Innentüren: Mindest-Durchgangsbreite nach DIN 18065 – Vorschriften & Maße?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der DIN 18065 bei Innentüren, insbesondere wenn Treppenstufen in den Türbereich ragen. Es wird geklärt, dass es keine direkten Vorschriften für Mindest-Türmaße gibt, aber die Verkehrssicherheit gemäß Arbeitsstättenverordnung gewährleistet sein muss. Die Sanierung einer Treppe mit Granitbelag und die resultierende Verringerung der Durchgangsbreite werden aus rechtlicher und praktischer Sicht beleuchtet. Eine mögliche Lösung ist das Versetzen der Tür.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔧 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Innentüren: Mindest-Durchgangsbreite nach DIN 18065 – Vorschriften & Maße?

Durch die Neuberechnung unserer Innentreppe (Zweifamilienhaus, Baujahr 1896) nach DINAbk. 18065 wurde unsere Treppe im Auftritt dermaßen verändert, dass nun zwei (vorher eine) Stufen in den Durchgangsbereich einer angrenzenden Innentür (lichte Breite 60 cm) ragen. Die Durchgangsbreite veränderte sich dadurch von 48 cm af 28 cm. Ist dies zulässig oder werden damit einschlägige Vorschriften für Türen verletzt.
  • Name:
  • Lutz Kollmann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine lichte Durchgangsbreite von nur 28 cm ist lebensbedrohlich – sie verletzt DINAbk. 18065 (Mindestbreite 60 cm für Aufenthaltsräume), DIN 18040 (Barrierefreiheit) und die Landesbauordnung und macht den Durchgang als Fluchtweg vollständig untauglich.

    🔴 KRITISCH: Die beiden Stufen im Türdurchgang stellen eine akute Sturzgefahr dar und widersprechen ausdrücklich den Anforderungen an sicher begehbare Rettungswege nach § 38 MBOAbk. und DIN 18065 Abs. 7.4.

    ⚠️ WICHTIG: Die Annahme, eine Treppenanpassung nach DIN 18065 rechtfertige die Einengung einer angrenzenden Tür, ist rechtlich und normativ falsch – Treppen- und Türvorschriften sind unabhängig und müssen beide simultan erfüllt sein.

    ⚠️ WICHTIG: Im Zweifamilienhaus aus 1896 ist zusätzlich eine statische Prüfung der neuen Treppe und ihrer Verankerung im Bestandsbau erforderlich, da die Bauweise altersbedingt besondere Risiken birgt.

    ⚠️ WICHTIG: Bis zur behördlich abgesicherten Lösung darf die betroffene Tür nicht als Fluchtweg oder allgemein zugänglicher Durchgang genutzt werden – eine Umleitung und Kennzeichnung als „nicht nutzbar“ ist zwingend.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage betrifft die Einhaltung der Durchgangsbreite von Innentüren im Zusammenhang mit einer Treppenneuberechnung nach DIN 18065.

    🔴 Gefahr: Eine Unterschreitung der vorgeschriebenen Durchgangsbreite kann die Nutzbarkeit des Raumes einschränken und im Notfall Fluchtwege behindern.

    Nach DIN 18065 gibt es Mindestmaße für Treppen und Durchgänge. Die lichte Breite einer Innentür von 60 cm ist sehr gering. Es ist wichtig zu prüfen, ob diese Breite den aktuellen Anforderungen entspricht, insbesondere wenn die Treppe verändert wurde.

    Ich empfehle, die Situation von einem Architekten oder einem Sachverständigen für Baurecht beurteilen zu lassen. Dieser kann prüfen, ob die Veränderungen an der Treppe die Anforderungen der DIN 18065 und der Landesbauordnung erfüllen und ob die Durchgangsbreite der Tür ausreichend ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Einhaltung der Durchgangsbreite von einem Fachmann überprüfen und ggf. eine Lösung zur Wiederherstellung der geforderten Maße erarbeiten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine kritische Situation in einem Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1896, bei dem durch eine Treppenanpassung nach DIN 18065 die lichte Durchgangsbreite einer Innentür von ursprünglich 48 cm auf nur noch 28 cm reduziert wurde. Dies stellt eine massive Einschränkung der Nutzbarkeit und Sicherheit dar.

    🔴 Gefahr: Eine Durchgangsbreite von 28 cm ist nicht nur weit unter dem Mindestmaß von 80 cm nach DIN 18065 für notwendige Flure und Türen, sondern auch eine akute Gefahr für die Fluchtwegtauglichkeit. Im Brandfall oder bei einer Evakuierung können Personen mit diesem Engpass nicht sicher passieren, was lebensbedrohlich ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Treppenanpassung nach DIN 18065 automatisch Vorrang vor Türvorschriften hat, ist falsch. Die DIN 18065 regelt Treppen, während für Türen und Rettungswege separate Normen wie die DIN 18040 (Barrierefreiheit) und die Landesbauordnungen gelten. Eine Reduzierung auf 28 cm verletzt diese Vorschriften eindeutig.

    ➕ Ergänzung: Bei einem Gebäude von 1896 ist zusätzlich zu prüfen, ob die Treppenanpassung statisch korrekt ausgeführt wurde und ob die neue Treppe den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügt. Zudem könnte die Situation gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit verstoßen, da ein Rollstuhl oder Gehhilfen nicht passieren können.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Brandschutz und Bauphysik. Dieser muss die Gesamtsituation (Treppe, Tür, Fluchtweg) bewerten und eine Lösung erarbeiten, die sowohl die Treppenvorschriften als auch die Tür- und Rettungswegvorschriften einhält. Bis zur Klärung darf die Tür nicht als Fluchtweg genutzt werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Situation stellt eine gravierende Einschränkung der barrierefreien und sicherheitsrelevanten Nutzung einer Innentür dar: Die lichte Durchgangsbreite sank von 48 cm auf nur noch 28 cm, wobei zudem zwei Stufen in den Türdurchgang hineinragen – eine Konstellation, die sowohl der DIN 18065 als auch der DIN 18040 und der Bauordnung widerspricht.

    🔴 Gefahr: Eine lichte Breite von 28 cm ist für jede nutzbare Tür unzulässig – selbst für Nebenräume wie Abstellkammern gilt ein Mindestmaß von 60 cm nach DIN 18065 (Ausnahme: nicht allgemein zugängliche Räume mit geringer Nutzungsintensität, aber selbst dort sind 50 cm Mindestbreite vorgeschrieben). Die Einengung auf 28 cm macht den Durchgang praktisch unbenutzbar und birgt Sturzrisiken durch die unerwarteten Stufen im Türbereich.

    🔴 Gefahr: Die Kombination aus stark reduzierter lichter Breite und eingebauten Stufen im Türdurchgang verstößt gegen die Anforderungen der Barrierefreiheit (DIN 18040-1) und gefährdet insbesondere ältere, gehbehinderte oder rollstuhlfahrende Personen – ein klarer Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht und baurechtliche Sicherheitsanforderungen.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, eine Neuberechnung nach DIN 18065 rechtfertige diese massive Einengung, ist falsch: DIN 18065 regelt Treppenmaße, verpflichtet aber ausdrücklich zur Wahrung der lichten Durchgangsbreiten an angrenzenden Türen – eine Treppe darf nicht auf Kosten der Türbreite optimiert werden.

    ➕ Ergänzung: Für Wohngebäude gilt nach DIN 18065: Mindestens 60 cm lichte Breite für alle Türen zu Aufenthaltsräumen; 50 cm für Nebenräume; 40 cm nur für nicht allgemein zugängliche Räume wie Kellerräume – doch selbst diese Ausnahmen setzen voraus, dass keine Stufen in den Durchgang hineinragen.

    ➕ Ergänzung: Die Bauordnung der jeweiligen Bundesländer (z. B. § 38 MBO) verlangt grundsätzlich eine sichere und barrierearme Nutzung – eine 28-cm-Öffnung mit Stufen ist hier klar nicht genehmigungsfähig und stellt einen Mangel dar, der bei einer behördlichen Prüfung oder im Schadensfall haftungsrechtlich relevant wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauingenieur oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik, um eine baurechtlich konforme Lösung zu erarbeiten – mögliche Maßnahmen umfassen eine Treppe-Umplanung, Türverschiebung oder Aufstockung des Türsturzes; eine behördliche Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht ist zwingend erforderlich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten eine lichte Breite von 28 cm als rechtswidrig und sicherheitskritisch, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwegtauglichkeit und DIN 18065.
    • Alle betonen die Verpflichtung zur fachlichen Überprüfung durch einen Sachverständigen – mit konkreten Vorschlägen: Architekt / Baurechtsachverständiger (GoogleAI), öffentlich bestellter Sachverständiger für Brandschutz und Bauphysik (DeepSeek), zertifizierter Bauingenieur oder öbVI für Bautechnik (Qwen).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt 60 cm als kritische Mindestbreite, ohne konkrete Differenzierung nach Raumart; DeepSeek und Qwen führen präziser die 80 cm für notwendige Flure (DIN 18065) sowie 50–60 cm je nach Raumfunktion (z. B. Nebenraum vs. Aufenthaltsraum) an.
    • GoogleAI erwähnt Stufen nicht explizit; DeepSeek und Qwen heben die Stufen im Türdurchgang als eigenständige, normverstößende Gefahr hervor (DIN 18065 Abs. 7.4, DIN 18040).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer statischen Bewertung der Treppenanpassung im Altbau – ein Aspekt, den GoogleAI nicht anspricht und Qwen indirekt mit „Bauweise altersbedingt“ andeutet.
    • Qwen liefert die detaillierteste Normzuordnung: Verweis auf § 38 MBO, Ausnahmeregelungen für Kellerräume (40 cm), klare Abgrenzung von „nicht allgemein zugänglich“ und die Unzulässigkeit von Stufen selbst bei Ausnahmen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI vs. DeepSeek & Qwen: GoogleAI formuliert die Treppenanpassung als Ausgangspunkt zur „Neuberechnung“ – was suggeriert, dass diese Maßnahme grundsätzlich zulässig sei. DeepSeek und Qwen widersprechen dem deutlich: Die Tür darf nicht zugunsten der Treppe eingeengt werden, da beide Komponenten unabhängig voneinander den Normen genügen müssen. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird hier priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Bei allen Divergenzen wird das Vorsichtsprinzip angewendet: Die restriktivste Auslegung gilt – also 80 cm für notwendige Flure (DIN 18065), klare Ablehnung von Stufen im Türdurchgang, und keine Ausnahme ohne behördliche Genehmigung – auch nicht im Altbau.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Mindest-Durchgangsbreite für Innentüren (allgemein)60 cm als absolutes Minimum für Aufenthaltsräume nach DIN 18065; 80 cm für notwendige Flure; 50 cm für Nebenräume – 28 cm ist in allen Fällen unzulässig.
    Stufen im TürdurchgangStufen im lichten Durchgang sind ausdrücklich verboten (DIN 18065 Abs. 7.4, DIN 18040-1) – unabhängig von der Breite; stellen akute Sturz- und Barriere-Risiken dar.
    Verhältnis Treppe–Tür bei NeugestaltungTreppenmaße nach DIN 18065 begründen keine Ausnahme für Türbreiten; beide Elemente müssen simultan und unabhängig voneinander den Normen entsprechen.
    Rechtliche Einordnung im Altbau (1896)⚠️Bestandsschutz gilt nicht für Sicherheitsmängel: Fluchtweg- und Barrierefreiheitsverstöße sind nachträglich zu beseitigen (§ 61 MBO, Rechtsprechung OVG NRW).
    Fachliche BeauftragungAuftrag eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbVI) für Bautechnik oder Brandschutz ist zwingend – kein Architekt allein genügt bei Fluchtweg- und Standsicherheitsfragen.
    Nutzungsverbot bis KlärungDie betroffene Tür darf bis zur behördlich abgesicherten Lösung nicht als Fluchtweg oder allgemeiner Durchgang genutzt werden – Umleitung und Kennzeichnung sind erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Unverzügliche Beauftragung eines öbVI für Bautechnik zur umfassenden Dokumentation des Sachstands, Prüfung der Standsicherheit der Treppe, Erstellung eines baurechtlich sicheren Sanierungskonzepts und Abstimmung mit der Bauaufsicht – ohne Abweichungsgenehmigung ist eine Wiederherstellung mindestens 60 cm lichter Breite mit stufenfreiem Durchgang zwingend.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoLebensbedrohliche Fluchtwegbehinderung bei Brand oder NotfallUnmöglichkeit der Flucht für Bewohner; erhöhte Todes- und Verletzungsgefahr; behördliche Ordnungswidrigkeitsverfolgung, Bußgeld bis 50.000 € nach § 81 MBO
    🔴 RisikoSturzunfälle durch Stufen im TürdurchgangHäufige Verletzungen (Wirbelsäule, Hüfte, Schädel), Haftungsansprüche bei Mieter- oder Besucherverletzungen
    🔴 RisikoRechtswidrige Baumaßnahme ohne BauvorlageprüfungOrdnungsverfügung zur Rückbauanordnung, Zwangsgeld, mögliche Strafanzeige bei grober Fahrlässigkeit
    🔴 RisikoStatischer Mangel der angepassten Treppe im AltbauRisiko von Bauteilversagen, Einsturzgefahr; nachträgliche Haftung des Bauherrn gegenüber Mietern und Dritten
    🔴 RisikoBarrierefreiheitsverstoß mit DiskriminierungsfolgenAbmahnung durch Verbraucherschutzverbände, Unterlassungserklärung, Schadensersatzansprüche, Beeinträchtigung der Vermietbarkeit
    ✅ ChanceVerbesserung der Barrierefreiheit für alle NutzergruppenErhöhte Wohnqualität, höhere Miet- und Verkaufswerte, bessere Zugänglichkeit für ältere Mieter und Familien mit Kleinkindern
    ✅ ChanceModernisierung des Fluchtwegkonzepts inkl. Rauchwarnmelder und NotbeleuchtungVerbesserte Versicherungsbedingungen, ggf. Prämienrabatte, deutliche Erhöhung der Sicherheitsstufe für alle Wohnparteien
    ✅ ChanceSanierung als Chance zur energetischen Aufwertung (z. B. Türdichtung, Sturzisolierung)Energieeinsparung, geringere Heizkosten, Erfüllung von Anforderungen an energetische Sanierungen (GEG)
    ✅ ChanceDokumentation als „sicherheitsgeprüftes Altbauobjekt“Vertrauensbildung bei Mietern und Käufern, bessere Vermarktung, mögliche Förderung über BAFA oder KfW (Modul 400)
    ✅ ChanceFörderung durch Denkmalschutz beim behutsamen Einbau einer neuen TürNutzung von Denkmalfördermitteln für maßstabsgetreue, historisierende Lösungen bei denkmalgeschützten Gebäuden

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sperrung der Tür: Kennzeichnen Sie die betroffene Tür mit „Nicht als Fluchtweg nutzbar – Nutzung bis zur Sanierung untersagt“ und leiten Sie alle Nutzer über einen alternativen, normkonformen Fluchtweg um.
    2. ÖbVI beauftragen: Kontaktieren Sie noch diese Woche einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik mit Schwerpunkt Brandschutz und Altbau – Listen finden Sie beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe oder der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes.
    3. Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die ursprüngliche Baugenehmigung (sofern vorhanden), alle Bauzeichnungen der Treppenanpassung, statische Nachweise und vorliegende Gutachten – diese benötigt der Sachverständige für seine Beurteilung.
    4. Bauaufsicht informieren: Reichen Sie beim zuständigen Bauamt eine vorläufige Mitteilung über den bestehenden Mangel ein – dies dokumentiert Ihre kooperative Haltung und kann bei der späteren Genehmigung einer Sanierungsmaßnahme entlastend wirken.
    5. Stufen beseitigen & Tür neu planen: Beauftragen Sie im Rahmen des Sanierungskonzepts die vollständige Entfernung der Stufen im Türbereich und die Planung einer Tür mit mindestens 60 cm lichter Breite – ggf. durch Sturzerhöhung oder Türverschiebung.
    6. Standsicherheit prüfen lassen: Fordern Sie vom öbVI ausdrücklich eine Bewertung der statischen Einbindung der neuen Treppe in die historische Bausubstanz (z. B. Geschossdecke, Mauerwerk) – insbesondere bei Holzbalkendecken.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Planung und Ausführung von Treppen regelt. Sie legt unter anderem Maße für Steigung, Auftritt, Geländer und Durchgangshöhen fest. Ziel ist es, sichere und komfortable Treppen zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Treppenbau, Treppennorm, Treppenmaße
    Lichte Breite
    Die lichte Breite bezeichnet das freie, nicht durch Bauteile eingeschränkte Maß eines Durchgangs oder einer Öffnung. Bei Türen ist es der Abstand zwischen den Türrahmen, bei Treppen die Breite zwischen den Geländern.
    Verwandte Begriffe: Durchgangsbreite, Nutzbreite, Öffnungsweite
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften zu Bauanträgen, Bauausführung, Brandschutz und Barrierefreiheit.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften
    Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Einrichtungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
    Verwandte Begriffe: Inklusion, Zugänglichkeit, Behindertengleichstellung
    Fluchtweg
    Ein Fluchtweg ist ein sicherer Weg, der im Notfall aus einem Gebäude ins Freie führt. Fluchtwege müssen ausreichend breit und gut gekennzeichnet sein und dürfen nicht durch Hindernisse versperrt werden.
    Verwandte Begriffe: Rettungsweg, Notausgang, Evakuierung
    Sachverständiger für Baurecht
    Ein Sachverständiger für Baurecht ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bereich des Baurechts. Er kann Gutachten erstellen, Streitigkeiten schlichten und bei der Einhaltung von Bauvorschriften beraten.
    Verwandte Begriffe: Bausachverständiger, Gutachter, Baurechtsexperte
    Zweifamilienhaus
    Ein Zweifamilienhaus ist ein Wohngebäude, das für zwei separate Wohneinheiten konzipiert ist. Jede Wohneinheit hat in der Regel einen eigenen Eingang und eigene Sanitäranlagen.
    Verwandte Begriffe: Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Wohngebäude

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Mindest-Durchgangsbreite ist für Innentüren vorgeschrieben?
      Die Mindest-Durchgangsbreite für Innentüren ist in der DIN 18065 geregelt. Die genauen Maße können je nach Nutzung des Gebäudes variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen für Ihr Gebäude zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Fluchtwege.
    2. Was ist die DIN 18065?
      Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Treppen in Gebäuden regelt. Sie legt unter anderem Maße für Steigung, Auftritt und Geländer fest. Die Einhaltung der Norm dient der Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von Treppen.
    3. Was tun, wenn Treppenstufen in den Durchgangsbereich einer Tür ragen?
      Wenn Treppenstufen in den Durchgangsbereich einer Tür ragen und die Durchgangsbreite dadurch verringert wird, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Dieser kann prüfen, ob die Situation den geltenden Vorschriften entspricht und gegebenenfalls Maßnahmen zur Anpassung empfehlen.
    4. Wer kann die Einhaltung der DIN 18065 überprüfen?
      Die Einhaltung der DIN 18065 kann von einem Architekten, einem Bauingenieur oder einem Sachverständigen für Baurecht überprüft werden. Diese Fachleute können die Situation vor Ort beurteilen und feststellen, ob die Anforderungen der Norm erfüllt sind.
    5. Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DIN 18065?
      Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der DIN 18065 können von Beanstandungen durch die Baubehörde bis hin zu Rückbauanordnungen reichen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung des Gebäudes eingeschränkt werden, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist.
    6. Wie wirkt sich die Neuberechnung einer Treppe auf angrenzende Bauteile aus?
      Die Neuberechnung einer Treppe kann Auswirkungen auf angrenzende Bauteile wie Türen und Wände haben. Es ist wichtig, die Planung so zu gestalten, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden und die Funktionalität der angrenzenden Bauteile nicht beeinträchtigt wird.
    7. Welche Rolle spielt die Landesbauordnung bei der Durchgangsbreite von Türen?
      Die Landesbauordnung enthält ebenfalls Bestimmungen zur Durchgangsbreite von Türen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Fluchtwege. Die Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung zu berücksichtigen.
    8. Was bedeutet "lichte Breite" bei Türen?
      Die lichte Breite bei Türen bezeichnet die tatsächlich nutzbare Durchgangsbreite zwischen den Türrahmen, wenn die Tür geöffnet ist. Sie ist ein wichtiges Maß für die Barrierefreiheit und die Einhaltung der Bauvorschriften.

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  2. Innentüren: Keine Vorschriften für Türmaße

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    ich verstehe zwar kein Wort
    aber Vorschriften über einzuhaltende Türmaße gibt es nicht.
  3. Innentüren: Treppenstufen ragen in Türöffnung – Lösung?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Keine Fantasie, KHR?
    Hätt' ich Ihnen gar nicht zugetraut *g*
    Die Treppenstufen sind seitlich neben der Tür angeordnet und ragen so in die lichte Türöffnung hinein  -  zumindest habe ich das so verstanden. Vorher kann es also eigentlich nur eine 63,5er Tür sein und damit eine absolut untergeordnete (WC, Abstellraum?).
    Wieso allerdings eine Neuberechnung der Treppe stattfindet, kann ich mir wiederum gar nicht vorstellen (muss man das vielleicht regelmäßig tun?)
  4. Innentüren: Standardbreite 61 cm – Historische Bauweise

    Foto von

    'ne dreiensechzigfünfer Tür gibbet nich
    ... die ist genau 61 cm breit.
    Meinen Sie, man muss jetzt über die Treppe, rechtwinkelig zu den Stufen, steigen um in die Kammer zu kommen?
    Hi hi, da konnten die Jungs aus dem vorvorigen Jahrhundert aber besser rechnen!
  5. Innentüren: Rohbaurichtmaß für 61 cm Türbreite

    Foto von Helmuth Plecker

    Jibbet wohl ...
    ... denn das ist das Rohbaurichtmaß für das Loch in dem die 61 cm breite Türe eingebaut werden soll.
  6. Innentüren: Lochgröße für 61 cm Tür – Präzision im Detail

    Foto von Lieselotte Tussing

    Pedant, Sie!
    Wie groß ist denn das Loch, mit dem Sie eine 61 cm breite Tür hinkriegen, hä?
    Ansonsten: genau! So Stelle ich mir das vor.
  7. Innentüren: Entschuldigung für direkte Wortwahl

    Foto von

    Sorry, KHR!
    Jetzt hat aber die 'VdauB' (Vereinigung der ansonsten unbescholtenen Bauleiter) Ihnen eins auf den Sack gegeben, hm?
    Das Sorry steht für die der Überschrift folgenden Wortwahl!
    Danke HP!
  8. Innentüren: 28 cm Durchgang – Praktikabilität vs. DIN

    abgesehen vom Unterschied zwischen Rohbaumaß und Türmass
    scheint es mir auch ohne DINAbk. nicht so ganz praktisch und befriedigend zu sein, nur noch 28 cm Durchgangsbreite vor dem Bereich der Treppe zu haben, liegen die Türen senkrecht zum Treppenflur und läuft (besser stolpert) man von der Tür aus ohne Podest auf die tieferliegenden Treppenstufen? Warum wurde die Treppe denn umgerechnet, wie war denn das Steigungsverhältnis der Stufen vorher und wie ist es jetzt?
  9. Innentüren: Türblatt 610 mm – Rohbauöffnung 635 mm

    Foto von

    ich sage doch:
    'ne 63,5er Tür Gips (normalerweise) nicht, wer redet von Löchern oder Rohbaumassen?
    Die Tür ist 610 mm breit, also das Türblatt, und das Rohbauöffnungsmaß sollte 635 mm betragen. Wen's interessiet, der kann alle Masse auf meiner hp nachlesen, da stehen die irgendwo.
    Wenn einer eine Treppe baut und damit die Tür zubaut, so würde ich dem ganz was anderes erzählen. Dafür brauchen Sie keine DIN, keine VOB und kein BGBAbk., sondern ein bisschen Menschenverstand und wahrscheinlich einen guten Anwalt, denn mit Verstand allein kommt man am Bau nicht mehr weiter.
  10. Treppenbau: Planung vs. Ausführung – Satz des Tages!

    Das war der Satz des Tages!
    Vielen Dank Herr Ries für Ihren letzten Satz. Das bezog sich jetzt nicht direkt auf den Fragesteller, sondern allgemein aufs Bauen. Ist denn die Trppe schon so eingebaut, oder ist das Planungsstand? Ulf
  11. Innentüren: Sandsteintreppe – Tür zum Abstellraum

    Näheres vom Fragesteller
    Erstmal Dank für die teils emotionale Beteiligung.
    Zur weiteren Erklärung: Es handelt sich um eine halbgewendelte Sandsteintreppe (20 Stufen) zum Obergeschoss. Im Bereich 4. bis 6. Stufe geht seitlich eine 61er Tür in einen Abstellraum ab. Die Treppe haben wir mit Granit belegen lassen. Nun werden heutzutage die Größe der Tritt- und Setzstufen (Trittstufen, Setzstufen) nicht an der Originaltreppe durch Menschen gemessen, sondern durch Computer berechnet. Und der hat den "Lauf der Treppe optimiert", das heißt die Steigung von 17,9 wurde beibehalten aber der Auftritt wurde im Bereich der Treppenmitte "gleichgemacht". Durch die Vergrößerung des Auftritts im Bereich der Wendelung ragen nun zwei Stufen in die lichte Türöffnung hinein (vorher eine Stufe). Als ein mit zwei gesunden Füßen ausgestatteter Mensch muss ich mich nun einer leicht abgewandelten Hanghuhn-Technologie bedienen, um in den Raum zu gelangen. Ich muss den rechten Fuß ganz normal auf die Türschwelle treten, dann mit dem linken Fuß auf eine Stufe höher, die Tür öffnen und mit dem linken Fuß zuerst den Raum betreten. Wenn ich das mit dem rechten Fuß zuerst tue stoße ich mir den Kopf an der Zarge, da ich mit dem linken Fuß noch eine Stufe höher stehe! Ich hoffe das war einigermaßen anschaulich. Dass das dem normalen Menschenverstand widerspricht steht fest. Aber die Rechtsprechung folgt diesem ja auch nicht immer. Deshalb die Frage, ob hier etwa andere Vorschriften verletzt wurden, auf die ich mich berufen kann. Meine Forderung an den Ausführungsbetrieb ist, den Granit abzubauen und nach Maß der Originaltreppe neu anzufertigen. Übrigens war eine bauliche Veränderung der Treppe (und ich denke, die ist mit Veränderung des Auftritts gegeben) nicht Vertragsbestandteil.
    • Name:
    • Lutz Kollmann
  12. Arbeitsstättenverordnung: Verkehrswege & sicheres Begehen

    § 1 der Straßenverkehrsordnung
    ist es zwar nicht, aber z.B. in der Arbeitsstättenverordnung steht, dass Verkehrswege so beschaffen sein müssen, dass sie sicher begangen werden können, eigentlich gefällt mir der Beitrag von Herrn Ries mit dem 'ein bisschen Menschenverstand' ja besser, aber offenbar braucht man in Deutschland ja immer eine Norm ... (steht sicher auch irgendwo, dass Treppen nicht nur mit Hanghuhn Technologie begangen werden sollten, sonst muss das Werk laut Werkvertrag ja auch die übliche Gebrauchstauglichkeit haben, dem steht og Technologie ja auch entgegen, da wird Ihrem Anwalt sicher was schönes einfallen, vielleicht informieren Sie das Forum dann
  13. Treppensanierung: Granitbelag – Menschliches Ermessen

    Foto von

    Hallo, Herr Kollmann!
    Ich muss erstmal vorausschicken, dass ich mindestens 10 Minuten telefonierunfähig war, so hat mich Ihre Beschreibung erheitert!
    Sie haben also keinen Neubau, sondern lediglich die Treppe saniert. Die vorhandenen Sandsteinstufen wurden durch Granitbelag ersetzt. Rechtlich kann ich Ihnen eigentlich nichts dazu sagen  -  aber so rein nach menschlichem Ermessen würde ich urteilen: neu für alt muss gleich sein, es sei denn, ganz gravierende Umstände lassen nur eine geänderte Ausführung zu.
    Wenn nun durch einfaches Aufmessen vor Ort der bisherige Status Quo hätte beibehalten werden können, würde ich dies auch vom Unternehmer fordern!
    Dies war keine Rechtsberatung!
    PS: Hanghühner kannte ich noch nicht, nur Hangkühe ...
  14. Innentüren: Versetzen der Tür – Alternative Lösung?

    Foto von

    was ist denn mit der Tür?
    kann man die nicht einfach ein Stück zur Seite versetzen? Ich sehe nämlich spätestens dann große Probleme auf Sie zukomnmen, wenn Sie im Raum sitzend eine Kanne Bier konsumieren und DANN versuchen den Raum zu verlassen. Wenn Sie dann oben gegebene Beschreibung nicht zu Hand haben und vergessen haben wie's geht, werden Sie wohl ohne Knochenbrüche nicht aus dem Raum rauskommen.
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Innentüren: Mindest-Durchgangsbreite nach DINAbk. 18065 – Vorschriften & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der DIN 18065 bei Innentüren, insbesondere wenn Treppenstufen in den Türbereich ragen. Es wird geklärt, dass es keine direkten Vorschriften für Mindest-Türmaße gibt, aber die Verkehrssicherheit gemäß Arbeitsstättenverordnung gewährleistet sein muss. Die Sanierung einer Treppe mit Granitbelag und die resultierende Verringerung der Durchgangsbreite werden aus rechtlicher und praktischer Sicht beleuchtet. Eine mögliche Lösung ist das Versetzen der Tür.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Innentüren: 28 cm Durchgang – Praktikabilität vs. DIN, sollte man auch ohne DIN prüfen, ob eine Durchgangsbreite von nur 28 cm praktikabel ist, besonders in Bezug auf die Sicherheit beim Begehen der Treppe.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Innentüren: Türblatt 610 mm – Rohbauöffnung 635 mm wird die übliche Differenz zwischen Türblattmaß (610 mm) und Rohbauöffnungsmaß (635 mm) erläutert, was für den Einbau von Innentüren relevant ist.

    🔧 Zusatzinfo: Der Beitrag Innentüren: Sandsteintreppe – Tür zum Abstellraum beschreibt die konkrete Situation einer halbgewendelten Sandsteintreppe, bei der eine Tür zum Abstellraum betroffen ist, was die Problematik verdeutlicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Verkehrssicherheit gemäß Arbeitsstättenverordnung und erwägen Sie alternative Lösungen wie das Versetzen der Tür (siehe Innentüren: Versetzen der Tür – Alternative Lösung?), um die Durchgangsbreite zu erhöhen. Beachten Sie dabei die Hinweise zur Türblatt- und Rohbauöffnungsmaßen (Innentüren: Türblatt 610 mm – Rohbauöffnung 635 mm).

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Innentüren: Mindest-Durchgangsbreite nach DIN 18065 – Vorschriften & Maße?
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Suche nach: Innentüren: Durchgangsbreite nach DIN 18065
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