Bauträgervertrag: Mängel bei Planung & Bauüberwachung – Was tun bei fehlerhafter Bauausführung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Bauträgervertrag: Mängel bei Planung & Bauüberwachung – Was tun bei fehlerhafter Bauausführung?
Jetzt kommt es zu immer mehr Mängeln. Die feuerhemmende Trennwand in unserem Doppelhaus ist durch die Kehlbalken durchstoßen worden und und und.
Wir befinden uns auch schon im selbständigen Beweisverfahren.
Trotz allem, steht uns eine Minderung der schon bezahlten Leistungen zu? Von ordentlicher Planung (schon in Statikplänen, die der Bauausführung dienten Fehler enthalten, mangelnde Fachbauleitung) kann nicht die Rede sein. Die Honorare sind zwar als Einzelsummen nicht ausgewiesen, aber die HOAIAbk. regelt die Honorare ja genau in dem Punkt.
Weiß da jemand Rat?
Danke
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Die beschriebenen Mängel an der feuerhemmenden Trennwand stellen eine erhebliche Gefahr für die Brandschutzsicherheit dar.
🔴 Kritisch: Lassen Sie die Statikpläne und die Bauausführung von einem unabhängigen Statiker überprüfen, um weitere strukturelle Mängel auszuschließen.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Bauträgervertrag und Mängeln an Ihrem Doppelhaus haben. Die Durchstoßung der feuerhemmenden Trennwand durch Kehlbalken ist ein erheblicher Mangel, der die Brandschutzsicherheit beeinträchtigt.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte feuerhemmende Trennwand kann im Brandfall die Ausbreitung des Feuers beschleunigen und somit Leib und Leben gefährden.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Sichern Sie alle Beweise für die Mängel (Fotos, Gutachten, Schriftverkehr).
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche (z.B. Minderung, Schadensersatz) prüfen zu lassen.
- Sachverständiger: Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht zu beurteilen und die Kosten für die Mängelbeseitigung zu ermitteln.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die feuerhemmende Trennwand umgehend von einem Fachmann begutachten und die Mängel fachgerecht beheben. Klären Sie Ihre Ansprüche mit einem Anwalt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauträgervertrag
- Ein Vertrag, der den Bau und die Übereignung eines Gebäudes umfasst. Er kombiniert Kauf- und Werkvertragsrecht. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag.
- Bauüberwachung
- Die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Plänen und Vorschriften. Sie dient der Qualitätssicherung. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Qualitätskontrolle, Baubegleitung.
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Ein gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung vor einem Rechtsstreit. Es dient der Klärung der Tatsachengrundlage. Verwandte Begriffe: Beweissicherung, Gutachten, Gericht.
- Minderung
- Die Herabsetzung des Werklohns aufgrund von Mängeln. Sie ist ein Recht des Bauherrn. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Nacherfüllung, Gewährleistung.
- Feuerhemmende Trennwand
- Eine Wand, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine bestimmte Zeit verhindert. Sie dient dem Brandschutz. Verwandte Begriffe: Brandschutzwand, Feuerschutz, Brandschutz.
- Kehlbalken
- Horizontale Balken im Dachstuhl, die die Sparren verbinden und stabilisieren. Sie tragen zur Lastverteilung bei. Verwandte Begriffe: Sparren, Dachstuhl, Balkenlage.
- Fachbauleitung
- Die Überwachung der Bauausführung in einem bestimmten Fachbereich. Sie stellt die fachgerechte Ausführung sicher. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Koordination, Fachplanung.
- Planungsleistung
- Die Erstellung von Bauplänen und die dazugehörige Planung des Bauvorhabens. Sie ist Grundlage für die Bauausführung. Verwandte Begriffe: Architektenleistung, Bauplanung, Entwurfsplanung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Bauträgervertrag?
Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Bauträger verpflichtet, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen und das Eigentum daran auf den Erwerber zu übertragen. Er beinhaltet sowohl Elemente des Kaufvertrags als auch des Werkvertrags. - Was bedeutet Bauüberwachung?
Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der Baugenehmigung, der Ausführungspläne und der einschlägigen technischen Vorschriften. Sie dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. - Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das vor einem eigentlichen Rechtsstreit durchgeführt werden kann, um Beweise für bestimmte Tatsachen (z.B. Mängel) zu sichern. Es dient dazu, die Beweislage frühzeitig zu klären. - Was bedeutet Minderung im Baurecht?
Die Minderung ist ein Recht des Bauherrn bei Vorliegen von Mängeln. Sie ermöglicht es, den vereinbarten Werklohn in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der Wert des mangelhaften Werks zu dem Wert des mangelfreien Werks steht. - Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Bau?
Bei Mängeln am Bau haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. - Was ist eine feuerhemmende Trennwand?
Eine feuerhemmende Trennwand ist eine Wand, die im Brandfall für eine bestimmte Zeit (z.B. 30 oder 90 Minuten) die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert. Sie dient dazu, Fluchtwege zu sichern und die Brandausbreitung auf andere Gebäudeteile zu verzögern. - Was sind Kehlbalken?
Kehlbalken sind horizontale Holzbalken, die in einem geneigten Dachstuhl die Sparren miteinander verbinden und so die Stabilität des Daches erhöhen. Sie tragen dazu bei, die Lasten des Daches auf die tragenden Wände zu verteilen. - Was ist eine Fachbauleitung?
Die Fachbauleitung ist für die Überwachung und Koordination der Ausführung der Bauarbeiten in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro) zuständig. Sie stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den einschlägigen Vorschriften ausgeführt werden.
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Welche Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Haus erforderlich sind.
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Bauträgervertrag: Mängelfreies Werk vs. Abgeltung?
interessant ...
der denkansatz.
bin kein Jurist und denk nur mal laut, natürlich sollten sie sich an e. Juristen wenden:
vielleicht schuldet ihr Bauträger ihnen ein mängelfreies Werk und keine
Mängelfreien Pläne? wenn (öff. re. relevante) Mängel vorhanden sind, sind diese zu
beheben anstatt (priv. re.) abzugelten?
sie wollen statt dessen e. "kuhhandel"? 3. säule der Baufinanzierung? -
Bauträgerwahl: Billig muss nicht schlecht sein!
Sie sind doch extra zu diesem Bauträger gerannt,
um die HOAIAbk.-Honorae eben nicht zu bezahlen.
Immer wieder dasgleiche:
Den billigsten nehmen und sich dann wundern, dass die Qualität nicht stimmt.
Übrigens:
Die Qualität der Planung inkl. Statik ist schon sehr früh erkennbar, wenn man will.
Selber schuld! -
Brandschutz Doppelhaus: Kein öffentlich-rechtlicher Mangel?
das ist ja wohl die Crux dabei:
(wir haben ja bei uns auch Probleme mit dem Brandschutz ...)
Brandschutz zum Nachbarhaus ist beim Reihen- / Doppelhaus (Reihenhaus, Doppelhaus) KEIN öffentlich-rechtlich-relevanter Mangel! So jedenfalls die Auskunft unseres Bauamtes in Hildesheim (Niedersachsen). Das bezog sich allerdings auf Bauten nach § 69a NBauO, also dem sogenannten Bauanzeigeverfahren (ohne Prüfung und Genehmigung des Bauamtes) ... -
Bauausführung: Statik & Detailpläne – Laien-Beurteilung?
Wie soll Normalbürger
eine Statik lesen oder Detailpläne beurteilen?
Die Fehler fallen doch in der Regel erst auf wenn sie gravierend sind, zu viele Ungereimtheiten vorhanden sind oder man drin wohnt und den Mangel erleben darf.
Wobei die meisten meiner Meinung nach nie auffallen 😉
Dann lässt man/Frau doch erst die Pläne überprüfen, war bei uns auch so und ich kann das nachvollziehen.
Suchen sie sich einen RA und seien sie froh, dass die Kosten bei ihnen einzeln aufgeschlüsselt sind, sonst wird es richtig kompliziert.
Keine Rechtsberatung möglich -
Bauträgervertrag: Voreilige Schlüsse vermeiden!
mal ohne graues Kästchen @JDB
1) Wissen wir nicht, ob Frau Sinas gerannt ist2) Wissen wir nicht, ob es der billigste war
3) Wissen wir nicht, ob sich Fr. Sinas "Wundert", dass die Qualität nicht stimmt
4) Wissen wir nicht, ob Fr. Sinas Fehler in der Statik erkennen kann bzw. nicht erkennen will.
Was folgt daraus: "Selbst schuld" ist unter diesen Voraussetzungen auf jeden Fall eine falsche Schlussfolgerung. -
HOAI Schlechtleistungen: Regelungen für Architekten/Ingenieure
Wäre doch die Möglichkeit
zu erfahren, wie die HOAIAbk. Schlechtleistungen des Architekten / Ingenieure "regelt". Klärt mich einer diesbzgl. auf? -
Bauträger-Probleme: Qualitätssicherung & Überwachung!
gut so - aber ...
was müsste geändert werden, damit diese Probleme nicht (mehr) auftreten? in vielen
fällen, ich glaube auch bei WAAbk.🔴 , ist es so das man um Bauträger gar nicht drumrumkommt,
selbst wenn man möchte.
ich wüsste nicht, ob ich, wenn ich diesbezüglich Laie wäre, entsprechende
überwachungsmaßnahmen (für mich als Profi selbstverständlich) anleiern würde.
aber so müsste doch die Lösung aussehen, wenn man von vornherein Qualitätssicherung
betreiben wollte! spätestens bei den ersten bedenken wäre doch die Überlegung
in Richtung unabhängige, selbstbezahlte Überwachung naheliegend, oder? (unabhängig
davon, wieviel das bei hardcorebanditen hilft - zumindest Beweissicherung wäre da)
insofern ist auch jdb's Einwand nicht ganz von der Hand zu weisen, oder? -
Bauträgervertrag: HOAI bei fehlenden Einzelsummen?
@AL / @FPT
So wie ich es verstehe, handelt es sich um einen Bauträgervertrag (Werkvertrag?) und Planungsleistungen sind nicht in Einzelsummen abgerechnet. Müssen sie m.E. auch nicht, da HOAIAbk. in diesem Falle für den AN keine Anwendung findet. Oder irre ich da? -
Bauträgervertrag: HOAI-Klauseln bei Vertragsauflösung?
@TBu
So wie es sich bislang darstellt, dürfte die HOAIAbk. keine Anwendung finden. Mir sind aber einige Verträge mit Bauträger bekannt, wo im Falle der "Vertragsauflösung" oder Kündigung Klauseln zur Anwendung kommen sollen, die dann eine Abrechnung der bislang erbrachten (Planungs-) Leistungen nach HOAI vorsieht (als Abschreckung). Ob diese Klauseln gelten, steht dann auf einem anderen Blatt. -
Bauträgervertrag: Mängelfreie Planung & Bauausführung!
Ich sehe das so!
Steht in der Baubeschreibung drin, dass alle Planungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) im Festpreis enthalten sind, sind diese auch Fehler- und mängelfrei auch unter Berücksichtigung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit auszuführen. Darüber hinaus schuldet der Bauträger dem Käufer ein mängelfreies Bauwerk. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, die erste jedoch nur, wenn's in der Baubeschreibung steht. Ansonsten ist die Planung nur Mittel, zur Herstellung des mängelfreien Bauwerks. *** Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung und Erfahrung*** -
Bauträgervertrag: Mängel spezifizieren & bewerten!
@FPT / @HP
Natürlich muss ohne Mängel ausgeführt werden. Wenn jedoch die Planungsleistungen im Festpreis des Bauträgervertrages enthalten sind und die Fragestellerin Mängel feststellt/festgestellt haben will, so sind diese Mängel zu spezifizieren, klassifizieren, monetär zu bewerten und geltend zu machen. Ich bezweifle jedoch, das dies ebenso für die Planungsleistung aus diesem Vertrag gilt, in dem man beigeht, die hier nicht geltende HOAIAbk. heranzieht und daraus einen Regressbetrag ermittelt ...? -
HOAI-Anwendung: Bauträger kauft Planungsleistung ein
Warum gilt die HOAIAbk. nicht ...
Warum gilt die HOAI nicht das geht aus dem Beitrag nicht hervor. Wenn sich ein Bauträger eine Planungsleistung einkauft, dann muss der "Verkäufer", also der Architekt oder Statiker nach HOAI abrechnen, da die HOAI ein Preisgesetz darstellt. So kann man sicherlich auch Minderungswerte ermittelt. Aber ob der Käufer dazu in der Lage ist, dass zunächst recht oberflächlich zu bewerten, wage ich zu bezweifeln. -
Pauschalvertrag: HOAI, Werkvertrag & Mängelfreiheit
natürlich gilt die HOAIAbk.
(nur ist sie im Pauschvertrag wie so manch anderes nicht in DM zu quantifizieren), ansonsten gilt auch der Werkvertrag, d.h. sowohl die Planung, als auch die Ausführung und Bauleitung müssen Mängelfrei durchgeführt werden. Die Planung kann nur in den meisten Fällen, wenn Fehler entdeckt werden, nicht mehr nachgebessert werden, und bei der Ausführung hat der Bauträger ein Nachbesserungsrecht, sodass es im Fall der Fälle dann meist darauf und nicht auf den Schadenersatz für im Bauwerk sich verselbständigte Planungsfehler hinausläuft ... -
Bauträgervertrag: Planer/Architekt als Angestellte?
@HP
Und wenn Planer und Architekt Angestellte des Bauträger sind etc. pp? -
HOAI-Kalkulation: Keine Pflicht in NRW?
Dann in NRW nicht!
Dann braucht die HOAIAbk. nicht zur Kalkulation berücksichtigt werden. Habe ich vor kurzem gelesen. -
HOAI-Pflicht: Gilt sie bundesweit für Bauträger?
Bitte, HP, sagen Sie mir ...
Bitte, HP, sagen Sie mir das der Umkehrschluss aus Ihrer Aussage nicht zutrifft. Soll das etwa heißen, dass in anderen Bundesländern der Bauträger verpflichtet wäre, die HOAIAbk. zur Kalkulation heranzuziehen, auch wenn die Leistung von einem seiner Angestellten entsprechend tariflich vereinbartem Arbeitsvertrag erbracht wird ...? : (( -
HOAI-Handhabung: Unterschiede in Bundesländern?
-
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauträgervertrag: Mängel, Planung & Bauüberwachung – Ihre Rechte
💡 Kernaussagen: Bei Mängeln im Bauträgervertrag, insbesondere bei fehlerhafter Planung und Bauüberwachung, stehen Käufern Rechte auf Minderung und Nachbesserung zu. Die HOAIAbk. findet nicht immer Anwendung, besonders wenn Planungsleistungen im Festpreis enthalten sind. Die Beweissicherung durch ein selbstständiges Beweisverfahren ist ratsam. Unterschiede in der HOAI-Handhabung können je nach Bundesland bestehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Brandschutz Doppelhaus: Kein öffentlich-rechtlicher Mangel? ist Brandschutz zum Nachbarhaus beim Reihen-/Doppelhaus möglicherweise kein öffentlich-rechtlich relevanter Mangel.
✅ Zusatzinfo: Es ist entscheidend, Mängel detailliert zu spezifizieren, zu klassifizieren und monetär zu bewerten, um Regressansprüche geltend zu machen, wie im Beitrag Bauträgervertrag: Mängel spezifizieren & bewerten! betont wird.
💰 Zusatzinfo: Die HOAI muss nicht zwingend zur Kalkulation herangezogen werden, besonders wenn Planer und Architekt Angestellte des Bauträgers sind, wie in HOAI-Kalkulation: Keine Pflicht in NRW? diskutiert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte aus dem Bauträgervertrag durchzusetzen. Klären Sie, ob die HOAI Anwendung findet und welche Minderungswerte geltend gemacht werden können. Beachten Sie die Hinweise zur Qualitätssicherung und Überwachung im Beitrag Bauträger-Probleme: Qualitätssicherung & Überwachung!.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträgervertrag, Mangel, Planung, Bauüberwachung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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