LAKRA Förderung für Hauskauf mit Kind: Voraussetzungen, Höhe & Antrag?

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LAKRA Förderung für Hauskauf mit Kind: Voraussetzungen, Höhe & Antrag?

Mit zwei Erwachsenen und einem Kind, bekommt man da Lakra-Förderung beim Kauf eines Hauses Baujahr 51 (ca. 250000 DM ) Vielen Dank in Voraus
  • Name:
  • Thomas Wunsch
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: LAKRA-Förderung ist in Rheinland-Pfalz seit 31.12.2021 endgültig eingestellt – kein neuer Antrag mehr möglich, unabhängig von Baujahr, Familienstand oder Einkommen.

    🔴 KRITISCH: Ein Haus aus dem Jahr 1951 birgt erhebliche versteckte Risiken (Asbest, Schimmel, veraltete Elektrik, statische Schwächen) – vor Kauf ist zwingend ein sachverständiger Baugutachter mit Schadstoffzertifizierung zu beauftragen.

    ⚠️ WICHTIG: Aktuelle Förderprogramme (z. B. KfW 124, Landesprogramme in BW oder RP) setzen meist Mindeststandards für Energieeffizienz voraus – ein nicht saniertes Altbauobjekt ist in der Regel nicht förderfähig.

    ⚠️ WICHTIG: Der historische Kaufpreis von 250.000 DM ist für aktuelle Förderentscheidungen unmaßgeblich – ausschlaggebend ist der aktuelle Kaufpreis in Euro sowie ein nachgewiesenes Sanierungskonzept mit Kostenschätzung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die LAKRA-Förderung (Landeskreditbank Baden-Württemberg) ist eine Möglichkeit, den Hauskauf zu unterstützen. Ob Sie mit zwei Erwachsenen und einem Kind für ein Haus Baujahr 1951 (ursprünglich ca. 250.000 DM) förderberechtigt sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Wichtige Kriterien sind:

    • Einkommensgrenzen: Es gibt Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
    • Familienstand: Der Familienstand und die Anzahl der Kinder spielen eine Rolle.
    • Art der Immobilie: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln.
    • Energieeffizienz: Oft werden energieeffiziente Sanierungen gefördert.

    Ich empfehle Ihnen, die genauen Förderbedingungen auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg (Landeskreditbank) zu prüfen oder sich direkt von einem Finanzberater oder der L-Bank beraten zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die aktuellen Einkommensgrenzen und Förderrichtlinien der L-Bank Baden-Württemberg und lassen Sie sich individuell beraten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Beantragung einer LAKRA-Förderung (Landeskreditbank) für den Kauf eines Hauses mit Baujahr 1951 zu einem Kaufpreis von ca. 250.000 DM (ca. 127.800 Euro). Die Anfrage ist unvollständig, da keine Angaben zum Bundesland, zum genauen Kaufpreis in Euro, zum Haushaltseinkommen oder zum Sanierungszustand des Gebäudes gemacht werden. Die LAKRA-Förderung ist länderspezifisch und unterliegt unterschiedlichen Richtlinien, sodass eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist.

    ➕ Ergänzung: Die LAKRA-Förderung wird in der Regel nur für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt und setzt oft eine bestimmte Einkommensgrenze voraus. Bei einem Haus aus dem Jahr 1951 ist zudem mit erheblichem Sanierungsbedarf zu rechnen, insbesondere bei der Gebäudesubstanz, der Dämmung und den Leitungen. Die Förderung kann an energetische Modernisierungen gekoppelt sein.

    🔴 Gefahr: Ein Haus aus dem Jahr 1951 birgt ein hohes Risiko für versteckte Mängel wie Schimmel, Asbest in Baustoffen (z.B. Bodenbeläge, Dämmung) oder eine veraltete Elektrik. Diese Mängel können die tatsächlichen Kauf- und Sanierungskosten erheblich in die Höhe treiben und die Förderfähigkeit beeinträchtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf ist zwingend ein detailliertes Gutachten durch einen Bausachverständigen oder Energieberater einzuholen, um den Sanierungsstau und die Kosten zu beziffern. Zudem sollte die zuständige LAKRA-Stelle des jeweiligen Bundeslandes kontaktiert werden, um die konkreten Förderbedingungen, Einkommensgrenzen und Antragsfristen zu klären. Eine vorherige Finanzierungsberatung durch einen unabhängigen Experten wird dringend empfohlen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt bezieht sich auf die LAKRA-Förderung (Landesaktionsprogramm Rheinland-Pfalz), ein einkommensabhängiges Wohnungsbauprogramm für Familien mit Kindern, das bis 2021 bestand und seitdem nicht mehr neu beantragt werden kann.

    ⚠️ Korrektur: Die LAKRA-Förderung ist seit dem 31.12.2021 endgültig ausgelaufen und wird weder neu gewährt noch nachträglich für Hauskäufe rückwirkend gewährt – unabhängig vom Baujahr des Objekts oder der Anzahl der Kinder.

    ➕ Ergänzung: Für aktuelle Fördermöglichkeiten kommen stattdessen Programme wie die KfW-Wohneigentumsprogramme (z. B. KfW 124 "Energieeffizient Bauen"), die Wohnungsbauprämie oder landesspezifische Programme wie das rheinland-pfälzische "Wohn-Riester"-Modell oder das "Familien-Wohnungsbauprogramm" (seit 2022) infrage – jeweils mit klaren Einkommens-, Energieeffizienz- und Nutzungsvorgaben.

    ⚠️ Korrektur: Der angegebene Kaufpreis von ca. 250.000 DM (entspricht ca. 127.800 €) ist historisch und ohne zeitliche Einordnung nicht aussagekräftig; für aktuelle Förderungen ist der aktuelle Kaufpreis in Euro sowie die energetische Qualität des Gebäudes (insb. bei Altbauten vor 1951) entscheidend – Sanierungskosten können die Förderfähigkeit stark beeinflussen.

    🔴 Gefahr: Ein Kauf ohne vorherige Prüfung der Förderfähigkeit und energetischen Sanierungsanforderungen kann zu erheblichen Mehrkosten führen, da viele Programme nur bei nachweislich energetisch sanierten oder neu errichteten Objekten gewährt werden – Altbauten ohne Sanierungskonzept sind meist ausgeschlossen.

    ➕ Ergänzung: Für ein Haus aus dem Jahr 1951 ist zwingend eine fachliche Bestandsaufnahme erforderlich: Asbest, Schadstoffe, statische Mängel, Elektroinstallation und Feuchteschäden müssen vor Kauf geprüft werden – diese können Sanierungskosten deutlich erhöhen und Förderansprüche gefährden.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen zertifizierten Energieberater (z. B. über die Energieeffizienz-Experten-Liste des BAFA) sowie einen unabhängigen Immobilien-Sachverständigen, um die technische und förderrechtliche Machbarkeit zu prüfen – vor Vertragsabschluss und Finanzierungsbindung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die Bedeutung von Einkommensgrenzen, Selbstnutzung und energetischen Anforderungen für Förderfähigkeit.
    • Alle warnen vor hohen versteckten Sanierungskosten bei einem Haus aus dem Jahr 1951.
    • Alle empfehlen eine fachliche Baubegutachtung vor Vertragsabschluss.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht pauschal von "LAKRA-Förderung (L-Bank Baden-Württemberg)" – ohne klare Zuordnung zum Bundesland oder Laufzeit.
    • DeepSeek nennt LAKRA als länderspezifisch, benennt aber kein konkretes Bundesland oder Laufzeitende.
    • Qwen identifiziert LAKRA eindeutig als rheinland-pfälzisches Programm mit Enddatum 31.12.2021 – diese Information fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die entscheidende zeitliche Klärung (Ende der Förderung) und nennt aktuelle Alternativen (KfW 124, Familien-Wohnungsbauprogramm RP ab 2022).
    • DeepSeek betont besonders die Gefahr von Asbest und Schadstoffen – in dieser Deutlichkeit nicht bei GoogleAI oder Qwen.
    • GoogleAI bleibt im Rahmen allgemeiner Förderkriterien und nennt keine konkrete Risikobewertung für das Baujahr 1951.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass eine LAKRA-Antragstellung aktuell noch prinzipiell möglich sei ("ob Sie … förderberechtigt sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab"), während Qwen klar stellt, dass das Programm seit 2022 nicht mehr existiert – hier wird die sicherere, faktisch korrekte Einschätzung von Qwen priorisiert (Vorsichtsprinzip).
    • DeepSeek spricht von "LAKRA-Stelle des jeweiligen Bundeslandes", während Qwen belegt, dass LAKRA ausschließlich rheinland-pfälzisch war – keine L-Bank BW oder andere Landesbanken waren Träger. Damit widerspricht DeepSeek faktisch der historisch belegten Programmstruktur.

    👉 Empfehlung:

    • Qwens historisch präzise Einordnung (LAKRA = RP, Ende 2021) gilt als verbindlich – alle weiteren Analysen müssen daran ausgerichtet werden.
    • DeepSeeks Risikofokus auf Asbest und Substanzmängel wird als kritische Ergänzung zu Qwens rechtlicher Klärung und Googles generischen Hinweisen anerkannt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    LAKRA-Status ❌ Widerspruch (GoogleAI/DeepSeek vs. Qwen) Qwen ist korrekt: LAKRA war ein rheinland-pfälzisches Programm, das am 31.12.2021 endete – keine neuen Anträge mehr möglich.
    Förderfähigkeit Haus 1951 ✅ Konsens Ein unsaniertes Haus aus dem Jahr 1951 ist bei nahezu allen aktuellen Programmen (KfW, Landesprogramme) nicht förderfähig – Sanierungskonzept mit Nachweis ist Voraussetzung.
    Versteckte Risiken ⚠️ Abwägung (DeepSeek deutlicher) Asbest, Schimmel, Elektro- und Statikmängel sind bei Häusern aus den 1950er-Jahren hochwahrscheinlich – Fachgutachten vor Kauf ist zwingend erforderlich.
    Einkommens- & Nutzungsvorgaben ✅ Konsens Alle aktuellen Förderprogramme verlangen Einkommensnachweis, Selbstnutzung und meist einen Mindeststandard der Energieeffizienz.
    Aktuelle Alternativen ➕ Ergänzung (Qwen) Wichtige Alternativen: KfW-Programm 124 (Energieeffizient Bauen), Wohn-Riester, Familien-Wohnungsbauprogramm Rheinland-Pfalz (seit 2022), Landesprogramme in BW.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Antrag auf LAKRA-Förderung stellen – stattdessen unverzüglich prüfen, ob das Objekt unter aktuelle Programme wie KfW 124 oder das rheinland-pfälzische Familien-Wohnungsbauprogramm fällt, wobei ein energetisches Sanierungskonzept und ein Baugutachten zwingende Voraussetzungen sind.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlinterpretation der LAKRA-Förderung als aktuell verfügbar Fehlinvestition in Beratungsleistungen, versäumte Antragsfristen für aktuelle Programme, unvorbereiteter Kauf
    🔴 Risiko Unentdeckte Asbest- oder Schadstoffbelastung im Haus 1951 Hohe, unvorhersehbare Sanierungskosten (mehrere 10.000 €), Gesundheitsrisiken, Sanierungsverbote bis zur Freigabe
    🔴 Risiko Fehlende energetische Sanierungsplanung Ablehnung aller Förderanträge (z. B. KfW), fehlende Finanzierungssicherheit, erhebliche Nebenkosten
    🔴 Risiko Unzureichende statische oder feuchtetechnische Prüfung Spätere Folgeschäden (z. B. Deckendurchbruch, Schimmelpilzbefall), Haftung für Käufer, Versicherungsausschluss
    🔴 Risiko Nicht aktueller Kaufpreis in Euro (Verwendung von 250.000 DM) Fehlerhafte Kalkulation der Förderhöhe, Überschreitung von Einkommens- und Förderhöchstgrenzen, ablehnende Bescheide
    ✅ Chance Nutzung aktueller Landesprogramme (z. B. Familien-Wohnungsbauprogramm RP) Staatliche Zuschüsse bis zu 15.000 €, zinsgünstige Darlehen, langfristige Finanzierungssicherheit
    ✅ Chance Energetische Sanierung mit KfW-Förderung Senkung der Energiekosten um bis zu 70 %, höhere Wohnqualität, steigender Immobilienwert
    ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Energieberaters (BAFA-Liste) Optimale Förderkombination (z. B. KfW + Wohn-Riester), rechtzeitige Antragstellung, Fördermittel sichern
    ✅ Chance Verhandlungsvorteil durch klare Sanierungskostenschätzung Realistische Kaufpreisverhandlung, bessere Finanzierungsplanung, Vermeidung von Überraschungskosten
    ✅ Chance Ausweis einer hohen Energieeffizienz bei Verkauf Steigerung des Vermarktungspotenzials, kürzere Verkaufszeit, höhere Käuferakzeptanz

    Orientierungshilfen

    1. LAKRA nicht mehr nutzen: Verzichten Sie vollständig auf Anträge zur LAKRA-Förderung – das Programm endete am 31.12.2021 in Rheinland-Pfalz und wird nicht wieder aufgelegt.
    2. Experten beauftragen: Beauftragen Sie noch vor Besichtigung einen zertifizierten Bausachverständigen mit Schadstoffprüfung (Asbest, Schimmel) und einen Energieberater aus der BAFA-Expertenliste.
    3. Sanierungskonzept erstellen: Lassen Sie ein energetisches Sanierungskonzept mit Kostenplanung erstellen – Grundlage für alle aktuellen Förderanträge (z. B. KfW 124 oder Familien-Wohnungsbauprogramm RP).
    4. Alternativen recherchieren: Prüfen Sie konkret, ob Sie für das rheinland-pfälzische Familien-Wohnungsbauprogramm (seit 2022), KfW 124 oder die Wohn-Riester-Förderung anspruchsberechtigt sind – inkl. aktueller Einkommensgrenzen.
    5. Kaufpreis aktualisieren: Bestimmen Sie den aktuellen, marktgerechten Kaufpreis in Euro – nicht den historischen DM-Wert – und dokumentieren Sie diesen für alle Förderanträge.
    6. Finanzierungsberatung einholen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem unabhängigen Bauspar- oder Immobilienfinanzierer, der Erfahrung mit Förderprogrammen für Familien hat.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    LAKRA-Förderung
    Die LAKRA-Förderung ist ein Förderprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) zur Unterstützung von Wohneigentum für Familien und Einzelpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen. Sie bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Häusern und Wohnungen.
    Verwandte Begriffe: L-Bank, Wohnraumförderung, Förderprogramm, Wohneigentum.
    Einkommensgrenze
    Die Einkommensgrenze ist ein festgelegter Betrag, der nicht überschritten werden darf, um bestimmte Förderleistungen in Anspruch nehmen zu können. Sie dient dazu, die Förderung auf Personen und Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen zu konzentrieren.
    Verwandte Begriffe: Förderrichtlinien, Bemessungsgrundlage, Einkommensteuer.
    Selbstgenutztes Wohneigentum
    Selbstgenutztes Wohneigentum bezieht sich auf eine Immobilie, die vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Im Gegensatz zu vermieteten Objekten dient es dem eigenen Wohnbedarf und wird in der Regel steuerlich anders behandelt.
    Verwandte Begriffe: Wohneigentum, Eigenheim, Mietobjekt, Immobilienbesitz.
    Zinsgünstiges Darlehen
    Ein zinsgünstiges Darlehen ist ein Kredit, der zu einem niedrigeren Zinssatz als dem marktüblichen angeboten wird. Es wird oft im Rahmen von Förderprogrammen vergeben, um den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern.
    Verwandte Begriffe: Förderdarlehen, Kredit, Zinssatz, Finanzierung.
    Förderrichtlinien
    Förderrichtlinien sind die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen, die für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen gelten. Sie legen unter anderem die Voraussetzungen, die Förderhöhe und das Antragsverfahren fest.
    Verwandte Begriffe: Förderbedingungen, Richtlinien, Antragsverfahren, Subventionen.
    Energieeffizienz
    Energieeffizienz bezeichnet die Reduzierung des Energieverbrauchs bei gleichbleibender Leistung. Im Zusammenhang mit Immobilien bezieht es sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, Heizungsanlage und anderer energieverbrauchender Systeme.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Energieeinsparung, Sanierung, Nachhaltigkeit.
    Antragstellung
    Die Antragstellung ist der formelle Prozess, um eine bestimmte Leistung oder Förderung zu beantragen. Sie umfasst das Ausfüllen eines Antragsformulars und das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.
    Verwandte Begriffe: Antrag, Formular, Unterlagen, Verfahren.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die LAKRA-Förderung?
      Die LAKRA-Förderung ist ein Förderprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) zur Unterstützung von Wohneigentum. Sie richtet sich an Familien und Einzelpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die ein Haus bauen oder kaufen möchten. Die Förderung kann in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen erfolgen.
    2. Welche Voraussetzungen müssen für die LAKRA-Förderung erfüllt sein?
      Die wichtigsten Voraussetzungen sind die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, der Familienstand (z.B. Familien mit Kindern werden bevorzugt), die Art der Immobilie (selbstgenutztes Wohneigentum) und gegebenenfalls energetische Anforderungen. Die genauen Bedingungen variieren je nach Förderprogramm und müssen bei der L-Bank geprüft werden.
    3. Wie hoch ist die LAKRA-Förderung?
      Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen, der Anzahl der Kinder und der Art der Immobilie. Es gibt sowohl zinsgünstige Darlehen als auch Zuschüsse. Die genauen Beträge und Konditionen sind den jeweiligen Förderrichtlinien der L-Bank zu entnehmen.
    4. Wie stelle ich einen Antrag auf LAKRA-Förderung?
      Der Antrag auf LAKRA-Förderung wird in der Regel bei der L-Bank Baden-Württemberg gestellt. Es ist ratsam, sich vorab von einem Finanzberater oder direkt von der L-Bank beraten zu lassen, um die passenden Förderprogramme zu finden und den Antrag korrekt auszufüllen. Die erforderlichen Unterlagen sind in den Förderrichtlinien aufgeführt.
    5. Gibt es Altersbeschränkungen für die zu fördernde Immobilie?
      Nein, es gibt keine generellen Altersbeschränkungen. Allerdings können energetische Sanierungen gefördert werden, was bei älteren Häusern oft relevant ist.
    6. Was passiert, wenn sich meine Familiensituation ändert (z.B. durch Geburt eines weiteren Kindes)?
      Eine Änderung der Familiensituation kann sich auf die Förderhöhe oder die Förderbedingungen auswirken. Es ist wichtig, die L-Bank umgehend über solche Änderungen zu informieren, um die Auswirkungen auf die Förderung zu klären.
    7. Kann ich die LAKRA-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
      Die Kombinierbarkeit der LAKRA-Förderung mit anderen Förderprogrammen ist von den jeweiligen Förderrichtlinien abhängig. Es ist ratsam, sich diesbezüglich von einem Finanzberater oder der L-Bank beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
    8. Was passiert, wenn ich das geförderte Haus vor Ablauf der Förderperiode verkaufe?
      Ein Verkauf des geförderten Hauses vor Ablauf der Förderperiode kann dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Die genauen Bedingungen sind im Fördervertrag festgelegt. Es ist wichtig, sich vor einem Verkauf über die Konsequenzen zu informieren.

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