Strommix Neubau: Bewertung mit Faktor 2 oder 3? Berechnung & Gültigkeit
In diesem Forum sind Sie: Energieeinsparverordnung EnEV📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Bewertung des Strommix im Neubau mit Stromdirektheizung und Warmwasserbereitung ist entscheidend für die Energieeffizienz. Der Faktor 2 ist nur unter bestimmten Bedingungen (Elektro-Speicherheizung mit LA+WRG) anwendbar. E-Direktheizungen werden faktisch mit dem Faktor 3 bewertet. Die marktübliche Software bietet möglicherweise keine Editierfunktion für den Faktor 3. Die Installation eines Kompaktlüftungsgeräts mit WRG wurde nachträglich erwähnt.
Strommix Neubau: Bewertung mit Faktor 2 oder 3? Berechnung & Gültigkeit
für einen Neubau soll eine Strom direkt Heizung zum Einsatz kommen, die Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls über Strom allerdings solargestützt. Meine Frage => wie wird hier der Strom mix bewertet mit 2 oder mit 3. Nach allgemeiner Verwaltungsvorschrift kann man bis 2010 den Wert 2 ansetzen, richtig?
Wo liegt aber da der tiefere Sinn beim Gebäudepass?
dieser ist doch auch nach 2010 gültig, aber dann müsste der Strom mix mit drei bewertet werden oder?
wie geht man also richtig vor, gleich 3 ansetzen?
vielen Dank im Voraus
Gruß
lutz Uwe
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Der Primärenergiefaktor für Strom darf nicht willkürlich mit 2 oder 3 angesetzt werden – nur der amtlich veröffentlichte, zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültige Faktor (z. B. 1,8 nach GEG 2020 oder 2,2–2,4 ab 2023) ist rechtskonform verwendbar.
🔴 KRITISCH: Eine fehlerhafte Annahme des Strommix-Faktors führt zu einer unzulässigen Fehlbilanzierung im Energieausweis und kann bei Baubehörden-Prüfungen, Förderanträgen oder Immobilienverkauf zu Beanstandungen, Nachbesserungspflichten oder Rückforderungen führen.
⚠️ WICHTIG: Der Energieausweis dokumentiert den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung – eine nachträgliche Korrektur des Faktors ist nicht zulässig; entscheidend ist allein der zum Bauantragszeitpunkt gültige Faktor.
⚠️ WICHTIG: Die solarunterstützte Warmwasserbereitung senkt die Primärenergiebilanz nur bei korrekter Einrechnung nach DINAbk. V 18599 – pauschale Abschläge ohne Berechnung sind nicht zulässig.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Bewertung des Strommixes für einen Neubau mit Stromdirektheizung und solarunterstützter Warmwasserbereitung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob der Neubau vor oder nach 2010 errichtet wurde und welche Verwaltungsvorschriften gelten.
Generell gilt: Vor 2010 konnte unter bestimmten Voraussetzungen der Faktor 2 angesetzt werden. Nach 2010 ist in der Regel der Faktor 3 anzuwenden, da der Primärenergiefaktor für Strom höher bewertet wird, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die genauen Vorgaben der EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung) bzw. des GEG (Gebäudeenergiegesetz) sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften Ihres Bundeslandes. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Energieberater hinzu.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Bewertung des Strommixes im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau mit Stromdirektheizung und solarunterstützter Warmwasserbereitung. Die Frage des Nutzers zielt auf die Anwendung des Primärenergiefaktors (fP) für Strom ab, der je nach Zeitpunkt der Baugenehmigung und technischer Ausführung variieren kann. Nach der EnEV 2009 und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) war für Strom bis zum 31.12.2015 ein Faktor von 2,4 anzusetzen, nicht 2,0. Die vom Nutzer genannte Zahl 2,0 entspricht dem Faktor für nicht erneuerbare Anteile nach älteren Regelungen oder Verwechslungen mit anderen Energieträgern. Seit dem 01.01.2016 gilt gemäß EnEV 2014 bzw. GEG 2020 ein einheitlicher Primärenergiefaktor von 1,8 für Strom aus dem öffentlichen Netz, sofern keine spezifischen Nachweise über einen höheren Anteil erneuerbarer Energien vorliegen. Der vom Nutzer erwähnte Faktor 3 ist nicht korrekt und entspricht keinem gültigen Standard; möglicherweise liegt eine Verwechslung mit dem CO2-Emissionsfaktor oder einer veralteten Berechnungsmethode vor. Die Gültigkeit des Gebäudepasses (Energieausweis) ist zeitlich unbegrenzt, jedoch müssen bei Neubauten die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Faktoren angewendet werden. Eine nachträgliche Änderung des Faktors im Energieausweis ist nicht zulässig, da dieser den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung dokumentiert. Die solarunterstützte Warmwasserbereitung kann den Primärenergiefaktor für die gesamte Anlage senken, wenn sie als regenerative Komponente in die Bilanzierung einfließt. Hierfür ist eine korrekte Berechnung nach DIN V 18599 oder dem vereinfachten Verfahren erforderlich.
🔴 Gefahr: Die Annahme eines Faktors von 2 oder 3 ist fachlich falsch und führt zu einer fehlerhaften Energiebilanz, was bei einer späteren Überprüfung durch die Baubehörde oder im Rahmen eines Verkaufs zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
➕ Ergänzung: Für die korrekte Bilanzierung ist die DIN V 18599 heranzuziehen, die den solaren Deckungsanteil der Warmwasserbereitung berücksichtigt. Zudem sollte geprüft werden, ob die Stromdirektheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden kann, um den Primärenergiefaktor zu senken.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Energieberater mit der Erstellung eines Energieausweises nach GEG 2020. Lassen Sie die genauen Randbedingungen (Bauantragsdatum, solare Deckungsrate) prüfen und wenden Sie den korrekten Primärenergiefaktor von 1,8 für Netzstrom an. Verzichten Sie auf eigenständige Annahmen, da diese zu erheblichen Fehlern in der Bilanz führen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die korrekte Bewertung des Strommix-Faktors für die energetische Berechnung eines Neubaus mit Stromdirektheizung und solargestützter Warmwasserbereitung – ein zentraler Parameter für die Energiebilanz nach der Energieeinsparverordnung (EnEV bzw. aktuell GEG).
🔴 Gefahr: Die Annahme, man könne bis 2010 den Faktor 2 verwenden, ist veraltet und rechtlich nicht mehr zulässig – seit Inkrafttreten der EnEV 2014 (und fortlaufend im GEG 2020/2023) gilt für alle Neubauten grundsätzlich der aktuelle, vom Umweltbundesamt veröffentlichte Strommix-Faktor, der mittlerweile deutlich über 2,0 liegt (z. B. 2,2–2,4 für 2023/2024) und nicht pauschal mit 2 oder 3 angesetzt werden darf.
⚠️ Korrektur: Die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Faktors 2 ist seit über einem Jahrzehnt außer Kraft; eine zeitliche Befristung bis 2010 existiert nicht mehr – der Faktor ist stets an den jeweils gültigen, amtlich festgelegten Wert gebunden, der jährlich aktualisiert wird und für Neubauanträge zum Zeitpunkt der Bauantragstellung maßgeblich ist.
➕ Ergänzung: Der Gebäudepass (heute Energieausweis) ist kein statisches Dokument – seine Gültigkeit bezieht sich auf die Richtigkeit der zugrundeliegenden Berechnung zum Zeitpunkt der Ausstellung; eine nachträgliche Anpassung des Faktors ist nicht erforderlich, aber für neue Anträge gilt stets der aktuelle Wert.
❌ Widerspruch: Die Annahme, man könne willkürlich zwischen Faktor 2 und 3 wählen, widerspricht § 22 GEG und der zugrundeliegenden Technischen Regel (DIN V 18599), die eine verbindliche, nachweisbare Quelle für den Faktor vorschreibt – eine Pauschalannahme mit 3 ist daher ebenso fehlerhaft wie die mit 2.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Erkenntnis, dass der Faktor für Neubauten nicht willkürlich gewählt werden darf, ist korrekt – die Verknüpfung mit der jeweiligen Rechtslage zum Zeitpunkt der Bauantragstellung ist entscheidend.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater nach DIN 18599 bzw. einen anerkannten Energieeffizienz-Experten (z. B. durch die Deutsche Energie-Agentur), der den aktuell gültigen, vom Umweltbundesamt veröffentlichten Strommix-Faktor für das Jahr der Bauantragstellung einsetzt und die Berechnung nach GEG § 22 sowie DIN V 18599 vollständig dokumentiert.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen, dass der Strommix-Faktor nicht willkürlich gewählt werden darf und stets an die jeweils gültige Rechtslage (EnEV/GEG) und das Bauantragsdatum gebunden ist.
- Alle betonen die zentrale Bedeutung der DIN V 18599 für die korrekte Bilanzierung – insbesondere bei solarunterstützter Warmwasserbereitung.
- Alle fordern die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters ein.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt „Faktor 2 vor 2010“ und „Faktor 3 nach 2010“ als allgemeine Orientierung – DeepSeek widerspricht dieser zeitlichen Vereinfachung dezidiert und benennt 2,4 (bis 2015) und 1,8 (ab 2016) als gültige Werte; Qwen korrigiert zusätzlich, dass der Faktor jährlich aktualisiert wird (z. B. 2,2–2,4 für 2023/2024).
- GoogleAI erwähnt keine konkreten Faktorwerte aus dem Umweltbundesamt – DeepSeek und Qwen verweisen explizit auf amtliche Quellen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt, dass der Faktor 3 in keiner gültigen Rechtsgrundlage vorkommt und vermutlich aus einer Verwechslung mit dem CO₂-Emissionsfaktor resultiert.
- Qwen ergänzt, dass die Verwaltungsvorschrift zum Faktor 2 seit über zehn Jahren außer Kraft ist und eine „Befristung bis 2010“ rechtlich nicht existiert.
- DeepSeek verweist als einziger auf die mögliche energetische Verbesserung durch Austausch der Stromdirektheizung gegen eine Wärmepumpe.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI vs. DeepSeek & Qwen: GoogleAI suggeriert eine zeitliche Regel („vor/nach 2010“), während DeepSeek und Qwen eindeutig darauf hinweisen, dass diese Unterteilung überholt und rechtlich nicht mehr tragfähig ist – die sicherere Einschätzung folgt den beiden, da sie auf aktuelle Rechtsgrundlagen und amtliche Publikationen verweisen.
- GoogleAI vs. Qwen: GoogleAI stellt Faktor 3 als „in der Regel anzuwenden“ dar – Qwen widerspricht dies klar als „fehlerhaft“ und „rechtswidrig“ gemäß § 22 GEG; diese strengere, rechtskonforme Position wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Stets den aktuell gültigen, vom Umweltbundesamt veröffentlichten Primärenergiefaktor für Strom (nicht pauschal 2 oder 3) verwenden – abhängig vom Bauantragsdatum.
- Die Berechnung ausschließlich durch einen nach DIN 18599 zertifizierten Energieberater durchführen lassen – Eigenberechnungen oder Pauschalannahmen sind risikobehaftet.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Verbindlichkeit des Faktors ✅ Der Primärenergiefaktor ist gesetzlich festgelegt (GEG § 22), nicht frei wählbar; maßgeblich ist der am Bauantragsdatum gültige, vom Umweltbundesamt veröffentlichte Wert. Faktor 2 (vor 2010) ❌ Die Annahme eines pauschalen Faktors 2 „vor 2010“ ist veraltet – die Verwaltungsvorschrift dazu ist seit über zehn Jahren außer Kraft; eine zeitliche Befristung existiert nicht mehr. Faktor 3 (nach 2010) ❌ Der Wert 3 findet in keiner aktuellen Rechtsgrundlage (GEG, AVV, DIN V 18599) Anwendung – er widerspricht § 22 GEG und ist daher unzulässig. Gültiger Faktor für 2020–2024 ✅ Ab 2016 gilt 1,8 (GEG); aktuell (2023/2024) liegt der amtliche Wert bei ca. 2,2–2,4 – jährlich aktualisiert durch das Umweltbundesamt. Rolle der Solar-WW-Bereitung ⚠️ Solare Warmwasserbereitung senkt die Primärenergiebilanz nur bei korrekter Berechnung nach DIN V 18599 – pauschale Abschläge oder Annahmen sind nicht zulässig. 👉 Handlungsempfehlung: Für jeden Neubau ist – unabhängig vom Baujahr – der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültige, amtlich festgelegte Primärenergiefaktor zu verwenden; eine pauschale Annahme von 2 oder 3 verstößt gegen das GEG und macht den Energieausweis fehlerhaft.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlernennung des Primärenergiefaktors (z. B. mit 2 oder 3 statt amtlichem Wert) Unzulässige Energiebilanz → Ablehnung des Bauantrags, Ausschluss von Fördermitteln, Rückforderung bei Förderabrechnung 🔴 Risiko Nichtberechnung der solarunterstützten Warmwasserbereitung nach DIN V 18599 Überhöhte Primärenergiebedarfsangabe → unnötige energetische Auflagen oder Nachbesserungen nach Fertigstellung 🔴 Risiko Verwendung eines veralteten Energieausweises ohne Anpassung an aktuelle Faktoren bei Umbauanträgen Keine Anerkennung durch Baubehörde → Neuberechnung unter Zeitdruck mit erhöhtem Kostenaufwand 🔴 Risiko Verzicht auf zertifizierten Energieberater zugunsten einer Eigenberechnung Fehlerhafte Dokumentation → Haftungsrisiko für Planer und Bauherr, Rechtsunsicherheit beim Verkauf 🔴 Risiko Annahme falscher Verwaltungsvorschriften (z. B. AVV zu EnEV 2009) Anwendung nicht mehr gültiger Rechtsgrundlagen → rechtswidrige Bilanzierung mit Folgebeanstandungen ✅ Chance Nutzung aktueller, niedrigerer Faktorwerte (z. B. 1,8 für 2020–2022) Ermöglicht planungssichere, kostengünstigere energetische Konzepte und bessere Bewertung der Stromdirektheizung ✅ Chance Korrekte Einrechnung der Solar-WW-Bereitung nach DIN V 18599 Senkung des berechneten Primärenergiebedarfs um bis zu 15–25 % – Verbesserung der Energieeffizienzklasse ✅ Chance Einsatz eines Energieberaters mit Wärmepumpen-Expertise im Zuge der Beratung Optionale Optimierung durch Umrüstung auf effizientere Heiztechnik – langfristige Energiekostensenkung und höhere Förderung ✅ Chance Nutzung des aktuellen Energieausweises als Verkaufsargument Transparente, rechtssichere Dokumentation erhöht Vertrauen von Käufern und Banken – schneller Verkauf, bessere Konditionen ✅ Chance Regelmäßige Aktualisierung der Faktorwerte durch Umweltbundesamt Langfristige Planungssicherheit durch transparente, jährlich veröffentlichte Referenzwerte – keine „Überraschungen“ bei neuen Anträgen Orientierungshilfen
- Primärenergiefaktor prüfen: Ermitteln Sie den amtlich gültigen Strommix-Faktor für das Jahr Ihres Bauantrags beim Umweltbundesamt (http://www.umweltbundesamt.de/strommix) – nicht 2 oder 3 übernehmen.
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie einen nach DIN 18599 zertifizierten Energieberater – keine Eigenberechnung; vereinbaren Sie ausdrücklich die Berücksichtigung der solarunterstützten Warmwasserbereitung nach Norm.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie den genauen Bauantragsdatum, alle technischen Daten zur Solaranlage (Kollektortyp, Größe, Speicherinhalt) und die Heizsystem-Daten (Stromdirektheizung mit Leistungsdaten).
- Fördercheck durchführen: Prüfen Sie vor Antragstellung bei der KfW (Programm 261/262) oder BAFA, ob eine nachträgliche Umrüstung auf Wärmepumpe förderfähig ist – ggf. schon im Genehmigungsverfahren vorsehen.
- Energieausweis dokumentieren: Fordern Sie vom Energieberater eine vollständige, nachvollziehbare Berechnung mit Quellenangabe (Umweltbundesamt, Ausgabejahr) und archivieren Sie diese mindestens 10 Jahre.
- Korrekturprozess klären: Sollte bereits ein fehlerhafter Energieausweis vorliegen: Klären Sie mit dem ausstellenden Berater sofort die Möglichkeit einer „Korrektur gemäß § 24 GEG“ – eine vollständige Neuausstellung ist meist erforderlich.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Strommix-Faktor
- Der Strommix-Faktor ist ein Wert, der angibt, wie viel Primärenergie für die Erzeugung von Strom benötigt wird. Er wird bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden verwendet. Ein höherer Faktor bedeutet einen höheren Primärenergiebedarf. Verwandte Begriffe: Primärenergiebedarf, Primärenergiefaktor, EnEV, GEG.
- Primärenergiebedarf
- Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, die benötigt wird, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu decken, einschließlich der Verluste bei der Umwandlung und Verteilung der Energie. Er ist ein wichtiger Kennwert für die energetische Bewertung von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Endenergiebedarf, Strommix-Faktor, Energieeffizienz.
- EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Die Energieeinsparverordnung war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Verwandte Begriffe: GEG, Energieeffizienz, Primärenergiebedarf.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Das Gebäudeenergiegesetz ist ein deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Es löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Verwandte Begriffe: EnEV, Energieeffizienz, Primärenergiebedarf.
- Solarunterstützte Warmwasserbereitung
- Eine solarunterstützte Warmwasserbereitung nutzt Sonnenkollektoren, um Wasser zu erwärmen und so den Bedarf an konventioneller Energie zu reduzieren. Dies ist eine umweltfreundliche und kostensparende Methode der Warmwasserbereitung. Verwandte Begriffe: Photovoltaik, Solarthermie, Erneuerbare Energien.
- Gebäudeenergieausweis
- Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält Angaben zum Energiebedarf und -verbrauch sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Primärenergiebedarf, EnEV, GEG.
- Stromdirektheizung
- Eine Stromdirektheizung wandelt elektrischen Strom direkt in Wärme um. Sie ist einfach zu installieren, aber in der Regel weniger energieeffizient als andere Heizsysteme. Verwandte Begriffe: Heizung, Energieeffizienz, Primärenergiebedarf.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welchen Strommix-Faktor muss ich für meinen Neubau ansetzen?
Das hängt vom Baujahr und den geltenden Vorschriften ab. Vor 2010 konnte Faktor 2 gelten, danach meist Faktor 3. Prüfen Sie die EnEV/GEG und die Verwaltungsvorschriften Ihres Bundeslandes. - Was bedeutet der Strommix-Faktor?
Der Strommix-Faktor ist ein Wert, der bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes verwendet wird. Er gibt an, wie viel Primärenergie (z.B. Kohle, Gas) eingesetzt werden muss, um eine Kilowattstunde Strom zu erzeugen. - Wo finde ich die aktuellen Verwaltungsvorschriften?
Die Verwaltungsvorschriften sind in der Regel auf den Webseiten der zuständigen Ministerien oder Behörden Ihres Bundeslandes zu finden. Fragen Sie auch bei Ihrem Energieberater nach. - Was passiert, wenn ich den falschen Strommix-Faktor ansetze?
Ein falscher Strommix-Faktor kann zu einer fehlerhaften Berechnung des Primärenergiebedarfs führen. Dies kann Auswirkungen auf die Genehmigung des Bauvorhabens oder auf die Förderfähigkeit haben. - Kann ich den Strommix-Faktor beeinflussen?
Ja, durch den Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik) kann der Primärenergiebedarf und somit auch die Bewertung des Strommixes positiv beeinflusst werden. - Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) war die frühere Verordnung zur Energieeinsparung in Gebäuden. Sie wurde durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) abgelöst, welches seit 2020 in Kraft ist. - Was ist ein Gebäudeenergieausweis?
Der Gebäudeenergieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält Angaben zum Energiebedarf und -verbrauch sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. - Was bedeutet solarunterstützte Warmwasserbereitung?
Solarunterstützte Warmwasserbereitung bedeutet, dass Sonnenkollektoren auf dem Dach die Sonnenenergie nutzen, um Wasser zu erwärmen. Dies reduziert den Bedarf an konventioneller Energie (z.B. Strom) für die Warmwasserbereitung.
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Integration von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Solarthermie in Neubauten. - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Aktuelle Anforderungen und Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes.
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Strommix Neubau: Faktor 3 bei E-Direktheizung – Keine Ausnahme!
Meines Wissens
darf man '2' nur bei Elektro-Speicherheizung gekoppelt mit LA+WRG einsetzen.
Also in Ihrem Fall: Faktor 3
Also: Vergessen Sie's. Den Faktor bekommen Sie nicht wieder 'weggedämmt'.
E-Direktheizung ist faktisch tot. -
Strommix Neubau: WRG-Anlage – Faktor 3 in Software editierbar?
erstmal danke,
Herr d. bakel. Ich hatte vergessen zu erwähnen das hier für die tww Bereitung auch ein Kompaktlüftungsgerät mit wrg installiert wird.
aber bei den marktüblichen softwareanbietern, kann man doch den Faktor drei gar nicht editieren oder?
MfG
lutz Uwe -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Bewertung des Strommix im Neubau mit Stromdirektheizung und Warmwasserbereitung ist entscheidend für die Energieeffizienz. Der Faktor 2 ist nur unter bestimmten Bedingungen (Elektro-Speicherheizung mit LA+WRG) anwendbar. E-Direktheizungen werden faktisch mit dem Faktor 3 bewertet. Die marktübliche Software bietet möglicherweise keine Editierfunktion für den Faktor 3. Die Installation eines Kompaktlüftungsgeräts mit WRG wurde nachträglich erwähnt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Strommix Neubau: Faktor 3 bei E-Direktheizung – Keine Ausnahme! ist der Faktor 2 bei E-Direktheizungen nicht anwendbar.
✅ Zusatzinfo: Die solargestützte Warmwasserbereitung beeinflusst die Gesamtbewertung des Strommix im Neubau positiv.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Software-Einstellungen zur Strommix-Bewertung und kontaktieren Sie den Softwareanbieter, um den Faktor 3 korrekt einzustellen. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag Strommix Neubau: Faktor 3 bei E-Direktheizung – Keine Ausnahme! bezüglich der Anwendbarkeit des Faktors 2.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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