Fördermöglichkeiten werden ausgeweitet - Anträge können ab sofort über die Hausbank gestellt werden.
Die Ausweitung des Programms umfasst folgende Förderkomponenten:
Bei der energetischen Sanierung von vor 1979 errichteten Wohngebäuden, die das Ziel hat, denselben zulässigen Primärenergiebedarf wie bei Neubauten nach der Energieeinsparverordnung zu erreichen, kann künftig eine Teilschuld in Höhe von 20 Prozent der Darlehenssumme erlassen werden.
Der Austausch von Heizungen (Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohlezentralheizungen sowie Nachtspeicherheizungen) und der Ersatz von alten Standardkesseln durch Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen werden als Einzelmaßnahme gefördert.
Die Errichtung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 (d.h. : Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh/m²) einschließlich Passivhäusern wird gefördert (Energiesparhaus 60 wird weiterhin im KfW-Programm zur CO2-Minderung gefördert).
Verbesserte Förderung (im Maßnahmenpaket 4) für Maßnahmen, die eine jährliche CO2-Einsparung zwischen 30 und 35 kg/m² bzw. zwischen 35 und 40 kg/m² Gebäudenutzfläche erbringen.
Alles zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm finden Sie im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen.
Außerdem ist die kostenlose Berechnung der Energieverbrauchszahl von Wohngebäuden auch unter dem im Auftrag der KfW entwickelten Internetberater
Weitere Informationen finden Sie auch in der aktuellen Presseerklärung.