Wir haben einen Werkvertrag vorgelegt bekommen (noch nicht unterschrieben) mit folgender Formulierung im Teil Heizungsanlage:
"Gasbefeuerte Heizungsanlage von V., J.o. Gleichwertiges mit 120 l-Speicher, Zirkulationsleitung und einer integrierten witterungsgeführten Regelung und Wochenschaltung in Ausführung und Installation nach den DINAbk. Vorschriften. Die Leistung der Gastherme richtet sich nach der in den Bauunterlagen enthaltenen Wärmebedarfsrechnung, jedoch maximal x kW. "
Hiernach hätten wir wohl mit einer atmo-Heizungsanlage alten Standards zu rechnen, oder?
Sind in Niedrigenergie- / Passivhäusern (Niedrigenergiehäusern, Passivhäusern) überhaupt noch atmo-Heizungen zulässig? Es ist doch hochgradig schwachsinnig einerseits höchstmögliche Dämmung zu verwenden und andererseits wegen der Heizung ein Kellerfenster offen zu lassen.
Danke für die Infos!
Sven