Bauträger-Insolvenz: Was tun bei Baumängeln, Kaufpreisrate & Auflassungsvormerkung?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bauträger-Insolvenz: Was tun bei Baumängeln, Kaufpreisrate & Auflassungsvormerkung?
wir haben einen Eigentumswohnung erworben. Wie sich das ganz jetzt gestaltet macht uns fassungslos und hilflos. Der Ablauf des ganzen gestaltete sich einige Zeit nach dem Erwerb bereits problematisch wie z.B. Baustopp, ständig fehlte ein Handwerker, es wurde nicht unbedingt nach Bauplan gebaut und zu guter letzt zogen wir 6 Monate später ein als vereinbart ein aber nur weil wir ständig selber den Handwerken hinterhertelefonierten und selber Hand anlegten.
Bei der Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung wurde eine Mängelliste die 2 Seiten lang war erstellt. (z.B. riss in Fensterscheibe, ab und zu Wassereintritt über die Lüftung im Versorgungsschacht?!? , Türrahmen nicht bündig und schief eingesetzt etc.) Es wurde - auch seitens des Bauträgers - versichert, dass die Mängel beseitigt werden. Es geschah bis zum heutigen Tage nichts. Wir weigerten uns die letzte Kaufpreisrate zu bezahlen um ein "Druckmittel" zu haben. Der Bauträger hat uns den Anwalt auf den Hals gehetzt mit der Aussage, es seien alle Mängel beseitigt worden. Mittlerweile ist der Bauträger Konkurs gegangen wobei vom Amtsgericht die "Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen" wurde. Mittlerweile mussten wir sogar die Löschungkosten der Belastung im Grundbuch begleichen, da bei dem Bauträger nichts mehr zu holen ist.
Und wir? Wir haben lediglich eine Auflassungsvormerkung? Der Anwalt des Bauträger hat uns mitgeteilt dass erst Aufgelassen wird wenn die Schlussrate zzgl. Zinsen und utopischen Gebühren beglichen werden! Unser Anwalt meint wir müssen Klagen, auf Auflassung. Muss man wirklich Klagen?
Gibt es denn die Firma noch? Kann man nicht von Amts wegen eine Lösung finden?
Vielen, Vielen Dank für jeden Tipp!
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Wassereintritt kann zu Schimmelbildung führen. Lassen Sie die Ursache umgehend beheben und den Schaden fachgerecht beseitigen.
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Die Insolvenz des Bauträgers ist eine sehr schwierige Situation für Wohnungskäufer. Ich empfehle Ihnen, umgehend folgende Schritte einzuleiten:
- Prüfen Sie die Mängelliste: Dokumentieren Sie alle Baumängel detailliert mit Fotos und Beschreibungen.
- Rechtlichen Beistand suchen: Ein Anwalt für Baurecht oder Insolvenzrecht kann Ihre Rechte prüfen und Sie im Insolvenzverfahren vertreten.
- Forderungen anmelden: Melden Sie Ihre Ansprüche (z.B. Mängelbeseitigung, Schadenersatz) beim Insolvenzverwalter an. Die Frist hierfür ist unbedingt zu beachten.
- Auflassungsvormerkung sichern: Stellen Sie sicher, dass die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Diese sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
- Kontakt zur Eigentümergemeinschaft: Suchen Sie den Kontakt zu anderen Wohnungskäufern, um gemeinsam vorzugehen und Informationen auszutauschen.
🔴 Gefahr: Nicht beseitigte Baumängel (z.B. Wassereintritt) können zu Folgeschäden und Wertverlust der Wohnung führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt und einem Bausachverständigen beraten, um Ihre Rechte und Optionen zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Auflassungsvormerkung
- Die Auflassungsvormerkung ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird und den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung sichert. Sie schützt den Käufer vor Verfügungen des Verkäufers über das Grundstück, die den Anspruch des Käufers beeinträchtigen könnten. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentumsübertragung, dingliches Recht.
- Insolvenzmasse
- Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners (hier: des Bauträgers) zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und das Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Aus der Insolvenzmasse werden die Gläubiger (z.B. die Wohnungskäufer) befriedigt. Verwandte Begriffe: Insolvenzverfahren, Gläubiger, Schuldner.
- Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung der Bauleistung von den vertraglich vereinbarten oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Baumängel können z.B. Undichtigkeiten, Risse, fehlerhafte Installationen oder mangelhafte Materialien sein. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Bausachverständiger.
- Kaufpreisrate
- Eine Kaufpreisrate ist eine Teilzahlung des Kaufpreises für eine Immobilie, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird. Bei Bauträgerverträgen sind die Kaufpreisraten oft an den Baufortschritt gekoppelt. Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Teilzahlung, Bauträgervertrag.
- Insolvenzverfahren
- Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung des Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Verwandte Begriffe: Insolvenzmasse, Gläubiger, Schuldner.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel an der verkauften Sache oder dem hergestellten Werk. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Baumangel, Schadenersatz, Verjährung.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die bebauten Grundstücke (z.B. Eigentumswohnungen) verkauft. Der Bauträger ist sowohl Verkäufer des Grundstücks als auch Werkunternehmer für die Errichtung des Gebäudes. Verwandte Begriffe: Bauherr, Werkvertrag, Kaufvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit meiner Kaufpreisrate, wenn der Bauträger insolvent ist?
Ihre Kaufpreisrate ist in der Regel Teil der Insolvenzmasse. Ob und in welcher Höhe Sie Ihr Geld zurückerhalten, hängt vom Verlauf des Insolvenzverfahrens und der vorhandenen Masse ab. Die Anmeldung Ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter ist entscheidend. - Was ist eine Auflassungsvormerkung und warum ist sie wichtig?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Sie verhindert, dass der Bauträger die Wohnung an jemand anderen verkauft oder belastet. Im Falle einer Insolvenz schützt sie Sie vor dem Verlust Ihres Anspruchs. - Wie gehe ich mit Baumängeln um, wenn der Bauträger insolvent ist?
Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und melden Sie diese beim Insolvenzverwalter an. Klären Sie mit einem Anwalt, ob Sie die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten als Schadenersatz geltend machen können. Eventuell kann auch die Eigentümergemeinschaft aktiv werden. - Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Bauträger insolvent ist?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn wesentliche Mängel vorliegen oder der Bauträger seine Leistung nicht erbringt. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, ob ein Rücktritt in Ihrem Fall sinnvoll ist. - Was passiert mit der Gewährleistung, wenn der Bauträger insolvent ist?
Die Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich weiterhin, richten sich aber nun gegen die Insolvenzmasse. Ob und in welcher Höhe Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, hängt vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. - Wer ist der richtige Ansprechpartner bei einer Bauträgerinsolvenz?
Der Insolvenzverwalter ist Ihr erster Ansprechpartner. Er verwaltet die Insolvenzmasse und informiert über den Fortgang des Verfahrens. Zusätzlich sollten Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder Insolvenzrecht beraten lassen. - Was bedeutet "mangels Masse abgewiesen"?
Wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird, bedeutet das, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, dass Sie Ihre Forderungen vollständig durchsetzen können. - Welche Rolle spielt die Eigentümergemeinschaft bei einer Bauträgerinsolvenz?
Die Eigentümergemeinschaft kann eine wichtige Rolle spielen, indem sie gemeinsam gegen den insolventen Bauträger vorgeht und ihre Interessen bündelt. Sie kann z.B. einen gemeinsamen Anwalt beauftragen oder die Mängelbeseitigung koordinieren.
🔗 Verwandte Themen
- Rechte bei Baumängeln
Informationen zu Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatz bei Mängeln an einer Immobilie. - Insolvenzrecht für Gläubiger
Ratgeber zum Vorgehen bei einer Insolvenz des Vertragspartners. - Die Eigentümergemeinschaft
Informationen zu Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern. - Baufinanzierung und Insolvenz
Auswirkungen einer Insolvenz auf laufende Kredite und Finanzierungen. - Grundbuch und Auflassung
Erklärung der grundbuchlichen Eintragungen und deren Bedeutung beim Immobilienkauf.
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Eigentumsübergang bei Baumängeln – Notar konsultieren!
Was steht denn im Kaufvertrag?
Was steht denn im Kaufvertrag wann der Eigentumsübergang erfolgt? Sie haben doch eine Abnahme, wenn auch mit Mängeln. Und Sie wohnen ja auch schon drin. Dann müsste doch der Eigentumseintrag im Grundbuch nun erfolgen, Mängel hin oder her. Fragen Sie doch mal einen Notar, der ist unparteiisch und kennt sich mit solchen Verträgen aus. Eine zusätzliche Meinung dazu kann ja nicht schaden. -
Kaufvertrag: Übergabe vs. Zahlung – Bauträger-Insolvenz
Im Kaufvertrag steht ...
Dank für Ihren Beitrag!
Im Kaufvertrag steht: "Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem Zeitpunkt fällingen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet, insbesondere die vorletzte Kaufpreisrate. "
Tja, die vorletzte wurde ja geleistet ...
Die Idee mit dem Notar ist sehr gut und ich werde mich mit dem Notar der das ganze damals protokolliert in Verbindung setzten!
Vielen Dank! -
Kaufpreisrate bei Mängeln – Notar prüft Fälligkeit!
Mal sehen was der Notar
zu dem Satz "alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen" meint. Da es eine ganze Latte Mängel gibt kann die letzte Rate ja wohl nicht fällig sein, oder?
Ich drück ihnen jedenfalls die Daumen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauträger-Insolvenz: Rechte bei Baumängeln und Kaufpreisraten
💡 Kernaussagen: Bei Bauträgerinsolvenz ist die Klärung des Eigentumsübergangs entscheidend. Der Kaufvertrag regelt die Bedingungen für Übergabe und Zahlung. Ein Notar kann bei der Auslegung des Vertrags und der Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate helfen. Baumängel beeinflussen die Fälligkeit der letzten Rate. Die Auflassungsvormerkung sichert Ansprüche im Grundbuch.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Eigentumsübergang bei Baumängeln – Notar konsultieren! sollte ein unparteiischer Notar hinzugezogen werden, um den Kaufvertrag zu prüfen und eine zusätzliche Meinung einzuholen. Dies ist besonders wichtig, um die Bedingungen für den Eigentumsübergang im Kontext der bestehenden Baumängel zu verstehen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Kaufvertrag: Übergabe vs. Zahlung – Bauträger-Insolvenz verdeutlicht, dass die Übergabe der Immobilie an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft ist, wie die Abnahme und die Leistung fälliger Zahlungen. Die vorletzte Kaufpreisrate wurde bereits geleistet, was die Situation zusätzlich verkompliziert.
🔴 Kritisch/Risiko: Es ist entscheidend zu klären, ob die letzte Kaufpreisrate aufgrund der vorhandenen Mängel überhaupt fällig ist, wie in Kaufpreisrate bei Mängeln – Notar prüft Fälligkeit! diskutiert wird. Die Insolvenz des Bauträgers erhöht das Risiko, dass Ansprüche auf Mängelbeseitigung schwer durchzusetzen sind.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem auf Immobilienrecht und Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt auf, um Ihre Rechte zu sichern und die nächsten Schritte zu planen. Lassen Sie den Kaufvertrag und die Auflassungsvormerkung von einem Notar prüfen, um Klarheit über Ihre Position im Insolvenzverfahren zu erhalten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Insolvenz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
- … Der Bauträger nimmt derzeit eine qualifizierte Rissbeseitigung vor, da Fehler in der stat. …
- … Verformungen oder Bewegungen aus der Sohle und ggf. Fundamenten, die der Bauträger aber ausgeschlossen hat. …
- … nur mit einer sehr teuren Baugrundverstärkung zu begegnen, die wohl der Bauträger ggf. nicht übernehmen würde …
- … die Sohle der Garage eine Vielzahl von Rissen. Diese wurden vom Bauträger fachgerecht mit einer kompl. Garagenbeschichtung versehen. …
- … Gewährleistung: Prüfen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger. Die Verjährungsfristen sind zu beachten. …
- … die Verantwortlichkeiten klären. Dokumentieren Sie alle Schäden und Kommunikationen mit dem Bauträger schriftlich. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.Verwandte Begriffe: …
- … Mängel, Bauträger, Verjährung. …
- … Frage: Welche Gewährleistungsansprüche habe ich als Eigentümer?Antwort: Gegenüber dem Bauträger bestehen in der Regel Gewährleistungsansprüche für Mängel am Bauwerk. Die …
- … Frage: Kann ich die Kosten für die Sanierung auf den Bauträger abwälzen?Antwort: Wenn die Risse auf Mängel zurückzuführen sind, die der …
- … Bauträger zu verantworten hat, kann er zur Sanierung verpflichtet werden. Dies muss …
- … Gewährleistung sichern: Mängel-Anerkennung durch Bauträger! …
- … durch den Vertragspartner (Bauträger bzw. Generalunternehmer) …
- … Der Bauträger hat auch den Boden mitgebracht. Wir haben die fertigen Wohnungen …
- … Reicht es nicht dem Bauträger den vermeintlichen Mangel zu melden, zumal auch Risse in der Konstruktion …
- … Sie brauchen mindestens eine schriftliche Mängelanerkenntnis und wenn der Bauträger die von ihnen angesprochene Schadensursache (Baugrund/Statik) nicht anerkennt und nur …
- … verfolgen müssen in Form einer gerichtlichen Klage auf Mängelbeseitigung, wenn der Bauträger nach Vorlage des Gutachtens nicht freiwillig eine umfangreichere Mängelbeseitigung startet. …
- … Sie wurden übers Ohr gehauen, ein Bauträger errichtet ein Gebäude so billig wie möglich, ein Verwalter tut nichts, …
- … und TE machen es wertlos. Sie sind nicht Bauherr, sondern der Bauträger ist Bauherr. Ein Verwalter hat genaue Vorgaben seines Verbandes, welche Unterlagen …
- … Zu allem Übel fehlt nur noch eine Abhängigkeit des Verwalters vom Bauträger und Planungsmängel beim Bau sowie geschönte Unterlagen beim Verwalter. Deshalb: beherzigen …
- … sowas sinnvoll oder sogar nötig wäre, als letzte Chance vor der Bauträger aus der Haftung ist? …
- … Sie doch beraten - oder wurde der Verwalter per Kaufvertragsklausel vom Bauträger eingesetzt und ist intern beauftragt Mängelanzeigen mit Pinselreparaturen über die Gewährleistungszeit …
- … Der Bauträger bemüht sich derzeit um die qualifizierte Rissbeseitigung in den Wohnungen, die …
- … und hohe Sanierungskosten auftreten, zweifeln wir an wir Mängelbeseitigung durch den Bauträger ... deshalb auch unsere Fragen nach einer Absicherung. …
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- … Ich werde versuchen noch vorher eine Gewährleistungsbegehung zu veranlassen. Muss dazu zwingend ein Sachverständiger dabei sein? Formal müsste wohl der Bauträger eingeladen werden? …
- … müssen VOR dem 31.12.2018 alle heute noch offenen Mängel schriftlich dem Bauträger anzeigen. NUR wenn dieser vor Ablauf der Gewährleistung alle diese Mängel …
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- … Am 14.11 schrieben Sie, dass die Bauträgergesellschaft, in diesem Fall eine mbH Co. KG, das Objekt erst …
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- … für Baurecht und/oder Insolvenzrecht erläutern. Ich bin Bauingenieur - kein Jurist - und spreche nur aus meinen Erfahrungen aus jahrelanger Praxis in Bausachverständigenbüros. Eine normale Liquidation (Firmenschließung) ist nur möglich, wenn alle Forderungen (Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge) abgewickelt sind und keine offenen Forderungen mehr bestehen. Bei offenen Forderungen (z.B. aus offenen Mängeln), welche die Bauträgerin nicht begleichen will/kann besteht dann nur noch die …
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- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Schlussrechnung sorgfältig und vergleichen Sie sie mit den tatsächlich verbauten Materialien. Klären Sie eventuelle Abweichungen mit dem Bauträger und dem Architekten. Die Information aus Bestätigung: Information zur Bauträger …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich
- … Architekt vs. Bauleiter: Nach Insolvenz weiterbauen? …
- … Bauträger insolvent – Architekt oder Bauleiter? Aufgaben, Kosten, Haftung. So geht& …
- … Architekt, Bauleiter, Bauträgerinsolvenz, Bauleitung, Baubetreuung, Bauunterlagen, Baupläne, Statik, KfW-Kredit, EnEVAbk. …
- … Architektur, Baubetreuung, Bauleitung, Insolvenzrecht, Baurecht …
- … Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, …
- … Wir haben folgende Situation: Bauträger Insolvent, alle Bauunterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Kfw-Berechnung nach EnEVAbk., Statik) und Bodenplatte …
- … Und jetzt, wo wir uns mit dem Bauträger verbrannt haben, möchten wir lieber die Sache selbst in die Hand nehmen. Aber wie macht man das am besten? Einen Architekten aussuchen oder einfach einen vernünftigen Bauleiter nehmen - da alle Unterlagen bereits vorhanden sind? Außerdem sollte derjenige auch Ahnung von energiesparenden Bauen haben, da wir ein Kfw-60-Kredit zugeteilt bekommen haben und die Werte sollten eingehalten werden. …
- … Nach der Insolvenz Ihres Bauträgers stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie …
- … sich um die Genehmigungsplanung und kann die Bauleitung übernehmen. Bei einer Insolvenz kann ein Architekt helfen, die vorhandenen Planungsunterlagen zu prüfen und gegebenenfalls …
- … dass der Bau termingerecht und gemäß den Bauplänen erfolgt. Nach einer Bauträgerinsolvenz kann ein Bauleiter die bereits erstellte Bodenplatte und die vorhandenen …
- … BauträgerinsolvenzEine Bauträgerinsolvenz liegt vor, wenn ein Bauträger zahlungsunfähig ist und …
- … seine Verpflichtungen gegenüber den Bauherren nicht mehr erfüllen kann.Verwandte Begriffe: Insolvenzrecht, Bauherrenschutz, Sicherungsmaßnahmen …
- … Frage: Wer haftet für Baumängel nach einer Bauträgerinsolvenz?Die Haftung für Baumängel ist komplex. Grundsätzlich haftet derjenige, …
- … der den Mangel verursacht hat. Nach einer Bauträgerinsolvenz kann es schwierig sein, Verantwortliche zu finden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann vor finanziellen Risiken schützen. …
- … Frage: Was passiert mit dem KfW-Kredit bei einer Insolvenz?Klären Sie mit der KfW, wie der Kredit weitergeführt werden …
- … BaufertigstellungsversicherungSichert die Fertigstellung des Baus bei Insolvenz des Bauunternehmens. …
- … Sicherungsmaßnahmen bei BauträgerinsolvenzSchutz des Bauherrn vor finanziellen Verlusten. …
- … Architekt vs. Bauleiter: Aufgabenverteilung nach Insolvenz …
- … Empfehlung: Architekt für Weiterbau nach Bauträgerinsolvenz …
- … Alternative: Generalunternehmer nach Bauträger-Insolvenz …
- … Architekt oder Bauleiter nach Bauträgerinsolvenz: Aufgaben, Kosten & Haftung …
- … 💡 Kernaussagen: Nach einer Bauträgerinsolvenz stellt sich die Frage, ob ein Architekt oder ein …
- … eingehenden Angebote bewertet, wie im Beitrag Architekt vs. Bauleiter: Aufgabenverteilung nach Insolvenz erläutert wird. Dies ist entscheidend für die Qualität und Wirtschaftlichkeit des …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: Architekt für Weiterbau nach Bauträgerinsolvenz deutet an, dass es geeigneter sein könnte, mit einem Architekten weiterzubauen, um die Bauunterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Kfw-Berechnung nach EnEVAbk., Statik) optimal zu nutzen und den Baufortschritt zu sichern. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Option, einen Generalunternehmer zu beauftragen, wie im Beitrag Alternative: Generalunternehmer nach Bauträger-Insolvenz vorgeschlagen. Achten Sie jedoch darauf, einen zuverlässigen und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten Eigentumswohnung pro m²: Aktuelle Preise & Vergleich für Geschosswohnungsbau?
- … Wie finde ich einen zuverlässigen Bauträger oder Architekten?Holen Sie Referenzen ein, prüfen Sie die Qualifikation und …
- … Erfahrung des Bauträgers oder Architekten und achten Sie auf eine transparente Kommunikation und eine detaillierte Leistungsbeschreibung. …
- … Die Ausstattung (Standard a la Bauträger oder eher etwas, was den Gewährleistungszeitraum sogar noch übersteht ...) …
- … soll, dann wundert es mich wahrlich nicht, dass so viele GUs Insolvenz anmelden ... gehen wir mal davon aus, dass dies in Wirklichkeit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
- … Wir reden hier über Architekt, Zimmer und Dachdecker und nicht über Bauträger und Dachdecker im Besitz eines Fichtenmopeds. …
- … Architekt vs. Bauträger: Abstimmung zahlt sich aus! …
- … alle am falschen Ende sparen wollen. Wer einen Architekten statt eines Bauträger nimmt, wird meistens auch noch diese Abstimmung bezahlen wollen (es ist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unterschreibt unfertige Gewerke: Was tun? Rechte, Vorgehen & Konsequenzen (BW)
- … Die ich teilweise sogar positiv gebe wenn ich andere Geschichten mitbekomme Insolvenz Domicil z.B. , da ist ein Bekannter von mir mit einem …
- … Bauträger-Sparzwang: Service und Beratung leiden! …
- … dürfte nicht einfach sein, weil die Gewinnspanne eh zu niedrig ist für den Bauträger. Also muss gespart werden. Da gibt es dann Service …
- … Kritisch/Risiko: Es besteht das Risiko, dass durch den Sparzwang der Bauträger der Service und die Beratung leiden, wie im Beitrag Bauträger-Sparzwang: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel Rohbau: Sachverständiger, Nachträge, Abnahme – Was tun bei Streit mit Bauunternehmer?
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