zunächst einmal ein Lob an das Forum. Sehr informativ!
Daher denke ich, dass ich hier ebenfalls einen Tipp erhalte.
Wir planen ein Haus (Doppelhaushälfte) zu kaufen. Wfa Modell B wird beantragt. Es geht mir nun um die Schlaf- / Kinderzimmer (Schlafzimmer, Kinderzimmer). Das Haus ist zweigeschossig:
- 1. Etage: Zwei Räume => 15 m² und 22 m²
- 2. Etage: Spitzbogen mit 20 m²
Der Spitzbogen ist allerdings offen, d.h. er besitzt keine Tür. Das Treppenhaus- / aufstieg endet direkt in den ausgebauten Spitzbogen. Er ist auch als Wohnraum angegeben.
Nun haben wir gehört, dass es evtl. Probleme mit den Wfa-Auflagen geben würde. Kind 1 sollte in den Spitzbogen, Kind 2 wahlweise in eins der Zimmer der 1. Etage. Wir müssten daher den Spitzbogen mit einer Tür ausstatten, was natürlich wieder Kosten verursachen würde. Der Antrag für das Darlehen ist bereits gestellt.
Müssen denn alle Schlafräume abschließbar sein? Was ist, wenn wir das Schlafzimmer "Eltern" in den Spitzbogen verlegen würden. Noch sind unsere Kinder klein und momentan schlafen wir ohnehin nicht mit verschlossener Tür.
Wie sieht es die Wfa? Unser Baufinanzierer sagte, dass lediglich die Voraussetzung da sein muss, was natürlich eine wage Aussage darstellt.
Jemand sagte uns nun, dass wir die Kinder zunächst in einem Zimmer schlafen lassen sollten und im Spitzbogen ein Spielzimmer einrichten sollten. Solang bis die Wfa bewilligt ist. Nur dies möchten wir nicht. Daher meine Frage an diejenigen, die evtl. ein ähnliches Problem sauber gelöst haben.