wir haben leider Probleme mit unserem Estrichleger:
- Unser Kaminofenplatz wurde mit Estrich zugeschüttet, obwohl er frei bleiben sollte. Der Estrich (ZEAbk.) liegt nun auf dem Beton, der angrenzende ist schwimmend mit Fußbodenheizung., Dehnungsfugen wurden keine gemacht.
- Mehrere Übergangsbereiche zwischen Böden mit Heizung und solchen ohne wurden nicht mit Dehnungsfugen getrennt. Nachträglich wurde der Estrich lediglich ca. 2 cm eingeschnitten.
Mein Steinhändler warnt davor, dass die Granitfliesen reißen werden.
- Die Ausführung der Randbereiche unserer Galerie sollte mit leicht abgesenktem Estrich (wegen Randplatten) erfolgen. Den Mitarbeitern war das offensichtlich zu viel Schalungsarbeit, also haben sie die Ränder einfach freigelassen und lediglich mit Styropor ausgelegt. Die Maße stimmen nicht, da die Randplatten eine bestimmte Breite haben sollten.
Ich habe die Abnahme verweigert. Der Estrichleger schaltet auf stur, hat nun Kommentarlos die Rechnung geschickt (trotz nicht erfolgter Abnahme) und wird am Telefon frech.
Frage: War die Verweigerung der Abnahme ok?
Hat jemand Tipps?
Danke!

