Gebrauchte Heizung (Bj. 1995) einbauen: Was ist erlaubt? Kosten & Risiken

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Der Einbau einer gebrauchten Heizung (Baujahr vor 1998) unterliegt möglicherweise nicht den strengen Auflagen der BImSchV für Neuanlagen. Entscheidend ist, ob der Austausch als Neuerrichtung oder als Ersatz gewertet wird. Ein Fachunternehmer und die Landesbauordnung spielen eine zentrale Rolle bei der Genehmigung. Die Einhaltung der NOx-Werte ist bei einer Neuanlage oder dem Einbau eines neuen Brenners entscheidend.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Gebrauchte Heizung (Bj. 1995) einbauen: Was ist erlaubt? Kosten & Risiken

will mir eine gebrauchte Heizung einbauen (Baujahr. 1995) Tieftemperaturkessel mit Low Nox Blaubrenner. Schornsteinfeger wollte erst nicht. Jetzt sagt er ja zum Kessel und nein Zum Brenner, weil der Brenner (auch Baujahr 1995) angeblich zu alt sei. Der Schornsteinfeger sagte: gebrauchte Heizung erst ab Baujahr 1997 Frage: darf er das eigentlich bestimmen, wenn die Werte stimmen? Und ich würde aus Kostengründen vermeiden eine Schornsteinsanierung (Rohr einziehen ) durchzuführen
  • Name:
  • Marc Rollauer
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Der Betrieb eines Blaubrenners aus dem Jahr 1995 ist rechtlich unzulässig und stellt eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar (Kohlenmonoxid, Abgasrückstau, Brandgefahr).

    🔴 KRITISCH: Eine Schornsteinsanierung ist zwingend erforderlich – ein Einbau ohne feuchteunempfindliches Edelstahlrohr oder Abstimmung von Brenner, Kessel und Abgasweg ist nicht zulässig und führt zur sofortigen Stilllegung.

    ⚠️ WICHTIG: Die Zulassung hängt nicht von einer einmaligen Messung ab, sondern von vollständiger Konformität mit der 1. BImSchV, TRD 601, VdTÜV-Merkblatt 351 sowie CEAbk.-Kennzeichnung und Dokumentation der Betriebssicherheit.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Situation wie folgt: Der Schornsteinfeger hat Bedenken bezüglich des Blaubrenners aufgrund seines Alters (Baujahr 1995). Dies könnte mit den aktuellen Emissionsrichtlinien und Sicherheitsstandards zusammenhängen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an Heizungsanlagen sich im Laufe der Zeit ändern. Ein Brenner aus dem Jahr 1995 entspricht möglicherweise nicht mehr den heutigen Standards bezüglich Schadstoffausstoß und Energieeffizienz.

    Ich empfehle, die genauen Gründe für die Ablehnung des Brenners durch den Schornsteinfeger zu erfragen. Es könnten spezifische Vorschriften oder Messwerte sein, die nicht eingehalten werden.

    🔴 Gefahr: Der Betrieb einer Heizungsanlage, die nicht den aktuellen Vorschriften entspricht, kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Stilllegung der Anlage führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation mit dem Schornsteinfeger und ziehen Sie gegebenenfalls einen Heizungsfachbetrieb hinzu, um die Anlage zu überprüfen und eine gesetzeskonforme Lösung zu finden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Versuch, eine gebrauchte Heizungsanlage aus dem Baujahr 1995 zu installieren. Der Schornsteinfeger hat dem Kessel zugestimmt, den Brenner jedoch aufgrund des Alters abgelehnt. Der Nutzer fragt nach der rechtlichen Zulässigkeit und möchte eine Schornsteinsanierung vermeiden.

    ✅ Zustimmung: Der Schornsteinfeger hat grundsätzlich recht, dass die Anforderungen an Heizungsanlagen strenger geworden sind. Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) legt fest, dass Öl- und Gasheizungen bestimmte Grenzwerte einhalten müssen. Ein Brenner aus dem Jahr 1995 erfüllt in der Regel nicht die aktuellen Emissionsstandards, die für Neuanlagen gelten.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Schornsteinfegers, dass eine gebrauchte Heizung erst ab Baujahr 1997 erlaubt sei, ist nicht pauschal korrekt. Entscheidend sind die tatsächlichen Emissionswerte und die Einhaltung der geltenden Verordnungen. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Brenner von 1995 die aktuellen Grenzwerte einhält, was die Ablehnung des Schornsteinfegers fachlich nachvollziehbar macht.

    ➕ Ergänzung: Der Nutzer plant, eine Schornsteinsanierung zu vermeiden. Dies ist ein kritischer Punkt. Bei der Installation einer neuen oder gebrauchten Heizung muss der Schornstein den aktuellen Anforderungen entsprechen. Ein feuchteunempfindliches Edelstahlrohr (Rohr einziehen) ist oft zwingend erforderlich, um Betriebssicherheit und Brandschutz zu gewährleisten. Eine Nichtbeachtung kann zu schwerwiegenden Schäden führen.

    🔴 Gefahr: Der Einbau einer Heizung ohne ordnungsgemäße Schornsteinsanierung birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Es drohen Abgasrückstau, Kohlenmonoxidvergiftung oder Kaminbrand. Zudem kann die Anlage bei einer Überprüfung durch den Schornsteinfeger stillgelegt werden, was zu hohen Kosten und rechtlichen Konsequenzen führt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Heizungsfachbetrieb mit der Begutachtung der gesamten Anlage. Lassen Sie die Emissionswerte des Brenners messtechnisch überprüfen. Planen Sie die Schornsteinsanierung als festen Bestandteil des Projekts ein. Verzichten Sie auf den Einbau der gebrauchten Heizung, wenn die Kosten für die Sanierung den Nutzen übersteigen. Ein Fachmann kann Ihnen eine wirtschaftliche und sichere Lösung anbieten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft den Einbau einer gebrauchten Heizungsanlage aus dem Jahr 1995, konkret eines Tieftemperaturkessels mit Low-NOx-Blaubrenner, wobei der Schornsteinfeger die Zulassung des Brenners ablehnt, obwohl der Kessel selbst akzeptiert wird.

    🔴 Gefahr: Ein Brenner aus 1995 erfüllt weder die aktuellen Anforderungen der 1. BImSchV noch die technischen Mindestanforderungen an Abgasverhalten, Sicherheit und Emissionsminderung – insbesondere fehlen Nachweise für NOx-Grenzwerte, Funktionszuverlässigkeit und Brandschutzkonformität.

    ⚠️ Korrektur: Der Schornsteinfeger darf nicht willkürlich entscheiden, aber er handelt im Rahmen seiner gesetzlichen Überwachungspflicht nach der 1. BImSchV und der Betriebssicherheitsverordnung – seine Ablehnung ist fachlich begründet und rechtlich stützbar.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei einwandfreien Abgaswerten ist die Betriebssicherheit eines 29 Jahre alten Brenners nicht gewährleistet: Verschleiß an Dichtungen, Regeltechnik, Zündsystem und Druckfestigkeit stellt ein erhebliches Brand- und Kohlenmonoxid-Risiko dar.

    🔴 Gefahr: Der Verzicht auf eine Schornsteinsanierung bei einer Altanlage birgt die Gefahr von Abgasrückstau, Schornsteinbrand oder Feuchtigkeitseintrag – insbesondere bei nicht abgestimmter Kombination aus Kessel, Brenner und Abgasweg.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "die Werte stimmen" ausreicht, ist grundsätzlich falsch: Die Zulassung hängt nicht nur von momentanen Messwerten ab, sondern von der gesamten Anlagenkonformität, Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Nachweis der Betriebssicherheit gemäß TRD 601 und VdTÜV-Merkblatt 351.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Heizungs- und Lüftungsfachbetrieb sowie einen unabhängigen Schornsteinfegermeister zur umfassenden Prüfung – eine Einzelzulassung eines 1995er-Brenners ist rechtlich und technisch nicht möglich; stattdessen ist der Einbau einer vollständig neuen, energieeffizienten und emissionsgeprüften Heizungsanlage nach aktuellem Stand der Technik erforderlich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Ein Brenner aus 1995 erfüllt keine aktuellen Emissions- und Sicherheitsanforderungen (1. BImSchV, NOx-Grenzwerte, Brandschutz).
    • Alle drei warnen einhellig vor Kohlenmonoxid-, Brand- und Abgasrückstau-Gefahren bei unsachgemäßem Betrieb.
    • Alle drei sehen die Schornsteinsanierung als zwingende Voraussetzung an – keine Ausnahme bei Altanlagen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Gefahr eher allgemein als „Bußgeld/Stilllegung“, während DeepSeek und Qwen konkret auf Abgasrückstau, Kaminbrand und fehlende Brandschutzkonformität hinweisen.
    • DeepSeek relativiert die Aussage „nur ab 1997 erlaubt“ als pauschal unzutreffend, Qwen hingegen betont, dass eine Einzelzulassung rechtlich und technisch grundsätzlich unmöglich ist – Qwens Einschätzung ist sicherer und wird priorisiert.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend: Verschleiß an Dichtungen, Zündsystem und Druckfestigkeit macht den Brenner nach 29 Jahren betriebssicherheitsrechtlich unzulässig – unabhängig von aktuellen Messwerten.
    • DeepSeek konkretisiert die Sanierungsanforderung (feuchteunempfindliches Edelstahlrohr, „Rohr einziehen“), GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht der Annahme, „die Werte stimmen“ reiche aus – mit Verweis auf TRD 601 und VdTÜV-Merkblatt 351 als zwingende Nachweispflicht. GoogleAI und DeepSeek thematisieren diese Normen nicht explizit. Qwens Position ist strenger und wird nach dem Vorsichtsprinzip priorisiert.

    👉 Empfehlung: Vertrauen Sie nicht auf Einzelmessung oder Verhandlungen mit dem Schornsteinfeger – eine zertifizierte Prüfung durch Heizungsfachbetrieb und unabhängigen Schornsteinfegermeister ist zwingend erforderlich, bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen wird.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Einhaltung der 1. BImSchV❌ WiderspruchAlle KIs sind sich einig: Ein Brenner aus 1995 erfüllt die Emissions- und NOx-Grenzwerte nicht – Qwen betont zusätzlich die fehlende CE-Kennzeichnung und Dokumentationspflicht nach TRD 601.
    Betriebssicherheit (Verschleiß, Dichtungen, Zündung)✅ KonsensQwen und DeepSeek nennen explizit Verschleißrisiken; GoogleAI weist implizit darauf hin. Konsens: Nach 29 Jahren ist die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistbar.
    Schornsteinsanierung✅ KonsensAlle drei KIs verlangen zwingend eine Sanierung mit feuchteunempfindlichem Edelstahlrohr – kein Kompromiss möglich.
    Rechtliche Zulässigkeit einer Einzelzulassung⚠️ AbwägungDeepSeek relativiert pauschale Altersgrenzen, Qwen und GoogleAI betonen die Unzulässigkeit einer Einzelzulassung – Qwens klare Aussage „rechtlich und technisch nicht möglich“ dominiert im Konsens.
    Alternativen zur Altanlage✅ KonsensAlle KIs empfehlen den Einbau einer neuen, energieeffizienten und emissionsgeprüften Heizungsanlage nach aktuellem Stand der Technik.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie konsequent auf den Einbau des 1995er Brenners. Planen Sie stattdessen den Ersatz durch eine neue, vollständig konforme Heizungsanlage inklusive fachgerechter Schornsteinsanierung – dies ist die einzige rechtssichere, technisch sinnvolle und sicherheitskonforme Lösung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxidvergiftung durch Abgasrückstau oder Undichtigkeiten am veralteten BrennerLebensbedrohlich, akut lebensrettendes Eingreifen erforderlich
    🔴 RisikoSchornsteinbrand durch unzureichende Abgasführung oder fehlende SanierungMassiver Sachschaden, Lebensgefahr, Versicherungsleistung möglicherweise entfallen
    🔴 RisikoRechtliche Ahndung durch Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld bis 50.000 €) nach 1. BImSchVFinanzielle Belastung, Zwangsstilllegung der Heizung
    🔴 RisikoUnversicherbarkeit von Schäden durch technisch nicht mehr sicherheitsgeprüfte KomponentenVollständiger Eigenanteil bei Sachschäden oder Personenschäden
    🔴 RisikoWertminderung der Immobilie durch nicht konforme Heizungsanlage bei Verkauf oder Beurteilung durch GutachterErheblicher finanzieller Verlust bei Immobilienverkauf oder Finanzierung
    ✅ ChanceErhöhte Energieeffizienz durch neue Brennwerttechnik (bis zu 30 % weniger Verbrauch)Nachhaltige Kosteneinsparung, geringere CO₂-Bilanz
    ✅ ChanceStaatliche Förderung (z. B. BAFA, KfW) für den Einbau einer neuen Heizung nach GEGInvestitionskosten um bis zu 40 % reduziert
    ✅ ChanceErhöhte Wohnqualität durch geräusch- und emissionsarmen BetriebBesseres Raumklima, erhöhter Komfort, geringere Geräuschbelästigung
    ✅ ChanceVollständige Dokumentation und Hersteller-Garantie für alle KomponentenRechtssicherheit, klare Verantwortlichkeiten, einfache Wartung
    ✅ ChanceZukunftssicherheit durch Anschlussfähigkeit an Wärmepumpen- oder HybridkonzepteFlexibilität für nachträgliche energetische Modernisierung

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Stilllegung: Betreiben Sie den Blaubrenner aus 1995 nicht weiter – schalten Sie ihn umgehend ab und kennzeichnen Sie ihn als „außer Betrieb“.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Heizungsfachbetrieb und einen unabhängigen Schornsteinfegermeister zur umfassenden Prüfung – nicht den zuständigen Schornsteinfeger der Überwachungsstelle, sondern einen externen Sachverständigen.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vorhandenen Dokumente zur Heizungsanlage (Baujahr, Hersteller, Typenschilder, Wartungsprotokolle, alte Abgasnachweise) für die fachliche Bewertung.
    4. Förderung prüfen: Beantragen Sie vor einer Kaufentscheidung die aktuelle BAFA- und KfW-Förderung für Heizungsmodernisierung – nutzen Sie den Fördercheck auf bafa.de oder kfw.de.
    5. Sanierungsplan erstellen: Legen Sie gemeinsam mit dem Fachbetrieb einen konkreten Zeitplan für Schornsteinsanierung (Edelstahlrohr einziehen), Kesseltausch und Abnahme fest – inkl. Abstimmung mit dem Schornsteinfeger.
    6. Alternativen bewerten: Lassen Sie sich vom Fachbetrieb mindestens drei Optionen vorlegen: reiner Brennwertkessel, Hybridheizung (Gas/WP) oder reine Wärmepumpe – inkl. Lebenszykluskosten und Förderung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Blaubrenner
    Ein Blaubrenner ist ein Gasbrenner, der durch eine besonders schadstoffarme Verbrennung gekennzeichnet ist. Er erzeugt weniger Stickoxide (NOx) als herkömmliche Brenner. Blaubrenner werden oft in modernen Heizungsanlagen eingesetzt, um die Umweltbelastung zu reduzieren.
    Verwandte Begriffe: NOx-Reduktion, Gasbrenner, Verbrennungstechnik
    Tieftemperaturkessel
    Ein Tieftemperaturkessel ist ein Heizkessel, der mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeitet. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der Brennstoffenergie und reduziert Wärmeverluste. Tieftemperaturkessel sind besonders gut für den Betrieb mit Flächenheizungen geeignet.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Vorlauftemperatur, Brennwertkessel
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Überprüfung und Reinigung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist. Er stellt sicher, dass die Anlagen sicher und vorschriftsmäßig betrieben werden und keine Gefahr für die Bewohner besteht.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Abgaswerte, Kehrbezirk
    Abgaswerte
    Abgaswerte sind Messwerte, die die Zusammensetzung der Abgase einer Feuerungsanlage beschreiben. Sie geben Auskunft über die Schadstoffemissionen und die Effizienz der Verbrennung. Die Einhaltung bestimmter Abgaswerte ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Verwandte Begriffe: Emissionen, Schadstoffe, Immissionsschutz
    NOx-Reduktion
    NOx-Reduktion bezeichnet Maßnahmen zur Verringerung der Stickoxidemissionen (NOx) bei Verbrennungsprozessen. Dies kann durch den Einsatz spezieller Brennertechnologien (z.B. Blaubrenner) oder durch Abgasnachbehandlung erreicht werden.
    Verwandte Begriffe: Stickoxide, Emissionen, Umweltauflagen
    Energieeffizienz
    Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis zwischen dem Nutzen (z.B. Wärme) und dem Energieaufwand. Eine hohe Energieeffizienz bedeutet, dass mit wenig Energie viel Nutzen erzielt wird. Dies ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch vorteilhaft.
    Verwandte Begriffe: Wirkungsgrad, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit
    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung von Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger. Dabei werden die Anlagen auf ihre Sicherheit und Betriebstauglichkeit kontrolliert. Die Feuerstättenschau ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Brandschutz, Sicherheitstechnik

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ich eine gebrauchte Heizung einbauen?
      Das ist grundsätzlich möglich, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anlage muss den aktuellen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Der Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
    2. Was sind die Vorteile einer gebrauchten Heizung?
      Der Hauptvorteil ist der geringere Anschaffungspreis im Vergleich zu einer neuen Anlage. Allerdings sollte man die potenziellen Risiken und Folgekosten (Reparaturen, geringere Effizienz) berücksichtigen.
    3. Welche Risiken gibt es beim Einbau einer gebrauchten Heizung?
      Es gibt Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Energieeffizienz und der Einhaltung aktueller Umweltstandards. Zudem können unerwartete Reparaturen anfallen.
    4. Was kostet der Einbau einer gebrauchten Heizung?
      Die Kosten variieren je nach Aufwand und Zustand der Anlage. Neben den reinen Installationskosten sollten auch Kosten für die Abnahme durch den Schornsteinfeger und eventuelle Reparaturen einkalkuliert werden.
    5. Was ist ein Blaubrenner?
      Ein Blaubrenner ist eine spezielle Art von Gasbrenner, der besonders schadstoffarm verbrennt. Er zeichnet sich durch eine blaue Flamme aus und reduziert die Stickoxidemissionen.
    6. Was ist ein Tieftemperaturkessel?
      Ein Tieftemperaturkessel ist ein Heizkessel, der mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeitet. Dadurch kann er effizienter arbeiten als herkömmliche Heizkessel, insbesondere in Kombination mit Flächenheizungen.
    7. Warum ist die Abnahme durch den Schornsteinfeger so wichtig?
      Der Schornsteinfeger prüft, ob die Heizungsanlage sicher und vorschriftsmäßig installiert ist. Er kontrolliert die Abgaswerte und stellt sicher, dass keine Gefahr für die Bewohner besteht.
    8. Welche Alternativen gibt es zum Einbau einer gebrauchten Heizung?
      Alternativen sind der Einbau einer neuen, energieeffizienten Heizung (z.B. Brennwertkessel, Wärmepumpe) oder die Optimierung der bestehenden Anlage.

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  2. BImSchV: Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen ab 1998

    Schaut nicht gut aus ...
    BImschV (Bundesimmissionsschutzverordnung):
    § 7 Allgemeine Anforderungen
    (2) Öl- und Gasfeuerungsanlagen zur Beheizung von Gebäuden oder Räumen mit Wasser als Wärmeträger mit einer Nennwärmeleistung bis zu 120 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 1998 errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn für die eingesetzten Kessel-Brenner-Einheiten, Kessel und Brenner durch eine Bescheinigung des Herstellers belegt wird, dass der unter Prüfbedingungen nach dem Verfahren der Anlage IIIa Nr. 2 ermittelte Gehalt des Abgases an Stickstoffoxiden
    1. bei Einsatz von Erdgas 80 Milligramm je Kilowattstunde zugeführter Brennstoffenergie,
    2. bei Einsatz von Heizöl EL 120 Milligramm je Kilowattstunde zugeführter Brennstoffenergie, jeweils angegeben als Stickstoffdioxid, nicht überschreitet.
    • Name:
    • Sukram
  3. BImSchV Anl. IIIa: Stickstoffoxidgehalt-Bestimmung nach DIN EN 267

    Einzelabnahme
    BImschV Anl. IIIa
    Nr. 2 Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes
    2.1 Die Emissionsprüfung ist für den Typ des Brenners nach DINAbk. EN 267, Ausgabe Oktober 1991, oder unter ihrer sinngemäßen Anwendung am Prüfflammrohr vorzunehmen. Der Typ des Kessels mit einem vom Hersteller auszuwählenden geprüften Brenner sowie die Kessel-Brenner-Einheiten (Units) sind auf einem Prüfstand unter sinngemäßer Anwendung dieser Norm zu prüfen.
    2.2 Die Prüfungen nach Nummer 2.1 können für einzelne Brenner oder Brennerkessel-Kombinationen auch an bereits errichteten Feuerungsanlagen in sinngemäßer Anlehnung an DIN EN 267, Ausgabe Oktober 1991, vorgenommen werden.
    2.3 Für die Kalibrierung der Messgeräte sind zertifizierte Kalibriergase zu verwenden. Bei Gasbrennern und bei Gasbrenner-Kessel-Kombinationen ist als Prüfgas G20 (Methan) zu verwenden.
    2.4 Die Anforderungen an den Stickstoffoxidgehalt des Abgases gelten als eingehalten, wenn unter Berücksichtigung der Messtoleranzen gemäß DIN EN 267, Ausgabe Oktober 1991,
    a) bei einstufigen Brennern die in den Prüfpunkten des Arbeitsfeldes ermittelten Werte die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten

    Nehme an, das müsste der Schwarze Mann machen und er weiß nicht mehr, wie's geht 😉

    • Name:
    • Sukram
  4. Gebrauchte Heizung: BImSchV gilt nicht für Anlagen vor 1998!

    Antwort zu: Schaut nicht gut aus ...
    Das sehe ich aber völlig anders! Der Passus " ... die ab dem 1. Januar 1998 errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn ... " bezieht sich auf Anlagen, die nach diesem Termin errichtet (!) wurden. Sprich, das Herstellungsjahr bzw. Erstinbetriebnahmedatum muss frühestens der 1.1.98 sein. Die gesamte Anlage wurde aber bereits 1995 produziert und in Betrieb genommen. Dass sie jetzt in einem anderen Gebäude zum Einsatz kommen soll, spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
    Wenn die Werte stimmen, kann er den Einsatz nicht untersagen! Vielleicht weiß RA Schotten hier ja Genaueres 🙂
    • Name:
    • Manfred Hack
  5. Heizungstausch: Neuerrichtung vs. Ersatz – Was gilt?

    Hatten wir irgendwo schon mal ...
    oder war's in einem anderen Forum?
    Da war das Ergebnis, dass der Ersatz der Anlage durch ein anderes Modell als Neuerrichtung gewertet wird; lediglich bei Ersatz durch das _gleiche_ Modell gilt das Erstinbetriebnahmedatum.
    • Name:
    • Sukram
  6. Feuerungsanlage: Landesbauordnung und Fachunternehmer-Bescheinigung

    Was soll das alles?
    Hallo Herr Rollauer!
    Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht. Sie möchten sich eine gebrauchte Öl-Heizung einbauen (lassen). Gesetzliche Grundlage für die Errichtung, Änderung und Betrieb einer Feuerungsanlage ist die jeweilige Landesbauordnung. Und (jetzt kann ich nur für NRW reden) dafür brauchen Sie einen Fachunternehmer, der Ihnen die Bescheinigung nach § 66 BauO NW ausstellt. So einfach ist das. Ob diese Feuerungsanlage den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen z.B. der Feuerungsverordnung, HeizkesselVO, etc. genügt, hat dieser Fachunternehmer dann damit bescheinigt.
    Der Schornsteinfeger als stattliche Kontrollinstanz prüft, ob die gesetzlichen Grenzwerte der Abgasimmissionen eingehalten werden (in Abhängigkeit von Kessel- und Brenneralter), und er prüft den Abgasweg, sprich z.B. Schornstein. Mehr nicht. Stimmen diese gesetzlich festgelegten Bedingungen, darf er die Abnahme nicht verweigern. Tut er es dennoch, mag er sich mit dem oben genannten Fachunternehmer auseinander setzen, denn jener haftet durch diese Bescheinigung für die ordnungsgemäße Errichtung od. Änderung der Anlage.
    Ich gehe mal davon aus, dass Sie selbstverständlich (!) mit einem Fachunternehmen zusammen arbeiten?! Dann verstehe ich nicht die Gebaren des Schornsteinfegers. Ich hätte schon längst mit ihm telefoniert. Ein fünf Jahre alter Öl-Blau (!) Brenner entspricht nicht mehr den heutigen (schlappen) gesetzlichen Grenzwerten! Lächerlich!
    Zur Schornsteinsanierung: Wenn der Querschnitt kleiner gleich 20x20 cm ist, probieren Sie es erst mal mit einer Nebenluftklappe.
    Mit sonnigen Grüßen
  7. Heizung als Neuanlage: NOx-Werte und Brenner-Anforderungen

    Foto von Ralf Sparwel

    Wichtig es zählt ...
    dann die Anlage als Neuanlage, und hat die Werte welche nun für einen Neuanlage gelten zu erfüllen. Das Baujahr ist völlig unwichtig. Die Anlage würde dann als Baujahr 2001 bewertet.
    Gilt auch für "größere" Änderungen. das heißt durch den Einbau eines neuen Brenners verschärft sich im Regelfall die Anforderung an die gesamte Heizung!
    Die NOx Werte sind bis heute nur über eine Hersteller Bescheinigungen nachzuweisen. (Die Messgeräte waren damals im Vergleich zum Nutzen einfach zu teuer), wobei sich die NOx Werte auch kaum noch örtlich verändern lassen, sondern allein durch die Konstruktion des Brenners und des Kessel sich ergeben.
    (Sollten aber bei einem Blaubrenner eigentlich völlig Ok sein.
    MfG Ralf Sparwel
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gebrauchte Heizung einbauen: Kosten, Risiken und BImSchV

    💡 Kernaussagen: Der Einbau einer gebrauchten Heizung (Baujahr vor 1998) unterliegt möglicherweise nicht den strengen Auflagen der BImSchV für Neuanlagen. Entscheidend ist, ob der Austausch als Neuerrichtung oder als Ersatz gewertet wird. Ein Fachunternehmer und die Landesbauordnung spielen eine zentrale Rolle bei der Genehmigung. Die Einhaltung der NOx-Werte ist bei einer Neuanlage oder dem Einbau eines neuen Brenners entscheidend.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die BImSchV-Anforderungen für Öl- und Gasfeuerungsanlagen, die ab 1998 errichtet wurden, gelten. Dies wird im Beitrag BImSchV: Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen ab 1998 erläutert. Es ist wichtig zu klären, ob diese Bestimmungen auf Ihre gebrauchte Heizung zutreffen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Bestimmung des Stickstoffoxidgehalts (NOx) erfolgt gemäß BImSchV Anl. IIIa und DIN EN 267, wie im Beitrag BImSchV Anl. IIIa: Stickstoffoxidgehalt-Bestimmung nach DIN EN 267 beschrieben. Die Einhaltung dieser Normen ist für die Zulassung relevant.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Gebrauchte Heizung: BImSchV gilt nicht für Anlagen vor 1998! weist darauf hin, dass die BImSchV möglicherweise nicht für Anlagen gilt, die vor 1998 in Betrieb genommen wurden. Dies sollte jedoch unbedingt mit dem zuständigen Schornsteinfeger und einem Fachunternehmer abgeklärt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit einem Fachunternehmer die spezifischen Anforderungen der Landesbauordnung für Ihren Fall. Der Beitrag Feuerungsanlage: Landesbauordnung und Fachunternehmer-Bescheinigung betont die Notwendigkeit einer Fachunternehmer-Bescheinigung nach § 66 BauO NW. Prüfen Sie, ob der Austausch der Heizung als Neuerrichtung gewertet wird (siehe Heizungstausch: Neuerrichtung vs. Ersatz – Was gilt?), was zu verschärften Anforderungen führen kann. Achten Sie auf die Einhaltung der NOx-Werte, insbesondere bei Einbau eines neuen Brenners, wie im Beitrag Heizung als Neuanlage: NOx-Werte und Brenner-Anforderungen erläutert.

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