Werkvertrag widerrufen: Rechte, Fristen & Schadenersatzansprüche bei Town & Country?
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Werkvertrag widerrufen: Rechte, Fristen & Schadenersatzansprüche bei Town & Country?

Hallo,
wir sind von einem Werkvertrag innerhalb der vom Verkäufer vorgegeben 14 Tage zurückgetreten gemäß Widerrufsbelehrung (ohne Angebe von Gründen dürfe man innerhalb dieswer Zeit kündigen).
Nun akzeptiert der Verkäufer unseren Widerruf nicht und droht mit Schadenersatz (Town & Country), Nordrhein-Westfalen.
Wie sollen wir uns verhalten?
Danke für eine schnelle Antwort.
  • Name:
  • Bormann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie von einem Werkvertrag zurückgetreten sind und der Verkäufer dies nicht akzeptiert. Grundsätzlich haben Sie bei einem Werkvertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde oder bei dem der Unternehmer den Vertrag im Fernabsatz geschlossen hat, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verträge mit Town & Country.

    Wichtig: Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung, kann sich die Widerrufsfrist verlängern.

    Wenn Sie fristgerecht und formgerecht widerrufen haben, ist der Verkäufer grundsätzlich an den Widerruf gebunden. Er kann dann keinen Schadenersatz fordern. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn Sie den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert haben, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Werks zu beginnen und der Unternehmer dies nachweislich getan hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Fall von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann beurteilen, ob Ihr Widerruf wirksam war und ob der Verkäufer tatsächlich Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (Werklohn) zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag einen konkreten Erfolg.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag
    Widerrufsrecht
    Das Widerrufsrecht ist das Recht eines Verbrauchers, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es dient dem Schutz des Verbrauchers vor übereilten Vertragsabschlüssen.
    Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Verbraucherschutz
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist die Leistung, die ein Schädiger dem Geschädigten zum Ausgleich des entstandenen Schadens erbringen muss. Der Schaden kann sowohl materieller als auch immaterieller Natur sein.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatzanspruch, Schadensersatzpflicht, Haftung
    Widerrufsbelehrung
    Die Widerrufsbelehrung ist die Information, die ein Unternehmer dem Verbraucher über sein Widerrufsrecht geben muss. Sie muss klar und verständlich sein und alle wesentlichen Informationen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Informationspflicht, Verbraucherinformation, AGB
    Fernabsatzvertrag
    Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Internet) geschlossen wird.
    Verwandte Begriffe: Online-Handel, E-Commerce, Versandhandel
    Werklohn
    Der Werklohn ist die Vergütung, die der Besteller dem Unternehmer für die Herstellung des Werks schuldet. Die Höhe des Werklohns wird im Werkvertrag vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Honorar, Entgelt
    Frist
    Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss oder innerhalb dessen ein bestimmter Zustand andauern muss. Die Nichteinhaltung einer Frist kann rechtliche Konsequenzen haben.
    Verwandte Begriffe: Termin, Stichtag, Verjährung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Werkvertrag?
      Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (Werklohn) zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Unternehmer beim Werkvertrag einen konkreten Erfolg.
    2. Welche Fristen gelten beim Widerruf eines Werkvertrags?
      Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sie beginnt, sobald der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und alle erforderlichen Informationen erhalten hat. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung, kann sich die Frist verlängern.
    3. Kann der Unternehmer Schadenersatz fordern, wenn ich den Werkvertrag widerrufe?
      Grundsätzlich nicht, wenn der Widerruf wirksam ist. Allerdings kann der Unternehmer Schadenersatz verlangen, wenn er auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Werks begonnen hat und der Besteller den Widerruf erklärt, nachdem der Unternehmer bereits Leistungen erbracht hat.
    4. Was ist, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?
      Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt oder sich verlängert. In diesem Fall kann der Verbraucher den Vertrag auch noch nach Ablauf der regulären 14-Tage-Frist widerrufen.
    5. Wie widerrufe ich einen Werkvertrag richtig?
      Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu erklären, um den Zugang des Widerrufs nachweisen zu können. Der Widerruf muss innerhalb der Widerrufsfrist beim Unternehmer eingehen.
    6. Was passiert, wenn der Unternehmer den Widerruf nicht akzeptiert?
      Wenn der Unternehmer den Widerruf nicht akzeptiert, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann die Wirksamkeit des Widerrufs prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
    7. Gilt das Widerrufsrecht auch für alle Werkverträge?
      Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für Werkverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers oder im Fernabsatz (z.B. online) geschlossen wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei Verträgen über Bauleistungen, die unmittelbar mit einem Grundstück verbunden sind.
    8. Was bedeutet "Fernabsatz" im Zusammenhang mit Werkverträgen?
      Fernabsatz bedeutet, dass der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, Internet) erfolgt ist, ohne dass ein persönlicher Kontakt zwischen Unternehmer und Verbraucher stattgefunden hat.

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  2. Werkvertrag: Rechtsgrundlage für Ablehnung des Widerrufs prüfen!

    Na dann fragen Sie den Verkäufer doch
    mal auf welcher Rechtsgrundlage er sein "Nein" begründet.
    Und wenn der das anders sieht als Sie, dann dürfen Sie auch einen Anwalt Ihres Vertrauens einschalten.
    Vielleicht steht ja im Vertrag auch noch was anderes drin.
    Daher keine Ferndiagnose oder Rechtsberatung.
    PS: Die Anwaltsgebühr "Stichwort: Erstberatung" buchen Sie unter Lehrgeld.
  3. Werkvertrag: Widerrufsbelehrung – Text & Vertragsdetails prüfen!

    Foto von Ralf Wortmann

    Werkvertrag mit Widerrufsbelehrung
    Hallo!
    Geben Sie den genauen Text jener Widerrufsbelehrung bitte mal wieder, damit wir wissen, worüber wir reden.
    Wie ist der Vertrag zustande gekommen?
    War es ein ungebetener Vertreterbesuch oder z.B. ein sogen. Fernabsatzvertrag, d.h. ein Vertrag, der mit Fernkommunikationsmitteln (Post, Fax, Email, etc.) unter Abwesenden geschlossen wurde? Enthält der Werkvertrag eine Darlehensvereinbarung?
    Haben alle Auftraggeber die Widerrufserklärung unterschrieben? In welcher Form wurde widerrufen, nur per Fax, per Post/Einschreiben oder wie sonst?
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann
  4. Widerrufsrecht: Schriftliche Zusicherung vs. mündliche Vereinbarung?

    Da
    man schon Pferde vor der Apotheke hat ko ... sehen:
    Gab es das Widerrufsrecht schriftlich, oder war das eine mündliche Zusicherung des Verkäufers?
    • Name:
    • M.P.
  5. Werkvertrag: Bau.net Forum - ähnlicher Fall zum Widerruf

  6. Muster: Widerrufsbelehrung – Textform, Frist & Adressangaben

    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    Adresse des Firmenhauptsitzes.
    Unterschrieben von Auftraggeber und Vermittler
    Der Vertrag ist folgendermaßen zustande gekommen: Besuch von uns in der Firma, ergo: kein Haustürgeschäft.
    Widerrufen wurde per Fax, per Einschreiben und fernmündlich innerhalb der 14-tägigen Frist ohne Angabe von Gründen.
    Der Widerruf wird von der Firma mit der Begründung, dass es kein Haustürgeschäft war, abgelehnt.
    Da der BGH 2006 scheinbar beschlossen hat, dass es kein Rücktrittsrecht von Bauwerkverträgen gibt, darf eine Widerrufsbelehrung unseres Erachtens gar nicht vorgelegt werden, ohne dass der Käufer sich in Sicherheit wiegt. Das ist Bauernfang. Sind wir durch die Widerrufsbelehrung nun abgesichert oder nicht?
    Danke im Voraus für alle Antworten.
    • Name:
    • Herr Jen-1862-Bor
  7. Werkvertrag: Widerruf ohne gesetzliche Grundlage – Chancen?

    Foto von

    Widerruf bei Widerrufsbelehrung ohne rechtliche Grundlage?
    Meiner Meinung nach bestehen ziemlich gute Chancen, dass Sie mir Ihrem Widerruf durchkommen und nichts zahlen müssen.
    Objektiv bestand keine gesetzliche Verpflichtung der Firma, Ihnen ein Widerrufsrecht einzuräumen. Dies wurde vom BGH in der Tat vor kurzem bestätigt, allerdings nicht 2006, sondern schon mit Urteil vom 22.12.2005 (Az. VII ZR 183/04). Mit einem weiteren Urteil vom 28.09.2006 in anderer Sache wurde das vom BGH nur noch einmal bekräftigt. Die o.g. Urteile sind nachlesbar unter

    Wenn Sie als Verbraucher von einem Unternehmer aber trotzdem über ein Widerrufsrecht belehrt wurden, stellt dies meines Erachtens ein vertragliches Angebot an Sie dar, einen Vertrag abzuschließen, den Sie binnen 2 Wochen widerrufen dürfen.
    Es gibt allerdings ein Urteil des OLG München, in dem ein zumindest etwas ähnlicher Fall einmal anders entschieden wurde: Urteil vom 28.06.2001, Az. 24 U 129/00.
    Dort lag aber ein anderer Sachverhalt zugrunde. Dort hatte eine Bank einem Bürgen, der zudem Kaufmann war, längere Zeit nach seiner Bürgschaftserklärung (1 Mio. DM) vorsorglich eine Widerrufsbelehrung übersandt, weil sie sich über die Rechtlage im unklaren war. Das OLG meinte sinngemäß, der Bürge habe aus dem Zusammenhang erkennen können, dass die Bank nur höchst vorsorglich belehrt habe und sich rechtlich nicht habe binden wollen. Die Belehrung habe daher kein ernstgemeintes Angebot an den Bürgen dargestellt, sich von seiner Bürgschafts-Verpflichtung durch Widerruf zu lösen.
    Bei Ihnen liegt dies anders. Sie wurden bereits bei Vertragsschluss in der Vertragsurkunde selbst belehrt. Wie gesagt, aus meiner Sicht haben Sie recht gute Chancen.
    (Hinweis: alle Tipps sind rein privat und ohne Gewähr!)
    Viele Grüße und viele Erfolg,
    Ralf Wortmann

  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Werkvertrag Widerruf: Rechte, Fristen & Schadenersatz bei Town & Country

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Widerruf eines Werkvertrags mit Town & Country, wobei der Verkäufer den Widerruf ablehnt und Schadenersatz fordert. Diskutiert werden die Gültigkeit der Widerrufsbelehrung, die Einhaltung von Fristen und die möglichen Rechtsgrundlagen für den Widerruf. Ein wichtiger Aspekt ist, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ob es sich um eine freiwillige Einräumung durch den Verkäufer handelt. Die Teilnehmer tauschen sich über Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und mögliche Vorgehensweisen aus.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Werkvertrag: Widerrufsbelehrung – Text & Vertragsdetails prüfen! ist es entscheidend, den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung zu prüfen und die Umstände des Vertragsabschlusses (z.B. Vertreterbesuch, Fernabsatzvertrag) zu berücksichtigen, um die Gültigkeit des Widerrufsrechts zu beurteilen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Werkvertrag: Widerruf ohne gesetzliche Grundlage – Chancen? deutet darauf hin, dass gute Chancen bestehen könnten, mit dem Widerruf durchzukommen, wenn die Firma nicht gesetzlich verpflichtet war, ein Widerrufsrecht einzuräumen. Dies basiert auf Urteilen des BGH, die besagen, dass ein freiwillig eingeräumtes Widerrufsrecht unter Umständen nicht den gleichen Schutz genießt wie ein gesetzliches.

    🔴 Risiko: Es wird im Beitrag Werkvertrag: Rechtsgrundlage für Ablehnung des Widerrufs prüfen! darauf hingewiesen, dass bei einer unterschiedlichen Rechtsauffassung die Einschaltung eines Anwalts ratsam ist, wobei die Kosten für eine Erstberatung als Lehrgeld betrachtet werden sollten. Dies unterstreicht das Risiko, bei einer falschen Einschätzung des Widerrufsrechts Schadenersatzforderungen ausgesetzt zu sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Rechtsgrundlage für die Ablehnung des Widerrufs durch den Verkäufer zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Der Beitrag Werkvertrag: Widerrufsbelehrung – Text & Vertragsdetails prüfen! rät dazu, den genauen Text der Widerrufsbelehrung zu analysieren und die Umstände des Vertragsabschlusses zu dokumentieren, um die Erfolgsaussichten eines Widerrufs zu beurteilen.

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