Im Bereich der Türzargen ist ein verschweißen unmöglich, so dass
dort immer ein Spalt zwischen Zarge und Bodenbelag bleibt.
Diese Fuge sollte mit Silikon geschlossen werden um einerseits die Optik nicht zu stören und andererseits das Eindringen von Feuchtigkeit (z.B. bei der Reinigung) zu verhindern.
Der Streit mit dem Bauherrn dreht sich jetzt um die Frage
- Nebenleistung (also ohne Vergütung)
oder besondere Leistung (vergütungspflichtig)
Leider finde ich dazu in der DINAbk. keine klare Aussage.