es gibt zwar bereits eine Fülle von Einträgen zum Thema Eigenheimzulage und auch zur Definition der Einkünfte (z.B. 325> Werbungskosten können abgezogen werden), ich werde aber nach eingehender Recherche nicht wirklich darüber schlau, ob
- Abfindung (steuerfrei) und
- Arbeitslosengeld
mit zu den Einkünften zählen und damit angerechnet werden.
Ist dies der Fall hätte ich kein Anrecht auf die Eigenheimzulage.
Sowohl Arbeitslosengeld als auch die Abfindung ist aber nicht steuerpflichtig, das Arbeitslosengeld führt mich nur in eine höhere Steuerprogression.
Habe ich also doch Anrecht auf Eigenheimzulage?
Ich bedanke mich für Hinweise