ich habe eine dringende Frage bezüglich eines Höhenunterschieds zwischen zwei aneinandergrenzenden Einfamilienhäusern, die durch eine Brandschutzmauer getrennt sind. Vor etwa 50 Jahren wurden auf meinem Nachbargrundstück, das etwa 1 Meter höher liegt, Eisenbahnschwellen (ehemals teerölhaltig) als Stütze gegen Abrutschen verbaut. Diese Schwellen sind nun marode und die höher gelegene Terrasse rutscht ab. Die Schwellen sind bereits etwa 20 cm aus der Senkrechten geneigt.
Die Grundstücksgrenze ist durch eine Brandschutzmauer aus Hohlblocksteinen aus dem Jahr 1979 gekennzeichnet. Der Bauträger 'Neue Heimat' hat diese Maßnahme damals durchgeführt, es gibt jedoch keine Pläne oder Aufzeichnungen dazu. Der Baugrund ist sandig. Auf der höher gelegenen Terrasse wachsen Thuja/Zypressen.
Meine Frage ist: Wer ist für die Sicherung des abrutschenden Hangs und die damit verbundenen Kosten zuständig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie bitte genaue Maße des Höhenunterschieds und der abrutschenden Fläche angeben?
Höhe 1 m Breite 5 m Länge 10 m - Welche Art von Baugrund liegt vor (z.B. lehmig, sandig, felsig)?
Sandig - Gibt es Aufzeichnungen oder Pläne des ursprünglichen Bauträgers "Neue Heimat" bezüglich der Terrassierung und der Stützmauer?
Nein - Wann wurde die Brandschutzmauer errichtet und aus welchem Material besteht sie?
1979 Hohlblocksteine - Sind die Eisenbahnschwellen noch vollständig vorhanden oder bereits teilweise verrottet und abgAbk.ängig?
Teilweise verrottet - Gibt es Anzeichen für weitere Bewegungen oder Setzungen des Bodens über die 20cm Neigung hinaus?
Gering - Wurde bereits eine Begutachtung durch einen Statiker oder Geologen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Nein - Gibt es eine Teilungserklärung oder eine andere vertragliche Regelung zwischen den Nachbarn bezüglich der Grundstücksgrenze und gemeinsamer Bauteile?
Nein - Welche Art von Bepflanzung oder Bebauung befindet sich auf der höher gelegenen Terrasse und am Hang?
2 m hohe Thuja / Zypressen - Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Probleme mit Abrutschen oder Hangbewegungen in der Nachbarschaft?
Nein - Haben Sie noch ergänzende Angaben zu Ihrer Frage?
Nein

