Vorvertrag Hauskauf: Nicht eingehaltene Versprechen & Lakra-Förderung – Was tun?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Vorvertrag Hauskauf: Nicht eingehaltene Versprechen & Lakra-Förderung – Was tun?
wir haben ein großes Problem. Wir haben für ein Haus das uns interessiert einen Vorvertag (nicht beim Notar!) abgeschlossen. Das Haus wird von der Lakra gefördert. Bei Vorvertragsunterschreibung wurden uns Versprechungen gemacht die jetzt nicht eingehalten werden (zb: Kein Kabelfernsehen, bei einem schlüsselfertigen Haus ist keine Heizung dabei, vielmehr im Haus ist sie, aber wir müssen sie finanzieren über die Versorgungsbetriebe mit insgesamt 9000 DM in 15 Jahren sowie kommt eine Wartungsgebühr dazu von 500 DM im Jahr, die uns recht hoch erscheinen, Da es 5 Reihenhäuser sind und die müssen die gleichen Beträge für 1 Heizungsanlage behahlen (Holzpellet mit solar), also sind das insgesamt 45000 DM und dann noch die Wartungsgebühren von 2500 DM im Jahr, dann kommt noch dazu, dass das Haus schon steht, Fenster drin, und es bald der Innenausbau beginnt. Bei allen Anfragen die wir machen, bezüglich Innenausbau, wieviel kostet es wenn man das verändert usw.. das wir keine Antwort bekommen. Und wir stehen ja unter Zeitdruck, weil damit bald begonnen wird. Mängel haben wir auch schon festgestellt und der Baufirma mitgeteilt, aber bis heute noch keine Antwort. Das es normal ist das man sich rumärgern muss habe ich schon mitbekommen, aber uns wurden auch leere Versprechungen gemacht. Hat jemand Erfahrung in so einem Fall? Wenn wir den Vorvertrag kündigen, was für Konsequenzen haben wir? Im Vorvertrag steht das wenn die Lakra nicht die Zusage erteilt das wir vom Vertrag ohne Probleme zurücktreten können und auch ohne Kosten. Hat jemand eine Idee oder kann uns jemand einen Tipp geben? Vielen Dank Steffi
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🔴 Kritisch: Nichtbeachtung von Mängeln kann zu Folgeschäden und Wertverlust der Immobilie führen.
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Hallo Steffi,
Es ist sehr ärgerlich, wenn Versprechungen aus einem Vorvertrag nicht eingehalten werden. Da es sich um einen Vorvertrag handelt, der nicht notariell beurkundet wurde, ist die Rechtslage etwas komplizierter. Ein nicht notariell beurkundeter Vorvertrag kann unter Umständen unwirksam sein, insbesondere wenn er den späteren Kaufvertrag in wesentlichen Punkten vorwegnimmt.
🔴 Gefahr: Nicht eingehaltene Versprechen und Mängel am Haus können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfung des Vorvertrags: Lassen Sie den Vorvertrag von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen. Dieser kann beurteilen, ob der Vertrag wirksam ist und welche Ansprüche Sie daraus ableiten können.
- Dokumentation der Mängel: Dokumentieren Sie alle Mängel am Haus und die nicht eingehaltenen Versprechen schriftlich und mit Fotos.
- Gespräch mit der Baufirma: Suchen Sie das Gespräch mit der Baufirma, um die Mängel zu besprechen und eine Lösung zu finden.
- Lakra kontaktieren: Informieren Sie die Lakra über die Situation. Möglicherweise hat die Nichteinhaltung der Versprechen Auswirkungen auf die Förderung.
Bezüglich der Heizungsanlage (Holzpellet) und den Wartungsgebühren sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Wartungsvertrag: Prüfen Sie, ob ein Wartungsvertrag für die Heizungsanlage besteht und welche Leistungen dieser umfasst.
- Wartungsgebühren: Vergleichen Sie die Wartungsgebühren mit anderen Anbietern, um sicherzustellen, dass diese angemessen sind.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Immobilienrecht auf, um Ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen. Dokumentieren Sie alle Mängel und nicht eingehaltenen Versprechen sorgfältig.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vorvertrag
- Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, die vor dem eigentlichen Kaufvertrag abgeschlossen wird und die Parteien verpflichtet, später einen Kaufvertrag abzuschließen. Er dient dazu, die Bedingungen des späteren Kaufvertrags festzulegen und die Parteien aneinander zu binden.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Optionsvertrag, Reservierungsvereinbarung - Lakra-Förderung
- Die Lakra-Förderung ist eine staatliche Förderung für den Wohnungsbau oder den Erwerb von Wohneigentum. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
Verwandte Begriffe: Fördermittel, Zuschuss, Subvention - Mängel
- Mängel sind Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Zustand einer Sache. Beim Hauskauf können Mängel beispielsweise Baumängel, Feuchtigkeitsschäden oder Schäden an der Heizungsanlage sein.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung - Baufirma
- Eine Baufirma ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Dazu gehören beispielsweise der Neubau von Häusern, die Sanierung von Gebäuden oder der Innenausbau.
Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Handwerker, Generalunternehmer - Immobilienrecht
- Das Immobilienrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien befasst. Dazu gehören beispielsweise der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Vermietung von Wohnungen oder die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken.
Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Baurecht, Mietrecht - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine Leistung, die jemandem zusteht, der durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erlitten hat. Im Zusammenhang mit einem Hauskauf kann Schadensersatz beispielsweise bei Mängeln am Haus oder bei Nichterfüllung des Kaufvertrags gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Wiedergutmachung - Wartungsvertrag
- Ein Wartungsvertrag ist ein Vertrag, der die regelmäßige Wartung und Instandhaltung einer Anlage, beispielsweise einer Heizungsanlage, regelt. Der Wartungsvertrag legt die Leistungen des Wartungsunternehmens und die Pflichten des Anlagenbetreibers fest.
Verwandte Begriffe: Servicevertrag, Instandhaltungsvertrag, Inspektionsvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vorvertrag beim Hauskauf?
Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, die vor dem eigentlichen Kaufvertrag abgeschlossen wird. Er verpflichtet die Parteien, später einen Kaufvertrag abzuschließen. Ein nicht notariell beurkundeter Vorvertrag ist rechtlich bindend, wenn er nicht wesentliche Bestandteile des Kaufvertrags vorwegnimmt. - Welche Konsequenzen hat es, wenn Versprechen im Vorvertrag nicht eingehalten werden?
Wenn Versprechen im Vorvertrag nicht eingehalten werden, kann dies Schadensersatzansprüche oder sogar die Aufhebung des Vorvertrags zur Folge haben. Dies hängt jedoch von der Wirksamkeit des Vorvertrags und der Bedeutung der nicht eingehaltenen Versprechen ab. - Was kann ich tun, wenn Mängel am Haus festgestellt werden?
Bei Mängeln am Haus haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Beseitigung der Mängel. - Wie wirkt sich die Lakra-Förderung auf meine Rechte aus?
Die Lakra-Förderung kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann die Förderung entfallen oder zurückgefordert werden. Informieren Sie die Lakra über die Situation, um Klarheit zu erhalten. - Was kostet eine Rechtsberatung im Immobilienrecht?
Die Kosten für eine Rechtsberatung im Immobilienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Vereinbaren Sie am besten ein Erstberatungsgespräch, um die Kosten zu klären. - Sollte ich einen Gutachter beauftragen?
Ja, es ist ratsam, einen Baugutachter zu beauftragen, um die Mängel am Haus fachmännisch zu begutachten und den Wert der Immobilie zu ermitteln. - Kann ich vom Vorvertrag zurücktreten?
Ein Rücktritt vom Vorvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn der Verkäufer seine Pflichten aus dem Vorvertrag erheblich verletzt hat. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten. - Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und einem Kaufvertrag?
Ein Vorvertrag verpflichtet die Parteien, einen Kaufvertrag abzuschließen. Der Kaufvertrag ist der eigentliche Vertrag, der den Eigentumsübergang regelt.
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Die Vorteile einer anwaltlichen Beratung beim Immobilienkauf. - Finanzierung des Hauskaufs: Tipps und Tricks
Wie Sie die passende Finanzierung für Ihr Traumhaus finden.
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LAKRA Finanzierung: Rücktritt vom Vorvertrag – Anwaltspflicht!
Ich fürchte ja das hier niemand weiterhelfen kann
dazu sind die Aufzählungen schon sehr umfangreich. Da geht es ohne guten Anwalt/in nicht mehr. Spekulieren wäre zu gefährlich. Ein falscher Schrit und ... Tschüss. So wie Sie es schildern, wäre es eigentlich einfach. LAKRA keine Finanzierungszusage (ist die denn schon da?) schriftlich vom Vertrag zurücktreten und Punkt. Aber man sieht es gerne leichtsinnigerweise immer ein bisschen zu positiv. Es geht auch nicht so sehr aus Ihrer Aussage hervor, ob Sie das Haus noch möchten, oder auf keinen Fall. Danach muss sich auch Ihr Vorgehen ausrichten. Vielleicht kann JG da mal weiterhelfen. -
Schritt mit tt natürlich
Schritt mit tt natürlich -
Vorvertrag Hauskauf: Finanzierungszusage vs. Rücktrittsrecht
Das sind eine Menge Fragen..
und daher kann man hier wirklich keine Aussage machen, ohne den Vorvertrag zu kennen. Haben Sie denn nun eine Finanzierungzusage der Lakra oder nicht? Falls Sie sie haben, dann ist doch ein Rücktritt nach Ihren Angaben gar nicht so leicht möglich. Falls Sie die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt (meistens ca. DM 350 plus Mehrwertst.) sparen wollen, dann empfehle ich Ihnen, sich schnellstens auf den Weg zu einer Verbraucherberatung zu machen. Rufen Sie dort an und lassen Sie sich einen Termin geben, die Baufirma scheint ja etliche falsche Angaben gemacht zu haben.
Mit freundlichem Gruß
JG -
LAKRA Finanzierung: Eigenkapital prüfen – Rettungsversuch möglich?
Wir haben noch keine Finanzierungszusage der Lakra Wir ...
Wir haben noch keine Finanzierungszusage der Lakra. Wir sind am Überlegen (falls dies überhaupt geht) evtl. bei der Lakra anzurufen. Ich denke die Überprüfen ob wir das Eigenkapital haben bzw. bei der Schufa einen Kredit. Vielleicht kann man da noch was retten, ich kenne mich da aber auch nicht aus. Evtl denen sagen wegen bestimmten Gründen brauchen wir dringend das Eigenkapital und somit dürfte ja keine Finanzierung möglich sein. Ich mache mir da nur Gedanken wie es aussieht wenn wir mal wieder ein Haus über die Lakra finanzieren wollen ...
Vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten. Ich werde morgen die Verbraucherzentrale aufsuchen
Steffi -
LAKRA & Kreditantrag: Rücktritt – Rechte und Konsequenzen
Es gibt doch viele Gründe, eine Finanzierung abzublasen
dann kann man auch seine Anträge (Kreditantrag bei der Bank, Fördermittelanträge z.B. bei der LAKRA usw.) auch mal zurückziehen. Wenn man allerdings schon irgendwelche Verträge geschlossen hat ist es dann entscheidend, was dort vereinbart wurde z.B. im Falle eines Rücktritts des Antragstellers und was in solchen Fällen nach geltender Rechtsprechung verlangt werden könnte. Ich schätze die Verbraucherberatung von ihrer Grundidee. Die Beratung kostet dort auch Geld. Da diese aber alle Bereiche des Lebens kennen (müssen, sollen) ist es fraglich ob in solchen Fällen nicht doch spezieller Rat von dem/der RA erforderlich ist. Am Einfachsten ist aber Ihre Idee mit der Anfrage bei der LAKRA. Ich würde es aber schriftlich tun (nach evtl. tel. Vorabklärung)
PS: Wenn Sie von z.B. drohender Arbeitslosigkeit (und wen bedroht die z.Z. nicht) berichten, bekommen alle kalte Füße. Zu bedenken möchte ich aber auch geben, dass Sie auf der anderen Seite auch einen Vertragspartner haben. Inwieweit Sie Ihr Tun ihm gegenüber für fair halten, müssen Sie selbst einschätzen können. Ist er es nicht, können Sie sich nach meiner Meinung so wehren. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vorvertrag Hauskauf & LAKRA Förderung: Rechte und Risiken
💡 Kernaussagen: Bei Problemen mit dem Vorvertrag und der LAKRA-Förderung ist schnelles Handeln entscheidend. Eine fehlende Finanzierungszusage kann ein Rücktrittsrecht ermöglichen, aber die genauen Bedingungen des Vorvertrags sind ausschlaggebend. Die Überprüfung des Eigenkapitals durch die LAKRA kann beeinflusst werden. Im Zweifelsfall ist eine Rechtsberatung unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren und finanzielle Risiken zu minimieren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut LAKRA Finanzierung: Rücktritt vom Vorvertrag – Anwaltspflicht! ist bei komplexen Problemen mit dem Vorvertrag und der LAKRA-Förderung die Konsultation eines Anwalts unerlässlich, um Fehler zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Eine fehlende Finanzierungszusage der LAKRA kann gemäß Vorvertrag Hauskauf: Finanzierungszusage vs. Rücktrittsrecht ein Rücktrittsrecht vom Vorvertrag ermöglichen, jedoch sind die genauen Bedingungen im Vertrag entscheidend.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Erstberatung durch einen Anwalt liegen meist bei ca. 350 € zzgl. Mehrwertsteuer. Alternativ kann die Verbraucherberatung kontaktiert werden, wie im Beitrag Vorvertrag Hauskauf: Finanzierungszusage vs. Rücktrittsrecht erwähnt.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie umgehend Ihren Vorvertrag auf Klauseln bezüglich Rücktrittsrecht und Finanzierungszusage. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten einen Anwalt für Immobilienrecht oder die Verbraucherzentrale. Ziehen Sie in Betracht, die LAKRA bezüglich der Eigenkapitalprüfung zu kontaktieren, wie in LAKRA Finanzierung: Eigenkapital prüfen – Rettungsversuch möglich? vorgeschlagen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, in der sich zwei Parteien verpflichten, einen …
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