Schrottimmobilie gekauft: Wer zahlt Notarkosten? Maklerhaftung, Mängel & Rechte
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Schrottimmobilie gekauft: Wer zahlt Notarkosten? Maklerhaftung, Mängel & Rechte
ich habe eine Frage, ich wollte mir eine kleine Eigentumswohnung kaufen. Ich habe die Wohnung zusammen mit meinem Vater besichtigt. Es schien alles in Ordnung zu sein. Wir haben das Expose erhalten am Tag der Besichtigung. Ich bin Laie, ich kenne mich 0 aus. Die Wohnung machte eigentlich einen guten Eindruck. Der Schein kann trügen. Der Makler sagte, die Außenfassade ist OK, es besteht eine Dämmung. Das Gebäude bekommt einen guten Energiepass.
Da mir die Wohnung gefallen hat habe ich ein unverbindliches Kaufpreisangebot schriftlich an den Makler abgegeben. Ich habe es dem Makler sogar noch gefaxt. Darin stand FETT Gedruckt unverbindliches Kaufpreisangebot. Ich habe die E E-Mail Protokolle hier. Der Grund war das ich noch andere Wohnungen besichtigt hatte und ich wollte mich auf keine Wohnung festlegen.
Deswegen hatte ich in der Betreffzeile geschrieben " unverbindliches Kaufpreisangebot ". Und im Text steht es nochmal.
Nach dem er das Angebot per Fax bekommen hatte, hat er mir gesagt, er leitet es an den Eigentümer weiter und er sollte dann entscheiden.
Am nächsten Tag kam der Anruf das der Verkäufer gewillt ist die Eigentumswohnung um den Preis zu verkaufen. Ich habe mich erst gefreut.
Der Makler sagte! bevor der Verkäufer die Wohnung an mich verkauft braucht er von meiner Bank eine Finanzierungsbestätigung. Der Verkäufer möchte eine Finanzierungsbestätigung um meine Bonität zu sehen. Ich sagte kein Problem, ich ging dann zu Bank, die sagten, eine Bestätigung bekomm ich erst wenn 1. unbegelaubitger Grundbuchauszug und 2. Vertragsentwurf vorlege.
Der Banker warnte mich wie blauäugig ich sein könnte. ICh soll mir die Protokolle und die Hausgeldberechnung und die Pläne anschauen.
Ich habe dem Makler telefonisch und schriftlich gesagt, was die Bank noch braucht um seine gewollte Finanzierungsbestätigung zu bekommen. Außerdem wollte ich die Protokolle usw. sehen. Der Makler hat gesagt, da steht nichts besonderes drinnen und wollte keine Protokolle zusenden.
Als ich dann sagte, ich kauf die Wohnung dann nicht, gab er nach und schickte mir die Protokolle. Er hatte schon einen Notartermin und die Daten von mir für einen Kaufvertragsentwurf.
Er schickte mir dann auch alles. Den Termin des Notars, den Entwurf usw. Ich wollte die Wohnung für den Preis damals erwerben. Nach Durchsicht der Unterlagen kommt das böse Erwachen.
Die Wohnung entspricht nicht der Quadratmetergröße die im Expose angegeben war, im Exposte steht 66 m², die reine Wohnfläche nach DINAbk.-Norm beträgt 50 m² 2. die Außenwände sind nicht wärmeisoliert. Das Dach hat keine Dämmung, die Außenwand muss saniert werden. Stand alles im Protokoll was der Makler mir verschwiegen hatte., sonst hätte ich blind gekauft.. Der Makler hat mir alles nicht gesagt bei der Besichtigung. Er hat gelogen. Sogar der Heizkessel muss erneuert werden. Es werden in nächster Zeit Sonderumlagen kommen, da ein Eigentümer im Haus sogar zwangsvollstreckt wird und von Ihm auch nichts zu holen sei. Die Hausgeldrückstände müssten die Eigentümer nächstes Jahr zahlen. Des weiteren hat meine Wohnung eine Leitungskorosion. Rostwasser und dazu noch einen Wasserschade. Die Rohre sind korodiert. Rohre sind laut Teilungserklärung Sondereigentum, es müsste eine Komplettsanierung her. Wände einschlagen und Rohre austauschen.
Hab ich alles nicht gewusst.
Ich bin mit dem gewählten Notar nicht in Berührung gekommen, weder telefonisch noch schriftlich. Ich habe den Notar nicht beauftragt. Ich wusste gar nicht das ein Entwurf vom Notar kommt, ich dachte der kommt vom Makler selber. Wusste auch nicht das sowas kostet.
Ich habe den Notar weder schriftlich, noch mündlich noch habe ich jemanden eine Spezialvollmacht gegeben in meinem Namen irgendwas zu erstellen. Der Auftraggeber ist allein der Makler.
Ich habe dem Makler gesagt. Ich kaufe die Wohnung, aber nicht bei dem Preis. Da aber der Verkäufer nicht runtergehen will ist der Notar geplatzt. Es ist das Verschulden des Maklers. Er hätte mir eklatante Mängel nicht verschweigen dürfen. Das war arglistige Täuschung, ich gehe schon so weit zu sagen, das er diese Mängel schon gewusst hat.
Gott sei Dank habe ich überhaupt nichts schriftliches unterschrieben, Gott sei Dank habe ich Ihm nur ein unverbindliches Kaufpreisangebot gemacht. Ich habe Ihn auch nicht mündlich beauftragt. Zwischen mir und Ihm existiert keine Vollmacht oder sonst irgendwas. Ich habe Ihn immer erkennen lassen, das ich die Wohnung prüfen lassen werde.
Jetzt habe ich die Kaufvertragsentwurfkosten vom Notar bekommen. 1000 € müssen bezahlt werden.
Der Notar wendet sich an den Makler, der den Auftrag erteilt hat. Der Makler wird die Vertragskosten 100 % zahlen, aber das Geld möchte er bei mir wieder reinholen.
Wie soll ich mich verhalten.?
Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen. Makler hat mich nicht über die Kosten belehrt. Ich habe nichts unterschrieben.
Außerdem hätte ich die Wohnung ja gekauft, aber bei den Tatsachen die Im Protokoll stehen, habe ich das Kaufangebot ja gesenkt.
Wie kann ich mich gegen den Makler wehren. Ich habe das Expose mit den falschen Angaben hier.
Der Makler hat einen auf schnell schnell gemacht um einen Dummen zu finden der diese Schrottimmobilie kauft. Deswegen hat Sie niemand gekauft, aber das alles habe ich erst später erfahren.
Makler meint ich hätte Ihn beauftragt, aber ich sehe es nicht so.
Er hat keine Spezialvollmacht von mir. Nirgendwo steht schriftlich.
Ich habe nichts unterschrieben!
Gruß
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf verschwiegene Mängel (z.B. Leitungskorrosion, Wasserschäden) umgehend einen Bausachverständigen hinzuziehen.
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Ich verstehe, dass Sie eine Schrottimmobilie gekauft haben und sich fragen, wer die Notarkosten trägt. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen rate zu beachten:
🔴 Gefahr: Eine Schrottimmobilie kann erhebliche finanzielle Risiken bergen, insbesondere wenn Mängel verschwiegen wurden.
- Maklerhaftung: Wenn der Makler Mängel arglistig verschwiegen hat, kann er haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn er von den Mängeln wusste oder hätte wissen müssen.
- Anfechtung des Kaufvertrags: Sie könnten den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies ist jedoch an Fristen und Bedingungen geknüpft.
- Schadensersatz: Sie könnten Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer oder den Makler geltend machen, um die Notarkosten und andere Schäden ersetzt zu bekommen.
- Beweissicherung: Sichern Sie alle Beweise, wie Exposés, E-Mails, Protokolle und Gutachten.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre Situation prüfen und Ihnen die besten Handlungsoptionen aufzeigen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Arglistige Täuschung
- Bewusstes Verschweigen von Mängeln oder falsche Angaben beim Immobilienverkauf, um den Käufer zum Kauf zu bewegen. Dies kann zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen.
Verwandte Begriffe: Mängel, Kaufvertrag, Anfechtung. - Maklerhaftung
- Die Verantwortung des Maklers für Schäden, die dem Käufer oder Verkäufer durch Pflichtverletzungen des Maklers entstehen. Dies kann beispielsweise das Verschweigen von Mängeln umfassen.
Verwandte Begriffe: Pflichtverletzung, Schadensersatz, Immobilienrecht. - Notarkosten
- Gebühren, die für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch anfallen. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich geregelt.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Grundbuch, Kaufvertrag. - Grundbuchauszug
- Ein amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie ausweist. Er ist wichtig, um sich über die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie zu informieren.
Verwandte Begriffe: Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Immobilien. - Sondereigentum
- Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Die Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.
Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum. - Teilungserklärung
- Ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Nutzung und Verwaltung des Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz. - Schadensersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung oder ein rechtswidriges Verhalten entstanden sind. Im Immobilienrecht kann Schadensersatz beispielsweise bei arglistiger Täuschung geltend gemacht werden.
Verwandte Begriffe: Pflichtverletzung, Mängel, Immobilienrecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist arglistige Täuschung beim Immobilienkauf?
Antwort: Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer oder Makler Mängel an der Immobilie bewusst verschweigt oder falsche Angaben macht, um den Käufer zum Kauf zu bewegen. Dies kann zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen. - Frage: Welche Fristen gelten für die Anfechtung eines Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung?
Antwort: Die Anfechtung muss in der Regel innerhalb eines Jahres erfolgen, nachdem der Käufer die Täuschung entdeckt hat. Es ist wichtig, schnell zu handeln und sich rechtlich beraten zu lassen. - Frage: Wer trägt die Notarkosten, wenn der Kaufvertrag angefochten wird?
Antwort: Wenn der Kaufvertrag erfolgreich angefochten wird, sind die Notarkosten in der Regel vom Verursacher der Anfechtung (z.B. dem Verkäufer bei arglistiger Täuschung) zu tragen. - Frage: Kann ich vom Makler Schadensersatz verlangen?
Antwort: Ja, wenn der Makler seine Pflichten verletzt hat, beispielsweise durch das Verschweigen von Mängeln, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. - Frage: Was ist ein Grundbuchauszug und warum ist er wichtig?
Antwort: Der Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie ausweist. Er ist wichtig, um sich über die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie zu informieren. - Frage: Was sind Sonderumlagen und wie wirken sie sich auf den Kaufpreis aus?
Antwort: Sonderumlagen sind zusätzliche Zahlungen, die Wohnungseigentümer für unvorhergesehene Reparaturen oder Sanierungen leisten müssen. Sie können den Kaufpreis indirekt beeinflussen, da sie zusätzliche Kosten verursachen. - Frage: Was bedeutet Sondereigentum in einer Teilungserklärung?
Antwort: Sondereigentum bezieht sich auf die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten innerhalb eines Mehrfamilienhauses, die im Eigentum einer einzelnen Person stehen. Die Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. - Frage: Was sollte ich bei einer Hausgeldberechnung beachten?
Antwort: Die Hausgeldberechnung gibt Auskunft über die monatlichen Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie. Achten Sie auf die enthaltenen Positionen und prüfen Sie, ob diese realistisch sind.
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Maklerhaftung: Lehrgeld für arglistige Täuschung!
bocken und wenn es erst wird einen RA einschalten
... was sollen wir Ihnen sonst noch raten? Klingt doch alles so, als ob der Makler in diesem Fall sein Lehrgeld selbst zahlen muss. -
Notarkosten: Entwurf vs. Unterschriebener Kaufvertrag
Kaufvertragsentwurf
Bekommt ein Notar auch für einen Entwurf Geld? Ich habe immer gedacht, er werde nur für unterschriebene Verträge bezahlt. -
Schrottimmobilie: Vorgehen bei Ablehnung Mahnbescheid
Entspannt zurücklegen
warten auf die Dinge die da kommen, nicht vergessen, den Mahnbescheid mit ablehnender Stellungnahme fristgerecht zurückzuschicken, wenn es dann weiter geht, auf Klageschrift warten, guten Anwalt suchen, auf Gerichtstermin warten, bei Gericht das schildern lassen, was oben steht und schauen, was der Richter sagt.
Da ich selber mal als Makler tätig war, kann ich sagen, das ein guter Makler einen Vertragsentwurf von seinem Haus- und Hof-Notar IMMER kostenfrei bekommt, denn der Notar möchte sowohl diesen, als auch die folgenden Verträge des Maklers abwickeln. Und erlaubt sei auch die Frage, wem ein Schaden entsteht, wenn die Wohnung an einen Dritten verkauft wird, der selbe Entwurf nochmal genutzt wird. Würde es dann 1.000 € zurück geben. Ich sehe das Gehabe des unseriösen Maklers als reine Drohgebärde, den ehemaligen Kaufinteressenten durch finanziellen Druck noch zum Kauf zu verleiten, was übrigens unzulässig ist. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schrottimmobilie: Notarkosten, Maklerhaftung & Rechte
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Rechte und Pflichten beim Kauf einer Schrottimmobilie, insbesondere in Bezug auf Notarkosten, Maklerhaftung und Mängel. Diskutiert werden Strategien bei arglistiger Täuschung durch den Makler und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ein wichtiger Punkt ist das korrekte Vorgehen bei rechtlichen Schritten und die Beauftragung eines Anwalts.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Maklerhaftung: Lehrgeld für arglistige Täuschung! wird betont, dass der Makler bei arglistiger Täuschung möglicherweise selbst für den Schaden aufkommen muss.
💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob Notarkosten auch für einen Kaufvertragsentwurf anfallen, wird im Beitrag Notarkosten: Entwurf vs. Unterschriebener Kaufvertrag thematisiert. Es ist wichtig zu klären, welche Leistungen der Notar abrechnet.
👉 Handlungsempfehlung: Der Beitrag Schrottimmobilie: Vorgehen bei Ablehnung Mahnbescheid rät, bei einem Mahnbescheid fristgerecht eine ablehnende Stellungnahme einzureichen und im Falle einer Klage einen Anwalt zu konsultieren. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Protokolle zu sammeln, um den Fall vor Gericht darzustellen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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