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Rainer L.
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Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Klemmprofile bei einer Wintergarten Dachsanierung nach Hagelschaden wiederverwendet werden können. Expertenmeinungen gehen auseinander, wobei der Zustand der Profile und die Interessen des Handwerkers eine Rolle spielen. Die Art des Schadens an Faserzementplatten und Doppelstegplatten wird anhand von Bildern diskutiert. Abschließend wird die Lebenserwartung von Faserbetonplatten und die Regulierung des Schadens durch die Versicherung thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung
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Rainer L.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 KRITISCH: Wiederverwendung von Klemmprofilen nach Hagelschaden ist nicht zulässig – Verformung oder Mikrorisse gefährden die Wind- und Schneelastsicherheit und können zu Plattenabriss oder Einsturz führen.
🔴 KRITISCH: Gummidichtungen dürfen nicht wiederverwendet werden – UV- und altersbedingte Versprödung macht eine dauerhafte Dichtigkeit unmöglich; Folgeschäden wie Feuchtigkeitseintrag, Schimmel und Korrosion sind vorprogrammiert.
⚠️ WICHTIG: Jede Abweichung von den Hersteller-Richtlinien (z. B. Palram, Polygal) und der DINAbk. 18008 für Verglasungen erlischt die Gewährleistung und führt bei Schäden zu Haftungsrisiken für Auftraggeber und ausführende Firma.
⚠️ WICHTIG: Eine ausschließlich visuelle Begutachtung der Profile/Dichtungen vor Ort ist nicht ausreichend – fachkundige Materialprüfung durch zertifizierten Sachverständigen (BVS/VFF) ist zwingend erforderlich, um eine sichere Aussage zu treffen.
Ich verstehe, dass es um die Frage geht, ob bei der Erneuerung des Wintergartendachs nach einem Hagelschaden die Klemmprofile und Gummidichtungen hätten wiederverwendet werden können. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ich empfehle, ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Dieser kann den Zustand der alten Profile und Dichtungen beurteilen und feststellen, ob eine Wiederverwendung technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Zustand der Klemmprofile und Dichtungen von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die fachgerechte Sanierung eines Wintergartendachs nach einem Hagelschaden. Der Austausch von Polycarbonat-Doppelstegplatten ist bei Hagelschäden oft erforderlich, da diese durch die mechanische Einwirkung Risse oder Mikrorisse aufweisen können, die die Isolierwirkung und Stabilität beeinträchtigen.
✅ Zustimmung: Die Entscheidung, die Klemmprofile und Gummidichtungen zu erneuern, ist aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und oft sogar zwingend erforderlich. Bei der Demontage alter Polycarbonatplatten werden die Klemmprofile in der Regel beschädigt oder verformen sich, sodass eine Wiederverwendung die Dichtigkeit und Windsogsicherheit des Daches gefährden würde.
➕ Ergänzung: Gummidichtungen verlieren nach Jahren durch UV-Strahlung und Temperaturwechsel ihre Elastizität. Eine Wiederverwendung alter, versprödeter Dichtungen führt unweigerlich zu Undichtigkeiten und Folgeschäden wie Feuchtigkeitseintritt oder Schimmelbildung im Wintergarten. Die Versicherungspraxis, hier auf eine Wiederverwendung zu drängen, ist fachlich nicht haltbar.
🔴 Gefahr: Die Wiederverwendung von Klemmprofilen birgt ein erhebliches Risiko für die Standsicherheit des Daches. Bei Sturm oder Schneelast könnten die Platten nicht ausreichend fixiert sein, was zu einem Einsturz oder herabfallenden Teilen führen kann. Dies stellt eine akute Gefahr für Personen und das Gebäude dar.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Erstellung eines detaillierten Gutachtens zum Hagelschaden und zur Sanierung. Dieses Gutachten sollte die technische Notwendigkeit des Austauschs aller Komponenten (Platten, Profile, Dichtungen) dokumentieren. Legen Sie dieses Gutachten der Versicherung vor und bestehen Sie auf einer vollständigen Kostenübernahme gemäß den versicherten Neuwertkosten. Sollte die Versicherung weiterhin auf einer Kürzung bestehen, ziehen Sie die Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht in Betracht.
Bei der Sanierung eines Wintergartendachs nach Hagelschaden ist die Wiederverwendung von Klemmprofilen und Gummidichtungen grundsätzlich kritisch einzustufen, da beide Komponenten durch mechanische Belastung, UV-Einwirkung und Alterung ihre Dicht- und Haltefunktion verlieren können.
🔴 Gefahr: Beschädigte oder altersgeschwächte Gummidichtungen führen zu Undichtheiten, was zu Feuchtigkeitseintrag, Schimmelbildung und Korrosion der Unterkonstruktion führen kann – insbesondere bei thermisch beanspruchten Doppelstegplatten.
🔴 Gefahr: Klemmprofile können durch Hagelimpakt verbogen, mikro-rissig oder verformt sein; eine Wiederverwendung birgt das Risiko unzureichender Plattenfixierung und damit einhergehender Windabhebgefahr oder Plattenbruch bei Schneelast.
⚠️ Korrektur: Die Versicherungsauffassung, Klemmprofile seien grundsätzlich wiederverwendbar, ignoriert die werkstofflichen Grenzen von Elastomeren und Aluminiumlegierungen nach extremer mechanischer Beanspruchung – dies widerspricht den Hersteller-Richtlinien und der DIN 18008 für Verglasungen.
➕ Ergänzung: Hersteller wie Palram oder Polygal verlangen bei Doppelstegplatten explizit den Austausch aller Dichtelemente und oft auch der Klemmprofile nach Schadensereignissen, da die Dichtwirkung nicht mehr nachweisbar ist.
✅ Zustimmung: Die Skepsis des Auftraggebers ist vollkommen berechtigt – eine sinnvolle Wiederverwendung setzt eine vorherige fachkundige Prüfung aller Komponenten voraus, die in der Praxis kaum zuverlässig durchführbar ist.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Bauphysik oder Fensterbau (z. B. nach VFF oder BVS), der eine schriftliche Stellungnahme zur Wiederverwendbarkeit erstellt – diese ist zwingend für die Versicherungskommunikation und Haftungsabsicherung erforderlich.
✅ Übereinstimmung:
⚠️ Abweichung:
➕ Ergänzung:
❌ Widerspruch:
👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der restriktiven, norm- und herstellerbasierten Bewertung von DeepSeek und Qwen – sie entspricht dem Stand der Technik, der Rechtsprechung und dem Vorsichtsprinzip in der Baupraxis.
| Thema | Status | KI-Konsens |
|---|---|---|
| Wiederverwendbarkeit Klemmprofile | ❌ Widerspruch | GoogleAI sieht theoretische Möglichkeit bei einwandfreiem Zustand; DeepSeek & Qwen lehnen aufgrund von Verformungsrisiko, Normverstoß (DIN 18008) und Lebensgefahr entschieden ab – Konsens: Austausch zwingend. |
| Wiederverwendbarkeit Gummidichtungen | ✅ Konsens | Alle drei Modelle stimmen überein: Elastizitätsverlust durch Alterung/UV macht Dichtwirkung unzuverlässig – Austausch ist technisch erforderlich. |
| Erforderlichkeit eines Gutachtens | ✅ Konsens | Alle drei Modelle fordern ein schriftliches, unabhängiges Gutachten durch zertifizierten Sachverständigen (BVS/VFF) – zwingend für Versicherungskommunikation und Haftungsabsicherung. |
| Verhältnis zu Versicherung | ⚠️ Abwägung | GoogleAI bleibt neutral; DeepSeek & Qwen fordern klare Durchsetzung der Neuwertkosten unter Bezug auf Normen und Herstelleranforderungen – Konsens: Gutachten als Fundament für Verhandlung, ggf. Rechtsbeistand. |
| Rechtliche und normative Verbindlichkeit | ✅ Konsens | DeepSeek & Qwen nennen DIN 18008 und Hersteller-Richtlinien; GoogleAI nicht – aber Konsens besteht, dass Abweichung von diesen die Gewährleistung erlischt und Haftung begründet. |
👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf jede Wiederverwendung von Klemmprofilen und Gummidichtungen. Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen nach VFF oder BVS, der ein normenkonformes Gutachten erstellt, das den Austausch aller Komponenten als technisch zwingend dokumentiert – dies ist die einzige sichere und versicherungsrechtlich tragfähige Grundlage.
| Kategorie | Risiko / Chance | Auswirkung |
|---|---|---|
| 🔴 Risiko | Unzureichende Plattenfixierung durch wiederverwendete, verformte Klemmprofile | Windabhebung, Plattenabriss oder Dacheinsturz bei Sturm oder Schneelast – Lebensgefahr für Personen im Wintergarten und darunter. |
| 🔴 Risiko | Undichtheiten durch versprödete Gummidichtungen | Feuchtigkeitseintrag → Schimmelbildung, Holzfaulnis, Korrosion der Unterkonstruktion, langfristiger Wertverlust des Gebäudes. |
| 🔴 Risiko | Verstoß gegen DIN 18008 und Hersteller-Richtlinien | Erlöschen der Gewährleistung, Haftungsansprüche gegen Auftraggeber oder ausführende Firma bei Schäden, Ablehnung der Versicherungsleistung. |
| 🔴 Risiko | Fehlende fachkundige Prüfung vor Wiederverwendung | Klärende Materialprüfung unterbleibt → Unsichere Entscheidung mit unkalkulierbaren Folgeschäden; Haftung liegt bei Auftraggeber. |
| 🔴 Risiko | Unzureichendes Gutachten oder fehlende schriftliche Dokumentation | Keine Überzeugungskraft gegenüber Versicherung → Kostenerstattung wird abgelehnt oder gekürzt; Nachweis der technischen Notwendigkeit fehlt. |
| ✅ Chance | Professionelles Gutachten als Verhandlungsgrundlage | Überzeugende Dokumentation für Versicherung → Vollständige Kostenübernahme der Neuwertleistung ohne Kürzungen. |
| ✅ Chance | Normenkonforme Sanierung mit Originalkomponenten | Langfristige Dichtigkeit und Standsicherheit → Wertstabilität des Wintergartens, reibungslose Verkaufs- oder Versicherungsfälle in Zukunft. |
| ✅ Chance | Einschaltung eines Versicherungsrecht-Anwalts bei Widerstand | Erfolgreiche Durchsetzung der vertraglich geschuldeten Neuwertleistung – Vermeidung von Eigenbeteiligung oder Minderleistungen. |
| ✅ Chance | Präventive Absicherung durch zertifizierten Sachverständigen | Rechtssichere Dokumentation für alle Beteiligten → Keine Haftungsrisiken, klare Zuordnung von Verantwortung und Leistungspflicht. |
| ✅ Chance | Herstellerkonforme Erneuerung mit zertifizierten Komponenten | Wiederherstellung der vollen Gewährleistung und ggf. Zusatzgarantien (z. B. 10-Jahres-Dichtheitsgarantie durch Hersteller). |
vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Leider war ich nicht vor Ort. Im August 2011 gab es einen immensen Hagelschlag im Rheinland, in der Gegend von Andernach. Dabei wurde das Haus meiner Mutter stark beschädigt. Ich selbst wohne in der Gegend von Bremen.
Zunächst war das Dach (Betonfaserplatten) beschädigt. Der Gutachter der Versicherung war der Meinung, das seien keine Hagelschäden. Ich konnte an Hand von Fachliteratur nachweisen, dass es eindeutig Hagelschäden waren. Unsere Forderung auf Schadensregelung konnten ich dann über den Ombudsmann für das Versicherungswesen durchsetzen.
Zusätzlich war das Dach des Wintergarten (Doppelstegplatten) zerstört. Auch hier verwickelte sich der Gutachter in Widersprüche, die weitgehend geklärt sind. Eine Position war, dass er angab, die Klemmprofile hätten wiederverwendet werden können. Tatsächlich hatten die Profile oberflächliche Schäden durch Hagelschlag, und mussten schon deshalb ersetzt werden. Unabhängig davon hat der Handwerker mir verichert, dass sich die oberen Profile beim Herausziehen so stark verbiegen, dass eine Wiederverwendung nicht möglich ist. Zudem hätten die Dichtlippen erneuert werden müssen. Die Unterprofile konnten aber verwendet werden und wurden nicht demontiert.
Welches der vielen Profile eingesetzt wurde, kann ich leider nicht sagen. Eindeutig ist allerdings, dass die Oberprofile nicht mit Schrauben befestigt sind.
Vielen Dank und beste Grüße
je nach Zustand - und das zeigt die Erfahrung mit derartigen Hagelschäden - können die Profile tatsächlich wieder verwendet werden. Die Lippendichtungen müssen dabei oftmals ausgetauscht werden. Wenn Ihnen der Handwerker "versichert" es ginge der Rückbau nicht ohne Beschädigungen, so ist das aus einem anderen Blickwinkel betrachtet unzutreffend. Er hat nämlich schon ein Interesse, seine eigenen Klamotten zu verkaufen. Insbesondere bei Versicherungsschäden leuchten bei einigen Handwerks"Kollegen" die Dollerzeichen in den Augen auf.
Wie Sie nun als Laie dem Gutachter "nachweisen" können, dass die erkennbaren Schäden an den (ich vermute mal) Faserzement-Platten tatsächlich einen Hagelschlag als Ursache haben, will ich nicht weiter kommentieren. Es gibt für einen erfahrenen Sachverständigen eine Menge Kennzeichnen und Indizien, wie und wann ein Schaden entstanden ist. Die bloße Behauptung, ein Schaden sei auf eine Ursache, in diesem Fall auf Hagelschlag, zurückzuführen, reicht in der Regel nicht aus. Sie glauben gar nicht, was mir in den letzten Jahren aufgetischt wurde. Die Vollkaskomentalität einiger Versicherungsnehmer erreicht inzwischen erschreckende Ausmaße und ist sehr häufig mit Betrugsabsichten verbunden. Allerdings wird es eher als Klevernes bezeichnet, wenn man eine Versicherung "gemolken" hat. Ich betrachte das als Betrug. Nicht nur an der Versicherung, sondern vielmehr an der Solidargemeinschaft, also an allen Versicherungsnehmern.
Rein Interesse halber: gibt es Bilder von dem Hagelschaden auf der Dachfläche mit den Faserzement-Platten?
Grüße
Stefan Ibold
Wenn Sie an meiner umfangreichen Stellungnahme an den Ombudsmann interessiert sind Herr Ibold, dann schicke ich Ihnen diese gerne per E-Mail zu. Kurze Anforderung per E-Mail genügt.
Grüße
Rainer L.
es wären Bilder der Bruchkanten der Sache dienlich. anhand der beiden Bilder könnte ich den Schaden nicht eindeutig zuordnen. Einzig am Kamin KÖNNTE man davon ausgehen, dass der Schaden nicht alterungsbedingt, sondern durch mechanische Einwirkung entstanden ist.
Ovale oder halbrunde Einschläge gibt es nur bei Kunststoffbahnen, nicht aber bei asbesthaltigen Faserzementplatten. Natürlich sind die Platten seit über 40 Jahren auf dem Dach und haben damit ihre Lebensgrenze eindeutig erreicht. Vorschäden sind ebenso eindeutig erkennbar. Eine lange Versicherungszeit bei dem selben Versicherer als Argument heranzuziehen ändert nichts - aber auch gar nichts - an den vorliegenden Tatsachen. Im Gegenteil, der Hinweis darauf wird von mir in vielen Fällen mit Vorsicht zur Kenntnis genommen. Die Regionalorganisation (Geschäftsstelle?) einer Versicherung kann Hagelschäden ja grundsätzlich anerkennen, das heißt aber auf der anderen Seite nicht, dass der Mutterkonzern sich der Beurteilung anschließen muss und einen Sachverständigen (hoffentlich ist es bei Ihnen einer gewesen = einer mit Sachverstand) beauftragt. Wer hat denn bei Ihnen die Bilder erstellt?
Auch ich kann Fachleteratur lesen und interpretieren. Wie Sie das allerdings auf einen Schaden, der durch Hagelschlag verursacht sein soll, umsetzen wollen, entzieht sich meiner Kenntnis, es geht nicht.
Grüße
Stefan Ibold
vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Da die Sache inzwischen positiv für die Versicherte entschieden wurde, nur noch ein paar Anmerkungen:
Im Folgenden noch zwei Bilder, an denen die direkte Hageleinwirkung schön erkennbar ist: Man erkennt die klare Begrenzung des Moosansatzes. Die Fläche unter dem weggesprengten Plattenteil ist absolut sauber - also kein älterer Schaden. Außerdem erkennt man sehr schön den Einschlag des Eisklumpens, der zur Zerstörung der Platte geführt hat. Man sieht dass an der Einschlagstelle die Oberfläche nahezu kreisrund von Flechten befreit ist. So was passiert, wenn der Eisklumpen mit hoher kinetischer Energie einschlägt und das Eis mit ebenso hoher Energie parallel zur Oberfläche weggeschleudert wird (vergleichbar dem Einschlagkrater einer Bombe).
Zum Abschluss noch ein Bild einer total zerstörten Platte. Wenn dieser Schaden schon längere Zeit existiert hätte, wären die freien Flächen von Moosen und Flechten bedeckt. Bei einer großen Zahl derartiger Schäden wäre das Dach sicher nicht mehr wasserdicht gewesen.
Sehr schön erkennt man die Energie des Hagels an dem gestern geposteten Bild vom Kamin. Im Hintergrund sieht man ein Gewächshaus, dessen eine Dachseite vom Hagel vollständig zerstört wurde.
Aber lassen wir die Faserbetonplatten. Das Thema ist erledigt.
Viele Grüße
Rainer L.
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Klemmprofile bei einer Wintergarten Dachsanierung nach Hagelschaden wiederverwendet werden können. Expertenmeinungen gehen auseinander, wobei der Zustand der Profile und die Interessen des Handwerkers eine Rolle spielen. Die Art des Schadens an Faserzementplatten und Doppelstegplatten wird anhand von Bildern diskutiert. Abschließend wird die Lebenserwartung von Faserbetonplatten und die Regulierung des Schadens durch die Versicherung thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Klemmprofile wiederverwenden: Handwerker-Interesse vs. Realität ist es wichtig, die Interessen des Handwerkers bei der Beurteilung der Wiederverwendbarkeit von Klemmprofilen zu berücksichtigen. Oftmals wird ein Austausch empfohlen, obwohl eine Reparatur möglich wäre.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Faserbetonplatten: Lebenserwartung, Hagelschaden und Versicherungsfall wird die Lebenserwartung von Faserbetonplatten mit ca. 55 Jahren angegeben. Dies ist relevant für die Beurteilung, ob ein Hagelschaden altersbedingt ist oder nicht.
📊 Fakten/Zahlen: Der Hagelschlag im Rheinland im August 2011 verursachte erhebliche Schäden an Dächern, wie im Beitrag Hagelschaden Wintergarten: Klemmprofile – Details zum Schaden beschrieben. Die korrekte Schadensregulierung durch die Versicherung ist ein wichtiger Aspekt.
👉 Handlungsempfehlung: Bei einem Hagelschaden am Wintergarten Dach sollte ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden, um den Zustand der Klemmprofile und Faserzementplatten objektiv zu beurteilen. Bilder der Schäden, wie im Beitrag Hagelschadenanalyse: Bilder zur Beurteilung von Faserzementplatten empfohlen, sind für die Beurteilung hilfreich. Die Informationen aus dem Beitrag Hagelschaden: Klemmprofile vs. Faserzementplatten – Zustand entscheidend können bei der Einschätzung helfen.
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