Unsere Zahlungen haben wir laut Kaufvertrag alle geleistet. Laut Kaufvertrag wäre der Verkäufer jetzt zur Erklärung der Auflassung verpflichtet. Dieser rührt sich aber überhaupt nicht.
Gibt es noch andere Wege, außer die Beauftragung eines Anwalts, den ich dann zu bezahlen habe und auch noch die Gerichtkosten zu tragen habe? Kann man irgendwann eine Eintragung ins Grundbuch ohne Zustimmung des Verkäufers beantragen?
Über Ihre Hilfe und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
- Rieprich -