Hallo alle,
ich habe nun doch hier noch die eine und andere Frage (ich hatte schon ein paar
sind die Verarbeitungsrichtlinien (in diesem Fall der Fa. Kömmerling) verbindlich? MUSS sich die Firma daran halten?
Ich weiß nun nicht, welches Profil ich habe, es sollte "das schmale" sein, €-Futur Classic, halb-flächenversetzt, die Schenkel haben eine Gesamthöhe von ca74 mm, wovon die Glasleiste etwa 23 einnimmt. Wäre, wenn ich die Unterlagen richtig verstehe das F95-09-0112 halb-flächenversetzt.
Hätte ich das "normale" (F95-09-0113.1?) wäre bei Beanspruchungsgruppe A bei meinen Flügelgrößen nämlich keine Armierung vorgeschrieben. Reg. 5.1. Seiten 4 und 6 (Habe ich das richtig verstanden? Wieso eigentlich nicht, wo doch damit geworben wird, dass durch die Armierung erst die 5. Kammer entsteht?)
Wo wird der Flügel denn gemessen? Außenmaß nehme ich an?
Nun, denn bin ich den Rest durchgegangen und habe mehr festgestellt:
Befestigung: Reg. 4.1 Seite 4: die 30 cm Höchstabstand gelten für die Schrauben mit denen der Rahmen im Gebälk/Mauerwerk befestigt ist?
Frei gespannte Rahmen, sind das Rahmen, die "nur" rechts und links, nicht oben und unten verschraubt werden? und das wird normalerweise nur so gemacht, wenn oben und unten "Luft"/keine Befestigungsmöglichkeit ist?
Meine Rahmen sind nur rechts und links mit je 3 Schrauben befestigt, deren Abstand zwischen 35 und 43 cm liegt.
Reg. 4.1, Seite 8, Dichtungen: Der Satz "Die Dichtungen sind Teil der Systemprüfung ... " heißt, es ist vorgeschrieben, welche Dichtungen zu nehmen sind? Meine sehen genau so aus, wie die in Abb. 2 "falsch" ...
Die Firma auf die Dichtungen angesprochen, hieß es, das wäre normal und in Ordnung.
Reg. 4.2 Seite 3, Entwässerung und Druckausgleichsöffnungen: "Im unteren Querbereich sind mindestens zwei Öffnungen mit maximalem Abstand ... im oberen eine Öffnung in jeder Ecke" gilt auch für so "kleine" Fenster wie meine mit durchschnittlich 77x120 cm? Dort sind im unteren und oberen Querbereich je ein Langloch sichtbar. Unter das Glas kann ich ja nicht schauen.
Und die aufgeklebten Glasleisten sind natürlich bei wesentlich tieferen Temperaturen als 10 °C aufgebracht worden, kein Wunder also, dass sie sich lösen ...
Was ich nicht gefunden habe sind die Toleranzen zur Winkligkeit der Flügel. Nur Toleranzen von 0,5 ° beim Zuschnitt der Profile, die relativieren sich ja beim Abbrand der Schweißnähte. Aber ich habe eh den Eindruck, die nicht-Winkligkeit kommt durchs verklotzen der Scheiben. Ist das möglich?
Wie werden die Fenster eigentlich aufgespannt beim Schweißen? Meine Fenster haben ja alle einen Versatz von bis zu 0,7 mm in der raumseitigen Fläche (die witterungsseitige lässt sich wegen der vielen Stufen schlecht prüfen). Ich hatte angenommen, dass die Flügel auf diesen breiten Flächen aufgelegt werden und somit eigentlich gerade hier, auch im Rahmen der Fertigungstoleranz der Profile, kein Versatz auftreten dürfte?
Bei einem Fensterflügel ist in der umlaufenden Nut in den Ecken der Kunststoffüberschuss vom Schweißen nicht entfernt worden. Stört das den Druckausgleich weil die Luft nicht ums Fenster zirkulieren kann?
Kann ich, was den Gutachter betrifft, schreiben "entsprechen nicht den Kö-Richtlinien", oder muss ich da schreiben in welcher Hinsicht genau?
Und, der Gutachter prüft ja nur, was ich angegeben habe, kann ich ggf. vor Ort noch auf das Eine oder andere hinweisen oder muss das alles Schriftlich und vorher eingereicht werden.
Beste Grüße
und Danke für Antwort
Nate