Heizungstauschpflicht nach 1. BImSchV: Muss meine Anlage von 1982 erneuert werden?
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Heizungstauschpflicht nach 1. BImSchV: Muss meine Anlage von 1982 erneuert werden?

Hallo,
mir ist trotz durchackerns des Forums leider immer noch nicht
100 %ig klar ob bei uns die Heizungsanlage ersetzt/erneuert werden
muss oder nicht.
Offizielles 1. Familienhaus (2 Stockwerke) Baujahr. 1970, Wohnfläche 200 m², nicht gedämmt Heizungsanlage Baujahr. 82, Gasbrenner 46 kW, Verbrauch/Jahr ca. 5000 m³.
Abgasverlust nach aktueller Messung 12 %.
Muss diese Anlage erneuert werden?
Und kann man Aufgrund der obengemachten Angaben sagen ob der Verbrauch Viel zu hoch ist?
Laut

verstehe ich es im Augenblick so das nichts gemacht werden muss.
Liege ich hier Richtig oder Falsch?
Ob es sinnvoll ist die Anlage zu erneuern steht auf einem anderen Blatt.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Robert Allendorf

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Ihre Heizungsanlage von 1982 aufgrund der 1. BImSchV ausgetauscht werden muss. Die 1. BImSchV schreibt vor, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen.

    Ausnahmen von der Austauschpflicht:

    • Niedertemperatur- und Brennwertkessel: Wenn Ihre Anlage ein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist, besteht keine Austauschpflicht.
    • Leistung unter 4 kW oder über 400 kW: Anlagen mit sehr geringer oder sehr hoher Leistung sind ebenfalls ausgenommen.
    • Selbstnutzung: Wenn Sie das Haus seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind Sie von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel innerhalb eines halben Jahres muss die Anlage aber getauscht werden.

    Vorgehensweise:

    • Prüfen Sie das Typenschild Ihrer Heizungsanlage, um festzustellen, ob es sich um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt.
    • Lassen Sie sich von einem Heizungsfachbetrieb beraten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen qualifizierten Heizungsinstallateur, um eine genaue Beurteilung Ihrer Anlage und eine Beratung zu möglichen Optionen zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    1. BImSchV
    Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) regelt die Anforderungen an Feuerungsanlagen, um Emissionen zu reduzieren. Sie legt Grenzwerte für Schadstoffe fest und schreibt den Austausch alter Heizkessel vor. Verwandte Begriffe: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Feuerungsanlagen-Verordnung, Emissionsgrenzwerte.
    Heizkessel
    Ein Heizkessel ist eine Anlage zur Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Brennstoffen wie Öl, Gas oder Holz. Er überträgt die Wärme auf ein Heizmedium (z.B. Wasser), das dann zur Beheizung von Räumen oder zur Warmwasserbereitung genutzt wird. Verwandte Begriffe: Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel, Wärmeerzeuger.
    Niedertemperaturkessel
    Ein Niedertemperaturkessel ist ein Heizkessel, der mit einer niedrigen Kesseltemperatur betrieben wird, um Energieverluste zu reduzieren. Er ist effizienter als herkömmliche Heizkessel und trägt zur Senkung der Heizkosten bei. Verwandte Begriffe: Heizkessel, Brennwertkessel, Energieeffizienz.
    Brennwertkessel
    Ein Brennwertkessel nutzt die Wärme, die bei der Kondensation der Abgase entsteht, um den Wirkungsgrad zu erhöhen. Er ist besonders effizient und umweltschonend. Verwandte Begriffe: Heizkessel, Niedertemperaturkessel, Wirkungsgrad.
    Emissionen
    Emissionen sind die Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt, z.B. durch Verbrennungsprozesse in Heizungsanlagen. Die Reduzierung von Emissionen ist ein wichtiges Ziel des Umweltschutzes. Verwandte Begriffe: Schadstoffe, Immissionen, Luftreinhaltung.
    Wirkungsgrad
    Der Wirkungsgrad gibt an, wie effizient eine Heizungsanlage die eingesetzte Energie in Wärme umwandelt. Ein hoher Wirkungsgrad bedeutet geringere Energieverluste und niedrigere Heizkosten. Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Brennwertkessel, Heizkessel.
    Gasbrenner
    Ein Gasbrenner ist ein Gerät zur Verbrennung von Gas in Heizungsanlagen. Er sorgt für die Zufuhr von Gas und Luft im richtigen Verhältnis, um eine effiziente Verbrennung zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Brenner, Ölheizung, Verbrennung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die 1. BImSchV?
      Die 1. BImSchV ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie regelt unter anderem Anforderungen an kleine und mittlere Feuerungsanlagen, wie z.B. Heizungen. Ziel ist die Reduzierung von Emissionen und der Schutz der Umwelt.
    2. Welche Heizungen sind von der Austauschpflicht betroffen?
      Von der Austauschpflicht betroffen sind Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und mit Öl oder Gas betrieben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Anlagen mit sehr geringer oder sehr hoher Leistung.
    3. Was passiert, wenn ich die Austauschpflicht ignoriere?
      Wenn Sie die Austauschpflicht ignorieren, können Bußgelder verhängt werden. Zudem kann es sein, dass Ihre Heizungsanlage bei einer Überprüfung durch den Schornsteinfeger stillgelegt wird.
    4. Gibt es Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch?
      Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, die den Heizungstausch finanziell unterstützen. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten bei der KfW oder dem BAFA.
    5. Was ist ein Niedertemperaturkessel?
      Ein Niedertemperaturkessel ist ein Heizkessel, der mit einer niedrigeren Kesseltemperatur als herkömmliche Heizkessel betrieben wird. Dadurch werden Energieverluste reduziert und die Effizienz gesteigert.
    6. Was ist ein Brennwertkessel?
      Ein Brennwertkessel nutzt zusätzlich die Wärme, die bei der Kondensation der Abgase entsteht. Dadurch wird ein sehr hoher Wirkungsgrad erreicht und der Energieverbrauch reduziert.
    7. Wie finde ich einen qualifizierten Heizungsinstallateur?
      Sie können einen qualifizierten Heizungsinstallateur über die Handwerkskammer, Innungsbetriebe oder Online-Portale finden. Achten Sie auf Zertifizierungen und Bewertungen anderer Kunden.
    8. Was kostet ein Heizungstausch?
      Die Kosten für einen Heizungstausch hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der neuen Heizung, der Größe des Hauses und den Installationskosten. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, um die Preise zu vergleichen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Heizungstausch Förderung
      Informationen zu staatlichen Zuschüssen und Förderprogrammen für den Austausch alter Heizungsanlagen.
    • Brennwerttechnik vs. Niedertemperaturtechnik
      Vergleich der Vor- und Nachteile von Brennwertkesseln und Niedertemperaturkesseln.
    • Heizungsmodernisierung im Altbau
      Tipps und Hinweise zur Modernisierung der Heizungsanlage in älteren Gebäuden.
    • Energieausweis für Wohngebäude
      Informationen zum Energieausweis und seiner Bedeutung für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden.
    • Schornsteinfeger-Pflichten
      Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Schornsteinfegers im Zusammenhang mit Heizungsanlagen.
  2. 1. BImSchV: Abgasverlustgrenzwerte – Reinigung & Einstellung

    Leider
    müssen die Abgasverlustgrenzwerte nach der BImschV unabhängig von der EnEVAbk. spätestens ab 2004 eingehalten werden (Die EnEV würde bei Ihnen Aufgrund des Alters Baujahr. 82 eh nicht greifen).
    Das sind bei Ihnen 10 % + ggf. 1 % Toleranz + Abrundung max. 11,49 %. (Bei atmosphärischen Gasbrennern ist die Toleranz sogar 2-3 %).
    Das müsste bei dem Baujahr nach sorgfältiger Reinigung, Neueinstellung des Brenners aber auch zu schaffen sein. Weniger Leistung = kleinere Düse z.B. wirkt immer auf die Abgastemperatur, und wenn man den Kesseltherostaten so blockiert, dass er z.B. nicht über 70 ° eingestellt werden kann, kann der Schornsteinfeger auch nicht mehr bei 90 ° messen. Teuerste Maßnahme wäre ein neuer Gebläsebrenner. Untere Grenze = Versottungsgfahr enes feuchteempfindlichen Schornsteins wegen zu geringer Abgastemperatur.
    Der Verbrauch ist IMHO zu hoch (Bewertung z.B. unter

    Erste Maßnahme ist die zusätzliche Dämmung des Kessels  -  5-10 cm rundum haben bei mir um die 20 % gebracht. weiter geht's mit der Verhinderung der Heizraumauskühlung, Optimierung der Regelung usw. usf.
    Weitere Tipps

  3. Heizungstausch: Gesetzliche Lage & Energieeinsparverordnung

    Ich erlaube mir,
    hier Reklame für meine eigene Website zu machen ...
    Da klicken Sie doch mal auf "Öl und Gas" und auf dieser Seite im Text auf das unterstrichene "Energieeinsparverordnung". Ich habe dort mit einer farbigen Tabelle versucht, die derzeitige gesetzliche Lage verständlich darzustellen. Ich hoffe, das bringt Sie weiter. Die Tipps von Herrn Knoll sollten Sie als Selbstbauer ruhig umsetzen. Das sind im Grundsatz die richtigen Schritte zum Erhalt einer Altanlage.
    Ich möchte Ihnen aber noch etwas zu nachdenken geben:
    a) Sie beheizen 200 m² mit einem 46 kW-Kessel! Laut der nicht mehr gültigen HeizanlagenVO durfte der Wärmebedarf eines Gebäudes nicht größer als 100 Watt/m² sein. Demnach reichte für Ihr Haus (mit des normalen Heizungsbauers Angstzuschlägen!) eine Kesselgröße von 20-25 kW! Sollten Sie in den 30 Standjahren des Gebäudes nur bisher die Fenster erneuert haben, können Sie ruhig von einem Wärmebedarf von ca. 70 W/m² ausgehen ...
    b) 5.000 m³ Erdgas spendieren Ihnen eine Wärmearbeit von ca. 50.000 kWh. AbzAbk.üglich der angegebenen Abgasverluste (die anderen Verluste sind ja dabei gar nicht berücksichtigt!) bleiben noch 44.000 kWh über, die der Kessel verpulvert hat. Diese teile ich durch 1.800 Vollbenutzungsstunden (mit Warmwasserbereitung, ansonsten so ca. 1.500 Std.) des Kessels und komme auf eine mittlere Kesselleistung von 24 kW. Und diese 24.000 Watt darf ich mal ruhig durch Ihre 200 m² teilen. Macht 120 Watt Wärmebedarf pro m² Ihres geliebten Objektes!
    Fazit: Dämmen Sie Ihr Gebäude und verkleinern die Kesselleistung und -Verluste durch Erneuerung. Energieersparnis der Gesamtmaßnahme: Deutlich über 40 %. Und Sie sind den mit Sicherheit stark steigenden Energiepreisen der nächsten Jahre gewappnet. Finanziell werden Sie von der KfW mit dem "Gebäudesanierungsprogramm" unterstützt.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  4. Heizkesselaustausch: Abgasverlust vs. Wirkungsgrad

    Muss doch noch ein Brikettchen nachlegen 😉
    geklaut von

    Prof. Dr. Ing. Habil. Claus Meier* zum Thema:
    Heizkesselaustausch
    Auch das grundsätzliche Auswechseln des Heizkessels wird als notwendig erachtet. Damit allerdings wird lediglich der Heizkesselbranche die Möglichkeit eröffnet, überall neue Heizkessel einbauen zu können  -  Geschäfte müssen auch hier durch novellierte Verordnungen forciert werden.
    Die beiden großen Zauberworte für diese Verkaufskampagne lauten:
    Abgasverlust und Wirkungsgrad.
    Was damit energetisch überhaupt erreicht wird und welche technischen Schwierigkeiten damit eingehandelt werden, davon ist nicht die Rede.
    Je besser die Verbrennung ist (niedrige O2-Anteile und dadurch jedoch hohe CO2 Anteile), desto geringer sind die Abgasverluste; kurioserweise würde damit eine schlechte Verbrennung (!) den CO2-Ausstoß mindern  -  wäre das nicht ein hübscher CO2-Minderungsansatz? . Aber auch geringere Abgastemperaturen führen zu geringeren Abgasverlusten, sodass hohe CO2- Anteile und niedrige Abgastemperaturen die Abgasverluste mindern. Damit erreicht man auch höhere Wirkungsgrade.
    Diese berechneten Werte beziehen sich auf einen Betriebszustand der Beharrung. Dieser Zustand wird in der Regel nach einer Brennzeit von einer halben bis zu einer Stunde erreicht, auf jeden Fall dann, wenn sich weder Temperatur noch der CO2-Gehalt der Abgase mehr verändern. Diese voraussetzende Randbedingung sollte ins Gedächtnis gerufen werden, wenn durch einen geringen Wärmebedarf der Brenner kleine Intervalle fährt.
    Dieses Denkschema eines "guten" Wirkungsgrades wird ohne Rücksicht auf die Bewohnbarkeit und die damit verbundenen Schäden durchgesetzt. Bei niedrigen Abgastemperaturen versotten die Schornsteine durch anfallendes Kondensat aus den schwefelhaltigen Rauchgasen. Der Zwang zu glasierten Tonrohren, Glasschornsteinen und zu nichtrostenden Stahlkaminen ist damit gegeben.
    Dass sich hohe Abgastemperaturen langsam im gemauerten Schornstein abkühlen und damit eben auch Wärme ins Haus liefern, daran hat man genau so wenig gedacht wie bei der Formulierung in der Energieeinsparverordnung, in der die abgegebene Wärme des Verteilungsnetzes nicht als "innere Wärmequelle" des Gebäudes, sondern als "Verteilungsverluste" in die Bilanz mit eingehen. Jede Glühbirne wird als Energiequelle berücksichtigt, bei der Heizung jedoch wird anders entschieden  -  ein größeres Durcheinander gibt es kaum.
    Da immer vom "Gesamtsystem Haus" gesprochen wird, wäre es bei der Heizung deshalb auch richtiger, die Heizenergiebilanz nicht am Kesselende, sondern am Ende des Schornsteins durchzuführen; aber wie gesagt, durchdachte Lösungen und einsichtige Verfahren waren selten Bestandteil von Verordnungen, zumal meist mit heißer Nadel gestrickt wird, um schnell die ach so begehrten Umsatzsteigerungen zu ermöglichen und zu gewährleisten.
    Zur Verbesserung des Wirkungsgrades wird nun der Brennwertkessel offeriert, der nun auch den Wasserdampf der Abgase durch Kondensatbildung noch energetisch ausnutzen soll. Dies funktioniert, wie oben schon erwähnt, besser auf dem Prüfstand als in der Praxis. Dadurch werden (theoretische) Wirkungsgrade von über 1 erzielt, da die "genutzte Wärme" auf den unteren Heizwert bezogen wird.
    Was kommt eigentlich bei Einsatz eines Brennwertkessels an Energiegewinn und Heizkosteneinsparung heraus?
    Bei einem sogenannten "Passivhaus" mit 100 m² Nutzfläche, einem "gerechneten" Bedarf von 30 kWh/m²a und einem Jahreswirkungsgrad eines konventionellen Kessels von ca. 0,85 würde der Heizwärmebedarf insgesamt 3530 kWh/a ausmachen.
    Wird nun der Wirkungsgrad durch Wahl eines Brennwertkessels auf etwa 1,04 gesteigert (in der Praxis wird dieser Wert kaum erreicht), dann reduziert sich der Heizwärmebedarf auf 2885 kWh/a. Die Differenz beträgt dann 645 kWh/a; dies entspricht einer Heizölmenge von rund 65 Litern und einer Heizkosteneinsparung von ca. 36 DM/a  -  für "Passivhaus-Fanatiker" sicher ein gewaltiger Vorteil. Bei einem für technische Geräte anzusetzenden Mehrkostennutzenverhältnis von 10 würden dies maximale Mehrkosten des Heizkessels von 360 DM bedeuten. Dies ist eine technische Utopie. Die Kunden werden mit dem Schlagwort "Brennwertkessel" wiederum permanent zum Narren gemacht, aber nicht nur die, auch Politiker haben keine Ahnung.
    Mit dem Wirkungsgrad-Dogma und der Abgasverlust-Parole werden auf dem Heiztechniksektor auch wieder nur die Zahlenden in ein finanzielles und bautechnisches Risiko gedrängt. Auch Steuergelder werden dabei vergeudet; der Staat wird ausgeplündert.

    • Prof. Claus Meier, ehemaliger Stadtbaudirektor der Stadt Nürnberg ist der fundierteste Kenner und auch Kritiker einer inzwischen sehr fragwürdig gewordenen Bauphysik

    weitere Materialien zum Sinn und Unsinn der
    Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) unter

    Und auf bei schiedel gibt's ein PDF, das zeigt, dass durch die Abwärmenutzung der Vorteil eines Brennwerters vs. NT-Kessels ganz schön dahinschmilzt:

  5. Heizungserneuerung: Kosten, Wirtschaftlichkeit & Alternativen

    Wie soll sich das alles Lohnen und wer es soll es/kann es bezahlen?
    Sehr geehrte Herren.
    Danke für Ihre informativen Antworten.
    Leider (glücklicherweise?) kann ich nicht als Hausbesitzer, sondern
    nur als Sohnemann Antworten.
    Es ist ja so das was gemacht werden muss um den Abgasverlustgrenzwert nicht zu überschreiten. Ist ja Gesetz.
    Auch ist die Anlage wohl ein Energieverschwender.
    Nun ist es so das eine neue Heizungsanlage würde wohl mit allem PiPaPo zwischen 6000,- und 10000,- € kosten würde.
    Auch ist der erste Stock Trinkwasserseitig nicht an die Warmwasserversorgung mit angeschlossen. Warmwasser wird im Bad über el. Durchlauferhitzer und in der Küche über Heiswasserkocher erzeugt.
    Ein Anschließen hier würde die Kosten, von den dann noch notwendigen Kosten für die Renovierung auch noch in die Höhe treiben.
    Die von Herrn Lüneborg vorgeschlagene Hausdämmung lässt sich wohl ohne zusätzliche Arbeiten wie Dachüberhang vergrößen nicht durchführen.
    Wie verhält es sich dann mit den Kosten für eine komplette Hausdämmung?
    Bei einer ca. Außenwandfläche von 260 m², Fenster nicht rausgerechnet, und 100,- € (kann das hinkommen?) der m² komme ich ja schon auf 26000,- €.
    Dann noch die neue Heizungsanlage dazu, ggf. neue Heizkörper und schon sind 35000,- € zusammen.
    Auch ist die Decke vom 1 Stock zum Dachb (nicht ausgebaut) noch nicht gedämmt, was aber auf jeden Fall gemacht wird.
    So nun haben wir einen derzeitigen Jahresverbrauch von 5000 m³ welcher von Ihnen beiden einstimmig als viel zu hoch bewertet wird. Diese 5000 m³ kosten um die 2000,- EUR
    Achtung, ab hier jetzt Milchmädchenrechnung.
    Würden die von Herrn Lüneborg vorgeschlagenen Maßnahmen zum Energiesparen durchgeführt werden, wäre das Ergebnis eine jährliche Energieersparnis von 40 %.
    Das bedeutet die Kosten würden sich um 50 % reduzieren.
    Das sind bei derzeit 2000,- € jährlich, sofern ich die Rechnung richtig gelesen habe, nur noch 1000,- jährlich.
    Dies bei einer Investitionssumme von 25000,- bis 40000,- €.
    Hmm, ganz schön happig.
    Mir ist bei dieser ganzen Schreiberei schon klar das die Anlage zu viel verbraucht.
    Auch wird sie nicht mehr ewig halten und der Gaspreis bleibt auch nicht sinken.
    Aber woher soll man das liebe Geld zum Energiesparen nehmen. Klasse Satz, oder?
    Ich denke das mein alter Herr es wohl erstmal mit dem Heizungsbauer seines Vertrauens in Richtung der von Herrn Knoll gemachten Vorschläge probiert.
    Solange man den Tod der derzeitig eingebauten Anlage, bei nicht steigendem Verbrauch, hinauszögern kann, solange wird dies wohl auch gemacht werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert Allendorf
  6. Heizungstausch: Förderungen, Renovierungsrücklage & Planung

    Die diversen Förderungen
    von Bund, Ländern und manchmal Kommunen sind abzuziehen. Und rechen Sie ruhig mit Energiepreissteigerungen von 7 %/a in den nächsten 20 Jahren.
    Eine gewisse Renovierungsrücklage sollte man schon bilden - was machen Sie, wenn der Kessel die Löffel abgibt?
    Jede Wette, in 1 Woche steht ein neuer drin. Nur halt dann auf Kredit und nicht optimal ausgewählt, sondern der erste lieferbare.
    Also gucken Sie sich wenigstens auf den o.a. links zur Optimierung um und setzen Sie's um so weit Sie können  -  Kesseldämmen z.B. kann man selber.
  7. CO2-Minderung: Verbrennung, Abgasverluste & Messwerte

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Dem Brikettchenleger etwas Feuer machen
    Kommentar zu Prof. Dr. Ing. Habil. Claus Meier* zum Thema:
    Heizkesselaustausch
    "Je besser die Verbrennung ist (niedrige O2-Anteile und dadurch jedoch hohe CO2 Anteile), desto geringer sind die Abgasverluste; kurioserweise würde damit eine schlechte Verbrennung (!) den CO2-Ausstoß mindern – wäre das nicht ein hübscher CO2-Minderungsansatz? . " So etwas Kurioses kommt heraus, wenn man auch von Chemie wenig Ahnung hat. Zur vollständigen Verbrennung von einer bestimmten Menge Gas, ist eine bestimmte Menge Luft notwendig nicht mehr und auch nicht weniger. Wäre es weniger, wäre die Verbrennung nicht vollständig und unverbranntes Gas (das natürlich keine Wärme abgibt) verlässt den Schornstein. Außerdem ist der CO-Anteil hoch und der wird ebenfalls gemessen. Wird dagegen mehr Luft als notwendig beigemischt trägt diese Mehrluft nicht zur Verbrennung bei, sondern wird nur erwärmt und nimmt diese Wärme ungenutzt mit aus dem Schornstein. Beim Auto wird die optimale Luftmenge z.B. mit der "lambda"-Sonde eingeregelt.

    "Aber auch geringere Abgastemperaturen führen zu geringeren Abgasverlusten, sodass hohe CO2- Anteile und niedrige Abgastemperaturen die Abgasverluste mindern. Damit erreicht man auch höhere Wirkungsgrade. " Ausnahmsweise mal richtig, deshalb wird ja auch die Brennwerttechnik gemacht.

    "Diese berechneten Werte beziehen sich auf einen Betriebszustand der Beharrung. Dieser Zustand wird in der Regel nach einer Brennzeit von einer halben bis zu einer Stunde erreicht, auf jeden Fall dann, wenn sich weder Temperatur noch der CO2-Gehalt der Abgase mehr verändern. Diese voraussetzende Randbedingung sollte ins Gedächtnis gerufen werden, wenn durch einen geringen Wärmebedarf der Brenner kleine Intervalle fährt. " Auch wieder Unsinn. Erstens werden Wirkungsgrade auch im Teillastbetrieb gemessen und zweitens ist es eine Frage der Auslegung der Heizungsanlage, das die erneuerte Heizungsanlage evtl. sogar mit größeren Intervallen betrieben wird.

    "Dieses Denkschema eines ”guten” Wirkungsgrades wird ohne Rücksicht auf die Bewohnbarkeit und die damit verbundenen Schäden durchgesetzt. Bei niedrigen Abgastemperaturen versotten die Schornsteine durch anfallendes Kondensat aus den schwefelhaltigen Rauchgasen. Der Zwang zu glasierten Tonrohren, Glasschornsteinen und zu nichtrostenden Stahlkaminen ist damit gegeben. " Ja und?

    "Dass sich hohe Abgastemperaturen langsam im gemauerten Schornstein abkühlen und damit eben auch Wärme ins Haus liefern, daran hat man genau so wenig gedacht" Tja von Physik müsste man etwas verstehen. Wenn die Abgase die gleiche Wärmemenge abgeben sollen, wie bei der Brennwerttechnik, müssten Sie sich im Schornstein genau so weit abkühlen, wie bei der Brennwerttechnik und dann sind die gleichen Schutzmaßnahmen wie bei der Brennwerttechnik zu machen.

    "wie bei der Formulierung in der Energieeinsparverordnung, in der die abgegebene Wärme des Verteilungsnetzes nicht als ”innere Wärmequelle” des Gebäudes, sondern als ”Verteilungsverluste” in die Bilanz mit eingehen. Jede Glühbirne wird als Energiequelle berücksichtigt, bei der Heizung jedoch wird anders entschieden – ein größeres Durcheinander gibt es kaum. " Wenn man Physik verstände, würde man auch die EnEVAbk. verstehen. In der EnEV wird sehr wohl unterschieden zwischen Verteilung innerhalb der thermischen Hülle, wo die ”Verteilungsverluste” innen berücksichtigt werden, oder außerhalb der thermischen Hülle.

    "Da immer vom ”Gesamtsystem Haus” gesprochen wird, wäre es bei der Heizung deshalb auch richtiger, die Heizenergiebilanz nicht am Kesselende, sondern am Ende des Schornsteins durchzuführen;" das verbietet keiner  -  aber Meier ist schon die Berücksichtigung verlangter Bilanzen zu viel, verlangt aber gleichzeitig umfangreichere Bilanzen, die kaum etwas bringen (Isolierung durch den Schornstein).

    "Zur Verbesserung des Wirkungsgrades wird nun der Brennwertkessel offeriert, der nun auch den Wasserdampf der Abgase durch Kondensatbildung noch energetisch ausnutzen soll. Dies funktioniert, wie oben schon erwähnt, besser auf dem Prüfstand als in der Praxis. " Ich möchte nur mal wissen, woher in der Praxis das Kondensat kommt (und zwar erhebliche Mengen), wenn nach Meier das in der Praxis nicht funktioniert?

    "Dadurch werden (theoretische) Wirkungsgrade von über 1 erzielt, da die ”genutzte Wärme” auf den unteren Heizwert bezogen wird. " Tja  -  aber das ist kein heutiger Fehler, sondern ein Fehler der Vergangenheit. Bezahlt wird beim Lieferer der obere Heizwert, aber die Gasgerätehersteller haben sich immer auf den unteren Heizwert bezogen. Anmerkung die Differenz zwischen oberen und unterem Heizwert ist die Wärme, die mit dem Abgas das Haus ungenutzt verlässt.
    '

    • Prof. Claus Meier, ehemaliger Stadtbaudirektor der Stadt Nürnberg ist Architekt (und vielleicht ein guter), zeichnet sich aber dadurch aus, dass er sich einbildet fundierter Kenner der Bauphysik zu sein  -  fast ohne die geringste Ahnung zu haben (wie wahrscheinlich auch ein Großteil seiner Anhänger). Siehe die Aufstellung (Link) seiner grundlegensten Irrtümer durch Meier persönlich.
    • http://www.ing-buero-ebel.de/U-Ent/U-Wert.htm
  8. 1. BImSchV Messung: Abgastemperatur, Zuluft & Bilanzgrenze

    Hab' doch nur zitiert
    dazu noch einen Prof., -) Thermodynamik etc. hatte ich als Elektroniking. grad noch im Grundstudium glaube ich ...
    Denke er bezieht sich hier auf die BImschV-Messung, die Kessel ab einem Grenzwert aussortiert, und dort wird halt nun mal die Abgastemperatur hinter'm Kessel und die Raumtemperatur als Zuluft gemessen. Und da hat er recht - die Bilanzgrenze gehört hier in die Gebäudehülle.
    Hauptverluste bei Altkesseln entstehen nicht durch's Abgas, sondern durch Abstrahlung. Diesen Bereitschaftsverlust könnte man durch LaufZeitmessungen ohne Entnahme durchaus auch messen, nur halt erheblich (Zeit) aufwe (ä) ndiger.
    Die Siegert'sche Formel und die Erkenntnis, dass das Produkt aus Abgasvolumen mal CO2-Gehalt mit dem Abgasverlust sinkt, wird wohl keiner in Frage stellen.
    Wohl aber solche Sachen wie "Messung im Beharrungszustand" (IMHO definiert als Punkt, bei der die Abgastemperatur nicht mehr steigt), wenn dieser im Realbetrieb nie erreicht wird: Da macht der Schornsteinfeger dann einen 20'-Burn-In von den eingestellten 50 ° auf 90 ° (bei alten Konstanttemeraturlkesseln), während real der überdimensionierte Kessel nur max. 3' läuft und unter 60 ° wieder abstellt. Um dann trotzdem durch die BImsch-Messung zu kommen, muss man den Brenner so einstellen. dass normalerweise 170 °grade mal am Laufzeitende erreicht werden (keine Rede von Beharrung). Folge: Schornstein schwitzt spätestens auf dem Dachboden.
    Empfehle nochmals das PDF auf
  9. Brennwertgerät: Schornstein, Kondensation & Nutzeffekt

    Foto von

    Ja und?
    Da steht doch nur, was ich schon geschrieben habe. Beim Brennwertgerät ist der Nutzeffekt des Schornsteins geringer, weil dem Abgas seine Wärme schon fast ganz entzogen ist  -  und mehr als vollständig kann sie nicht entzogen werden.
    Die Schiedelschornsteine sind kondenswasserfest und das war das, was Meier kritisiert hatte: er wollte die Wärme bis zur Kondensationstemperatur entziehen, aber den Schornstein nicht kondenswasserfest machen.

    Übrigens ist in den Diagrammen "lambda" das Verhältnis von benutzter Luftmenge zur notwendigen Luftmenge auch eingetragen  -  aber nur bis "lambda" = 1, weil kleiner 1 Unsinn wäre.

    Die anderen Kritiken sind kaum physikalische, sondern andere. Man kann z.B. kritisieren, dass in einer Ortschaft generell langsamer als 50 km/h gefahren werden muss oder dass die Geräte jährlich zu kontrollieren sind oder das man zur ASU alle 2 Jahre muss und das manches nicht ... Aber wenn man etwas kritisiert  -  und es gibt genug zu kritisieren, dann sollte man keine Grundweisheiten ignorieren  -  ganz gleich ob das Physik, Wirtschaft oder sonst etwas ist. Dabei bedeutet Grundweisheit nicht, was allgemein akzeptiert ist, sondern was begründet ist  -  und da klafft besonders bei der Wirtschaft eine große Differenz.

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Heizungstauschpflicht nach 1. BImSchV: Was Sie wissen müssen

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Heizungstauschpflicht gemäß der 1. BImSchV für eine Gasheizung von 1982. Es werden Abgasverlustgrenzwerte, mögliche Ausnahmen, Kosten einer Heizungserneuerung und Fördermöglichkeiten erörtert. Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Reinigung und Einstellung der Anlage zur Einhaltung der Grenzwerte wird betont. Auch die Wirtschaftlichkeit einer neuen Heizungsanlage im Vergleich zu den laufenden Kosten der alten Anlage wird thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Abgasverlustgrenzwerte nach der 1. BImSchV unabhängig von der EnEV eingehalten werden müssen, wie im Beitrag 1. BImSchV: Abgasverlustgrenzwerte – Reinigung & Einstellung erläutert wird. Eine Überschreitung der Grenzwerte kann zum Austausch der Heizungsanlage verpflichten.

    ✅ Zusatzinfo: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen, die die Kosten für eine Heizungserneuerung erheblich reduzieren können. Planen Sie auch zukünftige Energiepreissteigerungen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ein, wie im Beitrag Heizungstausch: Förderungen, Renovierungsrücklage & Planung empfohlen wird.

    🔧 Praktische Umsetzung: Überprüfen Sie zunächst die Abgasverluste Ihrer Heizungsanlage durch einen Fachmann. Lassen Sie die Anlage gegebenenfalls reinigen und neu einstellen, um die Grenzwerte einzuhalten. Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten für eine Heizungserneuerung. Der Beitrag Heizungstausch: Gesetzliche Lage & Energieeinsparverordnung bietet hierzu nützliche Informationen.

    💰 Kosten: Eine neue Heizungsanlage kann inklusive Installation zwischen 6000 und 15000 Euro kosten. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Heizungserneuerung auch die langfristigen Heizkosten und die potenziellen Einsparungen durch eine effizientere Anlage.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Heizungsbauer ein Angebot für eine neue Heizungsanlage erstellen und vergleichen Sie die Kosten mit den potenziellen Einsparungen. Prüfen Sie, ob eine Optimierung der bestehenden Anlage (Reinigung, Einstellung) ausreicht, um die Grenzwerte einzuhalten. Beachten Sie die Hinweise zur Abgasverlustmessung im Beitrag 1. BImSchV Messung: Abgastemperatur, Zuluft & Bilanzgrenze.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Heizungstauschpflicht, BImSchV". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Heizung / Warmwasser - 12795: Heizungstauschpflicht nach 1. BImSchV: Muss meine Anlage von 1982 erneuert werden?
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Feststoffmessung nach 1. BImSchV (2010): Änderungen, Fristen & Messmethoden?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - 20 kW vs. 15 kW Pelletbrenner: Nachteile, Verbrauch & Effizienz im Vergleich?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wasserführender Pelletofen als Alleinheizung im Altbau? Kosten, Sicherheit & Erfahrungen
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletofen statt Dauerbrandofen: Lohnt sich der Tausch? Kosten, Wartung & Erfahrungen
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Zusatzheizung: Wasserführender Schwedenofen & Solarkollektoren zur Ölheizung? Kosten, Nutzen, Beratung
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kombiofen für Holz & Pellets: Alternativen zu Brunner mit Pufferspeicher im Wohnzimmer?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung, Solarthermie & Sanitär kombinieren: Was beachten? Angebote, Kosten & Planung
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Scheitholzvergaser 50kW: Jährliche Überprüfung nötig? Kosten, Fristen, Gesetze?

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Heizungstauschpflicht nach 1. BImSchV: Muss meine Anlage von 1982 erneuert werden?
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Suche nach: Heizungstausch 1. BImSchV: Pflichten & Ausnahmen
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Suche nach: Heizungstauschpflicht, 1. BImSchV, Heizungsanlage, Heizung erneuern, Gasheizung, Baujahr 1982, Sanierungspflicht, Energieeffizienz, Heizkosten
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