Flachdach Mangel: Gewährleistung prüfen? Rechte, Ablauf & Möglichkeiten im Saarland
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Flachdach Mangel: Gewährleistung prüfen? Rechte, Ablauf & Möglichkeiten im Saarland

Hallo,
wir haben vor 4 Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Der Generalübernhmer ist nach der Erstellung des Hauses leider verstorben und die Firma insolvent gegangen. In unserem Bau-Vertag wurde die Gewährleistung auf die einzelnen Firmen übertragen.
Jetzt habe ich festgestellt, dass auf dem Flachdach der Kinderzimmer komplett Wasser in Höhe von 1 cm steht und nicht abfließen kann, da der Ablauf zu hoch liegt. So wie ich hier gelesen habe, stellt dies ein Mangel dar, der normalerweise beseitigt werden muss. Der entsprechende Dachdecker lehnt die Gewährleistung ab, da er noch vom Generalübernehmer 2500 € bekommen soll. Leider ist dies jetzt nicht mehr zu überprüfen. Habe ich irgend eine Chance den Dachdecker zu zwingen den Mangel zu beseitigen oder habe ich irgendeine andere Möglichkeit.
Wir wohnen im Saarland.
Danke für ihre Antworten
Peter B
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  • PeterB
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Wassereintritt kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.

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    Ich verstehe, dass Sie nach 4 Jahren einen Mangel an Ihrem Flachdach festgestellt haben und der Generalübernehmer verstorben sowie die Firma insolvent ist. Da die Gewährleistung auf die einzelnen Firmen übertragen wurde, sollten Sie sich direkt an den Dachdecker wenden, der das Flachdach erstellt hat.

    Wichtig: Dokumentieren Sie den Mangel (z.B. Wassereintritt) detailliert mit Fotos und Videos. Erstellen Sie ein schriftliches Mängelprotokoll. Setzen Sie dem Dachdecker eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (z.B. 2-3 Wochen). Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Mangels und der geplanten Maßnahmen an.

    Sollte der Dachdecker nicht reagieren oder die Mängelbeseitigung ablehnen, empfehle ich Ihnen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann den Mangel fachgerecht beurteilen und ein Gutachten erstellen. Das Gutachten dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

    🔴 Gefahr: Wassereintritt kann zu Folgeschäden wie Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend den Dachdecker und dokumentieren Sie den Mangel. Ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen und einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel 5 Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder üblichen Eigenschaften entspricht. Ein Mangel kann sich in Form von Fehlern, Beschädigungen oder Abweichungen äußern.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Bauwesens verfügt. Er kann Mängel an Bauwerken beurteilen, Gutachten erstellen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Unternehmern vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauingenieur.
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Im Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Unternehmens verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Konkurs.
    Flachdach
    Ein Flachdach ist ein Dach mit einer geringen Neigung von weniger als 5 Grad. Flachdächer sind anfälliger für Wassereintritt als Steildächer und erfordern eine sorgfältige Abdichtung.
    Verwandte Begriffe: Steildach, Pultdach, Satteldach.
    Bauleistungsversicherung
    Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor Schäden an ihrem Bauvorhaben während der Bauzeit. Sie deckt Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Naturgewalten und andere unvorhergesehene Ereignisse ab.
    Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung.
    Mängelprotokoll
    Ein Mängelprotokoll ist eine schriftliche Aufzeichnung von Mängeln an einem Bauwerk oder einer Leistung. Es dient als Beweismittel im Falle von Streitigkeiten und sollte detaillierte Beschreibungen, Fotos und Datum enthalten.
    Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Übergabeprotokoll, Schadensmeldung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei einem Mangel am Flachdach nach 4 Jahren?
      Sie haben grundsätzlich das Recht auf Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. Da die Gewährleistung auf die einzelnen Firmen übertragen wurde, müssen Sie sich an den zuständigen Dachdecker wenden. Dokumentieren Sie den Mangel und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung.
    2. Was mache ich, wenn der Dachdecker insolvent ist?
      Wenn der Dachdecker insolvent ist, wird es schwierig, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Prüfen Sie, ob eine Versicherung (z.B. Bauleistungsversicherung) für den Schaden aufkommt. Andernfalls kann es sein, dass Sie den Schaden selbst tragen müssen.
    3. Wie lange dauert die Gewährleistung für ein Flachdach?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel 5 Jahre. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen in Ihrem Bauvertrag zu prüfen, da es individuelle Vereinbarungen geben kann.
    4. Was kostet ein Gutachten durch einen Bausachverständigen?
      Die Kosten für ein Gutachten durch einen Bausachverständigen variieren je nach Umfang und Komplexität des Schadens. Rechnen Sie mit Kosten im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro.
    5. Kann ich den Schaden selbst beheben und die Kosten dem Dachdecker in Rechnung stellen?
      Grundsätzlich haben Sie das Recht auf Selbstvornahme, wenn der Dachdecker die Mängelbeseitigung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchführt. Sie müssen dem Dachdecker jedoch vorher die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben und ihn über Ihre Absicht informieren.
    6. Welche Versicherung kommt für den Schaden am Flachdach auf?
      Ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie Ihre Bauleistungsversicherung, Wohngebäudeversicherung und ggf. eine Gewährleistungsversicherung.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    8. Wie dokumentiere ich einen Mangel richtig?
      Dokumentieren Sie den Mangel detailliert mit Fotos und Videos. Erstellen Sie ein schriftliches Mängelprotokoll, in dem Sie den Mangel genau beschreiben. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung. Lassen Sie das Protokoll von Zeugen unterschreiben.

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    Die Flachdachrichtlinie
    schließt ein Null  -  Gefälle nicht aus. Gibt es Schäden oder Beeinträchtigungen?
  3. Flachdach: 0% Gefälle – Sonderkonstruktion vorteilhaft?

    Nein, noch nicht
    Bei 0 % Gefälle wäre es doch eine Sonderkonstruktion. Ich denke, wenn über die komplette Fläche Wasser steht, ist dies nicht vorteilhaft.
  4. Flachdach Mangel: Vereinbarte Leistung einklagbar?

    Ja wäre es ...
    aber bei der Beauftragungslage, das geschuldete vereinbarte einzufordern?
  5. Habe kein Wort verstanden.

    Gruß
  6. Flachdach Mangel: Vertrag mit Handwerker – Gewährleistungsanspruch?

    Vertrag mit dem Handwerker?
    Haben Sie mit dem Handwerker einen Vertrag geschlossen? Wenn ja, dann haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels, wenn es denn ein Mangel ist. Haben Sie keinen Vertrg mit dem Handwerker geschlossen, haben Sie von ihm nichts zu erwarten.
    Ein Nullgefälledach ist eine Sonderkonstruktion, widerspricht also nicht der DINAbk./Flachdachrichtlinie. Soviel ich weiß, muss aber in so einem Fall eine zusätzliche Abdichtungslage verlegt werden.
    Viele Grüße
  7. Flachdach Gewährleistung: Kein Direktvertrag – Rechte des Bauherrn?

    Direkter Vertag besteht nicht
    Hallo,
    ein direkter Vertrag besteht nicht zwischen Handwerker und Bauherr. Im Bauvertrag wird die Gewährleistung auf die einzelnen Handwerker übertagen.
    Gruß Peter
  8. Flachdach Gewährleistung: Kein Direktvertrag – Rechte des Bauherrn?

    Direkter Vertag besteht nicht
    Hallo,
    ein direkter Vertrag besteht nicht zwischen Handwerker und Bauherr. Im Bauvertrag wird die Gewährleistung auf die einzelnen Handwerker übertagen.
    Gruß Peter
  9. Flachdach Mangel: Haftungsabtretung – Ansprüche gegen Dachdecker!

    Sie können Ihre Ansprüche also an den Dachdecker richten
    wenn sie eine Haftungsabtretungserklärung im Vertrag drin haben. Ihr Gewährleistungsanspruch an den Handwerker ist nicht mit Vergütungsansprüchen des Handwerkers gegen seinen ehemaligen Vertragspartner (Generalübernehmer) zu verrechnen.
    Das nennt sich unternehmerisches Risiko, dass sein damaliger Vertragspartner Pleite ging und nicht alles bezahlt hat.
    Lassen Sie prüfen:
    Was war bestellt? Wieviel % Gefälle sollte das Dach laut Planung haben? Wieviel hat es tatsächlich? Wenn Sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass ein Nullgefälledach (Sonderkonstruktion) ausgeführt werden soll, so durfte das gar nicht sein. Sonderkonstruktion (Abweichungen von den Regeln der Technik) unterliegen der Zustimmungspflicht durch den AGAbk..
    Schreiben Sie den Dachdecker nach Ihrer Prüfung und Dokumentation des Mangels noch mal mit der Mängelanzeige an und fordern Ihn mit Frist zu Mängelbeseitigung auf. Reagiert er nicht schriftlich, so setzten Sie eine letzte Nachfrist mit Androhung der Ersatzvornahme. Anschließend müssten Sie das Geld dann beim Dachdecker einklagen. Wie das rechtlich alles läuft sagt Ihnen gern ein Baurechtsanwalt.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Flachdach Mangel: Gewährleistung, Rechte & Ablauf im Saarland

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um einen Flachdachmangel nach 4 Jahren, die Gewährleistung, Rechte des Bauherrn bei Insolvenz des Generalübernehmers und die Vorgehensweise im Saarland. Ein Null-Gefälle beim Flachdach wird thematisiert, sowie die Frage, ob es sich um eine Sonderkonstruktion handelt. Die Bedeutung eines Vertrags mit dem Handwerker für Gewährleistungsansprüche wird hervorgehoben.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass ein Nullgefälledach eine Sonderkonstruktion darstellt und möglicherweise eine zusätzliche Abdichtung erfordert, wie im Beitrag Flachdach Mangel: Vertrag mit Handwerker – Gewährleistungsanspruch? erläutert wird. Die Einhaltung der Flachdachrichtlinie ist dabei zu beachten.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn eine Haftungsabtretungserklärung im Vertrag vorhanden ist, können Ansprüche direkt an den Dachdecker gerichtet werden, unabhängig von Vergütungsansprüchen des Handwerkers gegen den insolventen Generalübernehmer. Dies wird im Beitrag Flachdach Mangel: Haftungsabtretung – Ansprüche gegen Dachdecker! detailliert beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie prüfen, was bestellt wurde und ob Abweichungen von den Regeln der Technik vorliegen. Eine Mängelanzeige an den Dachdecker sollte erfolgen, wie im Beitrag Flachdach Mangel: Haftungsabtretung – Ansprüche gegen Dachdecker! empfohlen wird. Klären Sie, ob eine Zustimmungspflicht für die Sonderkonstruktion (Nullgefälledach) bestand.

    Die Frage, ob ein direkter Vertrag zwischen Bauherr und Handwerker besteht, ist entscheidend für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Im vorliegenden Fall wurde die Gewährleistung auf die einzelnen Handwerker übertragen, wie in den Beiträgen Flachdach Gewährleistung: Kein Direktvertrag – Rechte des Bauherrn? und Flachdach Gewährleistung: Kein Direktvertrag – Rechte des Bauherrn? erläutert wird. Es ist ratsam, die Vertragsdokumente sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte im Zusammenhang mit dem Flachdach Mangel geltend zu machen.

    Die Klärung der Frage, ob das stehende Wasser auf dem Flachdach einen Mangel darstellt, ist essenziell. Hierbei spielen die Flachdachrichtlinie und die vereinbarte Leistung eine wichtige Rolle. Der Beitrag Flachdach: Null-Gefälle – Schäden oder Beeinträchtigungen? gibt hierzu erste Hinweise. Eine Dokumentation des Mangels und eine fachgerechte Prüfung sind unerlässlich, um die Gewährleistungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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