bei unserem Neubau gibt es jetzt Ärger mit der Abrechnung. Wir haben einen HOAIAbk.-Vertrag mit einem Architekten über alle 9 Leistungsphasen. Von Anfang an wurde gesagt, dass bestimmte Arbeiten (Tapezieren, Fußbodenbeläge, kompletter Dachbodenausbau) in Eigenleistung erfolgen soll. Dazu gab es auch keinerlei Planung, Betreuung und Kontrolle von Seiten des Architekten.
Nach großem Ärger wegen Qualitätsmängeln mit dem Fliesenleger (Trittschallbrücken, "Dünnbett" von 14 mm Dicke, Fugenbild), wurde dessen Vertrag in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst und diese (bereits vergebenen, noch nicht erfolgten) Leistungen sowie die noch nicht vergebenen Leistungen zusätzlich in Eigenleistung erledigt.
Frage:
1) Welche Leistungen davon (Eigenleistungen) darf der Architekt in welchen LPH mit abrechnen? Der Architekt besteht auf die Bezahlung der gesamten 100 % für alle Rechnungen +Angebote +Schätzungen der Eigenleistungen (darunter auch Sachen, die von uns noch gar nicht durchgeführt wurden).
2) Was darf man denn an DOKU (insbes. Rohrleitungspläne und Grundrisse - welcher Maßstab, Wärmeschutznachweis) erwarten?