ETW behalten & vermieten für Hausbau? Finanzierung, Steuer & Alternativen
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ETW behalten & vermieten für Hausbau? Finanzierung, Steuer & Alternativen

Hallo,
wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die wir bisher fleißig abgezahlt haben, wollen aber in absehbarer Zeit ein Haus bauen, weil der Platz nicht mehr reicht (Nachwuchs!).
Falls wir die Wohnung nicht einigermaßen verkaufen können (und danach sieht es im Moment aus), möchten wir sie vermieten. Allerdings wären dann auf der vermieteten Wohnung kaum noch Schulden, während wir unser selbstbewohntes Haus hoch belasten müssten (es fehlt ja der Betrag aus dem Wohnungserlös). Steuerlich günstiger wäre es natürlich, wenn es andersherum wäre.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, da die Schulden umzuschichten? Oder kann ich die Wohnung vielleicht an meine Frau verkaufen (ich habe die Wohnung vor unserer Ehe allein gekauft), oder macht da das Finanzamt nicht mit?
Danke & Gruß
Stefan
  • Name:
  • Stefan Schulz
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie überlegen, Ihre Eigentumswohnung (ETW) zu vermieten, um den Hausbau zu finanzieren. Hier sind einige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

    Finanzierung: Die Mieteinnahmen können Ihre Kreditwürdigkeit verbessern und als Sicherheit für den Hausbaukredit dienen. Allerdings berücksichtigt die Bank auch die bestehenden Schulden der ETW.

    Steuerliche Aspekte: Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, aber Sie können auch Kosten wie Abschreibung, Zinsen für den Wohnungskredit und Instandhaltungskosten steuerlich geltend machen. 🔴 Eine steuerliche Beratung ist hier ratsam, um die optimale Strategie zu ermitteln.

    Alternative: Prüfen Sie, ob eine Zwischenfinanzierung möglich ist, falls Sie die ETW später doch noch verkaufen können. Vergleichen Sie die Kosten dieser Option mit den langfristigen Auswirkungen der Vermietung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater und einem Steuerberater beraten, um die beste Vorgehensweise für Ihre individuelle Situation zu ermitteln.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Eigentumswohnung (ETW)
    Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die im Sondereigentum einer Person steht. Der Eigentümer hat das Recht, die Wohnung zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen. Zusätzlich besteht ein Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, wie z.B. dem Treppenhaus oder dem Garten.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.)
    Abschreibung (AfA)
    Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts von Wirtschaftsgütern, wie z.B. einer Immobilie, über die Nutzungsdauer. Vermieter können die AfA als Werbungskosten geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren. Die AfA wird in der Regel linear über die Nutzungsdauer verteilt.
    Verwandte Begriffe: Werbungskosten, Nutzungsdauer, Steuererklärung
    Mietspiegel
    Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung und Lage. Er dient als Orientierungshilfe bei der Festlegung der Miete und soll Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter vermeiden. Mietspiegel werden von Städten und Gemeinden erstellt.
    Verwandte Begriffe: Vergleichsmiete, ortsüblich, Mietpreisbremse
    Zwischenfinanzierung
    Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiger Kredit, der in Anspruch genommen wird, um eine finanzielle Lücke zu überbrücken, bis eine andere Finanzierung verfügbar ist. Im Zusammenhang mit Immobilien wird sie oft genutzt, um den Kauf einer neuen Immobilie zu finanzieren, bevor der Verkaufserlös der alten Immobilie verfügbar ist.
    Verwandte Begriffe: Überbrückungskredit, kurzfristiger Kredit, Immobilienfinanzierung
    Bonitätsauskunft
    Eine Bonitätsauskunft gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie enthält Informationen über Zahlungsverhalten, Schulden und eventuelle नेगेटिव Einträge. Vermieter nutzen Bonitätsauskünfte, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Kreditwürdigkeit, Schufa, Zahlungsfähigkeit
    Leerstand
    Leerstand bezeichnet den Zustand, wenn eine Immobilie oder eine Wohnung nicht vermietet oder genutzt wird. Leerstand führt zu Einnahmeverlusten für den Vermieter und kann die Rentabilität der Immobilie beeinträchtigen. Ursachen für Leerstand können hohe Mieten, mangelnde Nachfrage oder ein schlechter Zustand der Immobilie sein.
    Verwandte Begriffe: Vermietungsquote, Auslastung, Rendite
    Mietkaution
    Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses zahlt. Sie dient als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen. Die Mietkaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche bestehen.
    Verwandte Begriffe: Sicherheitsleistung, Kautionskonto, Mietvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Vermietung meiner ETW?
      Sie können verschiedene Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung steuerlich absetzen, wie z.B. die Gebäudeabschreibung (AfA), Zinsen für den Immobilienkredit, Reparaturen und Instandhaltungskosten. Dies reduziert Ihre Steuerlast und kann die Rentabilität der Vermietung erhöhen. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
    2. Wie wirkt sich die Vermietung auf meine Kreditwürdigkeit für den Hausbau aus?
      Die Mieteinnahmen können Ihre Kreditwürdigkeit verbessern, da sie als zusätzliches Einkommen betrachtet werden. Allerdings werden auch die bestehenden Schulden für die ETW berücksichtigt. Eine solide Mieterstruktur und ein positiver Cashflow aus der Vermietung sind entscheidend für eine positive Bewertung durch die Bank.
    3. Welche Risiken bestehen bei der Vermietung meiner ETW?
      Zu den Risiken gehören Mietausfälle, Leerstand, Schäden an der Wohnung und unerwartete Reparaturkosten. Es ist wichtig, eine solide Mieterauswahl zu treffen, eine Mietkaution zu verlangen und eine Gebäudeversicherung abzuschließen, um sich gegen diese Risiken abzusichern. Eine professionelle Hausverwaltung kann ebenfalls helfen, Risiken zu minimieren.
    4. Was ist eine Zwischenfinanzierung und wann ist sie sinnvoll?
      Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiger Kredit, der in Anspruch genommen wird, wenn der Verkaufserlös der ETW noch nicht verfügbar ist, aber für den Hausbau benötigt wird. Sie ist sinnvoll, wenn Sie erwarten, die ETW in absehbarer Zeit zu verkaufen und die Zwischenfinanzierung dann ablösen können. Vergleichen Sie die Kosten der Zwischenfinanzierung mit den langfristigen Kosten der Vermietung.
    5. Wie finde ich den richtigen Mieter für meine ETW?
      Eine sorgfältige Mieterauswahl ist entscheidend. Fordern Sie Selbstauskünfte, Gehaltsnachweise und Bonitätsauskünfte an. Führen Sie persönliche Gespräche mit potenziellen Mietern, um einen Eindruck zu gewinnen. Achten Sie auf ein gutes Bauchgefühl und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem erfahrenen Vermieter oder einer Hausverwaltung beraten.
    6. Welche Instandhaltungskosten muss ich als Vermieter einplanen?
      Als Vermieter sind Sie für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Planen Sie regelmäßige Inspektionen ein und legen Sie Rücklagen für Reparaturen und Renovierungen an. Die Höhe der Instandhaltungskosten hängt vom Zustand der Wohnung und dem Alter des Gebäudes ab. Eine realistische Schätzung hilft, unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
    7. Wie berechne ich die optimale Miete für meine ETW?
      Die Miete sollte sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Berücksichtigen Sie Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Wohnung. Nutzen Sie Mietspiegel oder Vergleichsportale, um eine realistische Miete festzulegen. Eine zu hohe Miete kann zu Leerstand führen, während eine zu niedrige Miete Ihre Rendite schmälert.
    8. Was muss ich bei der Vermietung in Bezug auf die Gebäudeversicherung beachten?
      Überprüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung und stellen Sie sicher, dass sie auch Schäden durch Mieter abdeckt. Informieren Sie Ihre Versicherung über die Vermietung, da dies Auswirkungen auf die Versicherungsbedingungen haben kann. Eine separate Haftpflichtversicherung für Vermieter kann ebenfalls sinnvoll sein, um sich vor Ansprüchen Dritter zu schützen.

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  2. Finanzierung Hausbau: Hypothek, Mieteinnahmen & Risiken

    Ob Sie ...
    Werter Fragesteller
    eine neue Hypothek oder eine Aufstockung der alten bekommen, klären Sie am besten mit der Bank.
    Verkauf kostet zumindest Notar- und Grundbuchgebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren).
    Aber bedenken Sie, dass Sie bei einer Vermietung alle Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnung und das Mietausfallrisiko in Ihre Finanzierung mit einrechnen müssen.
  3. Hypothek aufstocken: Kredit, Grundschuld & Steuerliche Aspekte

    Eine alte Hypothek kann man nicht aufstocken
    sie ist mit der Schuld verbunden und kann auch ohne eine Schuld nicht existieren.
    In Ihrem Fall könnten Sie Teile des Kredites ja wieder aufleben lassen wenn dieser mittels Grundschuld abgesichert war. Ob sich das steuerlich machen lässt, besprechen Sie mal mit Ihrem Steuerberater.
  4. Kredit aufstocken: Gemeint war Betrag erhalten!

    Mea culpa
    Herr Witzgall.
    Falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich den alten (bereits teilweise getilgten) Betrag wieder in teilweise oder voller Höhe zu erhalten.
  5. Bank vs. Steuerberater: Mieteinnahmen akzeptiert?

    Das letzte Wort ...
    Das letzte Wort hat aber nicht der Steuerberater, sondern die Bank. Was bringt Ihnen die rechtlich einwandfreie Lösung, wenn die Bank sagt: "Sorry, Mieteinnahmen akzeptieren wir nicht".
    So, jetzt haben Sie (!) Ihre Hausaufgaben und ich würde mich freuen, wieder von Ihnen zu hören: A) was sagt IHR Steuerberater und B) was sagt IHRE Bank?
    Vergessen Sie Ihr Passwort nicht und informieren uns/spätere Leser von Ihren Erfahrungen. Danke schon mal!
    Gruß
  6. Hypothek: Akzessiorisch, Teillöschung & Neueintragung

    Foto von Joachim Kaehler

    so einfach geht das nicht
    eine Hypothek ist akzessorisch, heißt, wie Herr Witzgall richtig bemerkt an die Forderung in der zu Zeit bestehenden Höhe gebunden. Ich bezweifele sehr stark, dass hier eine Bank mitspielt, ohne z.B. eine Teillöschung der Hypothek und Neueintragung eines grundpfandreches.
    dass das dann steuerlich Auswirkungen hat, die zugunsten des darlehnsnehmers beitragen bezweifele ich ebenfalls, denn die schulden werden ja für das selbstgenutzte Haus aufgenommen.
    bin aber kein steuerfachmann, vermute aber dennoch sehr stark, das hier nur kosten, aber keine Vorteile entstehen.
    Gruß joachim
  7. Hypothek vs. Grundschuld: Belastung des Hauses

    Hypothek  -  Grundschuld
    muss mich da mal kurz einmischen. Die Finanzer Witzgall und Kaehler haben natürlich völlig recht in Bezug auf die Hypothek.
    Allerdings kenn ich das aus eigener Erfahrung: Der Begriff "Hypothek" wird in der Umgangssprache mit "Belastung des Hauses" gleichgesetzt.
    Im Regelfall sind im Grundbuch heute Grundschulden eingetragen, die jederzeit wieder für neue Kredite verwendet werden können.
    Vermute mal, H. Dühlmeyer hat es auch so gemeint.
  8. Darlehen: Steuerliche Aspekte bei Vermietung entscheidend

    steuerlich
    ist die Verwendung des Darlehens entscheidend und nicht wie geichert ist.
    Viele Grüße
  9. Darlehen: Steuerliche Anrechenbarkeit bei Vermietung

    Ergänzung
    Hallo,
    erstmal danke für die rege Beteiligung!
    Ich bin auch der Meinung, dass die steuerliche Anrechenbarkeit eines Darlehns von der Investition des Geldes abhängt, nicht vom beliehenen Objekt. Es ist abzugsfähig dann, wenn es eine gewerbliche Aufwendung ist, also z.B. wenn eine Wohnung davon gekauft wird, um mit deren Vermietung einen Gewinn zu erzielen.
    Daher war meine Frage auch ehr, ob ich diesen Zustand wieder herbeiführen kann (also z.B. ob ich die Wohnung an meine Frau verkaufen kann ), oder ob der Gesetzgeber für diesen Fall (der ja gerade bei Familien in meiner Situation wohl öfter auftritt) irgendwas anderes vorgesehen hat (wovon ich  -  leider  -  nicht ausgehe).
    Tut mir leid, wenn ich mich umständlich ausgedrückt habe.
    Ich habe noch einen Termin mit meiner Hausbank, vielleicht lässt sich da etwas herausfinden. Mein (bald Ex- 🙂 Steuerberater weiß nichts dazu, aber das ist sowieso seine herausstechenste Eigenschaft.
    Wenn ich etwas herausfinde, melde ich mich.
    Bis dahin,
    • Name:
    • Stefan Schulz
  10. Hypothek vs. Grundschuld: Verbraucherfreundlicher?

    ich hoffe, ich bin Niemandem zu nahe getreten ... zwecks der Hypothek
    Ich sah das nicht anders, als einen einfachen Hinweis. Es ist auch nicht verkehrt, wenn man den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld kennt. In meinen Augen ist die Hypothek verbraucherfreundlicher. Bänker wollen die nicht mehr, warum wohl?
    Hätte mein Echo vor mir geantwortet, hätte ich es gelassen.
    Das die steuerliche Betrachtung die Wichtigere Seite war, hatte ich doch auch nicht vergessen.
    Na ja, vielleicht war es trotzdem interessant 😉
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    ETW behalten & vermieten für Hausbau: Finanzierung, Steuer & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob es sinnvoll ist, eine bestehende Eigentumswohnung (ETW) zu behalten und zu vermieten, um den Hausbau zu finanzieren. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Immobilienfinanzierung, steuerliche Auswirkungen, Hypotheken, Grundschulden und die Rentabilität der Vermietung beleuchtet. Es wird auch diskutiert, ob eine Aufstockung der bestehenden Hypothek möglich ist und welche Rolle Banken und Steuerberater bei der Entscheidungsfindung spielen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die steuerliche Anrechenbarkeit eines Darlehens von der Investition des Geldes abhängt, wie im Beitrag Darlehen: Steuerliche Anrechenbarkeit bei Vermietung erläutert wird. Es ist entscheidend, ob das Darlehen für eine gewerbliche Aufwendung genutzt wird, beispielsweise für den Kauf einer Wohnung zur Vermietung.

    ✅ Zusatzinfo: Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld wird im Thread thematisiert. Während im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, handelt es sich um unterschiedliche Formen der Kreditsicherung. Im Beitrag Hypothek vs. Grundschuld: Belastung des Hauses wird darauf hingewiesen, dass im Grundbuch heute meist Grundschulden eingetragen sind, die flexibler für neue Kredite verwendet werden können.

    💰 Zusatzinfo: Bei der Finanzierung des Hausbaus durch Vermietung der ETW sollten Sie die laufenden Kosten für Instandhaltung und das Mietausfallrisiko berücksichtigen. Diese Faktoren beeinflussen die Rentabilität der Vermietung und müssen in die Finanzplanung einbezogen werden, wie im Beitrag Finanzierung Hausbau: Hypothek, Mieteinnahmen & Risiken erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung und die steuerlichen Aspekte sowohl mit Ihrer Bank als auch mit Ihrem Steuerberater. Die Bank entscheidet über die Kreditvergabe, während der Steuerberater die steuerlichen Auswirkungen der Vermietung beurteilen kann. Weitere Informationen zur Rolle der Bank finden Sie im Beitrag Bank vs. Steuerberater: Mieteinnahmen akzeptiert?.

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