Wir (meine Freundin und ich) sind kurz vor dem Beginn des Baus unseres Einfamilienhaus. Jetzt habe ich gestern hier gelesen, dass es sein kann, dass die Eigenheimförderung nur Anteilig gezahlt wird. Bei uns ist der Sachverhalt folgender:
- Das Grundstück gehört meiner Freundin
- In der Baugenehmigung stehen wir beide als Bauherren
- Wir wollen die Eigenheimzulage nur auf meine Freundin laufen lassen.
Nun meine Frage:
Können wir die volle Eigenheimzulage nur für meine Freundin beantragen, auch wenn wir beide auf der Genehmigung stehen?