Besteuerung Lebensversicherung nach Steueränderungsgesetz 1992: Was gilt für Altverträge?
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Besteuerung von Lebensversicherungen (LV) im Kontext des Steueränderungsgesetzes von 1992. Es wird geklärt, welche Regelungen für Altverträge gelten und wie sich das Gesetz auf die Kapitalertragsteuer auswirkt. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Verträgen, die vor und nach dem 13.02.1992 abgeschlossen wurden, sowie die steuerschädliche Verwendung von Versicherungsverträgen.
Besteuerung Lebensversicherung nach Steueränderungsgesetz 1992: Was gilt für Altverträge?
ich und meine Frau haben eine Finanzierung über einen Versicherer abgeschlossen. Kaufvertrag war in diesem Jahr, Nutzen- und Lastenübergang erfolgt zum 01.03.2004.
Das Kaufobjekt ist ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 1968), wobei wir zwei Stockwerke selbst nutzen werden, ein Stockwerk bleibt vermietet.
Hierbei haben wir unter anderem ein Hypothekendarlehen mit Tilgungsaussetzung über bestehende Kapitallebensversicherungen abgeschlossen.
Nun bekamen wir vom finanzierenden Institut eine Mitteilung bzgl. der "Besteuerung von Lebensversicherungen im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1992". Es wird u.a. ausgeführt
" ... Sofern Sie die Darlehenszinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen wollen, können Sie für abgetretene/verpfändete Kapitallebensversicherungen mit laufender Prämienzahlung und mindestens 12-jähriger Laufzeit nur noch dann in den Genuss der Steuerbegünstigung kommen, wenn das Darlehen UNMITTELBAR UND ausschließlich DER Finanzierung VON Anschaffungs- und Herstellungskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten) eines WIRTSCHAFTSGUTES DIENT, DAS zur DAUERNDEN Erzielung VON EINKÜNFTEN bestimmt UND KEINE Forderung IST ... "
Meine Frage:
1. Ich hatte eigentlich vor, die Darlehenszinsen als Werbungkosten (vermietete Wohneinheit) geltend zu machen. jedoch fließt nicht die gesamte Summe in die vermietete Wohneinheit, ein Teil des Hypothekendarlehens wird für die selbstgenutzte Wohneinheit verwendet.
Heißt das, dass ich anschließend auf meine KLV's Kapitalertragsteuer zahlen müsste?
Ich wäre sehr erfreut, wenn es hier einige Anmerkungen von Forumsteilnehmer gibt, die über diese Problematik schon gestolpert sind.
Mit freundlichem Gruß,
Stefan Albrecht
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GoogleAI-Analyse: Lebensversicherung & Steueränderung 1992: Was beachten?
Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Besteuerung Ihrer Lebensversicherung im Kontext des Steueränderungsgesetzes von 1992 haben. Da Sie eine Finanzierung über einen Versicherer abgeschlossen haben und das Objekt ein Mehrfamilienhaus ist, sind verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Es ist wichtig zu klären, ob Ihre Lebensversicherung unter die alten oder neuen Regelungen des Steueränderungsgesetzes fällt. Dies hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen unter Umständen eine Steuerbegünstigung.
Die Prämienzahlungen für die Lebensversicherung könnten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein, sofern ein direkter Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften besteht. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Lebensversicherung zur Absicherung eines Hypothekendarlehens dient, das für die Finanzierung des Mehrfamilienhauses aufgenommen wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihren individuellen Fall prüfen und Ihnen konkrete Auskünfte zur Besteuerung Ihrer Lebensversicherung geben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Steueränderungsgesetz 1992
- Ein Gesetz, das wesentliche Änderungen im deutschen Steuerrecht vornahm, insbesondere hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen und Lebensversicherungen. Es definierte die Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen, wobei zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden wird.
Verwandte Begriffe: Kapitalertragsteuer, Einkommensteuergesetz, Altverträge, Neuverträge. - Kapitalertragsteuer
- Eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Sie wird direkt von den Kapitalerträgen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Verwandte Begriffe: Abgeltungssteuer, Zinsabschlag, Dividendensteuer, Spekulationssteuer. - Hypothekendarlehen
- Ein Darlehen, das durch eine Hypothek auf eine Immobilie gesichert ist. Es dient in der Regel zur Finanzierung des Kaufs oder Baus einer Immobilie.
Verwandte Begriffe: Immobiliendarlehen, Baufinanzierung, Grundschuld, Zinsbindung. - Werbungskosten
- Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen entstehen, um seine Einkünfte zu erzielen, zu sichern und zu erhalten. Sie können von den Einkünften abgezogen werden und mindern somit die Steuerlast.
Verwandte Begriffe: Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer. - Tilgungsaussetzung
- Eine Vereinbarung bei einem Darlehen, bei der die Tilgung (Rückzahlung) des Darlehens für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird. Stattdessen werden nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen oder durch eine Kapitallebensversicherung ersetzt.
Verwandte Begriffe: Annuitätendarlehen, Zinsbindung, Sondertilgung, Restschuld. - Anschaffungskosten
- Die Kosten, die für den Erwerb eines Wirtschaftsguts aufgewendet werden, einschließlich aller Nebenkosten. Sie sind relevant für die Berechnung der Abschreibung (AfA) und den Gewinn bei einem späteren Verkauf.
Verwandte Begriffe: Herstellungskosten, Verkehrswert, Buchwert, Abschreibung. - Betriebsausgaben
- Aufwendungen, die durch den Betrieb eines Unternehmens entstehen. Sie können von den Betriebseinnahmen abgezogen werden und mindern somit den Gewinn und die Steuerlast.
Verwandte Begriffe: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist das Steueränderungsgesetz von 1992?
Antwort: Das Steueränderungsgesetz von 1992 umfasste diverse Änderungen im deutschen Steuerrecht, darunter auch Regelungen zur Besteuerung von Kapitallebensversicherungen. Es legte fest, unter welchen Bedingungen die Erträge aus Lebensversicherungen steuerpflichtig sind. - Frage: Welche Lebensversicherungen sind von der Steueränderung betroffen?
Antwort: Grundsätzlich sind alle Kapitallebensversicherungen betroffen, wobei es Unterschiede je nach Vertragsabschlussdatum gibt. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. - Frage: Können Prämienzahlungen für Lebensversicherungen steuerlich geltend gemacht werden?
Antwort: Prämienzahlungen können als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Lebensversicherung beispielsweise zur Absicherung eines Darlehens dient, das zur Finanzierung von Einkünfte erzielenden Immobilien verwendet wird. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen Altverträgen und Neuverträgen bei Lebensversicherungen?
Antwort: Altverträge sind Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Diese können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Neuverträge sind Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden und deren Erträge grundsätzlich der Kapitalertragsteuer unterliegen. - Frage: Wie wirkt sich die Selbstnutzung einer Wohneinheit auf die Besteuerung aus?
Antwort: Wenn ein Teil des Mehrfamilienhauses selbst genutzt wird, kann dies Auswirkungen auf die Absetzbarkeit von Werbungskosten oder Betriebsausgaben haben. Nur der Teil der Kosten, der auf die vermieteten Wohneinheiten entfällt, ist steuerlich absetzbar. - Frage: Was ist die Kapitalertragsteuer?
Antwort: Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie z.B. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Auch Erträge aus Lebensversicherungen können der Kapitalertragsteuer unterliegen. - Frage: Was bedeutet Tilgungsaussetzung bei einem Hypothekendarlehen?
Antwort: Tilgungsaussetzung bedeutet, dass während eines bestimmten Zeitraums keine Tilgung des Darlehens erfolgt, sondern lediglich Zinsen gezahlt werden. Die Tilgung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, oft in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung. - Frage: Welche Rolle spielen Anschaffungs- und Herstellungskosten bei der Besteuerung?
Antwort: Anschaffungs- und Herstellungskosten sind relevant für die Berechnung der Abschreibung (AfA) bei vermieteten Immobilien. Sie mindern die Steuerlast, da sie als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
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LV
nach den mir vorliegenden Unterlagen betrifft das nur Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden. das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, meine Vertragspartner gehen aber davon aus, das es zu 99,9 % so kommt, das Erträge aus Kapitallebensversicherung ab Abschluss 2005 versteuert werden müssen. -
Steueränderungsgesetz 1992: Auswirkungen auf LV-Verträge vor 1992
Steueränderungsgesetz 1992
Hallo,
@ Joachim Kaehler
Es geht hier gar nicht um Pläne des Gesetzgebers, sondern um den mit dem Steueränderungsgesetz 1992 eingeführten § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG und die steuerschädliche Verwendung von nach dem 13.02.1992 abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Zur Klärung von damit zusammenhängenden Zweifelsfragen gibt es BmF-Schreiben vom 19.05.1993,02.11.1993 und 26.09.1994.
@ Stefan Albrecht
Finanzierer achten darauf, dass sie steuerunschädlich finanzieren. Aber lassen Sie sich einfach diesbezüglich von Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung aufklären.
Bzgl. des eigengenutzten Teils greift das Abzugsverbot nur, wenn die Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die Finanzierung eines Wirtschaftsgutes, das nicht zur Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 EStG eingesetzt wird (= persönliche Zwecke), fällt somit nicht unter dieses Verbot.
Die Finanzierung eines Wirtschaftsgutes, das unterschiedlichen Zwecken dienen soll (z.B. gemischt genutztes Grundstück), mit einem Gesamtdarlehen unter Einsatz von Lebensversicherungen ist steuerunschädlich, wenn jeder einzelne Einsatzzweck des Wirtschaftsgutes steuerunschädlich ist und die übrigen Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG insgesamt erfüllt sind.
Frohes Fest -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Lebensversicherung: Besteuerung nach Steueränderungsgesetz 1992 für Altverträge
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Besteuerung von Lebensversicherungen (LVAbk.) im Kontext des Steueränderungsgesetzes von 1992. Es wird geklärt, welche Regelungen für Altverträge gelten und wie sich das Gesetz auf die Kapitalertragsteuer auswirkt. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Verträgen, die vor und nach dem 13.02.1992 abgeschlossen wurden, sowie die steuerschädliche Verwendung von Versicherungsverträgen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Gültigkeit der Besteuerung ab 2005 für Kapitallebensversicherungen, wie im Beitrag LV-Besteuerung: Gültigkeit ab 2005 für Kapitallebensversicherungen erläutert. Dies betrifft Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden.
✅ Zusatzinfo: Das Steueränderungsgesetz 1992 führte den § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG ein, welcher die steuerschädliche Verwendung von Versicherungsverträgen betrifft, die nach dem 13.02.1992 abgeschlossen wurden. Im Beitrag Steueränderungsgesetz 1992: Auswirkungen auf LV-Verträge vor 1992 werden die Auswirkungen auf Altverträge und die relevanten BMF-Schreiben (19.05.1993, 02.11.1993 und 26.09.1994) zur Klärung von Zweifelsfragen genannt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das Abschlussdatum Ihrer Lebensversicherung im Kontext des Steueränderungsgesetzes 1992. Konsultieren Sie bei Unklarheiten Ihren Steuerberater oder die genannten BMF-Schreiben, um die korrekte Besteuerung Ihrer Kapitalerträge sicherzustellen. Beachten Sie insbesondere die Informationen im Beitrag Steueränderungsgesetz 1992: Auswirkungen auf LV-Verträge vor 1992 bezüglich der steuerschädlichen Verwendung.
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