Die 1te Rechnung wurde bereits bezahlt.
In der 2ten Rechnung wurden alle Kosten von 2tes Mal Kommen nochmals eingestellt.Inwieweit sind die 2te Rechnung zu begleichen:
darf Kunde den 1ten Rechnungsbetrag in Abzug bringen ? Oder hat der Handwerker Anspruch auf Zahlung jeden Stundelohn und Material, die er für Kunde verbraucht hatte ?(Analog zu einem nicht reparablen Radio, für die vergebliche Mühe (Arbeitsstunde) von Fehlersuchen. Schließlich gehört das Radio dem Kunden)
Wie wäre korrekt ?
Sergej.

