nur mal zum grübeln.
- Neubauvorhaben
- Bauherr: Landeshauptstadt Magdeburg
- ausgeschrieben zum Jahreswechsel 2002/2003: Wärmeschutz nach WSVO 95
- Hinweis an Bauamt das die EnEVAbk. anzuwenden wäre
Antwort:
" ...
Gleichzeitig bestätige ich die geplante Ausführung des Raumzellengebäudes auf der Grundlage der WSVO 95. "
Fazit:
Schön, dass auch mal von den Ausnahmeregelungen die die EnEV hergibt gebraucht gemacht werden soll. Schade nur, dass der Bauherr die Stadt Magdeburg ist.
Was würde wohl passieren, wenn Oma Müller um die Ecke dies genehmigt haben will?
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen