- Alte Öfen raus, neue Gaszentralheizung,
- Schornstein neu,
- Außenputz erneuern,
- Kellerdecke dämmen ca. 100 m²,
- Fenster und Türen neu,
- Dachausbau zu Wohnzwecken (vorher nicht als Wohnfläche genutzt) ,
- Dach neu decken und dämmen, Steildach 45 Grad, Grundfläche ca. 100 m², plus Mansaddach ca. 80 Grad Neigung, ca. 70 m² Grundfläche (ca. 30 m² in der ersten Etage sind als Vollgeschoss)
Der Statiker und Wärmefachmann hat für den Bauantrag berechnet, dass 16 cm WLZ 035 im Dach als Dämmung eingebaut werden muss und der Außenputz 4 cm Wärmedämmputz xy sein soll. So haben wir das auch beim Bauamt eingereicht und genehmigt bekommen. Er hat uns noch gesagt, dass wir einen Ausnahmeantrag wegen Denkmalschutz stellen sollen, weil die Auflagen der EnEV ganz knapp unterschritten sind. Bauamt hat so genehmigt ...
Jetzt sagt der Denkmalschützer, dass er keinen Wärmedämmputz haben will, weil sonst die Steingewänder der Fenster nicht mehr vorstehen. Ok, wir denken mal, dass 4 cm nicht soo viel bringen. So weit wohl OK, oder?
In der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) steht auch WLZ 035 für die Dachdämmung, aber ohne Stärkenangabe, sondern nur nach Wärmeschutzberechnung (Erstellung war Vertragsbestandteil). Nun sagt uns unser Bauunternehmer, dass er 16 cm WLZ 040 im Dach einbauen will und das könne, weil die EnEV für das alte Haus (BJ 1650) nicht anwendbar wäre, weil es ja nur eine Sanierung ist und keine wesentliche Änderung (im Vertrag steht auch, dass gleichwertige Maßnahmen nach Wahl des Bauunternehmers OK sind). Und der Unterschied für uns in keinem Verhältnis zu den Kosten stünde.
Ist das so richtig? Oder sollen wir darauf bestehen, das 16 cm WLZ 035 eingebaut werden? Wenn nicht, können wir mit dem Bauamt Probleme bekommen?
Danke ...

