ich habe einige Fragen bezüglich einer (wahrscheinlich) anstehenden Asbestsanierung. Ich habe die Frage im Betreff explizit an Herrn Ackermann adressiert, da ich über Google einige hilfreiche Antworten seinerseits gefunden habe.
Folgender Sachverhalt stellt sich dar:
In unserem Haus, Baujahr 1927, haben wir gerade angefangen, die Dachwohnung zu renovieren.
Unter einem Anfang der 90er Jahre verlegten Teppichboden fanden wir Platten mit den Maßen 25 X 25, wobei wir nach Internetrecherche davon ausgehen, dass es sich hierbei um asbesthaltige Floor Flex Platten handelt.
Eine Probe der Platten sowie des darunter befindlichen schwarzen Klebers ist gerade unterwegs zum Labor.
Zuvor hatten wir bereits diverse PCV, Stragula- und Kleberproben eingesandt, die allesamt als asbestfrei bewertet wurden. In der Annahme, dass in dem zweiten Zimmer der gleiche Bodenbelag verlegt sein würde, haben wir die Platten erst heute entdeckt.
Sollte sich der Verdacht auf asbesthaltige Platten und/ oder Kleber bestätigen, werden wir uns auf die Suche nach einer Fachfirma begeben, die gemäß TRGS 519 saniert.
Der Aufbau der Bodenbeläge in dem betreffenden Zimmer ist folgender Maßen: Teppich, verklebt auf Platten, welche mit schwarzem Kleber auf Spanplatten geklebt sind. Darunter befindet sich der alte Dielenboden.
Soweit zum Stand der Dinge, nun zu meinen konkreten Fragen:
- Kann ich davon ausgehen, dass eine Fachfirma, welche gemäß TRGS 519 saniert, wirklich alle Fasern rückstandslos entfernen wird, sodass wir unmittelbar danach die Renovierung betreiben und dann einziehen können? D.h. wie verlässlich ist eine Raumluftmessung nach Beendigung der Arbeiten, wenn sie von der ausführenden Firma selbst vorgenommen wird? Sollte man zusätzlich von einem unabhängigen Labor testen lassen? (Mein Vertrauen in Handwerker hat etwas gelitten, da uns bezüglich einer möglichen Asbestproblematik tatsächlich geraten wurde, nicht "rumzumachen", sondern den "alten Sch***" einfach rauszureißen. Diese Haltung, gerade von Menschen, die täglich mit Bodenbelägen und Renovierungen zu tun haben, hat mich doch nachhaltig geschockt.)
- Soweit ich mich über das Internet informieren konnte, entsteht die Hauptlast an Faserfreisetzung bei der Entfernung durch das Abfräsen des Klebstoffes und nicht durch das Entfernen der Platten selbst. Bei uns ist es nun so, dass der Kleber auf Spanplatten aufgebracht ist, die man, so denke ich, im Ganzen herausstemmen könnte, sodass möglichst wenige Platten zu Bruch gehen und auch der Kleber größtenteils nicht beschädigt, sondern mit den Spanplatten zusammen beseitigt werden könnte.
Ist dieser Denkansatz praktikabel, oder muss das Material aus praktischen Gründen der Entsorgung in kleine Teile geteilt werden?
Mir geht es vor allem auch darum, dass trotz Abschottung des betreffenden Zimmers möglichst wenige Fasern freigesetzt werden, da ich dann einfach ein ruhigeres Gefühl hätte.
- Wir hatten eigentlich vor, den alten Dielenboden schleifen und ölen zu lassen. Kann ich davon ausgehen, dass nach erfolgreicher Asbestsanierung keine Gefahr dadurch entsteht, den Jahrzehnte unter der asbesthaltigen Schicht befindlichen Boden zu schleifen?
- Der schwarze Kleber könnte laut meinen Recherchen theoretisch auch PAK enthalten. Wäre eine Entfernung im Rahmen der Asbestsanierung ausreichend, um auch eine Gefährdung durch PAK auszuschließen? Oder könnten PAK aus dem Kleber durch die Spanplatte ausgegast sein und irgendwie von dem alten Dielenboden absorbiert worden sein, sodass Schleifen oder auch nur weitere Benutzung des alten Bodens gesundheitsgefährdend sein könnten?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort auf meine doch sehr ausführlich geratenen Beitrag,
Mit freundlichen Grüßen,
M.