in unserem Bauvertrag sind die Vertragsleistungen zunächst kurz und bündig formuliert, so z.B.
- zwei wandhängende WC's
- Außenwasserhahn usw ...
- Wärmepumpe, Aufpreis
Die allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) erläutert dann alles.
Das trifft allerdings nicht für die Wärmepumpe zu.
Nun bekommen wir einen Kostenvoranschlag der Baufirma für die notwendige Ringraumverpressung (Verpressen des Ringraums mit Dämmer), da dies eine Vorschrift des Landes Berlin
(wir bauen aber in Brandenburg) sei.
Folgende Fragen:
Hat die Fa. Anspruch auf das Geld gem. KVA? Oder ist diese Leistung Bestandteil des Vertrages?
Gruß
Max