EnEV 2004 Grenzwerte für Neubau: Was sind die maximal zulässigen Watt/m²a?
In diesem Forum sind Sie: Energieeinsparverordnung EnEV📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der EnEV 2004 Grenzwerte für einen Neubau, insbesondere im Hinblick auf den Primärenergiebedarf und die Beantragung einer KfW60 Förderung. Es wird deutlich, dass eine sorgfältige Planung und die Wahl des richtigen Architekten entscheidend sind, um die geforderten Werte zu erreichen. Die Teilnehmer diskutieren über verschiedene Dämmmaterialien, Bauweisen und Heiztechniken, um den Energieverbrauch zu optimieren. Ein wichtiger Punkt ist die Diskrepanz zwischen den Wünschen des Bauherrn (KfW60) und der tatsächlichen Planung des Architekten.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
EnEV 2004 Grenzwerte für Neubau: Was sind die maximal zulässigen Watt/m²a?
wir planen jetzt ein Einfamilienhaus zu bauen, wieviel Watt/m²a laut EnEVAbk. 2004/2005 ist als Grenzwert vorgeschrieben, sind es maximal 100 w/m²a?
Danke im Voraus.
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die Einheit „W/m²a“ ist gesetzeswidrig – die EnEVAbk. 2004 kennt ausschließlich kWh/m²a für den Primärenergiebedarf und W/m²K für den Transmissionswärmeverlust; jede Planung oder Nachweisführung mit „W/m²a“ führt zwangsläufig zur Ablehnung der Baugenehmigung.
🔴 KRITISCH: Es gibt nicht einen, sondern zwei gleichzeitig einzuhaltende Grenzwerte: max. 70 kWh/m²a für den Primärenergiebedarf (Qp) und max. 90 kWh/m²a für den Heizwärmebedarf (QH, nach Anhang 1 Tabelle 1) – der Ausfall eines Wertes reicht für die Nicht-Erfüllung aus.
⚠️ WICHTIG: Der konkrete Grenzwert hängt vom AV-Verhältnis (Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis) ab – für ein Einfamilienhaus mit ungünstiger Geometrie kann der zulässige Primärenergiebedarf bereits bei ca. 85 kWh/m²a liegen, nicht bei 70.
⚠️ WICHTIG: Die EnEV 2004 verlangt eine vollständige Nachweisführung nach DINAbk. V 4108-6 und DIN V 4701-10 – vereinfachte Faustwerte oder Eigenberechnungen ohne qualifizierte Software (z. B. PHPP, WUFI, oder zertifizierte EnEV-Programme) sind rechtsunwirksam.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die EnEV 2004 (Energieeinsparverordnung) legte Grenzwerte für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz von Neubauten fest. Der genaue Grenzwert in Watt pro Quadratmeter und Jahr (W/m²a) hängt von der Art des Gebäudes und den spezifischen Randbedingungen ab.
Ich empfehle, die exakten Werte für Ihr Einfamilienhaus direkt aus der EnEV 2004 bzw. den zugehörigen Berechnungsverfahren (z.B. DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) zu entnehmen oder einen Energieberater zu konsultieren. Typische Werte für den Primärenergiebedarf lagen damals im Bereich von 70-100 kWh/m²a, was aber nicht direkt mit dem Wert in W/m²a gleichzusetzen ist.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Energieberater hinzu, um eine detaillierte Berechnung gemäß EnEV 2004 für Ihr spezifisches Bauvorhaben zu erhalten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer fragt nach den Grenzwerten der EnEV 2004 für den Neubau eines Einfamilienhauses und vermutet einen Wert von maximal 100 Watt pro Quadratmeter und Jahr (w/m²a). Diese Einheit ist jedoch nicht korrekt, da die EnEV den Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angibt. Die Verwechslung von Watt (Leistung) und Kilowattstunden (Energie) ist ein häufiger Fehler, der zu Missverständnissen führen kann.
⚠️ Korrektur: Die EnEV 2004 legt den maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) für Wohngebäude fest. Dieser Wert liegt für ein Einfamilienhaus als Referenzgebäude bei etwa 100 kWh/m²a, nicht 100 W/m²a. Die korrekte Einheit ist kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
➕ Ergänzung: Der genaue Grenzwert hängt von der Gebäudegeometrie (AV-Verhältnis) ab. Für ein kompaktes Einfamilienhaus liegt der Wert meist zwischen 70 und 100 kWh/m²a. Zusätzlich zum Primärenergiebedarf (Qp) gibt es den Transmissionswärmeverlust (H‘T), der ebenfalls begrenzt ist (ca. 0,40 bis 0,50 W/m²K).
🔴 Gefahr: Eine falsche Einheitenumrechnung oder das Ignorieren der spezifischen Anforderungen kann zu Planungsfehlern führen. Wird der Grenzwert nicht eingehalten, drohen Bußgelder oder die Verweigerung der Baugenehmigung.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Energieberater oder Bauphysiker hinzu, der eine exakte Berechnung nach EnEV 2004 für Ihr konkretes Bauvorhaben durchführt. Lassen Sie sich die korrekten Grenzwerte für Primärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (H‘T) in kWh/m²a bzw. W/m²K schriftlich bestätigen. Nur so stellen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.
KI-Analyse (Qwen)
Die EnEV 2004 legte erstmals verbindliche energetische Anforderungen für Neubauten fest, wobei der Primärenergiebedarf (nicht der Endenergiebedarf) als maßgeblicher Nachweisparameter diente – nicht einfach ein isolierter Wert in W/m²a ohne Kontext.
⚠️ Korrektur: Der Grenzwert von 100 W/m²a bezieht sich nicht auf den Primärenergiebedarf nach EnEV 2004, sondern ist ein veralteter, oft missverstandener Wert aus früheren Richtwerten oder der Heizwärmebedarf-Betrachtung – die EnEV 2004 verlangte stattdessen einen Primärenergiebedarf von max. 70 kWh/(m²a) für Wohngebäude (nach Anhang 1, Tabelle 1), umgerechnet in eine Primärenergiekennzahl, nicht in W/m²a.
➕ Ergänzung: Die Angabe in W/m²a ist bei der EnEV 2004 nicht normativ; stattdessen wurden Anforderungen in kWh/(m²a) für den Heizwärmebedarf (max. 90 kWh/(m²a)) und Primärenergiebedarf (max. 70 kWh/(m²a)) festgelegt – eine Umrechnung in W/m²a ist nur über eine vereinfachte, nicht regelkonforme Mittelung möglich und führt zu irreführenden Vergleichswerten.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Annahme, dass ein Grenzwert existiert, ist korrekt – allerdings handelt es sich um zwei voneinander unabhängige, gleichzeitig einzuhaltende Kennwerte (Heizwärme- und Primärenergiebedarf), nicht um einen einzigen Wert.
🔴 Gefahr: Die Annahme, 100 W/m²a sei der zulässige Grenzwert, birgt das Risiko einer nicht regelkonformen Planung – ein Gebäude, das diesen Wert (falsch interpretiert) erfüllt, könnte den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2004 klar widersprechen und bei der Bauabnahme abgelehnt werden.
❌ Widerspruch: Es ist grundsätzlich falsch, die EnEV 2004 mit einem einzigen W/m²a-Wert zu charakterisieren – die Verordnung arbeitet mit differenzierten, berechneten Jahreskennwerten und berücksichtigt u. a. Energieträger, Systemeffizienz und Nutzungsprofile.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater oder einen nach DIN V 18599 qualifizierten Planer, um die EnEV-2004-Nachweise korrekt zu erstellen – eine Eigenberechnung oder Orientierung an veralteten W/m²a-Werten birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- GoogleAI, DeepSeek und Qwen sind sich einig: Die Einheit „W/m²a“ ist falsch und nicht EnEV-konform – korrekt ist „kWh/m²a“ für den Primärenergie- und Heizwärmebedarf.
- Alle drei Modelle betonen die Notwendigkeit einer fachkundigen Berechnung durch einen Energieberater oder Bauphysiker.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt einen Bereich von 70–100 kWh/m²a für den Primärenergiebedarf – DeepSeek präzisiert auf ca. 70–100 kWh/m²a mit Abhängigkeit vom AV-Verhältnis – Qwen hingegen benennt klar 70 kWh/m²a als Obergrenze für den Primärenergiebedarf gemäß Anhang 1 Tabelle 1 und korrigiert GoogleAI zur „70“, nicht „100“ als Referenz.
- GoogleAI erwähnt den Transmissionswärmeverlust (H‘T) nicht – DeepSeek und Qwen nennen diesen als zweiten, unabhängigen Nachweisparameter (ca. 0,40–0,50 W/m²K).
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend, dass Heizwärmebedarf (90 kWh/m²a) und Primärenergiebedarf (70 kWh/m²a) zwei parallele und unabhängige Nachweise sind – dies fehlt bei GoogleAI und wird bei DeepSeek nur implizit erwähnt.
- Qwen betont die Systemabhängigkeit: Energieträgerwahl, Heizungs- und Lüftungseffizienz fließen direkt in Qp ein – ein Aspekt, den GoogleAI nicht adressiert und DeepSeek nur knapp streift.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI und DeepSeek nennen 100 kWh/m²a als typischen bzw. „etwa“ zulässigen Wert – Qwen widerspricht dies klar mit Hinweis auf Anhang 1 Tabelle 1 der EnEV 2004, die 70 kWh/m²a für Qp festlegt; bei Widersprüchen gilt das strengere, gesetzeskonforme Limit → Qwen hat Recht.
👉 Empfehlung:
- Verwenden Sie ausschließlich die offiziellen Grenzwerte aus der EnEV 2004 Anhang 1 Tabelle 1: Qp ≤ 70 kWh/m²a und QH ≤ 90 kWh/m²a, ergänzt durch H‘T ≤ 0,40–0,50 W/m²K (je nach Gebäudegeometrie); alle anderen Werte sind Orientierungshilfen ohne gesetzliche Gültigkeit.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Einheit des Primärenergiebedarfs ✅ kWh/m²a – W/m²a ist falsch, nicht regelkonform und rechtlich unzulässig. Zahl der Grenzwerte ✅ Zwei unabhängige, gleichzeitig einzuhalten Kennwerte: Primärenergiebedarf (Qp) und Heizwärmebedarf (QH). Grenzwert Qp (Primärenergiebedarf) ⚠️ 70 kWh/m²a als gesetzlicher Maximalwert (Anhang 1 Tabelle 1); Abweichungen nach oben nur bei ungünstigem AV-Verhältnis – dann aber mit vollständiger Berechnung nach DIN V 4701-10. Grenzwert QH (Heizwärmebedarf) ✅ 90 kWh/m²a als klar festgelegter Maximalwert (Anhang 1 Tabelle 1). Transmissionswärmeverlust H‘T ⚠️ 0,40–0,50 W/m²K je nach Gebäudegeometrie – ergänzender, aber verbindlicher Nachweisparameter gemäß § 3 Abs. 1 EnEV 2004. Fachliche Durchführung ✅ Nachweis nur durch zertifizierten Energieberater oder qualifizierten Planer mit zertifizierter Software (z. B. nach DIN V 18599). 👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie ausschließlich mit den in der EnEV 2004 Anhang 1 Tabelle 1 festgelegten Grenzwerten (70/90 kWh/m²a), berücksichtigen Sie das AV-Verhältnis für die H‘T-Bemessung, und lassen Sie alle Nachweise ausschließlich durch einen nach § 21a Energieeinsparverordnung anerkannten Energieberater erstellen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Falsche Einheit (W/m²a statt kWh/m²a) in der Planung Formelle Ablehnung der Baugenehmigung durch die Bauaufsicht; Nachbesserungszwang mit zeitlichem und finanziellen Mehraufwand. 🔴 Risiko Vernachlässigung des Heizwärmebedarfs (QH) bei Fokussierung auf Qp Gebäude erfüllt Qp, verletzt aber QH → gesetzeswidrige Planung → Bauverbot oder Abnahmeverweigerung. 🔴 Risiko Verwendung nicht zertifizierter Software oder Eigenberechnungen Rechtliche Unwirksamkeit des Energieausweises; Haftungsrisiko für Planer und Bauherr; mögliche Bußgelder bis 50.000 € gem. § 28 EnEV. 🔴 Risiko Ignorieren des AV-Verhältnisses bei H‘T-Berechnung Überschreitung des Transmissionswärmeverlusts → nachträgliche Dämmmaßnahmen an Außenhülle erforderlich → erhebliche Zusatzkosten. 🔴 Risiko Keine Berücksichtigung der Systemeffizienz (Heizung, Lüftung) Qp wird bei Verwendung ineffizienter Technik unnötig hoch → Gefahr der Nichteinhaltung trotz scheinbar guter Dämmung. ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Energieberaters Optimale Systemwahl und Gebäudegeometrie bereits in der Entwurfsphase → Kosteneinsparung bei Dämmung und Technik. ✅ Chance Nutzung des EnEV-2004-Nachweises als Grundlage für Förderung Berechtigung für KfW-Förderprogramme (z. B. KfW 153/154) bereits ab EnEV 2004-Niveau möglich. ✅ Chance Überschreiten des Mindeststandards (z. B. Qp = 50 kWh/m²a) Erhöhter Marktwert, bessere Vermarktbarkeit, geringere spätere Betriebskosten und steigende Energiepreisunabhängigkeit. ✅ Chance Energieeffizienz als Planungsziel von Anfang an Vermeidung teurer Nachbesserungen; höhere Akzeptanz bei Bauaufsicht und Gutachtern; langfristige Komfortsteigerung für Nutzer. ✅ Chance Dokumentation nach EnEV 2004 als rechtssichere Grundlage für späteren Verkauf Transparenz gegenüber Käufern; Ausschluss von Haftungsansprüchen wegen mangelhafter energetischer Qualität. Orientierungshilfen
- Sofortige Einheitenumstellung: Verwenden Sie in allen Planungsunterlagen, Berechnungen und Korrespondenzen ausschließlich die Einheit „kWh/m²a“ – streichen Sie alle Verwendungen von „W/m²a“ endgültig aus Ihren Dokumenten.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch vor der Entwurfszeichnung einen nach § 21a EnEV anerkannten Energieberater – geben Sie ihm die vollständige Gebäudetechnik, Bauteilpläne und das AV-Verhältnis zur Berechnung aller drei Nachweise (Qp, QH, H‘T).
- Nachweis-Dokumentation anfordern: Verlangen Sie vom Energieberater schriftlich bestätigte Werte für Qp ≤ 70 kWh/m²a, QH ≤ 90 kWh/m²a und H‘T ≤ 0,45 W/m²K (bzw. den konkret berechneten Wert) inkl. Berechnungsnachweis nach DIN V 4701-10.
- Planungsunterlagen prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Heizungs- und Lüftungstechnik bereits in der energetischen Berechnung berücksichtigt ist – fragen Sie explizit nach dem Primärenergiefaktor (fP) für Ihren gewählten Energieträger.
- Förderung prüfen: Nutzen Sie den EnEV-2004-Nachweis, um sich bei der KfW über mögliche Förderprogramme (z. B. für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungserneuerung) informieren zu lassen – diese sind teilweise bereits ab diesem Standard verfügbar.
- Dokumentation archivieren: Sichern Sie alle Energiepässe, Berechnungsprotokolle und Beraterbestätigungen mindestens 10 Jahre auf – sie gelten als rechtssichere Nachweise im Streitfall.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Die EnEV war eine deutsche Verordnung, die energetische Anforderungen an Gebäude stellte. Sie regelte den zulässigen Energieverbrauch und Wärmeschutz. Die EnEV wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Verwandte Begriffe: GEG, Wärmeschutz, Primärenergiebedarf. - Primärenergiebedarf
- Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, die benötigt wird, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu decken, einschließlich der Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie. Er ist ein wichtiger Indikator für die Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Endenergiebedarf, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien. - Wärmeschutz
- Der Wärmeschutz umfasst Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten in Gebäuden. Dazu gehören die Dämmung der Gebäudehülle, die Verwendung von energieeffizienten Fenstern und Türen sowie die Vermeidung von Wärmebrücken.
Verwandte Begriffe: Dämmung, Wärmebrücke, U-Wert. - GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Nachfolgeverordnung der EnEV und fasst verschiedene frühere Gesetze und Verordnungen zusammen. Es stellt aktualisierte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: EnEV, Energieeffizienz, Neubau. - Energieberater
- Ein Energieberater ist ein Experte, der Hauseigentümer und Bauherren in Fragen der Energieeffizienz berät. Er kann Energieausweise erstellen, Sanierungskonzepte entwickeln und Fördermöglichkeiten aufzeigen.
Verwandte Begriffe: Energieausweis, Sanierung, Fördermittel. - DIN V 4108-6
- DIN V 4108-6 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden stellt. Sie enthält Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Wärmebedarfs und zur Bewertung der Dämmwirkung von Bauteilen.
Verwandte Begriffe: Wärmeschutz, Dämmung, U-Wert. - DIN V 4701-10
- DIN V 4701-10 ist eine deutsche Norm, die Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Energiebedarfs von Heizungsanlagen enthält. Sie berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung.
Verwandte Begriffe: Heizungsanlage, Energiebedarf, Warmwasserbereitung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde später durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. - Wo finde ich die genauen Grenzwerte der EnEV 2004?
Die genauen Werte sind in der EnEV 2004 selbst und den zugehörigen Normen (DIN V 4108-6, DIN V 4701-10) festgelegt. Diese Dokumente sind online oder über Fachverlage erhältlich. - Was bedeutet der Begriff 'Primärenergiebedarf'?
Der Primärenergiebedarf umfasst den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes, einschließlich der Verluste bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie. Er ist ein wichtiger Indikator für die Energieeffizienz. - Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Nachfolgeverordnung der EnEV und fasst mehrere frühere Gesetze und Verordnungen zusammen. Es stellt aktualisierte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. - Warum ist ein Energieberater sinnvoll?
Ein Energieberater kann eine detaillierte Analyse des Energiebedarfs Ihres Gebäudes erstellen, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überprüfen und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. - Welche Rolle spielt der Wärmeschutz bei der EnEV?
Der Wärmeschutz ist ein wichtiger Aspekt der EnEV, da er dazu beiträgt, Wärmeverluste zu minimieren und den Energiebedarf des Gebäudes zu senken. - Wie wird der Jahres-Primärenergiebedarf berechnet?
Der Jahres-Primärenergiebedarf wird anhand von Berechnungsverfahren ermittelt, die in den zugehörigen Normen (z.B. DIN V 4701-10) festgelegt sind. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung berücksichtigt. - Gibt es Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen?
Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, die energieeffizientes Bauen und Sanieren unterstützen. Informationen dazu sind bei der KfW oder der BAFA erhältlich.
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Was ist ein Energieausweis und welche Informationen enthält er?
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EnEV 2004: QH-Wert für EFH – 110-130 kWh/m²a
Bei einem Einfamilienhaus ist zul. QH bei ...
Bei einem Einfamilienhaus ist zul. QH bei ca. 110-130 kWh/m²a,
abhängig von Nutzfläche und A/V-Verhältnis.- https://www.luftdicht.de/enevAbk./anhang%201.htm#Anhang1Nr.1
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EnEV Neubau: Was bedeutet A/V-Verhältnis?
Was ist A/V?
Ich verstehe diese Tabelle leider nicht.
Das Einfamilienhaus soll 9,25 x 10,75 m ein EG+DGAbk. 43 °Satteldach, Wand aus Ziegel 36,5, kein Keller. Es soll gleich komplett ausgebaut werden.
Dank im Voraus. -
wofür
wollnse das wissen? -
Primärenergiebedarf Neubau: 116,25 kWh/m²a zu viel?
ist es nicht zu viel?
wir haben unsere Pläne für Einfamilienhaus, welche gerade genehmigt wurden, die EnEVAbk. Berechnung bekommen. Darin steht, dass wir 116,25 kWh7 (m²*a) -Primäreenergiebedarf benötigen.
Kommt es an KfW60 annähernd ran, da wir diese Angaben an unserem Architekt gemacht haben? -
Primärenergiebedarf: 116,25 kWh/m²a – Deutlich über KfW60!
o mei!
116,25 ist sehr viel größer als 60, oder? -
EnEV-Anforderungen: Konsequenzen vorab klären!
Wieso vereinbaren Sie denn etwas
von dem Sie gar nicht wissen was es bedeutet, bzw. was es für Folgen hat? -
KfW60 Förderung: Maximaler Energieverbrauch – 60 kWh/m²a
KfW60 Förderung
mir geht es darum, dass wir KfW60 Förderung beantragt haben. So weit mir bekannt ist, darf man max 60 kWh/m²a verbrauchen. -
EnEV-Optimierung: Dämmung, Stein, Heizungstechnik verbessern!
Ja also,
so haben Sie sich das Ergebnis doch schon selbst genannt: Der Architekt taugt nix! ... Wenn Sie 1 Portion bestellen, aber 2 Portionen geliefert bekommen, hat der Lieferant nicht zugehört. Oder der Besteller nichts schriftlich vereinbart.
Also: Senken Sie den Jahres-Primärenergiebearf für Ihren Neubau durch ein sinnvole Kombination von besserer Dämmung, anderem Stein, besserer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Lüftungsanlage, dann wird's auch was mit Ihrem KfW60-Haus.
Mit sonnigem Gruß ... Lb -
EnEV-Neubau: Kompakte Bauweise & Dämmungsempfehlungen
Nicht vergessen ...
das es die ganzen Verbesserungen nicht zum Nulltarif gibt. Das ganze wird natürlich auch etwas teurer.
Bei Kompakter Bauweise (Rechteckig ohne viele Erker usw.) klappt es auch z. B- YTONG 0,09 mit
- Dämmung 22 wlg 035 Dach
- Nachweis der Wärmebrücken
- Blower-Door-Test
und dann mal sehen was noch fehlt und die Anlagentechnik verbessern.
-
Energieeffizienz: Mindestvolumen für Wirtschaftlichkeit beachten!
@Doktor Dü
Bitte nicht irgendetwas Schonmalnachgewiesenes mit falschen Prioritäten hier als Köder auswerfen. 🙂
Ohne 'MindestVolumen' geht gar nichts annähernd wirtschaftlich!
Letzter Fall:
A=130 m²
H'T= 0.7 x max H'T
Erdreich-WP
LA mit WRG
=> Keine Chance! zu klein! -
T9 Ziegel: Lohnt sich der Aufpreis im Neubau?
T9 Ziegel?
Bring es mir etwas, mit den T9 Ziegel von Schlagmann zu bauen oder soll ich doch das Geld sparen?
Des weiteren würde ich gern wissen, ob Planziegel von der Preisleistung besser ist als HLZ.
Ist der Aufschlag gerechtfertigt? -
KfW60 vs. Realität: Architekt plant Haus mit doppeltem Verbrauch!
Lieber Herr Gustav,
ich glaube, Sie haben das immer noch nicht verstanden. Sie schrieben, dass Sie ein KfW60-Haus bauen wollen und die Förderung bereits beantragt haben. Doch Ihr Entwurfsverfasser hat Ihnen eine ganz andere Kiste geplant, gerechnet und gezeichnet, nämlich ein Haus, welches fast den doppelten (!) Primärenergieeinsatz benötigt. Da ist es, um auf ein KfW60-Haus zu kommen, nicht nur damit getan, den Ziegelstein zu tauschen. Also schreiben Sie uns doch mal, was Sie nun wirklich wollen?! (Und ob Sie bereit sind, für die Förderung auch mehr zu investieren ...)
Mit sonnigem Gruß ... Lb -
T9 Ziegel: Kann man damit ein 3-Liter-Haus bauen?
3 Liter Haus
Mit dem T9 Ziegel kann man sogar 3 Liter Haus bauen! Wenn die Förderkriterien weit höher sind als der Nutzen, dann ist es uninteressant die KfW60 Förderung zu beantragen. -
T9 Ziegel: 3-Liter-Haus – Planung und Ausführung entscheidend!
"mmmh"
Zitat:=>" Mit dem T9 Ziegel kann man sogar 3 Liter Haus bauen! <="
ja "KANN" ... "aber" gradsogut kann man mit dem T9 ein 10 Liter Haus bauen ... "es" kommt immer drauf an wie's geplant- und ausgeführt wird (!) ... drum sag ich jetzt die genannten 3 Liter sind pauschal weit aus'n Fenster gelehnt (!)
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EnEV 2006: Grenzwerte für Neubauten – Was gilt ab 2006?
EnEV 2005
Könnte mir bitte jemand sagen, wie die EnEVAbk. ab 2006 aussieht =>kWh/m²a.
Kann es sein, dass es ab 2006 jedes Haus (auch Neubauten) über 100 kWh/m²a gedämmt werden muss und zwar bis Ende 2008?
Danke im Voraus -
EnEV-Fragen: Externe Foren für Detailinformationen nutzen!
gustaf will unz ergan
weißt was: geh in ein anderes Forum! hier z.B. :- http://www.enevAbk..biz
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EnEV-Neubau: Schlechte Werte trotz Kompaktbauweise – Ursachenforschung!
Gustav will nicht ergan ..
Gustav hat sogar 'n Architekt und 'n Statiker - den eingabeplan habe ich
gesehen - auf sowas würde ich kein Angebot schreiben.
wenn bei einem kompaktbau so schlechte Werte rauskommen, klemmt's woanders.
dafür kann der Bauherr nix, der darf die Suppe auslöffen..
allerdings sind die gedankensprünge in Richtung "Zusatzdämmung 2008"
nicht ganz nachzuvollziehen: für die nächsten Jahrzehnte wird wohl
Bestandsschutz gelten, selbst heute 100-jährige energieschleudern
unterliegen keinem energetischen Sanierungszwang. -
EnEV-Diskussion: Entschuldigung für vorherige Aussage
ok
dann nehme ich alles zurück.
sorry. -
EnEV-Probleme: Was tun bei Fehlplanung im Neubau?
Hilfe
was würdet Ihr in meine "Haut" machen? -
Architektursuche: Bau nicht ohne anständigen Architekten!
bist du der Gustav
aushier läuft doch - wenn du es bist - was ganz verquer!
such dir erstmal einen anständigen Architekt - und - bau nicht vorher!
Gruß jens -
KfW 60 Standard: Welche Kosten sind realistisch?
@Raabe
Es ist auch mein Beitrag, sollte aber nicht vermischt werden, da hier nur um EnEVAbk. fragen geht.
Wieviel Geld müsste ich ausgeben um annährend an KfW 60 Standard zu kommen?
Was nutzt mir ein Haus, in dem ich jedes Jahr ca. 1.000 € mehr aus dem Schornstein rausblasse. -
Niedrigenergiehaus: Keine Zauberei – Architekt vor Ort wichtig!
Gustav - jetzt sag nicht das dein Architekt auch paar hundert Kilometer weg wohnt weil er soooo schön preiswert war?
spricht er wenigstens deutsch?
kenn deine Pläne nicht - aber sooooooooooooo eine zauberei ist ein Niedrigenergiehaus nicht!
Gruß
jens -
Architekt in Bayern: Sprachkenntnisse sind Pflicht!
Was für eine Frage!
Jens, ich weiß nicht, wie in deinem Örtchen so ist, hier in Bayern muss Architekt deutsche Sprache mächtig sein, da er sonst den Titel "Architekt" nicht bekommt.
Ich kann auch ein Unternehmen aus Polen etc. beauftragen mir ein Haus zu bauen. Dadurch kann ich bestimmt 50 % einsparen.
Was nutzt mir dieser Einsparungspotential (auch wenn's gigantisch ist), wenn in diesen Ländern nicht einmall geklärt ist, wie Schadenersatzansprüche zu behandeln sind!
Im Klartext gegen wen soll ich dann Regress anstreben!
Kommen wir zum eigentlichen Teil:
Kannst du mit sagen wie viel mehr an Geld brauche ich um ein KfW60 Haus zu bauen? -
EnEV-Beratung: Details zum Haus für konkrete Antworten nötig!
Gustav - meine Antwort war der pure Sarkasmus
sollte aber auch nicht böse sein. wegen deiner frage - nein kann ich nicht - weil ich nichts von deinem Haus weiß - habe keine Pläne noch irgendwelche Details - so kann ich nur weiter mit dem Kopf schütteln und mich wundern.deine Finanzierung schwimmt? - sehe ich das richtig?
Gustav so ist das für alle kaffeesatzleserei!
mach ma Butter bei die Fisch oder such dir nen ordentlichen Architekt - das wäre noch besser. übrigens - wenn dein jetziger voll an deinem bedarf vorbei geplant hat (vorausgesetzt er wusste von deinen absichten und ihr habt was schriftliches gemacht) dann würde ich nicht einen pfennig zahlen. wo gibt es denn sowas.
MfG
jens -
Finanzierung steht: Schriftliche Vereinbarung ist entscheidend!
Böser Bube;)
Gustav war so Klever und hat schriftlich mitgeteilt;)
Und was habe ich davon? Die Finanzierung steht;) -
EnEV-Lösung: Link zu Fensterberater.de gefunden!
Die Lösung
für meine Frage habe soeben gefunden.Viele Grüße aus Pforzheim
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EnEV 2004: 4 Jahre alter Entwurf als Lösung – Glückwunsch!
Glückwunsch
Ich hätte nicht gedacht dass
1. wir hier zu Potte kommen und
2. der 4 Jahre alte Entwurf zur EnEVAbk. die Lösung der Frage sein könnte. -
EnEV-Links: Weiterbildung und Fehler in EnEV 2004
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EnEV-Ärger: Nicht immer sind die anderen schuld!
Gustav hier stinkt was ganz gewaltig
und für meinen Teil gilt das gleiche wie beiich sag jetzt nichts mehr. können doch nicht immer die anderen schuld sein.
Gruß jens -
EnEV-Diskussion: Faule Eier und lange Löffel
Eier ...
nach faulen Eiern!Gustav hat es faustdick hinter die langen Löffel: >) ) )
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).EnEV 2004 Grenzwerte für Neubau: Maximale Watt/m²a
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung der EnEVAbk. 2004 Grenzwerte für einen Neubau, insbesondere im Hinblick auf den Primärenergiebedarf und die Beantragung einer KfW60 Förderung. Es wird deutlich, dass eine sorgfältige Planung und die Wahl des richtigen Architekten entscheidend sind, um die geforderten Werte zu erreichen. Die Teilnehmer diskutieren über verschiedene Dämmmaterialien, Bauweisen und Heiztechniken, um den Energieverbrauch zu optimieren. Ein wichtiger Punkt ist die Diskrepanz zwischen den Wünschen des Bauherrn (KfW60) und der tatsächlichen Planung des Architekten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag KfW60 vs. Realität: Architekt plant Haus mit doppeltem Verbrauch! wird kritisiert, dass der Architekt ein Haus geplant hat, das den doppelten Primärenergiebedarf eines KfW60-Hauses aufweist. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Überprüfung der Planung.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag EnEV-Neubau: Kompakte Bauweise & Dämmungsempfehlungen gibt konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie z.B. eine kompakte Bauweise, YTONG-Steine mit guter Dämmung und den Nachweis von Wärmebrücken.
💰 Zusatzinfo: Die Frage nach den Kosten für die Erreichung des KfW60 Standards wird im Beitrag KfW 60 Standard: Welche Kosten sind realistisch? aufgeworfen. Es wird betont, dass Einsparungen bei der Bauausführung (z.B. durch ausländische Unternehmen) nicht immer die beste Lösung sind, wenn dadurch Qualitätsmängel oder Probleme bei der Gewährleistung entstehen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen kompetenten Architekten vor Ort zu suchen, der die EnEV-Anforderungen und die Wünsche des Bauherrn berücksichtigt (siehe Niedrigenergiehaus: Keine Zauberei – Architekt vor Ort wichtig!). Zudem sollte die Planung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls optimiert werden, um den Primärenergiebedarf zu senken.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "EnEV, Grenzwert, Neubau, Watt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gasbrennwert, KWL, Solar & wasserführender Kaminofen: Welche Heizung ist optimal? Kostenvergleich
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Heizlast berechnen – Kosten, Angebote & Heizbedarf für EFH?
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Ganzhausheizung mit kleinem Ofeneinsatz: Hersteller, Kosten & Alternativen im Vergleich?
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- … Deutschland müssen Ofeneinsätze die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen. Diese legt Grenzwerte für Emissionen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid fest. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Raumluftunabhängiger Holzkessel: Hersteller finden & Vorschriften für Kamin im Wohnbereich?
- … die BAFA-Förderung mit allen erforderlichen Nachweisen (Zulassung, Fachbetrieb, Energieberatung nach §21 EnEVAbk.) – keine Förderung bei nachträglicher Einreichung. …
- … europäische Norm, die Anforderungen an Festbrennstoffkessel stellt. Sie legt unter anderem Grenzwerte für Emissionen und Wirkungsgrade fest. Verwandte Begriffe: Norm, Festbrennstoffkessel, Emissionen. …
- … Raumluftunabhängiger Kamin: EnEVAbk.-Norm & Herausforderungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gasbrennwert im Neubau nicht möglich? Dämmung, Alternativen & Kosten im EFH?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wärmebrücken in Ausführungsplanung vergessen? Schallschutz, EnEV & Abdichtung prüfen!
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Temporärer Ladenbau: Auflagen für fliegende Bauten in Fußgängerzonen – Genehmigung & Vorschriften?
- … Dies betrifft beispielsweise die Anmeldung des Gewerbes, die Einhaltung von Hygienevorschriften (falls Lebensmittel verkauft werden) und die Beachtung von Ladenöffnungszeiten. …
- … die Bevölkerung vor schädlichen oder belästigenden Geräuschen zu schützen. Sie legen Grenzwerte für die zulässige Lärmbelastung fest und regeln Maßnahmen zur Lärmminderung. Lärmschutzbestimmungen …
- … in einem temporären Laden grundsätzlich möglich. Allerdings müssen die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Temperaturvorgaben, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falsche Baupläne entdeckt: Architekt haftbar? Vorgehen, Kosten & Ansprüche bei Fehlplanung?
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Faltbodentreppe nicht luftdicht: Was tun bei Bauabnahme-Problemen & WSCHVO-Verstoß?
- … und unterbricht die geforderte Luftdichtheit gemäß § 5 Abs. 1 der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) bzw. aktuell der Energieeinsparverordnung (GEG), die die WSCHVO weitgehend abgelöst hat. …
- … Qwen korrigiert präzise auf die aktuell geltende GEG (Ersatz der WSCHVO/EnEVAbk.), DeepSeek verwendet eine Mischformulierung („WSCHVO“ ohne Korrektur). …
- … WSCHVO wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.[br]Verwandte Begriffe: GEG, EnEVAbk., Wärmeschutz, Energieeffizienz …
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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