Fliesenleger rechnet Bad-Grundfläche statt tatsächlicher Fliesenfläche ab: Korrekt?
In diesem Forum sind Sie: Estrich und Bodenbeläge📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Fliesenarbeiten im Bad. Kernpunkte sind der Abzug von Flächen, die nicht gefliest werden (z.B. Badewanne, Dusche), die Notwendigkeit einer Abdichtung unter der Badewanne und die entsprechenden Vorschriften der VOB und Landesbauordnungen. Die korrekte Abrechnung und Ausführung sind entscheidend, um Mehrkosten und spätere Wasserschäden zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Fliesenleger rechnet Bad-Grundfläche statt tatsächlicher Fliesenfläche ab: Korrekt?
Ist das so in Ordnung? Wenn ich mir das Bad anschaue, gehen doch ein paar Quadratmeter weg durch Badewanne und Duschwanne, die keine Fliesen haben.
Unser Fliesenleger ist ein "Schlitzohr" und versucht überall was zu holen. Daher bin ich skeptisch geworden und würde gerne wissen, ob er das so darf?
Bestimmt gibt es doch eine Verordnung, die das regelt. Oder?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine vollständige Zahlung vor Vorlage einer detaillierten, nachweisbaren Flächenberechnung – insbesondere mit Skizze und Auflistung aller abzuziehenden Flächen (Badewanne, Dusche, WC, Aussparungen).
🔴 KRITISCH: Bei fehlender vertraglicher Vereinbarung zur Abrechnung nach Raumgrundfläche ist diese Abrechnungsweise rechtlich nicht bindend – Zahlung nur für tatsächlich verlegte Nettofläche zulässig.
⚠️ WICHTIG: Prüfen Sie unverzüglich, ob die VOBAbk./B oder eine entsprechende Vertragsgrundlage vereinbart wurde – dies bestimmt maßgeblich die Abrechnungsregeln.
⚠️ WICHTIG: Keine Vertragsunterzeichnung oder Rechnungszahlung ohne vorherige schriftliche Klärung der Flächenberechnungsgrundlage (netto vs. brutto, Verschnittzuschlag, Diagonale).
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob die Abrechnung Ihres Fliesenlegers korrekt ist, hängt von der Vereinbarung ab, die Sie getroffen haben. Grundsätzlich gilt: Abgerechnet wird die tatsächlich verlegte Fliesenfläche.
🔴 Gefahr: Wenn im Angebot oder Vertrag eine Abrechnung nach der gesamten Bad-Grundfläche vereinbart wurde, auch wenn diese nicht komplett gefliest ist (z.B. wegen Dusche, Badewanne), könnte die Abrechnung korrekt sein, auch wenn es unüblich ist.
- VOB beachten: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt solche Details. Prüfen Sie, ob die VOB vereinbart wurde.
- Aufmaß prüfen: Lassen Sie sich ein detailliertes Aufmaß geben, aus dem die berechnete Fläche hervorgeht.
- Alternativangebot einholen: Holen Sie ein Vergleichsangebot von einem anderen Fliesenleger ein, um die marktüblichen Preise zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Abrechnungsgrundlage mit Ihrem Fliesenleger. Bestehen Sie auf ein detailliertes Aufmaß und prüfen Sie, ob die VOB vereinbart wurde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Fliesenlegerarbeiten, bei der die Grundfläche des Bades als Berechnungsgrundlage dient, nicht die tatsächlich verlegte Fliesenfläche. Dies ist ein klassischer Streitpunkt im Bauhandwerk, der oft auf unterschiedlichen Auffassungen von Leistungsverzeichnissen und Vertragsgrundlagen beruht.
✅ Zustimmung: Ihre Skepsis ist berechtigt. Grundsätzlich ist es nicht üblich, die reine Grundfläche eines Raumes als alleinige Berechnungsbasis für Fliesenarbeiten zu verwenden, da diese Fläche nicht der tatsächlich verlegten Fliesenfläche entspricht. AbzAbk.üge für nicht geflieste Bereiche wie Badewannen, Duschwannen oder freistehende Objekte sind in der Regel vorzunehmen.
⚠️ Korrektur: Es gibt keine spezifische gesetzliche Verordnung, die die Abrechnung von Fliesenlegerarbeiten bis ins letzte Detail regelt. Stattdessen gelten die vertraglichen Vereinbarungen, die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Abrechnung erfolgt meist nach tatsächlich verlegter Fläche (qm) oder nach Stundenlohn, nicht nach Grundfläche.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist der abgeschlossene Werkvertrag. Prüfen Sie, ob dort eine spezifische Regelung zur Flächenberechnung getroffen wurde. Fehlt diese, gilt die Verkehrssitte: Abgerechnet wird die tatsächlich verlegte Fliesenfläche, inklusive Verschnitt, aber ohne Flächen unter Badewannen oder Duschtassen, die nicht gefliest werden. Auch die diagonale Verlegung rechtfertigt keine doppelte Abrechnung der Grundfläche, sondern lediglich einen Mehrpreis auf die tatsächlich verlegte Fläche.
🔴 Gefahr: Die Gefahr besteht darin, dass Sie als Laie eine deutlich überhöhte Rechnung bezahlen, die nicht der erbrachten Leistung entspricht. Der Fliesenleger nutzt hier eine unübliche und für Sie nachteilige Berechnungsmethode, die rechtlich angreifbar ist.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Fliesenleger eine detaillierte Aufstellung der abgerechneten Quadratmeter, aufgeschlüsselt nach den tatsächlich verlegten Flächen (Wände und Boden). Verweisen Sie auf die VOB/B und die übliche Abrechnung nach tatsächlicher Leistung. Bestehen Sie auf einer Korrektur der Rechnung. Sollte er sich weigern, holen Sie sich schriftliche Auskunft von der Handwerkskammer oder einem Bau-Rechtsexperten ein. Zahlen Sie die Rechnung nicht in voller Höhe, sondern nur den unstrittigen Teil.
KI-Analyse (Qwen)
Die Abrechnung von Fliesenarbeiten nach der Grundfläche des Raums statt nach der tatsächlich zu verlegenden Fliesenoberfläche ist grundsätzlich nicht zulässig, sofern keine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Vorfeld besteht.
🔴 Gefahr: Eine pauschale Abrechnung nach Raumgrundfläche führt regelmäßig zu einer unangemessenen, nicht marktüblichen und damit möglicherweise rechtlich anfechtbaren Überverschreibung – insbesondere bei Flächen mit fest eingebauten Sanitärgegenständen wie Badewanne, Duschwanne oder WC, die nicht gefliest werden.
⚠️ Korrektur: Die VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie die allgemeinen handelsüblichen Regeln (z. B. DINAbk. 276, DIN 18202) sehen vor, dass Fliesenarbeiten nach der tatsächlich verlegten Fläche (netto, also abzüglich nicht zu verlegender Flächen wie Sanitärkeramik, Einbauten, Aussparungen) abgerechnet werden – es sei denn, es wurde ausdrücklich eine pauschale Leistungsbeschreibung vereinbart.
➕ Ergänzung: Auch bei diagonal verlegten Fliesen ist die Abrechnung nach der effektiv verlegten Fläche (inkl. Verschnittanteil, der jedoch nachweislich und plausibel kalkuliert sein muss) erforderlich – nicht nach der Raumgrundfläche.
❌ Widerspruch: Es gibt keine gesetzliche oder verordnungsrechtliche Regelung, die eine Abrechnung nach Raumgrundfläche generell erlaubt; vielmehr gilt das Prinzip der Leistung nach tatsächlich erbrachter Arbeit – und nicht nach theoretischer Raumgröße.
✅ Zustimmung: Ihre Skepsis ist vollkommen berechtigt: Ein seriöser Fliesenleger dokumentiert stets die tatsächlich verlegte Fläche und rechnet transparent nach DIN- oder VOB-konformen Grundlagen ab.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Fliesenleger eine detaillierte Flächenberechnung mit Skizze und Nachweis der verlegten Nettofläche an – und beauftragen Sie bei Unklarheit einen zertifizierten Baugutachter für Hochbau oder Fliesenfachplaner zur Prüfung der Abrechnung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine Abrechnung nach der gesamten Bad-Grundfläche ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung unüblich, unangemessen und rechtlich angreifbar ist.
- Alle betonen die zentrale Bedeutung des abgeschlossenen Vertrags und der VOB/B als maßgebliche Regelung.
- Alle fordern ein detailliertes Aufmaß bzw. eine skizzierte Flächenberechnung mit Nachweis der abzuziehenden Flächen.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt die Möglichkeit einer Abrechnung nach Grundfläche „wenn vereinbart“, ohne klarzustellen, dass dies nur bei ausdrücklicher, unmissverständlicher Vereinbarung rechtlich zulässig ist – DeepSeek und Qwen betonen stärker die Ausnahmenatur dieser Regelung.
- GoogleAI nennt „Alternativangebot einholen“ als Maßnahme, während DeepSeek und Qwen stattdessen auf Gutachter oder Handwerkskammer verweisen – letztere sind fachlich fundierter als ein weiteres Angebot.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Relevanz von DIN 276 und DIN 18202 als technische Grundlagen für Flächenberechnung – nicht erwähnt bei GoogleAI und nur indirekt bei DeepSeek.
- DeepSeek und Qwen weisen ausdrücklich darauf hin, dass diagonale Verlegung keinen Grund für doppelte Grundflächenabrechnung darstellt – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- Qwen formuliert klar: „Es gibt keine gesetzliche oder verordnungsrechtliche Regelung, die eine Abrechnung nach Raumgrundfläche generell erlaubt.“ DeepSeek relativiert dies mit „keine spezifische gesetzliche Verordnung bis ins letzte Detail“ – Qwens Aussage ist stärker und entspricht dem Vorsichtsprinzip, da sie die Rechtsgrundlage eindeutig verneint.
- GoogleAI spricht von „Gefahr, wenn im Angebot vereinbart wurde“, während DeepSeek und Qwen betonen: selbst bei Angebot muss die Vereinbarung ausdrücklich, unmissverständlich und nachweisbar sein – eine pauschale Formulierung im Angebot reicht nicht aus.
👉 Empfehlung: Die strengere, rechtssichere Position von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Ohne klare, schriftliche, unmissverständliche Vertragsklausel zur Grundflächenabrechnung gilt stets die Abrechnung nach tatsächlich verlegter Nettofläche – inkl. Abzug aller nicht gefliesten Flächen und nachweisbarem Verschnitt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grundlage der Abrechnung ✅ Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlich verlegter Nettofläche (Wände + Boden), nicht nach Raumgrundfläche. Vertragliche Vereinbarung ✅ Eine Abrechnung nach Grundfläche ist nur bei ausdrücklicher, schriftlicher und unmissverständlicher Vereinbarung zulässig – ein pauschaler Hinweis im Angebot genügt nicht. VOB/B-Anwendung ✅ Die VOB/B ist entscheidend, wenn vereinbart – sie verlangt eine Abrechnung nach tatsächlich erbrachter Leistung (§ 2 Nr. 7 VOB/B). Verschnitt und Diagonale ⚠️ Verschnitt ist kalkulierbar, aber nachweisbar und plausibel zu begründen; diagonale Verlegung rechtfertigt keinen Flächen-Zuschlag auf Basis der Raumgrundfläche. Rechtliche Durchsetzbarkeit ❌ Qwen: „Keine gesetzliche Regelung erlaubt Grundflächenabrechnung generell“; DeepSeek: „Keine spezifische Verordnung“; GoogleAI: geht nicht auf Rechtsgrundlage ein – KI-Konsens tendiert zu Qwens klare Aussage (Vorsichtsprinzip). 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich eine korrigierte Rechnung mit nachweisbarer, skizzierter Nettofläche – andernfalls ist der unstrittige Teil zu zahlen, der Rest unter Vorbehalt zu halten und bei fehlender Korrektur ein schriftliches Gutachten oder eine Stellungnahme der Handwerkskammer einzuholen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Zahlung einer rechtlich unwirksamen Rechnung ohne Vorlage einer nachweisbaren Flächenberechnung Finanzieller Schaden bis zu mehreren hundert Euro; späterer Rückforderungsanspruch erschwert. 🔴 Risiko Fehlende vertragliche Klarstellung vor Auftragserteilung Rechtsunsicherheit; keine Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Streit. 🔴 Risiko Kein Aufmaß oder keine Skizze vom Fliesenleger erhalten Unmöglichkeit der Plausibilitätsprüfung; erhöhte Gefahr von „Schwarzen Schafen“ im Handwerk. 🔴 Risiko Annahme einer angeblichen „Branchenüblichkeit“ ohne Recherchen Verlust der Möglichkeit, sich auf Verkehrssitte oder DIN/VOB zu berufen. 🔴 Risiko Verzicht auf schriftliche Dokumentation (E-Mails, Auftragsbestätigungen) Mangelnde Beweislast im Streitfall; kein Zugriff auf vertragliche Vereinbarungen. ✅ Chance Transparenz durch klare Flächenberechnung mit Skizze verlangen Frühzeitige Klärung, Vertrauensaufbau, Vermeidung von Nachbesserungen oder Streit. ✅ Chance Nutzung der VOB/B als Vertragsgrundlage bei Neuaufträgen Rechtssichere Abrechnung, klare Leistungsbeschreibung, geringeres Streitpotenzial. ✅ Chance Einhaltung von DIN 18202 (Toleranzen) und DIN 276 (Kostenplanung) Professionelle Planung und Dokumentation; bessere Kalkulation für zukünftige Projekte. ✅ Chance Kontakt zur zuständigen Handwerkskammer für kostenlose Rechtsauskunft Unabhängige, kostenfreie, fachkundige Orientierung ohne Anwaltskosten. ✅ Chance Nutzung eines Baugutachters zur Flächenprüfung (ggf. mit Haftpflichtversicherung) Objektiver, gerichtsfester Nachweis – entscheidend bei Rechtsstreit oder Schlichtungsverfahren. Orientierungshilfen
- Keine Vollzahlung vor Vorlage einer detaillierten Flächenberechnung: Fordern Sie schriftlich eine skizzierte Aufstellung mit allen abzuziehenden Flächen (Badewanne, Dusche, WC, Aussparungen) und dem Verschnittnachweis – bis dahin zahlen Sie nur den unstrittigen Teil.
- Vertrag prüfen und ergänzen: Prüfen Sie Ihren Auftrag bzw. Vertrag auf eine ausdrückliche, unmissverständliche Klausel zur Grundflächenabrechnung – fehlt sie, verlangen Sie schriftlich die Anpassung an VOB/B und DIN-konforme Berechnung.
- VOB/B aktiv einfordern: Vereinbaren Sie schriftlich die Anwendung der VOB/B (insb. § 2 Nr. 7), falls noch nicht geschehen – sie schützt Sie als Auftraggeber durch klare Leistungsbeschreibung und Abrechnungsregeln.
- Handwerkskammer kontaktieren: Wenden Sie sich an Ihre zuständige Handwerkskammer für eine kostenlose, schriftliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Abrechnung – diese ist bindend für Handwerker in der Innung.
- Schriftliche Dokumentation sichern: Sammeln Sie alle E-Mails, Auftragsbestätigungen, Angebotsschreiben und Rechnungen – speichern Sie sie chronologisch mit Datum und Uhrzeit.
- Unabhängiges Gutachten einholen: Bei beharrlichem Widerspruch beauftragen Sie einen zertifizierten Baugutachter für Fliesenfachplanung (z. B. über die Architektenkammer oder VDB Baugutachter) zur Prüfung der Abrechnung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung der Maße einer Fläche oder eines Raumes. Es dient als Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen. Im Falle der Fliesenverlegung wird die tatsächlich verlegte Fläche gemessen und dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Flächenberechnung, VOB. - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen im Bauwesen standardisiert. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Die VOB regelt unter anderem die Abrechnung von Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Leistungsbeschreibung. - Fliesenfläche
- Die Fliesenfläche ist die tatsächlich mit Fliesen bedeckte Fläche. Sie wird in Quadratmetern (m²) angegeben und dient als Grundlage für die Abrechnung der Fliesenarbeiten.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, Wohnfläche. - Grundfläche
- Die Grundfläche ist die Fläche eines Raumes oder Gebäudes, gemessen auf dem Fußboden. Sie wird in Quadratmetern (m²) angegeben und dient als Grundlage für die Berechnung von Miete oder Kaufpreis.
Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Geschossfläche. - Diagonal verlegen
- Das diagonale Verlegen von Fliesen bedeutet, dass die Fliesen nicht parallel zu den Wänden, sondern in einem Winkel von 45 Grad verlegt werden. Diese Verlegeart ist aufwendiger und führt zu mehr Verschnitt.
Verwandte Begriffe: Fliesenmuster, Verlegemuster, Verschnitt. - Abrechnung
- Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller Kosten für eine erbrachte Leistung. Im Falle der Fliesenverlegung umfasst die Abrechnung die Materialkosten, die Arbeitskosten und eventuelle Mehrkosten für besondere Leistungen wie das diagonale Verlegen.
Verwandte Begriffe: Rechnung, Kostenaufstellung, Honorar. - Handwerkerrechnung
- Eine Handwerkerrechnung ist eine Rechnung, die von einem Handwerker für erbrachte Leistungen ausgestellt wird. Sie muss bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. den Namen und die Adresse des Handwerkers, den Leistungszeitraum, die erbrachten Leistungen und die Preise.
Verwandte Begriffe: Rechnung, Kostenaufstellung, Zahlungsbedingungen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Darf der Fliesenleger die gesamte Bad-Grundfläche abrechnen, auch wenn nicht alles gefliest ist?
Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Üblicherweise wird die tatsächlich verlegte Fläche abgerechnet. Wenn jedoch eine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann die Abrechnung korrekt sein. Klären Sie dies mit Ihrem Fliesenleger und prüfen Sie den Vertrag. - Was ist die VOB und welche Bedeutung hat sie für die Abrechnung?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen im Bauwesen standardisiert. Wenn die VOB im Vertrag vereinbart wurde, gelten deren Bestimmungen für die Abrechnung. Sie gibt Aufschluss darüber, wie Flächen zu berechnen sind. - Wie kann ich die abgerechnete Fläche überprüfen?
Lassen Sie sich ein detailliertes Aufmaß vom Fliesenleger geben. Vergleichen Sie die dort angegebenen Maße mit den tatsächlichen Maßen im Bad. Achten Sie darauf, dass nur die tatsächlich geflieste Fläche berechnet wurde, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. - Was kann ich tun, wenn die Abrechnung unklar oder falsch ist?
Sprechen Sie zuerst mit dem Fliesenleger und bitten Sie um eine detaillierte Erklärung der Abrechnung. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, holen Sie sich rechtlichen Rat oder wenden Sie sich an eine Verbraucherberatung. - Welche Rolle spielt das Aufmaß bei der Fliesenverlegung?
Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung der Fliesenarbeiten. Es dokumentiert die tatsächlich verlegten Flächen und dient als Nachweis für die erbrachte Leistung. Ein korrektes Aufmaß ist daher essenziell für eine transparente Abrechnung. - Was bedeutet "Diagonal verlegen" für den Preis?
Das diagonale Verlegen von Fliesen ist aufwendiger als das gerade Verlegen, da mehr Verschnitt entsteht und die Verlegung an sich zeitintensiver ist. Daher ist ein Mehrpreis für diese Verlegeart üblich. Der Mehrpreis sollte jedoch im Vorfeld vereinbart werden. - Wie finde ich einen seriösen Fliesenleger?
Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise und Leistungen. Achten Sie auf Referenzen und Bewertungen anderer Kunden. Ein seriöser Fliesenleger wird Ihnen ein detailliertes Angebot mit allen Kostenpunkten vorlegen und Ihre Fragen transparent beantworten. - Was ist bei der Beauftragung eines Fliesenlegers zu beachten?
Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab, in dem alle Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen detailliert aufgeführt sind. Vereinbaren Sie ein detailliertes Aufmaß und klären Sie die Abrechnungsgrundlage. Achten Sie darauf, dass der Fliesenleger eine Gewährleistung für seine Arbeiten übernimmt.
Verwandte Themen
- Fliesenleger Kosten: Was ist ein fairer Preis?
Informationen zu den üblichen Kosten für Fliesenlegerarbeiten und wie man ein faires Angebot erkennt. - Fliesen verlegen: Anleitung und Tipps für Heimwerker
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Verlegen von Fliesen, inklusive Tipps zur Vorbereitung und Materialauswahl. - Rechte und Pflichten bei Handwerkerleistungen
Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Handwerkern bei Bauleistungen. - Die VOB im Detail: Was Bauherren wissen müssen
Eine detaillierte Erklärung der VOB und ihrer Bedeutung für Bauverträge. - Mängel bei Fliesenarbeiten: Was tun?
Informationen zu Mängeln bei Fliesenarbeiten und wie man diese reklamiert.
-
Abrechnung: Fliesenfläche vs. Bad-Grundfläche – Was ist korrekt?
ja
da wo er keine Fliesen gelegt hat, kann er auch keine Berechenen, mit Ausnahmen aus der 18352 - aber da ihre Wanne wohl größer ist, wie 0,1 QM, müsste er die Fläche abziehen.
Bei einer ausgeführten Abdichtung, wird dieses wieder anders aussehen, den diese muss auch hinter und unter der Wanne durchgeführt werden. Wurde bei ihnen überhaupt eine gemacht, normal ja, den die Bauordnung der Läner möchte diese hier haben! -
Fliesen Mehrpreis: Badewanne/Dusche – Abzug der Fläche notwendig?
Abdichtung?
keine Ahnung wie ich erkennen kann, ob er eine Abdichtung gemacht hat oder nicht. Aber selbst wenn, dann ist dies in der Leistung unseres Bauträgers enthalten. Der Fliesenleger darf uns nur den Mehrpreis für die Fliesen (gegenüber Fliesenpreis Bauträger) und den Mehrpreis fürs Diagonalverlegen berechnen.
Und da habe ich es so verstanden, dass er die 2-3 m² für Badewanne und Dusche von der Raumfläche abziehen muss.
Danke! -
Abdichtung prüfen: Risiken bei fehlender Bad-Abdichtung erkennen
endlich versteht mich mal jemand
kommt ja selten vor hier,
dennoch sollten sie evtl. Prüfen ob eine Abdichtung ausgeführt wurde! Nur mal so das man später besser Schlafen kann, und sich nicht wundert warum es Probleme im Bau gibt!
Haben sie z.B. eine Revi Öffnung an der Wanne, die mal aufmachen und dahinter sehen, sehen sie hier den Rohboden ist das schlecht! -
Bad-Sanierung: Wanne direkt auf Boden – Korrekte Ausführung?
Wanne steht direkt auf Boden
Leider habe ich keine Revisionsöffnung. Aber ich bin ganz sicher, dass die Wanne direkt auf der Betondecke steht. Die Wanne wurde sogar eingebaut noch bevor der Estrich gelegt wurde. Bauträger + Flaschner/Sanitär + Fliesenleger haben fest behauptet, dass dies unbedingt so sein muss und deutlich besser sei, als die Wanne später auf den Estrich zu stellen.
Ist das aus Ihrer Sicht falsch?
Nochmals zur Abdichtung: Was wird abgedichtet? Der Übergang von Fliesen zur Wanne? Soll damit erreicht werden, dass unter die Wanne kein Wasser kommen kann? Warum ist der Übergang zur Wanne denn kritischer als der Übergang zu einer sonstigen Wand im Bad?
Vielleicht können Sie mich hier ein wenig schlauer machen
Danke! -
Nachträgliche Abdichtung: Rohfußboden sichtbar – Was tun?
@Herr Bulka
und was kann man machen, wenn er durch die Revisionsöffnung den Rohfußboden sieht? Kann man so eine Abdichtung nachträglich noch einbringen? -
Fehlende Abdichtung: Unruhiger Schlaf durch Baumängel?
-
Praxis-Info: Abdichtung unter Wanne – Selten, aber wichtig!
Abdichtung unter Wanne
muss gemacht werden und wird auch gemacht allerdings in weniger als 2 % aller Bäder, ich habe bei mir übrigens auch keine eingebaut. nichts gegen TB aber so ist das in der Praxis (also lieber Bauherr die m² abziehen, fertig. würd ich mal so sagen. -
Wasserschadenrisiko: Fehlende Abdichtung – Versicherungsschutz gefährdet?
ich ehrlich gesagt auch nicht ...
aber bei mir ist nicht da was gefärdet werden könnte. Aber oft sieht das halt anders aus, und selbst die Versicherungen zahlen bei einem Wasserschaden dann evtl. nicht mehr, den es wurde nicht Fachgerecht gearbeitet. Behaupten sie!
Aber ich kenne leider zu viele Schäden durch eine fehlende Abdichtung, oder einem Durchfeuchtungsschutz wie es ja besser heißen müsste! -
Landesbauordnung Bayern: Abdichtung unter Wanne – Wo finde ich Infos?
Abdichtung unter Wanne
ist doch in den Landesbauordnungen festgelegt, oder? hat mir jemand einen Tipp wie ich zu denen kommen könnte? im Internet habe ich schon vergebens durchgesucht (für Bayern), könnte mir aber gut vorstellen das die irgendwo zu finden sind. -
Bau-Normen: Abdichtung – Buchhandel als schnelle Infoquelle
-
merci o.T.
merci o.T. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fliesenleger Abrechnung: Bad-Grundfläche vs. Fliesenfläche – Korrekt?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Fliesenarbeiten im Bad. Kernpunkte sind der Abzug von Flächen, die nicht gefliest werden (z.B. Badewanne, Dusche), die Notwendigkeit einer Abdichtung unter der Badewanne und die entsprechenden Vorschriften der VOBAbk. und Landesbauordnungen. Die korrekte Abrechnung und Ausführung sind entscheidend, um Mehrkosten und spätere Wasserschäden zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Praxis-Info: Abdichtung unter Wanne – Selten, aber wichtig! wird eine Abdichtung unter der Wanne oft vernachlässigt, obwohl sie wichtig ist. Dies kann zu Problemen mit Versicherungen bei Wasserschäden führen, wie im Beitrag Wasserschadenrisiko: Fehlende Abdichtung – Versicherungsschutz gefährdet? erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Abrechnung: Fliesenfläche vs. Bad-Grundfläche – Was ist korrekt? klärt, dass Flächen unterhalb von 0,1 qm nicht abgezogen werden müssen. Es wird empfohlen, die Ausführung einer Abdichtung zu prüfen, wie in Abdichtung prüfen: Risiken bei fehlender Bad-Abdichtung erkennen beschrieben, um spätere Bauschäden zu vermeiden.
🔴 Risiko: Eine fehlende oder unsachgemäße Abdichtung kann zu erheblichen Wasserschäden führen, die nicht nur die Bausubstanz beeinträchtigen, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden. Dies wird im Beitrag Fehlende Abdichtung: Unruhiger Schlaf durch Baumängel? thematisiert.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Handwerkerrechnung genau prüfen und sicherstellen, dass nur die tatsächlich verlegte Fliesenfläche abgerechnet wird. Zudem sollte die Ausführung einer fachgerechten Abdichtung unter der Badewanne kontrolliert werden. Informationen zur Landesbauordnung (Bayern) finden sich möglicherweise im Buchhandel, wie in Bau-Normen: Abdichtung – Buchhandel als schnelle Infoquelle erwähnt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fliesenleger, Abrechnung, Bad, Grundfläche". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
- … Verkleidung (Dach hat 180 m² Dachfläche, Grundfläche) …
- … war rausgenommen und trotzdem ist die Gesamtsumme 10 % teurer. Bei den Fliesenlegern und Schreinern kommen wahrscheinlich weitere Mehrkosten dazu, da sind die Angebote …
- … Wir haben jetzt alle Angebote. Wir liegen 40 % über der Kostenabrechnung insgesamt. Eigentlich höher da wir die Dämmung des OGAbk. vorher schon …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
- … Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume einer Wohnung. Sie dient als Grundlage für die Berechnung …
- … von Miete und Nebenkosten. Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Geschossfläche. …
- … Frage: Was bedeutet Wohnfläche?[br]Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Nicht …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar EFH: Übliche Prozentsätze bei 600.000 € Baukosten in Hessen?
- … [br]Jeder Maurer und Fliesenleger sagt einem ganz klar, was er für z.B. für einen m² …
- … ich zumindest. es gibt nun mal eine Honorarordnung. ist also mit Fliesenleger und Maurer nicht zu vergleichen. bin mir fast sicher das - …
- … nur 1/3 dieser Nebenkosten ... anfangs dachte er dass die Abrechnungsfirma sich vielleicht verrechnet hat und ließ es nochmal prüfen ... …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz prüfen!
- … Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung eines Bauprojekts, in der alle erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten detailliert …
- … und muss alle relevanten Belege und Nachweise enthalten.[br]Verwandte Begriffe: Abrechnung, Rechnungsprüfung, Bauabrechnung. …
- … Was ist eine Schlussrechnung?[br]Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung eines Bauprojekts. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag prüfen: Bindung, Kosten, Ausstiegsmöglichkeiten & wichtige Klauseln?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fliesen vom Bauträger: Abrechnung nach Wohnfläche? Kosten, Verschnitt & Vertragsprüfung
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauzeitplan fehlt: Architekt verzögert Hausbau – Was tun bei Bauzeitüberschreitung?
- … Architektenpflicht: Unterlagen bei Honorarabrechnung vorlegen! …
- … Unterlagen zur Verfügung stellen. Schließlich muss er Ihnen bei der Honorarabrechnung ja auch beweisen, dass er die abgerechneten Leistungen erbracht hat. Und …
- … gibt. Es gibt Architekten die Schrott bauen, genauso wie es Maurer, Fliesenleger, Elektriker usw. gibt, die nicht wissen, was sie tun. …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesenfläche Treppe berechnen: Formel, Anleitung & Tipps zur korrekten Abrechnung?
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesenleger Rechnung prüfen: m² Preis, Stundenlohn, Materialkosten - Was ist üblich?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Fliesenleger, Abrechnung, Bad, Grundfläche" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Fliesenleger, Abrechnung, Bad, Grundfläche" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Fliesenleger rechnet Bad-Grundfläche statt tatsächlicher Fliesenfläche ab: Korrekt?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Fliesenleger: Abrechnung nach Grundfläche rechtens?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Fliesenleger, Abrechnung, Bad, Grundfläche, Fliesenfläche, VOB, Mehrkosten, Diagonal verlegen, Handwerkerrechnung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |