HOAI-Abrechnung als Bauzeichner:in – Was ist erlaubt ohne Architekt:in/Ingenieur:in?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI-Abrechnung als Bauzeichner:in – Was ist erlaubt ohne Architekt:in/Ingenieur:in?
da mir der Volltext der HOAIAbk. leider überhaupt nicht weiterhelfen kann, bitte ich um Ratschlag:
Ich bin gelernte Bauzeichnerin, KEINE Architektin / Ingenieurin oder Bautechnikerin. Vor einigen Monaten habe ich mich als Zeichnerin (legal, mit Gewerbeschein usw) selbstständig gemacht und rechne nach Stunden oder pauschal ab.
Meine Frage: Darf ich auch nach HOAI abrechnen? Oder ist das nur in den Kammern gemeldeten Architekten und Ingenieuren vorbehalten? Wäre in diesem Fall eine nach HOAI erstellte Rechnung überhaupt gültig?
Mein Wohn- und Arbeitssitz ist in Hessen.
Ich danke Vorab für die Antwort/en.
Gruß
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Als gelernte Bauzeichnerin ohne Architekten- oder Ingenieurstitel dürfen Sie grundsätzlich keine Leistungen abrechnen, die den Berufsstand der Architekten und Ingenieure betreffen und in der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definiert sind.
Ihre Tätigkeit als Zeichnerin ist jedoch abrechnungsfähig. Sie können Ihre Leistungen auf Stundenbasis oder nach individueller Vereinbarung anbieten. Wichtig ist, dass Sie keine Leistungsbilder der HOAI verwenden oder den Eindruck erwecken, Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen.
Da Ihr Wohn- und Arbeitssitz in Hessen liegt, empfehle ich Ihnen, sich bei der Architekten- oder Ingenieurkammer Hessen zu erkundigen, welche konkreten Tätigkeiten in Ihrem Fall zulässig sind. Dies gibt Ihnen Rechtssicherheit.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Ihre Abrechnungsmöglichkeiten mit der Architekten- oder Ingenieurkammer Hessen ab und gestalten Sie Ihre Rechnungen transparent, indem Sie Ihre tatsächlich erbrachten Zeichenleistungen detailliert aufführen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsbilder fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Verwandte Begriffe: Leistungsbild, Honorar, Architektenleistung, Ingenieurleistung - Leistungsbild
- Ein Leistungsbild beschreibt die einzelnen Tätigkeiten und Leistungen, die ein Architekt oder Ingenieur im Rahmen eines Projekts erbringt. Die HOAI definiert verschiedene Leistungsbilder, die jeweils unterschiedliche Honorare zur Folge haben. Das Leistungsbild ist entscheidend für die korrekte Abrechnung nach HOAI.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Architektenleistung, Ingenieurleistung, Grundleistungen, Besondere Leistungen - Architektenkammer
- Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie wacht über die Einhaltung der Berufspflichten und bietet ihren Mitgliedern Beratung und Unterstützung. Die Architektenkammer ist auch Ansprechpartner für Fragen zur HOAI und zur Abrechnung von Architektenleistungen.
Verwandte Begriffe: Berufsstand, Architekt, Ingenieurkammer, Berufspflichten - Ingenieurkammer
- Die Ingenieurkammer ist eine berufsständische Vertretung der Ingenieure. Sie wacht über die Einhaltung der Berufspflichten und bietet ihren Mitgliedern Beratung und Unterstützung. Die Ingenieurkammer ist auch Ansprechpartner für Fragen zur HOAI und zur Abrechnung von Ingenieurleistungen.
Verwandte Begriffe: Berufsstand, Ingenieur, Architektenkammer, Berufspflichten - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI und dem vereinbarten Leistungsbild. Das Honorar kann auch frei vereinbart werden, solange die Mindestsätze der HOAI nicht unterschritten werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsbild, Architektenleistung, Ingenieurleistung, Vergütung - Bauzeichner
- Ein Bauzeichner erstellt technische Zeichnungen und Pläne für Bauprojekte. Er arbeitet eng mit Architekten und Ingenieuren zusammen und setzt deren Entwürfe in detaillierte Zeichnungen um. Bauzeichner sind wichtige Fachkräfte im Bauwesen.
Verwandte Begriffe: Technische Zeichnung, Plan, Architekt, Ingenieur, CAD - Selbstständigkeit
- Selbstständigkeit bezeichnet die eigenverantwortliche Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Selbstständige tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selbst und sind nicht an Weisungen eines Arbeitgebers gebunden. Selbstständigkeit erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation.
Verwandte Begriffe: Gewerbe, Freiberufler, Unternehmertum, Existenzgründung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Darf ich als Bauzeichnerin Leistungen nach HOAI abrechnen?
Nein, als Bauzeichnerin ohne Architekten- oder Ingenieurstitel dürfen Sie in der Regel keine Leistungen abrechnen, die den Tätigkeitsbereich von Architekten und Ingenieuren betreffen und in der HOAI definiert sind. Ihre Abrechnung sollte sich auf reine Zeichenleistungen beschränken. - Welche Leistungen darf ich als selbstständige Zeichnerin abrechnen?
Sie dürfen Ihre erbrachten Zeichenleistungen abrechnen, entweder auf Stundenbasis oder nach individueller Vereinbarung. Achten Sie darauf, dass Sie keine Leistungsbilder der HOAI verwenden oder den Eindruck erwecken, Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen. - Wo kann ich mich informieren, welche Leistungen ich abrechnen darf?
Da Ihr Wohn- und Arbeitssitz in Hessen liegt, empfehle ich Ihnen, sich bei der Architekten- oder Ingenieurkammer Hessen zu erkundigen. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Tätigkeiten in Ihrem Fall zulässig sind. - Was passiert, wenn ich Leistungen abrechne, die ich nicht erbringen darf?
Das Abrechnen von Leistungen, die den Berufsstand der Architekten und Ingenieure betreffen, ohne die entsprechende Qualifikation zu besitzen, kann rechtliche Konsequenzen haben. Es kann zu Abmahnungen oder sogar zu Schadensersatzforderungen kommen. - Wie gestalte ich meine Rechnungen korrekt?
Gestalten Sie Ihre Rechnungen transparent, indem Sie Ihre tatsächlich erbrachten Zeichenleistungen detailliert aufführen. Vermeiden Sie die Verwendung von Leistungsbeschreibungen, die den Eindruck erwecken, Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen. - Was ist der Unterschied zwischen HOAI und freier Honorarvereinbarung?
Die HOAI ist eine Honorarordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Eine freie Honorarvereinbarung ermöglicht es Ihnen, Ihr Honorar individuell mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, solange Sie keine Leistungen abrechnen, die den Architekten und Ingenieuren vorbehalten sind. - Kann ich als Bauzeichnerin Architekten bei der HOAI-Abrechnung unterstützen?
Ja, Sie können Architekten bei der HOAI-Abrechnung unterstützen, indem Sie beispielsweise Zeichnungen erstellen oder Massenermittlungen durchführen. Die Abrechnung der Architektenleistung selbst muss jedoch durch den Architekten erfolgen. - Welche Rolle spielt der Gewerbeschein bei der Abrechnung?
Der Gewerbeschein legitimiert Sie als selbstständige Zeichnerin. Er berechtigt Sie jedoch nicht dazu, Leistungen abzurechnen, die den Architekten und Ingenieuren vorbehalten sind. Achten Sie darauf, dass Ihre Tätigkeit im Rahmen des Gewerbescheins klar definiert ist.
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Was ist bei der Gründung eines Zeichenbüros zu beachten?
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HOAI-Geltung: Nur für Architekten & Ingenieure?
nomen est omen
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure!
und genau für diese beiden Berufsgruppen ist sie auch gedacht (s. § 1 HOAIAbk.) -
HOAI-Abrechnung: Auch ohne Architektentitel möglich!
Mit der überwiegenden Rechtsprechung
dürfen Sie nach HOAIAbk. abrechnen, wenn Sie eine Leistung erbracht haben, die dem Preisrecht der HOAI unterfällt. Die HOAI nennt zwar Architekten und Ingenieure, aber was ist das für eine Bezeichnung? Es gibt z.B. in D. keine rechtsverbindliche Berufsordnung für Architekten. Folglich bleibt unklar, was eigentlich ein Architekt ist und wer sich so bezeichnen darf (analog "Sachverständiger": Jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen und so auftreten, solange er nicht behauptet, öffentlich bestellt und vereidigt zu sein). U.a. hieraus schließen die meisten deutschen Gerichte, dass die HOAI nicht berufsbezogen, sondern leistungsbezogen ist. Die HOAI ist damit für alle maßgebend, die Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) erbringen. Deshalb darf z.B. der Architekturstudent, der Architektenleistungen erbringt, nach HOAI abrechnen (s. nur: Hesse u.a., Kommentar zur HOAI, § 1 Rdnr. 28). -
Architektengesetz: Ländersache mit Berufsordnung
dottore!
das ging aber gründlich daneben: "Es gibt z.B. in D. keine rechtsverbindliche Berufsordnung für Architekten ... "
diese Aussage ist falsch. zum nachfassen zum Thema Architekt in der Gesetzgebung und Führung des geschützten titels empfehle ich den Link unten. Architektengesetze sind offenbar ländersache. vertiefend zum ArchG sei noch die jeweilige Berufsordnung der entsprechenden Architektenkammer anzuführen.
was ein Ingenieur ist, und wer sich so nennen darf sollte wohl bekannt sein.
also bitte, Herr dr Siegel, reviedieren sie ihre falschaussage! -
Revidieren: Bedeutung im Kontext der Diskussion
reviedieren
gemeint war revidieren vom lat. revidere -
Latrinum: Humorvoller Kommentar zur HOAI-Diskussion
-
Sprachwitz: Regent in der deutschen Sprache
-
Völlig nebbe da Kapp: Heitere Grüße aus dem Forum
Völlig nebbe da Kapp
aber toll!
Lachende Grüße an alle!
Gruß
Klaus -
HOAI & Architekten: Bundesrecht vs. Landesrecht
"Der Regent"
äußert sich ((-: :
Sie haben Recht, Herr Blücher, weil ich wieder einmal zu knapp in die Tasten gehauen habe. Was ich eigentlich - zu diesem nebensächlichen" Problem - ausdrücken wollte: Die HOAIAbk. gehört zum Bundesrecht. Es fehlt den Gerichten aber eine bundesrechtliche Berufsordnung der Architekten, die definiert, wer sich Architekt nennen darf und damit nach dem Wortlaut der HOAI nach ihr abrechnen dürfte. Das Landesrecht zum Architekten regelt hauptsächlich den "Titelschutz", teilweise auch die Zugangsvoraussetzungen. Weil dieses Landesrecht aber marginal bleibt und wesentliche Fragen im Verhältnis zur HOAI nicht regelt, versteht die Rechtsprechung den Anwendungsbereich der HOAI weiter als über die Bezeichnung Architekt. Denn dürften nur Architekten nach HOAI abrechnen und ergibt sich aus dem Landesrecht, dass Architekten bestimmte Qualifikationen aufweisen müssen, entstünde folgende Situation: Der Bauvorlageberechtige nach Bauordnung muss kein "Architekt" sein, dürfte also die Mindestsätze der HOAI unterschreiten, ebenso die Architekten-GmbH, die ebenfalls nicht die Anforderungen des Landesrechtes (jedenfalls teilweise) erfüllt, ebenso der Generalunternehmer, der Planungsleistungen erbringt. Weil das nicht erwünscht ist, haben auch andere als "Architekten" die HOAI zu beachten ... letztlich neigt der "Regent" aber sein Haupt vor berechtigter Kritik und gelobt hinsichtlich seiner Ausdrucksintensität im geschriebenen Wort Besserung! -
HOAI-Abrechnung: Vortäuschung falscher Tatsachen?
@fragestellerin
abrechnen nach HOAIAbk. kann nur die Person, die auch entsprechende Leistung erbringt. dies kann bei ihnen eigentlich nicht der Fall sein, da sie war baupläne zeichnen, eine Ingenieur- oder Architektentätigkeit aber gar nicht erbringen können. sollten sie trotzdem nach HOAI abrechnen, würde ich das mal vorsichtig als "Vortäuschung falscher Tatsachen 😉 " definieren. sie sollten deshalb genau überlegen, welche Aufträge sie annehmen (können) und wie sie ihre Verträge ausgestalten. ansonsten kann das mal ziemlich arg nach hinten losgehen. (weitere stichwörter: Haftung und Haftpflichtversicherung ...).
zum regentengeplänkel: es ist in der Tat so, dass z.B. Bautechniker eine Eingabeplanung (für kleinere Baumaßnahmen sind diese ja Bauvorlageberechtigt) nach HOAI abrechnen MÜSSEN. -
HOAI: Keine Leistungsbeschreibung, sondern Bestrafung?
arro
mit arroganz erbringt man keine Architektenleistung, und auch nicht mit dem Titel!
ich erinnere an
mies van der rohe - lausiger Bauzeichner!
le corbusier - goldschmied später Maler
usw
fehlannahmen im nielsenschen dossier:- HOAIAbk. beschreibt Leistungen => mitnichten! die HOAI bestraft Leistung. weil Leistung ist rein physikalisch Arbeit pro Zeit. Arbeit ist kraft mal weg. bei gar so vielen Architektenleistungen ist der weg kurz, die kraft ebenso. "wirtschaftliche" Architektenleistung nach HOAI erreicht man bei Nullung der drei Parameter. ergo: Leistung wird nicht honoriert, sondern Erfolg!
- man muss nach HOAI abrechnen, wie nach EnEVAbk. bauen, nicht über 50 km/h innerhalb geschlossener ortschaften fahrend etc. -- jaja schöner traum;-/
-
HOAI-Änderung: Architektenleistung & Neubaugebiete
@marschall vorwärts
populistisch sollten wir deshalb nicht werden ... 😉
arroganz kann übrigens manchmal ganz gesund sein, besonders wenn man sich unsere Neubaugebiete ansieht.
selbst der lausige mies würde sich noch im grabe umdrehen, auch wenn er seinerzeit wohl ähnliches mit ansehen musste (wenn auch nicht in diesem ausmaß).
vielleicht sollte man die HOAIAbk. wirklich mal ändern:
außerhalb geschlossener ortschaften x euro, innerhalb y?
rechnet blücher vielleicht sogar schon so ab? 😉
innovative Grüße aus Preußen!
ps: wo habe ich geschrieben, dass die HOAI die Leistung beschreibt? ich schrieb, dass eine "entsprechende Leistung" vorliegen muss (eklatanter Unterschied).
pps: (für weitere wortspiele geeignet): was ist eigentlich das Geheimnis erfolgreicher Architekten? 😉 -
Erfolgreicher Architekt: Definition und Kriterien
Gegenfrage
Was ist denn ein erfolgreicher Architekt? Einer, der tolle Sachen produziert? Und toll nach welchen Kriterien und wessen Urteil? Einer, der bei Bauherren beliebt ist und weitergereicht wird? Oder einer, der viel Geld verdient, weil er viele Aufträge hat, vielleicht gar als Inhaber eines Büros mit vielen Angestellten, oder weil er viele gleichartige Häuser bauen und mehrfach abrechnen kann, also sozusagen rationeller arbeitet?
Also so einfach ist das mit den Begriffen wohl nicht. -
Fragetechnik: Konstruktive Fragen formulieren lernen
auch fragen will gelernt sein!
lerne mal fragen, stode! leeres Stroh dreschen macht nun wirklich keinen Spaß! -
Architekten-Erfolg: Unterschiedliche Geheimnisse?
Jetzt frage ich schon mal was, aber es wieder nicht recht, ☹
Ingo Nielson hatte doch eine interessante Frage gestellt: "Was ist das Geheimnis erfolgreicher Architekten? " Aber wenn man zuerst präzisieren möchte, was genau gemeint ist, kommt man schnell darauf, dass das Architekten, die auf unterschiedliche Weise erfolgreich sind, auch unterschiedliche Geheimnisse dafür haben müssen. Wenn Dich meine an meine eigentliche Frage anschließenden exemplarischen Antwortvorgaben stören sollten, lass' sie doch weg! Meine Frage instumentalisiert Ingo Nielsons Ausgangsfrage, sie lautet: Was ist ein erfolgreicher Architekt? Vielleicht führt die Frage auch zu nichts, weil sie zu allgemein ist. Dann sollte I.N. sagen, wie er den Begriff hier meint. Die Frage ist nämlich wirklich hochinteressant, und ich wüsste gern, welche möglicherweise unterschiedlichen Antworten es darauf gibt.
Also besser kann ich das jetzt nicht fragen, tut mir leid. -
HOAI-Diskussion: Erfolg im Architektenberuf
coole schwedenkreuze
das original: "pps: (für weitere wortspiele geeignet): was ist eigentlich das Geheimnis erfolgreicher Architekten? 😉 "
stode mutiert: "Was ist ein erfolgreicher Architekt? "
da ist der versuchte Witz weg (kein pps+kein gequälter Smiley)!
und im ernst "Erfolg" - denn darum geht es im Kern - in einem HOAIAbk. Thread diskutieren zu wollen kann nicht ganz ernst sein -- zu lange in der brennenden Sonne verweilt? -
Erfolgsregel 1: Nicht alles Wissen preisgeben!
Es gibt ja bekanntlich zwei Regeln für Erfolg im Leben:
Regel Nr. 1: Erzähle den Leuten nie alles, was du weißt. -
Erfolgsregel 2: Nicht Unwissenheit vortäuschen!
Regel Nr. 2
Erzähle den Leuten nie, was Du nicht weißt! -
HOAI-Geltung: Auch für Berufsfremde bei Architektenleistungen
Zurück zur Ausgangsfrage
Die HOAIAbk. enthält keine Regelung, ob sie nur für "Architekten" - nach den Architektengesetzen der Länder - Geltung hat oder auch für sonstige Architektenleistung erbringende. Nach dem BGH-Urteil vom 22.05.1997, Az. : VII ZR 290/95, muss die Praxis jedoch davon ausgehen, dass die HOAI auch für Berufsfremde anzuwenden ist, soweit diese Leistungen erbringen, die den Leistungsbildern oder anderen Bestimmungen der HOAI entsprechen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).HOAI-Abrechnung für Bauzeichner: Was ist erlaubt?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Bauzeichner ohne Architekten- oder Ingenieurstitel nach HOAIAbk. abrechnen dürfen. Es wird erörtert, inwieweit die HOAI auch für Berufsfremde gilt, die Architektenleistungen erbringen. Die Bedeutung des Architektengesetzes und der Berufsordnung der Architektenkammer wird ebenfalls thematisiert. Zudem wird die Definition von Erfolg im Architektenberuf und die damit verbundenen Kriterien diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI-Abrechnung: Vortäuschung falscher Tatsachen? kann die Abrechnung nach HOAI ohne entsprechende Qualifikation als "Vortäuschung falscher Tatsachen" gewertet werden. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der erbrachten Leistungen und deren Übereinstimmung mit den HOAI-Leistungsbildern unerlässlich.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag HOAI-Geltung: Auch für Berufsfremde bei Architektenleistungen wird auf ein BGH-Urteil verwiesen, wonach die HOAI auch für Berufsfremde anzuwenden ist, sofern diese Leistungen erbringen, die den Leistungsbildern entsprechen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der erbrachten Leistungen.
📊 Fakten/Zahlen: Die Diskussion beleuchtet das Verhältnis zwischen Bundesrecht (HOAI) und Landesrecht (Architektengesetze) im Kontext der Honorarordnung. Es wird deutlich, dass die Frage, wer sich Architekt nennen darf, durch Landesgesetze geregelt ist, während die HOAI bundesweit gilt.
👉 Handlungsempfehlung: Bauzeichner sollten sich vor der Abrechnung nach HOAI umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Eine klare Dokumentation der erbrachten Leistungen und deren Zuordnung zu den HOAI-Leistungsbildern ist empfehlenswert. Beachten Sie auch den Beitrag HOAI-Abrechnung: Auch ohne Architektentitel möglich! für weitere Informationen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "HOAI, Abrechnung, Bauzeichner, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … forum/architektur/11417.php,/forum/architektur/11374.php,/forum/architektur/11366.php,/forum/architektur/11359.php,/forum/architektur/11320.php,/forum/architektur/11281.php, …
- … forum/architektur/11267.php,/forum/architektur/11257.php,/forum/architektur/11236.php,/forum/architektur/11231.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … Architektenvertrag: Kosten prüfen …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten in der Abschlagsrechnung zu hoch? So prüfen Sie Honorar, Leistungsphasen und Eigenleistungen. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, anrechenbare Kosten, Honorar, Leistungsphasen, Eigenleistungen, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Architekt …
- … ich habe eine Frage zum Architektenvertrag bzw. zur Abrechnung. …
- … Wir haben für unseren Neubau einen Architekten mit allen 9 Leistungsphasen beauftrag. …
- … Frage. Wenn beispielsweise die Malerarbeiten in Eigenleistung gemacht werden, kann der Architekt dafür ein Honorar verlangen wenn er diese Arbeiten ausgeschrieben hat.? Und …
- … Honorar: Überprüfen Sie die Honorarzone und den vereinbarten Honorarsatz im Architektenvertrag. Sind diese korrekt in der Abrechnung berücksichtigt? …
- … die Kostenermittlung im Architektenvertrag mit den tatsächlichen Baukosten. Gibt es hier Abweichungen, die das Honorar beeinflussen? …
- … Anrechenbare KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten. Sie umfassen die Kosten der Baukonstruktion, der technischen Anlagen …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen gliedern die Architektenleistung in einzelne Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede …
- … Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … AbschlagsrechnungEine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Architektenleistungen. Sie wird in regelmäßigen Abständen oder nach Fertigstellung bestimmter …
- … SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten nach Fertigstellung aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und stellt …
- … der Bauherr selbst oder durch Dritte ausführt und die nicht vom Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architekt …
- … Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des …
- … Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … Frage: Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, da …
- … der Architekt für diese Leistungen kein Honorar erhält. Es ist wichtig, dass die Eigenleistungen im Architektenvertrag klar definiert und dokumentiert sind. …
- … im Architektenvertrag?Antwort: Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen …
- … Frage: Was ist eine Abschlagsrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen des Architekten. Sie wird in der Regel nach dem Fortschritt der …
- … Frage: Was ist eine Schlussrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten nach Fertigstellung aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und …
- … Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit der Architektenrechnung habe?Antwort: Sie sollten die Rechnung detailliert prüfen und gegebenenfalls …
- … eine Klärung mit dem Architekten suchen. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Kostenermittlung im Architektenvertrag?Antwort: Die Kostenermittlung ist ein wichtiger Bestandteil des Architekt …
- … HOAIAbk.?Antwort: Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten …
- … Honorarberechnung nach HOAIAbk.Wie das Architektenhonorar gemäß HOAI berechnet wird. …
- … Leistungsphasen im DetailEine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsphasen im Architektenvertrag. …
- … Rechte und Pflichten des ArchitektenWelche Rechte und Pflichten …
- … Architekten gegenüber ihren Auftraggebern haben. …
- … Baumängel und ArchitektenhaftungWas Sie bei …
- … Baumängeln tun können und wie der Architekt haftet. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … Ihrer Logik folgend bekäme der Architekt dann kein Honorar. …
- … Architekt & Eigenleistungen: Beratungspflicht trotz Überwachungsausschluss …
- … ... ein schwieriges Thema, da diverse Gerichte den Architekt mindestens in der Beratungspflicht sehen, wenn der Bauherr was selber …
- … machen will. Soll heißen, der Architekt kann sich zwar schriftlich von der Überwachungspflicht entbinden lassen, muss aber dennoch den BH vorab erklären, wie er alles richtig machen muss und hinterher, wenn andere vom Architekt überwachte Gewerke auf die Bauherren-Eigenleistung draufgehen sollen, dann hat der …
- … Architekt wieder die volle Überwachungspflicht bei der Übernahme der BH-Eigenleistungen. Tolle Kiste …
- … Also kann der Architekt die BH-Leistungen gleich mit überwachen. …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten, Honorar & Eigenleistungen …
- … 1776645851,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php, …
- … forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11402.php,/forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11367.php,/forum/architektur/11365.php, …
- … forum/architektur/11361.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftung nach Brandschaden: Ringanker vergessen? Ansprüche, Fristen & Vorgehen
- … Architektenhaftung: Ringanker vergessen? …
- … Architektenhaftung nach Brandschaden? Wurden Ringanker vergessen? Welche Ansprüche bestehen? Wie lange ist die Frist? Jetzt informieren! …
- … Architektenhaftung, Brandschaden, Ringanker, Bauzeichnung, HOAIAbk., Fehler, Architekt, Ansprüche, …
- … Baurecht, Architektenrecht, Schadensersatz, Bauwesen, Brandschutz …
- … Architektenhaftung nach Brandschaden: Ringanker vergessen? Ansprüche, Fristen & Vorgehen …
- … Hallo , nach einem Brandschaden in 2004 haben wir unser Haus mit Hilfe eines Architekten wieder aufbauen lassen. Wir hatten mit diesem einen Vertrag …
- … geschlossen und auch die Abrechnungen erfolgten nach HOI (?) …
- … Kann ich den Architekten für diesen Fehler haftbar mittels seiner Architektenhaftpflichtversicherung machen …
- … dass Sie nach einem Brandschaden und Wiederaufbau Ihres Hauses durch einen Architekten nun mögliche Mängel feststellen und die Architektenhaftung prüfen möchten. …
- … Sie die tatsächlich ausgeführten Arbeiten mit den genehmigten Bauzeichnungen und dem Architektenvertrag. Die Ringanker sind ein wichtiger Bestandteil der Statik und müssen …
- … HOAIAbk.-Abrechnung: Die Abrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekt …
- … deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenleistungen, Ingenieurleistungen. …
- … ArchitektenhaftungDie Architektenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung eines Architekten für …
- … Frage: Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Architektenhaftung? …
- … Die Verjährungsfristen für Architektenhaftung richten sich nach dem BGBAbk.. …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn der Architekt insolvent ist? …
- … Im Falle einer Insolvenz des Architekten können Sie …
- … Entschädigung erhalten, hängt von der Insolvenzmasse und der Quote ab. Eine Architektenhaftpflichtversicherung kann hier zusätzlichen Schutz bieten. …
- … Wichtige Unterlagen sind der Architektenvertrag, die genehmigten Bauzeichnungen, die Abrechnungen nach HOAIAbk., Gutachten von Bausachverständigen und jegliche Korrespondenz …
- … mit dem Architekten. …
- … Ja, wenn durch den Fehler des Architekten Folgeschäden entstanden sind, können Sie auch diese im Rahmen …
- … der Architektenhaftung geltend machen. Dies können beispielsweise Schäden durch eindringendes Wasser oder statische Probleme sein. …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Architektenhaftung? …
- … bestimmten Frist nach Abnahme des Werkes auftreten. Die Architektenhaftung hingegen bezieht sich auf Fehler, die der Architekt bei der Planung oder Bauleitung begangen hat und die zu …
- … Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf die Qualifikation …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten und welche Klauseln wichtig sind. …
- … Architektenhaftung: Hausbewegung nach 7 Jahren – Ursachen? …
- … Eigentlich sind Ihre Fragen als sog. Rechtsfragen hier an der falschen Adresse. Gehen Sie zu einem Baurechtsanwalt und nehmen Sie Statik, und Architektenvertrag mit. …
- … Architektenhaftung: Planungsfehler, Bauleitung oder versteckter Mangel? …
- … Zu klären ist die Haftung nach Planungsfehler des Architekten, Vorsatz oder Unfähigkeit des Bauleiters oder wegen verstecktem Mangel. …
- … Bauantragszeichnungen: Keine Ausführungsgrundlage bei Architektenhaftung! …
- … klären, ob der Architekt überhaupt noch etwas mit der Ausführung zu tun hatte und wenn ja, was! …
- … Architektenfehler: Freie Grundrisse vs. Bauteil-Durchbiegungen …
- … Architekten, die freie Grundrisse planen ohne dabei an Durchbiegungen der Bauteile und aussteifende Bauteile zu denken. …
- … Statiker, die nur Vertikallasten im Blick haben und die Weiterverfolgung der Horizontallasten konsequent ignorieren. Die Zufrieden sind wenn der Spannungsnachweis von zu dünnen Deckenplatten nach Einbau von Unmengen Baustahl irgendwie gelingt, ohne die Durchbiegungen zu beachten. Die sich nicht trauen, dem Architekten zu sagen, dass der Entwurf aus statischer Sicht Mist …
- … Architektenhaftung bei Brandschaden: Ringanker vergessen? …
- … 1776646983,/forum/architektur/11191.php,/forum/architektur/11405.php,/forum/architektur/11404.php, …
- … forum/architektur/11352.php,/forum/architektur/11339.php,/forum/architektur/11334.php,/forum/architektur/11289.php,/forum/architektur/11288.php,/forum/architektur/11283.php, …
- … forum/architektur/11282.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten zu hoch? Vergleich, Prüfung & Alternativen
- … Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten prüfen …
- … Architektenhonorar zu hoch? Anrechenbare Kosten prüfen, vergleichen und Honorar reduzieren. Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Honorarprüfung, Architekt Kosten, HOAIAbk., Baukosten, Kostenvoranschlag, …
- … Architektenvertrag …
- … Architektur, Baurecht, Honorarordnung …
- … Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten zu hoch …
- … wir planen einen Erweiterungsanbau an unser Haupthaus. Diesbezüglich hat der Architekt eines Kostenvorplanung gefertigt auf dessen Berechnung sein gefordertes Honorar basiert. …
- … Aufgrund dessen hat der Architekt sein Honorar pauschal um 15 % nach unten korrigiert. …
- … Wenn die tatsächlichen Baukosten deutlich unter der Kostenvorplanung des Architekten liegen, auf der das Honorar basiert, kann das Honorar möglicherweise …
- … reduziert werden. Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den anrechenbaren Kosten des …
- … Vergleich mit Angeboten: Vergleichen Sie die Kostenvorplanung des Architekten mit den Angeboten anderer Baufirmen. …
- … Gespräch mit dem Architekten: …
- … Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und erläutern Sie Ihre Bedenken bezüglich des Honorars. …
- … Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen …
- … Anlagen und die Baunebenkosten. Die genaue Definition ist in der HOAIAbk. festgelegt.Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, HOAI …
- … HOAI …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI …
- … die Honorare fest.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen …
- … Die HOAIAbk. definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauvorhabens abdecken. Jede …
- … Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Planungsprozess …
- … an. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Schwierigkeitsgrad, Architektenhonorar …
- … Architektenvertrag …
- … Der Architektenvertrag ist …
- … ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt. Es ist ratsam, immer einen …
- … schriftlichen Vertrag abzuschließen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten beim Architektenhonorar?Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des …
- … Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, können …
- … andere Kosten wie Baunebenkosten beinhalten. Die genaue Definition ist in der HOAIAbk. festgelegt. …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar berechnet?Das Architektenhonorar …
- … auf Basis der anrechenbaren Kosten, der Leistungsphasen und der Honorarzone gemäß HOAIAbk. berechnet. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für die Honorare fest. …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn ich das Architektenhonorar für zu hoch halte?Sie können die anrechenbaren Kosten prüfen, Angebote vergleichen, das Gespräch mit dem Architekten suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. …
- … das Architektenhonorar nachträglich reduzieren?Eine nachträgliche Reduzierung des Architektenhonorars ist möglich, wenn die tatsächlichen Baukosten deutlich unter der Kostenvorplanung liegen oder wenn Fehler bei der Berechnung des Honorars vorliegen. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … Frage: Welche Leistungsphasen gibt es in der HOAIAbk.?Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis …
- … zur Objektbetreuung reichen. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. …
- … Frage: Was passiert, wenn ich keinen Architektenvertrag habe?Auch ohne schriftlichen Architektenvertrag hat der Architekt Anspruch …
- … Höhe des Honorars richtet sich dann nach den üblichen Sätzen gemäß HOAIAbk.. Es ist jedoch ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um Unklarheiten …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie das Architektenhonorar korrekt berechnet wird. …
- … Alternativen zur HOAIAbk.Welche Honorarvereinbarungen möglich sind. …
- … Rechte und Pflichten des BauherrnIhre Rechte und Pflichten im Verhältnis zum Architekten. …
- … Architektenhonorar: HOAI-Grundlagen und Abrechnungsprüfung …
- … kann der Architekt nicht einfach abrechnen was er will. Dazu gibt es eine HOAIAbk. die regelt, welches Honorar er für welche Leistungen bekommt. …
- … 0. Hatten Sie im Vorfeld mit dem Architekt über das Honorar geredet oder einfach mal so einen Auftrag gegeben …
- … 2. Welche Leistungen hat der Architekt denn GENAU erbracht? …
- … der einen eigenen Architekt oder hat der eine Zulassung als Planer , denn Sie werden ja sicherlich einen Bauantrag einreichen müssen. …
- … Auch wenn ich kein Freund von HOAIAbk. bin weil ich da auch nicht alles gut finde, hier …
- … WENN der Architekt alle Leistungen gemäß Auftrag erbracht hat und sich an die HOAIAbk. gehalten hat, dann hat er auch ein Anrecht auf die …
- … Ansonsten gibt es im Internet Online-Rechner für die HOAIAbk.. …
- … Architektenhonorar: Mündlicher Auftrag – Anrechenbare Kosten …
- … Sicherlich habe ich nicht die HOAIAbk. auswendig gelernt. …
- … auch so an die Sache henangegangen. Dies haben wir auch dem Architekten als Wert mitgeteilt. Als Anhalt haben wir intern noch ca. …
- … 10 % Kosten für den Architekten bezogen auf die Baukosten vermutet. …
- … Die erste Aufstellung betrug seitens des Architekten 60000 anrechenbare Nettokosten (unsere hingegen ja 50000 Brutto, d.h. …
- … Architektenhonorar: Kostenberechnung in früher Planungsphase …
- … wenn der Architekt Plänchen im Maßstab 1:100 gefertigt hat, dann dürften Sie sich …
- … anrechenbaren Baukosten für das Honorar zählen. Klären Sie erstmal mit dem Architekten ab, wo die Planung gerade steht und was noch an …
- … Planungsaufgaben gemacht werden soll. Lassen Sie den Architekt (oder auch einen Anderen) die Ausführungsplanung durchführen, mit Einarbeitung der Ergebnisse von Statik und Bauphysik, und dann die Ausschreibung durchführen. Nur so erhalten Sie belastbare und vergleichbare Angebote von Baufirmen. …
- … Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten prüfen und reduzieren …
- … 1776642457,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11386.php, …
- … forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11345.php,/forum/architektur/11339.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger kündigt vor Baubeginn: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Vertragsbruch?
- … Bauträger, Kündigung, Baubeginn, Vertragsbruch, Rechte, Kosten, Vorgehen, Architekt, HOAIAbk., Bauvertrag …
- … Baurecht, Architektenrecht, Vertragsrecht, Bauwesen …
- … wir haben im letzten Jahr eine Bauträgerfirma mit einem Architekten um Vorplanung für einen Umbau gebeten. Vorvertag Abrechnung per HOAI …
- … Wenn ein Bauträger oder Architekt die Zusammenarbeit unmittelbar vor Baubeginn kündigt, ist es wichtig, die rechtliche …
- … Situation genau zu prüfen. Da ein Vorvertrag nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) besteht, sind die erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt …
- … Schäden, wie z.B. Mehrkosten durch die Beauftragung eines anderen Bauträgers oder Architekten, sowie entgangene Gewinne. …
- … Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger/Architekten …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, …
- … die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Ingenieurrecht, Honorarberechnung. …
- … ArchitektenrechtDas Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die die Tätigkeit von Architekt …
- … Baubeginn kündigt?Sie müssen die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen gemäß HOAIAbk. vergüten. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Ihnen durch die Kündigung Mehrkosten …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt auch gekündigt hat?Auch hier gilt, dass die erbrachten Leistungen zu …
- … Frage: Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt …
- … die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … Frage: Was sind meine Rechte bei einer ungerechtfertigten Kündigung?Bei einer ungerechtfertigten Kündigung haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann beispielsweise die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Bauträgers oder Architekten umfassen. …
- … Die HOAIAbk. im DetailErläuterungen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Bauträgervertrag: Architekt misstraut eigener Firma? …
- … Der Architekt traut seiner eigenen Firma nicht? …
- … nehme an, der Architekt und die Bauträgerfirma sind nicht identische Parteien, sondern die Bauträgerfirma kauft die Architektenleistung hinzu? …
- … Wenn jemand (ob nun Architekt oder Generalübernehmer) bei solch simplen Nachfragen schon das Vertrauen erschüttert sieht, …
- … Bauträger kündigt: HOAIAbk.-Vertrag & Architektenleistung …
- … zu Punkt eins. Vertrag nach HOAIAbk. unterzeichnet mit dem Bauträger der die Architektenleistungen dazugekauft hat. …
- … Planungsvertrag mit Bauträger: Architekt will Direktabrechnung? …
- … Der vom Bauträger hinzugekaufte Architekt hat hingeschmissen und will mit dem Bauträger nichts mehr zu tun …
- … ich das so richtig verstanden habe, dann haben Sie mit dem Architekt keinen Vertrag und er hat bei Ihnen nichts abzurechnen. Er muss …
- … 1776568185,/forum/alternat/10201.php,/forum/architektur/11153.php,/forum/architektur/11125.php,/forum/architektur/11089.php,/forum …
- … /architektur/11060.php,/forum/architektur/10923.php,/forum/architektur/10898.php,/forum …
- … /architektur/10886.php,/forum/architektur/10879.php,/forum/architektur/10873.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Gültigkeit bei mündlicher Zusage? Honorar, Kosten & Rechte?
- … Architektenvertrag: Mündliche Zusage bindend? …
- … Mündliche Zusage an Architekten – Vertrag gültig? Rechte, Pflichten & Honoraränderungen. Jetzt informieren …
- … Architektenvertrag, mündliche Zusage, Vertragsschluss, Honorar, Architektenkosten, Bauvertrag, Planungsleistungen, Architektenrecht …
- … Architektenrecht, Vertragsrecht, Baurecht, Honorarrecht …
- … Architektenvertrag: Gültigkeit bei …
- … vor Einfamilienhaus zu Bauen, am Anfang als wir uns mit unserem Architekten getroffen haben um den Preis auszumachen, hat er uns eine …
- … So, wir waren auch mit der Summe einverstanden und haben dem Architekten zugasagt und haben ihn gebeten einen Vertrag abzuschließen. Bis jetzt, …
- … er uns vorher nicht gesagt, sonst hätten wir sofort einen anderen Architekten nehmen können der billiger wär. …
- … Ob ein Architektenvertrag durch die mündliche Zusage zustande gekommen ist, hängt von verschiedenen …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des Architekten …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung des Architekten für seine erbrachten Leistungen. Die Höhe des Honorars richtet sich …
- … in der Regel nach der HOAIAbk. oder einer individuellen Vereinbarung.Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Architektenkosten …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) …
- … ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar …
- … der Regel zwischen dem Bauherrn und einem Bauunternehmen geschlossen.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag …
- … PlanungsleistungenPlanungsleistungen umfassen alle Tätigkeiten des Architekten, die zur …
- … eines Bauvorhabens erforderlich sind, wie z.B. Entwurf, Bauantrag und Ausführungsplanung.Verwandte Begriffe: Architektenleistungen, Entwurfsplanung, Bauantrag …
- … Frage: Ist ein mündlicher Architektenvertrag bindend?Ja, grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag auch im Architekt …
- … Frage: Welche Rechte habe ich, wenn der Architekt seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt?Wenn der Architekt seine Leistungen nicht …
- … Honorars oder Schadensersatz. Dokumentieren Sie die Mängel und setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Nachbesserung. …
- … vom Architektenvertrag zurücktreten möchte?Ein Rücktritt vom Architektenvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Architekten. Lassen Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten. …
- … Wie lange habe ich Zeit, Mängel am Architektenwerk zu rügen?Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am Architektenwerk beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des …
- … Frage: Was passiert, wenn der Architekt insolvent geht?Im Falle der Insolvenz des Architekten können Sie …
- … Frage: Welche Rolle spielt die HOAIAbk. im Architektenvertrag?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) …
- … regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen abbedungen werden. …
- … Frage: Was ist eine Architektenvollmacht?Eine Architektenvollmacht ermächtigt den Architekten, im Namen …
- … Architektenvertrag kündigenGründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … ArchitektenhaftungWann haftet der Architekt für Planungsfehler oder Bauaufsichtsfehler …
- … Honorarberechnung nach HOAIAbk.Wie wird das Architektenhonorar nach der HOAI berechnet? …
- … Architektenhonorar: Erhöhung bei Baukostensteigerung gerechtfertigt? …
- … die wir als Nichtjuristen hier im Forum nicht beantworten dürfen. Nur soviel: Die Abrechnung von Planungsleistungen erfolgt als % der Baukosten. Sind diese nach erster …
- … rechtfertigt das ggf. auch eine Erhöhung des anfänglich zu niedrig geschätzten Architektenhonorars. …
- … Architektenvertrag: Gültigkeit & Honorar bei mündlicher Zusage …
- … 1776589098,/forum/architektur/11337.php,/forum/architektur/11334.php,/forum/architektur/11099.php,/forum/architektur/10984.php,/forum/architektur/10891.php, …
- … forum/architektur/10875.php,/forum/architektur/10868.php,/forum/architektur/10782.php,/forum/architektur/10570.php,/forum/architektur/10428.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar?
- … Probleme mit Architekt? Rechte & Pflichten …
- … Ärger mit dem Architekten? Pfusch, Kostenexplosion? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren & …
- … Architektenfehler vermeiden! …
- … Architekt, Bauplanung, Baurecht, Honorar, Architektenvertrag, Statik, Werkplanung, …
- … Architektur, Baurecht, Bauplanung, Honorar …
- … Architekt unzuverlässig? Planung, Statik & Kosten – Rechte, Pflichten, Honorar? …
- … Wir wollen an einem Haus (NRW) einen Umbau vornehmen (genau genommen den Anbau aufstocken und somit auf eine Höhe mit dem Rest des Hauses bringen). Da wir keine Ahnung vom Bauen haben sind wir zu einem Architekten gegangen. Wir wollten alles richtig machen und uns gut …
- … Wir haben den Architekt mehrfach gefragt was uns Planung und Antrag kosten werden. Er sprach …
- … Was uns besonders stutzig macht ist das der Architekt nur einmal vor Ort war. Wir hatten jetzt Firmen da um …
- … wird als der vorhandene Teil. Ich frage mich langsam ob unser Architekt nicht überfordert ist? Das Vertrauen ist ohnehin schon angeknackst wegen der …
- … zwingend abnehmen müssen? Es existieren keine schriftlichen Absprachen/Verträge mit dem Architekt. …
- … Es ist verständlich, dass Sie verunsichert sind, wenn Ihr Architekt plötzlich Werkpläne ablehnt und wichtige Nachweise fehlen. Ein klarer Architektenvertrag …
- … ist hier entscheidend. Dieser sollte die Leistungsphasen (gemäß HOAIAbk., Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die vereinbarten Leistungen detailliert aufführen. …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Leistungen wurden vereinbart? …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) …
- … regelte bis 2020 die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Baukosten. …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder als Prozentsatz der Baukosten …
- … vereinbart werden. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Baukosten. …
- … Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln in der Architektenplanung?Als Bauherr haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der …
- … Architekt muss die Mängel in seiner Planung beheben. Gelingt dies nicht, können …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie für Architektenleistungen?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt …
- … die Honorare für Architektenleistungen. Sie ist zwar nicht mehr bindend, dient aber oft als Grundlage für die Honorarvereinbarung. Die HOAIAbk. definiert verschiedene Leistungsphasen, die jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars …
- … Wie kann ich mich vor unseriösen Architekten schützen?Holen Sie Referenzen ein, prüfen Sie die Qualifikation des Architekten und schließen Sie einen detaillierten Architektenvertrag ab. Lassen …
- … Was tun, wenn der Architekt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt?Setzen Sie dem Architekten schriftlich …
- … Kann ich den Architektenvertrag kündigen, wenn ich unzufrieden bin?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können …
- … Sie den Architektenvertrag kündigen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt oder die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. …
- … Wie berechnet sich das Honorar eines Architekten?Das Honorar eines Architekten kann entweder als Pauschalhonorar, Zeithonorar …
- … oder als Prozentsatz der Baukosten vereinbart werden. Die HOAIAbk. dient oft als Grundlage für die Honorarvereinbarung, ist aber nicht mehr bindend. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … und Pflichten des ArchitektenWelche Verantwortlichkeiten hat ein Architekt? …
- … Mängel in der ArchitektenplanungWie Sie Mängel erkennen und beseitigen lassen. …
- … Es wäre sehr wünschenswert gewesen, wenn der Architekt zu Beginn der Zusammenarbeit erstmal erklärt hätte, wie die Bauplanung abläuft, …
- … Bauüberwachung. Wer soll die denn machen? Zu den Ausführungsplänen: Wenn der Architekt Ihnen mündlich gesagt hat, dass er Ausführungspläne zum Preis von 4.000 …
- … ist natürlich ganz schön mutig. Wenn der Bauunternehmer ohne Ausführungspläne vom Architekten bauen will, dann ist er selbst für die Ausführungsplanung zuständig …
- … Architektenleistung: Werkplanung ohne Auftragsbestätigung? …
- … Wie gesagt, wir haben ihm das mehrfach gesagt, dass wir eben nicht wissen was die Architektenleistung kosten wird. …
- … Architekt: Auftragsumfang – Klartext zur Genehmigungsplanung! …
- … Schreiben Sie dem Architekten, dass von Ihnen kein über die Genehmigungsplanung hinausgehender Auftrag …
- … auch einen Tage braucht, faxen Sie das zusätzlich ins Büro des Architekten. Um die weiteren Planungskosten kommen Sie damit freilich nicht herum. …
- … Sie in realistische Bereiche. Sind Sie sich tatsächlich sicher, dass der Architekt Anlass zu der Annahme gegeben hat, in 3.000 wäre alles enthalten …
- … Architektenhonorar: Transparente Kostenkommunikation gefordert! …
- … Architekt: Ausführungsplanung – Kompetenz durch Gesamtüberblick …
- … Wenn der Architekt (vielleicht ist er auch Bauvorlageberechtigter Bauingenieur) auch Statik und EnEV …
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