedingungen (z.B. Zahlungsziel) nachzuweisen. Ich empfehle daher immer, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. - Was sind Verzugszinsen und wie berechne ich sie?
Verzugszinsen sind Zinsen, die der Auftraggeber zahlen muss, wenn er mit der Zahlung in Verzug gerät. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Basiszinssatz zuzüglich eines Aufschlags. Die genaue Berechnung kann komplex sein, daher empfehle ich, sich hierzu von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen. - Was ist ein Mahnverfahren und wie leite ich es ein?
Ein Mahnverfahren ist ein Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Es beginnt mit einer Mahnung an den Auftraggeber, in der Sie ihn zur Zahlung auffordern. Bleibt die Mahnung erfolglos, können Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht beantragen. - Sollte ich bei Zahlungsverzug einen Anwalt einschalten?
Ob die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll ist, hängt von der Höhe der Forderung und den Erfolgsaussichten ab. Bei größeren Forderungen oder wenn der Auftraggeber die Zahlung grundsätzlich verweigert, ist die Einschaltung eines Anwalts in der Regel ratsam.
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Zahlungsziel: Kundenbeziehung vs. Forderungsdruck
Können vielleicht
Werter Fragesteller
wenn der Arch. bevollmächtigt war.
Aber sollten Sie auch? (Grübel grübel) Ich würde da nicht unbedingt den großen Kessel aufmachen. Wenn Ihr AGAbk. bisher immer gut gezahlt hat, sollten Sie das Verhältnis pflegen. Wer hat heute schon noch AG's, die innerhalb von 14 Tagen zahlen? -
Kulanz beim Zahlungsziel: Risiko vs. Partnerschaft
wegen 7 Tagen ...
ein Fass aufmachen? Ich würde es nicht machen. Jedoch würde ich meinen Unmut / Enttäuschung äußern, getreu der devise: ... tue Gutes und rede darüber ... damit man sieht, dass Sie ein kulanter Partner sind, denn die Gefahr besteht auch, dass man den Gedanken entwickeln kann: "Mit dem Chriske kannstes machen ... "
Resümee: Flach spielen => hoch gewinnen.
PS: 14 Tage sind doch ehrlich auch noch in Ordnung, oder? -
Zahlungsziel 7 Tage: Verzugsbeginn nach BGB §284
Zahlungsziel 7 Tage
kann auch bedeuten, dass die 30 Tage Frist nach Abs. 3 § 284 BGBAbk. erst dann zu laufen beginnt, also der Kunde erst nach 37 Tagen in Verzug ist. Alles andere muss schon sehr unmissverständlich schriftlich geregelt sein. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Honorar als Bauzeichner: Fälligkeit und Zahlungsziele optimieren
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Optimierung von Zahlungszielen im Werkvertrag für Bauzeichner. Es wird abgewogen, ob ein kürzeres Zahlungsziel von 7 Tagen durchgesetzt werden soll, oder ob die Pflege der Kundenbeziehung durch ein längeres Zahlungsziel von 14 Tagen sinnvoller ist. Der Beginn der Verzugsfrist gemäß BGBAbk. § 284 wird ebenfalls thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Zahlungsziel 7 Tage: Verzugsbeginn nach BGB §284 wird darauf hingewiesen, dass ein Zahlungsziel von 7 Tagen nicht automatisch bedeutet, dass der Kunde nach dieser Zeit in Verzug gerät. Die 30-Tage-Frist nach § 284 Abs. 3 BGB kann den Verzugsbeginn hinauszögern.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Zahlungsziel: Kundenbeziehung vs. Forderungsdruck rät zur Pflege der Kundenbeziehung, wenn der Auftraggeber bisher zuverlässig gezahlt hat. Ein gutes Verhältnis kann wichtiger sein als die Durchsetzung eines kürzeren Zahlungsziels.
💰 Zusatzinfo: Die Festlegung klarer Zahlungsziele im Werkvertrag ist entscheidend für die Honorarforderung des Bauzeichners. Unmissverständliche schriftliche Regelungen sind wichtig, um Missverständnisse und Zahlungsverzug zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Wägen Sie die Vor- und Nachteile eines kürzeren Zahlungsziels sorgfältig ab. Berücksichtigen Sie die Bedeutung der Kundenbeziehung und die möglichen Auswirkungen auf zukünftige Aufträge. Klären Sie die Bedingungen für den Verzugsbeginn eindeutig im Werkvertrag.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Honorar, Fälligkeit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Kann das Architektenhonorar gekürzt werden, wenn die …
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- … Architektur, Baurecht, Honorar, Abnahme, Mängel …
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- … Fälligkeit des Honorars für die abgenommenen Leistungen …
- … von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert.Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Architektenleistung …
- … Sie muss prüffähig sein und alle erbrachten Leistungen detailliert auflisten.Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, HOAIAbk. …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung des Architekten für seine erbrachten Leistungen. Die …
- … Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der HOAIAbk..Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphasen …
- … Gewährleistungsfrist für diesen Teil der Leistung in Gang und führt zur Fälligkeit des entsprechenden Honorars. …
- … (Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des Architekten), Minderung des Honorars oder Schadensersatz. …
- … Honoraranspruch des ArchitektenGrundlagen der Architektenvergütung nach HOAIAbk.. …
- … Schlussrechnung Architekt: Fälligkeit & Abnahme – Ihr Recht! …
- … Architektenhonorar: Achtung bei Planung von Elektrik-Leistungen! …
- … Hat der Architekt hierfür also bisher kein Honorar GESONDERT berechnet, könnte er das nachholen! …
- … Architektenleistung nach LPAbk. 1-8, insbesondere im Hinblick auf Mängel, Schlussrechnung und Honorar. Es wird betont, dass die Schlussrechnung erst nach vollständiger Leistungserbringung fällig …
- … ist (siehe Schlussrechnung Architekt: Fälligkeit & Abnahme – Ihr Recht!). Ein wichtiger Punkt ist der Anspruch auf vollständige Unterlagen und die korrekte Kostenfeststellung nach DINAbk. (siehe Architektenleistung: Fehlende Unterlagen & Kostenfeststellung!). Zudem wird auf mögliche Honorar-Nachforderungen für Elektrik-Planung hingewiesen (siehe Architektenhonorar: Achtung bei …
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- … 20.000 Honorar für 150.000 Baukosten haben möchte, muss ernicht unbedingt zum Rest gehören. HZ IVAbk. min = HZ III max. Und soooo schwer ist es nicht, mit einem Einfamilienhaus bei der Punktebewertung in HZ zu kommen (bei ehrlicher Einschätzung). …
- … 💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Notwendigkeit der Prüfung eines Architektenvertrags, die damit verbundenen Kosten und Risiken. Es wird betont, dass die Prüfung idealerweise durch einen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Die Diskussionsteilnehmer tauschen sich über Honorarfragen, Vertragsdetails und den Umgangston im Forum aus. Ein wichtiger …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Honorarrechner, Zusatzkosten & Architektenkammer verweist auf einen Honorarrechner und …
- … empfiehlt, die Architektenkammer bezüglich des Honorars zu kontaktieren. …
- … 💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Angemessenheit des Architektenhonorars von 20.000 € bei Baukosten von 150.000 €. Im Beitrag …
- … Architektenhonorar: 20.000 € für EFHAbk. – Berechtigte Honorarzone? wird diskutiert, ob diese Honorarzone gerechtfertigt ist. …
- … spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, um Risiken zu minimieren. Nutzen Sie Honorarrechner und holen Sie Informationen bei der Architektenkammer ein. Beachten Sie …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten-Frust beim Hausbau: Honorar, Planung & Fehler – Was tun?
- … Architekten-Frust: Planung, Honorar, Fehler – Was tun? …
- … Ärger mit Architekten? Planungsfehler, hohe Honorare? Erfahren Sie, wie Sie vorgehen und Ihre Hausbau-Träume retten …
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- … Architekten-Frust beim Hausbau: Honorar, Planung & …
- … an die falsche Adresse gesendetem fax) erfährt, dass die Berechnung des Honorars faktisch getürkt war: da werden vorher großzügig Rabatte (20-30 %!) eingeräumt, …
- … Fehlende Transparenz: Honorarberechnung ist unklar, Leistungen nicht nachvollziehbar. …
- … Vertrag prüfen: Welche Leistungen sind vereinbart? Wie ist das Honorar geregelt? …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für …
- … Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, wie die Honorare berechnet werden und welche Leistungen zu erbringen sind.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Baukosten. …
- … und Bauherr. Er enthält Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Haftung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … Wie berechnet sich das Honorar eines Architekten?Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen der Architektenhonorar-Berechnung. …
- … Zum Thema Honorar sei gesagt, das so was oft an beiden Seiten liegt. Wenn …
- … leer abgebildet sind, kein Inventar bekommen, weil nach dem Hausbau + Architektenhonorar kein Geld für die Möbel geblieben ist! (sollte ironisch sein ;) …
- … Forum: Selbstgefälligkeit & Präsentation …
- … der Zusammenarbeit mit Architekten im Hausbau, insbesondere in Bezug auf hohe Honorare, Planungsfehler und Kommunikationsprobleme. Ein wichtiger Punkt ist die Bedeutung der …
- … Architekt entscheidend für den Erfolg eines Hausbauprojekts sind. Planungsfehler und hohe Honorare können vermieden werden, wenn die Erwartungen beider Seiten klar definiert und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung Honorarzahlung: Wann Architektenhonorar vor Baugenehmigung fällig?
- … Baugenehmigung: Honorarzahlung vor Erteilung? …
- … Baugenehmigung ausstehend, Honorar fällig? Wann Architekten ihr Honorar erhalten dürfen. Jetzt informieren! …
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- … Baugenehmigung Honorarzahlung: Wann Architektenhonorar vor Baugenehmigung …
- … alle Unterlagen für die Baugenehmigung vorbereitet und verlangt die Zahlung seines Honorarbetrages. Doch das Bauamt hat die Unterlagen (Baupläne) noch nicht begutachtet …
- … Wir sind der Meinung dass die Zahlung des Honorarbetrages erst nach der Genehmigung des Bauamtes erfolgt und nicht davor. …
- … Die Frage, wann ein Architektenhonorar fällig wird, ist im Zusammenhang mit einer noch nicht erteilten Baugenehmigung …
- … relevant. Grundsätzlich entsteht der Honoraranspruch des Architekten mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. …
- … Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Architekt Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen (Erstellung der Baupläne und Einreichung der …
- … Allerdings kann im Architektenvertrag eine abweichende Regelung vereinbart sein, die die Fälligkeit des Honorars an die Erteilung der Baugenehmigung knüpft. Es ist …
- … Anspruch auf Nachbesserung seitens des Architekten. In diesem Fall könnte die Honorarforderung bis zur Mängelbeseitigung zurückgestellt werden. …
- … auf Klauseln zur Fälligkeit des Honorars. Klären Sie mit dem Architekten, ob die Honorarforderung unabhängig von der Baugenehmigung besteht. Bei Unklarheiten oder Mängeln …
- … Architektenhonorar …
- … Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine …
- … erbrachten Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenvertrag. …
- … Fälligkeit …
- … Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Forderung (z.B. eine Honorar …
- … Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzonen. …
- … Wann ist ein Architektenhonorar fällig, wenn die Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde?Grundsätzlich ist das Honorar fällig, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. Erstellung der Baupläne) …
- … hat der Architekt in der Regel einen Anspruch auf Nachbesserung. Die Honorarforderung kann bis zur Mängelbeseitigung zurückgestellt werden. …
- … des Architektenhonorars verweigern, wenn die Baugenehmigung noch nicht vorliegt?Eine Verweigerung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Leistung mangelhaft ist oder der Architektenvertrag eine Fälligkeit erst mit Erteilung der Baugenehmigung vorsieht. …
- … Architektenvertrag bei der Fälligkeit des Honorars?Der Architektenvertrag ist entscheidend, da er individuelle Vereinbarungen zur Fälligkeit des Honorars enthalten kann. Es ist wichtig, diesen Vertrag …
- … Was ist, wenn im Architektenvertrag keine Regelung zur Fälligkeit des Honorars enthalten ist?In diesem Fall gelten die gesetzlichen …
- … Regelungen, die besagen, dass das Honorar mit der mangelfreien Erbringung der Leistung fällig wird. …
- … Muss ich das Honorar zahlen, auch wenn ich mit der Leistung des Architekten unzufrieden …
- … Nachbesserung zu fordern. Bis zur Mängelbeseitigung können Sie die Zahlung des Honorars zurückbehalten. …
- … über die Honorarforderung nicht einigen kann?In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären. Eine Mediation kann ebenfalls hilfreich sein. …
- … Welche Unterlagen sollte ich prüfen, bevor ich das Architektenhonorar zahle?Sie sollten den Architektenvertrag, die erbrachten Leistungen (Baupläne) und …
- … die Honorarrechnung sorgfältig prüfen. …
- … Honorarstreitigkeiten mit ArchitektenMöglichkeiten der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung. …
- … Architektenhonorar Fälligkeit: Werkvertrag vs. Baugenehmigung …
- … Fälligkeit richtet sich nach dem Werkvertragsrecht des BGBAbk.. Die Rollen der Vertragspartner …
- … Architekten immer auf die dauerhafte Genehmigung warten müssen, könnten sie die Fälligkeit der Bezahlung nicht herbeiführen. Der Bauherr könnte die Pläne z.B. nicht …
- … 👍 Architektenhonorar: Wertvolle Klarstellung zur Fälligkeit …
- … behördlicherseits abgesegnet sind. Und damit gibt es wieder keinen Grund, die Honorarzahlung zu verschieben. …
- … 🔴 Baugenehmigung: Risiko bei Honorarforderung des Architekten? …
- … Vollgeschossnachweis), ist dieser Fehler wie jeder andere Mangel zu beseitigen. Eine Honorar- (Abschlags-) Zahlung ist in jedem Fall gerechtfertigt. …
- … vs. Kontrolle bei Honorarzahlung …
- … Ich Stelle meine Rechnung für den Bauantrag erst nach erfolgter Genehmigung. Dann gibt's nichts zu prüfen und zu fürchten. Und in den allermeisten Fällen sind die Honorare für LPAbk. 3 + 4 ja nicht so hoch, dass …
- … Vertrauensverhältnis: Wichtiger Aspekt bei Baugenehmigung & Honorar …
- … HOAIAbk. § 8: Fälligkeit Architektenhonorar nach Leistungserbringung …
- … ergibt sich aus § 8 HOAIAbk.: Das Honorar wird fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Schlussrechnung überreicht worden ist. …
- … Stellt sich später heraus, dass die Planung nicht genehmigungsfähig war (z.B. Nachbar fechtet die erteilte Baugenehmigung erfolgreich an), muss Ihr Architekt den Schaden ersetzen, wozu u.a. dann auch das gezahlte Honorar gehören kann. …
- … Baugenehmigung & Architektenhonorar: Fälligkeit und …
- … Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wann Architekten ihr Honorar für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) erhalten dürfen, insbesondere wenn die Baugenehmigung …
- … noch aussteht. Es wird betont, dass die Fälligkeit gemäß Werkvertragsrecht und HOAIAbk. an die vertragsgemäße Leistungserbringung gebunden ist. Ein wichtiger Punkt ist das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherr und Architekt, sowie die realistische Einschätzung der Kompetenzen beider Parteien bezüglich der Bebauungsplan-Prüfung. Abschließend wird eine alternative Vorgehensweise vorgeschlagen, die Rechnungstellung erst nach erfolgter Genehmigung vorsieht. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Baugenehmigung: Risiko bei Honorarforderung des Architekten? wird das Risiko thematisiert, dass Bauherren im …
- … um die Genehmigungsfähigkeit der Planung zu überprüfen, falls der Architekt sein Honorar vor Erteilung der Baugenehmigung fordert. …
- … Architektenhonorar nach Leistungserbringung verweist auf § 8 der HOAIAbk., welcher die Fälligkeit …
- … des Honorars an die vertragsgemäße Leistungserbringung und die Vorlage einer prüffähigen …
- … seine Leistung (z.B. Genehmigungsplanung) vertragsgerecht erbracht haben muss, bevor er das Honorar verlangen kann. …
- … um die gegenseitigen Erwartungen und Verantwortlichkeiten bezüglich der Baugenehmigung und der Honorarzahlung transparent zu klären. Es empfiehlt sich, die Argumente aus den …
- … Beiträgen Architektenhonorar Fälligkeit: Werkvertrag vs. Baugenehmigung und Architektenplanung: Vertrauen und Umsetzung des Bebauungsplans zu …
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