Unerwünschte Werbefaxe stoppen: Rechtliche Schritte, Abmeldung & Schutz vor Fax-Spam
In diesem Forum sind Sie: EDV / Soft- und Hardware📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Bekämpfung unerwünschter Werbefaxe. Es werden rechtliche Schritte, die Identifizierung von Absendern und die Einbindung der Regulierungsbehörde thematisiert. Ein wichtiger Aspekt ist der Schutz der eigenen Faxnummer vor Spam.
Unerwünschte Werbefaxe stoppen: Rechtliche Schritte, Abmeldung & Schutz vor Fax-Spam
ich habe eine interessante Seite zum Thema "unerwünschte Werbefaxe" gefunden.
Viele Grüße
Siegfried Eschbaumer
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unerwünschte Werbefaxe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind rechtswidrig – Bußgelder bis zu 300.000 € nach § 102 TKG möglich.
🔴 KRITISCH: Jede unerwünschte Faxsendung muss lückenlos dokumentiert werden (Datum, Uhrzeit, Absender) – ohne Beweis kann keine wirksame Abmahnung erfolgen.
⚠️ WICHTIG: Vertrauen Sie nicht automatisch auf externe Webseiten mit „Sofort-Lösungen“ – prüfen Sie deren Seriosität, Aktualität und Rechtskonformität kritisch.
⚠️ WICHTIG: Eine nachträgliche Abmeldung oder „Faxnummer löschen“ reicht nicht – ausschlaggebend ist stets die fehlende Einwilligung vor dem Versand.
⚠️ WICHTIG: Technische Schutzmaßnahmen (Sperrlisten, Fax-Server-Filter, Robinson-Liste) sind ergänzend erforderlich – sie ersetzen keine rechtliche Durchsetzung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich habe den Forenbeitrag analysiert und eine nützliche Ressource zum Thema unerwünschte Werbefaxe gefunden. Unerwünschte Werbefaxe sind nicht nur lästig, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für den Versender haben.
Rechtliche Grundlagen: Das Versenden von Werbefaxen ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist in Deutschland und vielen anderen Ländern illegal. Dies stellt eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes dar.
Mögliche Maßnahmen: Betroffene können den Absender abmahnen und Unterlassungsklage erheben. Zudem können sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die verlinkte Seite zu prüfen und bei Bedarf rechtliche Schritte gegen die Absender unerwünschter Werbefaxe einzuleiten. Dokumentieren Sie die Werbefaxe als Beweismittel.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt bezieht sich auf ein Forum-Posting, das auf eine externe Webseite zum Thema "Unerwünschte Werbefaxe stoppen" verweist. Der Nutzer bittet um eine Einschätzung der rechtlichen und praktischen Maßnahmen gegen Fax-Spam. Die Anfrage ist grundsätzlich nachvollziehbar, da unerwünschte Werbefaxe eine häufige Belästigung darstellen und rechtliche Grauzonen aufweisen können.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Idee, sich gegen unerwünschte Werbefaxe zu wehren, ist richtig. Betroffene sollten aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren und Belästigungen zu unterbinden.
⚠️ Korrektur: Die Anfrage enthält keine konkrete rechtliche oder technische Analyse, sondern lediglich einen Link. Eine eigenständige Beurteilung des Inhalts der verlinkten Seite ist nicht möglich, da der Text nicht zitiert wird. Daher kann keine Aussage zur Seriosität oder Vollständigkeit der dort genannten Maßnahmen getroffen werden.
➕ Ergänzung: Wichtige Aspekte im Umgang mit Werbefaxen sind: 1) Die rechtliche Grundlage: Unerwünschte Werbefaxe sind in Deutschland grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, sofern keine Einwilligung vorliegt. 2) Abmahnung: Betroffene können den Absender abmahnen lassen, was oft durch spezialisierte Anwälte erfolgt. 3) Technische Maßnahmen: Die Nutzung von Fax-Geräten mit Sperrlisten oder die Umstellung auf E-Mail-Fax-Dienste mit Spam-Filtern kann helfen. 4) Dokumentation: Jedes unerwünschte Fax sollte mit Datum, Uhrzeit und Absender gespeichert werden, um Beweise zu sichern.
🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass unseriöse Webseiten oder Dienstleister gegen Gebühr "Abhilfe" versprechen, aber keine rechtssichere Lösung bieten. Zudem kann die eigenmächtige Kontaktaufnahme mit dem Absender ohne rechtliche Beratung zu weiteren Belästigungen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die verlinkte Webseite kritisch auf Seriosität und Aktualität der Informationen. Konsultieren Sie bei konkreten Fällen von Fax-Spam einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um eine Abmahnung zu prüfen. Dokumentieren Sie alle Vorfälle lückenlos und nutzen Sie technische Schutzmaßnahmen wie Sperrlisten. Vermeiden Sie kostenpflichtige "Sofort-Lösungen" ohne vorherige rechtliche Prüfung.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt bezieht sich auf unerwünschte Werbefaxe, ein Thema aus dem Bereich des Telekommunikationsrechts und des Datenschutzes, insbesondere geregelt durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
🔴 Gefahr: Werbefaxe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers sind grundsätzlich rechtswidrig und können zu Bußgeldern bis zu 300.000 € nach § 102 TKG führen – insbesondere bei wiederholtem oder systematischem Versand.
✅ Zustimmung: Die Empfehlung, sich über spezialisierte Informationsquellen wie die genannte Webseite zu informieren, ist grundsätzlich sinnvoll, solange diese aktuell und rechtskonform ist.
➕ Ergänzung: Wichtige Schutzmaßnahmen fehlen im Text: die Eintragung in die "Robinson-Liste" für Faxwerbung, die Nutzung technischer Filter durch Faxgeräte oder Faxserver sowie die Dokumentation aller unerwünschten Faxsendungen als Beweismittel.
⚠️ Korrektur: Die bloße Abmeldung bei einem Anbieter oder das Löschen einer Faxnummer reicht nicht aus – die Einwilligung muss vor dem Versand vorliegen; eine nachträgliche Abmeldung begründet lediglich ein Unterlassungsrecht, aber keine strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Entlastung des Versenders.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Werbefaxe "weniger problematisch" seien als E-Mails oder SMS ist falsch: Faxwerbung unterliegt denselben strengen Einwilligungsvoraussetzungen wie andere elektronische Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG i.V.m. § 107 TKG.
👉 Handlungsempfehlung: Sollten Sie als Empfänger unerwünschte Werbefaxe erhalten, dokumentieren Sie diese mit Datum, Uhrzeit und Absender, leiten Sie eine schriftliche Unterlassungsaufforderung ein und kontaktieren Sie bei wiederholtem Missbrauch die Bundesnetzagentur oder einen auf IT- und Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass unerwünschte Werbefaxe ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig sind – Grundlage: § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG i.V.m. § 107 TKG.
- Alle empfehlen lückenlose Dokumentation (Datum, Uhrzeit, Absender) als zentrale Voraussetzung für rechtliche Schritte.
- Alle verweisen auf die Bundesnetzagentur als zuständige Beschwerdestelle.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt keine konkreten Bußgeldhöhen, DeepSeek betont die Gefahr unseriöser Anbieter, Qwen konkretisiert die Bußgeldspanne bis 300.000 € nach § 102 TKG – Qwens Angabe ist präziser und rechtlich fundierter.
- GoogleAI erwähnt keine technischen Maßnahmen, DeepSeek und Qwen ergänzen explizit Fax-Sperrlisten, E-Mail-Fax-Dienste mit Filtern und Robinson-Liste.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Warnung vor unseriösen kostenpflichtigen „Sofort-Lösungen“ – nicht bei GoogleAI oder Qwen erwähnt.
- Qwen ergänzt die klare Rechtsaussage zur Irrelevanz einer nachträglichen Abmeldung („keine Entlastung des Versenders“) – fehlt bei GoogleAI und ist bei DeepSeek nur implizit enthalten.
- DeepSeek und Qwen nennen explizit die Notwendigkeit eines auf Wettbewerbs- bzw. Telekommunikationsrecht spezialisierten Anwalts – GoogleAI spricht lediglich allgemein von „rechtlichen Schritten“.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, Faxwerbung sei „weniger problematisch“ als E-Mails – ein möglicher Fehlschluss, der in keiner der anderen Analysen enthalten ist. Da alle drei Modelle die gleich strenge Einwilligungsanforderung bekräftigen, gilt Qwens Klärung als sicherere, vorbehaltlose Einschätzung (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung:
- Verwenden Sie stets die präzisesten rechtlichen Referenzen (Qwen zu § 102 TKG), ergänzen Sie mit praktischen Warnhinweisen (DeepSeek zu unseriösen Anbietern) und stützen Sie die Handlungsempfehlungen auf die klare Dokumentationspflicht (alle drei Modelle).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zulässigkeit ✅ Werbefaxe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind grundsätzlich unzulässig – § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG i.V.m. § 107 TKG. Bußgeldrisiko ✅ Verstöße können Bußgelder bis zu 300.000 € nach § 102 TKG nach sich ziehen (Qwen ergänzt präzise; DeepSeek & GoogleAI bestätigen grundsätzlich). Dokumentationspflicht ✅ Lückenlose Aufzeichnung jeder unerwünschten Faxsendung (Datum, Uhrzeit, Absender) ist Voraussetzung für Abmahnung und Rechtsdurchsetzung. Technische Schutzmaßnahmen ⚠️ Sperrlisten, Fax-Server-Filter und Eintragung in die Robinson-Liste sind sinnvolle Ergänzungen – aber keine rechtliche Alternative zur Einwilligungsprüfung. Seriosität externer Quellen ⚠️ Externe Webseiten (z. B. verlinkte Tipps & Tricks) müssen kritisch auf Aktualität, Rechtskonformität und fehlende Kostenfallen geprüft werden. Rechtliche Beratung ✅ Bei wiederholtem Fax-Spam oder Unsicherheit zur Einwilligungslage ist eine Beratung durch einen auf Wettbewerbs- oder Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erforderlich. 👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie jede unerwünschte Faxsendung unverzüglich, prüfen Sie die verlinkte Webseite kritisch auf Rechtsaktualität und Seriosität, ergänzen Sie Ihren Faxempfang technisch (Sperrliste, Robinson-Liste), und konsultieren Sie bei zwei oder mehr Fällen unbedingt einen spezialisierten Anwalt – nicht erst nach Bußgeldandrohung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unbeabsichtigte Verletzung des TKG durch eigenes Faxmarketing (z. B. fehlende Einwilligung) Hohe Bußgelder bis 300.000 €, Abmahnkosten, Rufschädigung 🔴 Risiko Dokumentationslücke bei empfangenen Werbefaxen Keine Beweisführung möglich → erfolglose Abmahnung oder Beschwerde 🔴 Risiko Nutzung unseriöser „Fax-Spam-Stop“-Dienste gegen Gebühr Finanzieller Verlust, fehlender Schutz, mögliche Datenweitergabe 🔴 Risiko Annahme, dass Faxwerbung „weicher“ reguliert sei als E-Mail Fehleinschätzung der Rechtslage → ungeschütztes Handeln, keine Unterlassung durchsetzbar 🔴 Risiko Fehlende Eintragung in die Robinson-Liste für Faxwerbung Fortgesetzte Belästigung durch Anbieter, die Listen abgleichen – kein proaktiver Schutz ✅ Chance Nutzung technischer Filter an Faxservern oder modernen Faxgeräten Reduzierung unerwünschter Faxempfänge um bis zu 90 %, kein manueller Aufwand ✅ Chance Eintragung in die offizielle Robinson-Liste (auch für Fax) Legale Absicherung gegenüber Versendern – zentrale Abmelde-Institution für alle Werbekanäle ✅ Chance Strategische Abmahnung durch spezialisierten Anwalt Kostenlose Unterlassungserklärung, Abschreckung weiterer Versender, mögliche Schadensersatzansprüche ✅ Chance Überführung in digitale Fax-Systeme (E-Mail-Fax, Cloud-Fax) Bessere Filterfunktionen, automatische Absender-Blacklisting, Archivierung mit Zeitstempel ✅ Chance Aktive Meldung bei der Bundesnetzagentur Erhöhung der Kontrollaktivität im Faxbereich, mögliche Sanktionierung struktureller Verstöße Orientierungshilfen
- Rechtliche Absicherung priorisieren: Dokumentieren Sie sofort jedes unerwünschte Werbefax mit Datum, Uhrzeit, Absender und Fax-Inhalt – speichern Sie als PDF mit Zeitstempel.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen auf Wettbewerbsrecht oder Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um eine prüffähige Unterlassungsaufforderung zu erstellen – nicht selbst formulieren.
- Technischen Schutz aktivieren: Richten Sie an Ihrem Faxgerät oder Faxserver eine Absender-Sperrliste ein und tragen Sie Ihre Faxnummer in die offizielle Robinson-Liste für Faxwerbung ein (http://www.robinson-liste.de).
- Verlinkte Webseite kritisch prüfen: Überprüfen Sie die genannte Informationsseite auf aktuelle Rechtsquellen (z. B. Verweis auf § 102 TKG, aktuelle Robinson-Liste, keine kostenpflichtigen „Sofort-Stop“-Buttons).
- Digitalisierung vorantreiben: Wechseln Sie auf ein Cloud-basiertes Faxsystem (z. B. mit Spam-Filter, automatischer Archivierung und Absender-Blacklist) – reduziert manuellen Aufwand und erhöht Beweissicherheit.
- Bußgeld-Risiko erkennen: Informieren Sie ggf. Ihr Unternehmen oder Ihre Verwaltung: Faxmarketing ohne vorherige Einwilligung kann Bußgelder bis 300.000 € nach § 102 TKG auslösen – interne Richtlinien anpassen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werbefax
- Ein Fax, das Werbebotschaften enthält und ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versendet wird.
Verwandte Begriffe: Fax-Spam, Unerwünschte Werbung, Direktmarketing. - Opt-in
- Die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers, Werbebotschaften zu erhalten.
Verwandte Begriffe: Einwilligungserklärung, Zustimmung, Double-Opt-in. - Abmahnung
- Eine formelle Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen.
Verwandte Begriffe: Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe, Rechtsverfolgung. - Unterlassungsklage
- Eine Klage, mit der man gerichtlich durchsetzen kann, dass jemand ein bestimmtes Verhalten unterlässt.
Verwandte Begriffe: Gerichtliches Verbot, einstweilige Verfügung, Zivilprozess. - Bundesnetzagentur
- Eine deutsche Behörde, die für die Regulierung der Telekommunikation zuständig ist und Beschwerden über unerwünschte Werbung entgegennimmt.
Verwandte Begriffe: Regulierungsbehörde, Telekommunikationsgesetz, Wettbewerbsrecht. - Robinsonliste
- Eine Liste von Personen und Unternehmen, die keine unerwünschte Werbung erhalten möchten.
Verwandte Begriffe: Werbesperre, Direktmarketing-Sperre, Negativliste. - Datenschutz
- Der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch und unbefugter Verarbeitung.
Verwandte Begriffe: Datenschutzgesetz, informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Werbefax?
Ein Werbefax ist ein Fax, das Werbebotschaften enthält und ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versendet wird. - Ist das Versenden von Werbefaxen erlaubt?
Nein, das Versenden von Werbefaxen ohne vorherige Einwilligung (Opt-in) des Empfängers ist in Deutschland und vielen anderen Ländern illegal. - Was kann ich gegen Werbefaxe tun?
Sie können den Absender abmahnen, Unterlassungsklage erheben und sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. - Wie kann ich mich vor Werbefaxen schützen?
Sie können Ihre Faxnummer bei der Robinsonliste eintragen lassen und technische Schutzmaßnahmen wie Faxfilter einsetzen. - Was ist die Robinsonliste?
Die Robinsonliste ist eine Liste von Personen und Unternehmen, die keine unerwünschte Werbung erhalten möchten. Unternehmen sind verpflichtet, diese Liste zu berücksichtigen. - Welche Rolle spielt der Datenschutz bei Werbefaxen?
Das Versenden von Werbefaxen ohne Einwilligung verstößt gegen den Datenschutz, da personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden. - Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Im Falle von Werbefaxen fordert sie den Absender auf, das Versenden unerlaubter Werbung zu stoppen. - Was ist eine Unterlassungsklage?
Eine Unterlassungsklage ist eine Klage, mit der man gerichtlich durchsetzen kann, dass jemand ein bestimmtes Verhalten unterlässt, z.B. das Versenden von Werbefaxen.
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Werbefax ohne Absender: Schwierigkeiten & Lösungsansätze
Ohne Absender und ohne Kontaktnummer
hat man bei Werbefaxe recht schlechte Karten. Wie kann es auch anders sein, erreichen mich in letzter Zeit immer häufiger Werbefaxe. Nicht tagsüber, sondern schön in der Nacht zwischen 2 Uhr und 5:30 Uhr. Leider sind die wertvollen Schriftstücke nie mit einer Absendernummer versehen. Ebenfalls ist die Kontaktnummer (eine 0180er Nummer) bisher nie vergeben gewesen.
Also doch recht schlechte Karten zumindest den Sender des Faxes anzumahnen. Anhand der 0190er Nummern kann man zwar den Anbieter ermitteln, jedoch könne dieser nicht wissen, wer mit seinen Nummern Werbung betreibe. Die Frage von wem die Werbung versandt wurde, kann ja nicht beantwortet werden. Zuletzt gibt es noch ein paar Möglichkeiten:
1. Eine Fangschaltung bei der Telekom beantragen, jedoch Pech wenn der Versender in Luxemburg sitzt, oder
2. bei ISDN das Faxgerät umstecken und die alte Nummer eine Weile ruhen lassen.
Dieses Werbefaxthema wird wahrscheinlich noch eine Weile anhalten ... -
Abmahnung bei Werbefax: IRC, ServaTel & Co. im Visier
Hallo Herr Kampa
Hallo Herr Kampa,
meine speziellen "Freunde", die IRC, sind aufgeführt, ebenso die Fa. ETS - ServaTel, also der Vermieter.
Also Alles was für ein "nettes" Telefongespräch, bzw. eine schriftl. Abmahnung benötigt wird. Bei den anderen Anbietern sieht's ähnlich aus.
Zugegeben, ich musste vor ca. 1Std zum 4 ten mal anrufen. Das träge Pa.. bewegt sich einfach nicht. Dennoch habe ich jetzt zumindest die Adresse und beim nächsten mal schreibt mein Cousin - der ist Anwalt 😉
Grüße
S. Eschbaumer -
Fax-Spam: Regulierungsbehörde zur Abstimmung auffordern!
Vielleicht noch ne' bessere Aktion 😉
Hallo,
bitte Link beachten.
Habe gerade der Regulierungsbehörde 2 Faxe rübergeschickt. Sollen die sich doch auch mal an der Abstimmung beteilligen 😉
Siehe Link - spez. Interview
Gruß
S. Eschbaumer -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Werbefax ohne Absender: Schwierigkeiten & Lösungsansätze gestaltet sich die Verfolgung von Werbefaxen ohne Absenderangaben schwierig. Hier sind alternative Strategien gefragt, um den Fax-Spam einzudämmen.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Abmahnung bei Werbefax: IRC, ServaTel & Co. im Visier werden konkrete Unternehmen (IRC, ServaTel) genannt, die möglicherweise für den Versand von Werbefaxen verantwortlich sind. Diese Informationen können für eine Abmahnung relevant sein.
👉 Handlungsempfehlung: Engagieren Sie sich aktiv gegen Werbefax-Spam, indem Sie die Regulierungsbehörde informieren und sich an Abstimmungen beteiligen, wie im Beitrag Fax-Spam: Regulierungsbehörde zur Abstimmung auffordern! vorgeschlagen. Prüfen Sie rechtliche Schritte wie eine Unterlassungsklage, um Ihre Faxnummer zu schützen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Werbefax, Fax-Spam, Werbung, Abmahnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Verwirrung über die Löschung und betont, dass keine böswillige Absicht wie Werbung oder üble Nachrede vorlag. Der Beitrag verlinkt auf einen Onlineshop (solarsparshop.com), …
- … können gelöscht werden, wenn sie gegen die Forenregeln verstoßen, beispielsweise durch Spam, Beleidigungen, Werbung oder das Verbreiten von Falschinformationen. Auch technische Probleme können …
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