Mineralwolle Abbruch nach TRGS 519: Kosten, Ablauf & Asbest-Gefahr?
In diesem Forum sind Sie: Dach📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Vorgehensweise beim Abbruch von Mineralwolle unter Berücksichtigung der TRGS 519, insbesondere im Hinblick auf Asbest-Kontamination. Es wird geklärt, welche Qualifikationen für den Abbruch erforderlich sind und wie mit teerhaltigen Dachpappen umzugehen ist. Die Notwendigkeit einer behördlichen Bestätigung wird erörtert.
Mineralwolle Abbruch nach TRGS 519: Kosten, Ablauf & Asbest-Gefahr?
Nachdem wir ein wenig gegoogelt haben, stellten wir fest, dass die gewünschten Nachweise fast Identisch sind mit dem Lehrgang für die TRGS 519.
Nun unsere Frage: darf man mit dem Sachkundenachweiß nach TRGS 519 die oben geschilderten Stoffe bearbeiten (abreißen) oder müssen wir unsere Mitarbeiter noch kurzfristig versuchen schulen zu lassen? Wir Sind im Bundesgebiet Berlin ansäßig.
Mit freundlichen Grüßen
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Asbestverdacht erfordert vorab zwingend eine amtlich anerkannte Materialanalyse – kein Abbruch ohne laborbestätigte Aussage.
🔴 KRITISCH: TRGS 519 berechtigt ausschließlich zu Asbestarbeiten – für Mineralwolle (KMF) und teerhaltige Pappe ist der Nachweis nach TRGS 521 (und ggf. TRGS 554) zwingend erforderlich.
🔴 KRITISCH: Arbeiten an teerhaltiger Pappe unterliegen zusätzlich den Vorgaben der TRGS 554 (PAH) und der GefStoffV – mechanische Bearbeitung ohne Absaugung und Atemschutz (FFP3 + Augenschutz) ist untersagt.
⚠️ WICHTIG: Jeder Mitarbeiter muss über eine aktuelle, anerkannte Sachkunde nach TRGS 521 verfügen – die TRGS 519-Qualifikation ersetzt diesen Nachweis nicht.
⚠️ WICHTIG: Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung inkl. Expositionsbeurteilung für KMF und PAH muss vor Arbeitsaufnahme dokumentiert und aktualisiert werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als Dachdeckermeisterbetrieb mit TRGS 519 Sachkundenachweis können Sie grundsätzlich an Ausschreibungen für den Abbruch und die Entsorgung von kontaminierter Mineralwolle teilnehmen. Wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen und die Arbeiten gemäß TRGS 519 durchgeführt werden.
🔴 Gefahr: Kontaminierte Mineralwolle kann Asbest enthalten. Eine Analyse vor Beginn der Arbeiten ist unerlässlich, um die Art der Kontamination festzustellen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ich empfehle, vor Angebotsabgabe ein detailliertes Entsorgungskonzept zu erstellen, das alle relevanten Aspekte wie Transport, Verpackung und Deponierung berücksichtigt. Fordern Sie vom Auftraggeber alle notwendigen Informationen und Nachweise über die Kontamination der Mineralwolle an.
Achten Sie darauf, dass alle Mitarbeiter die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen und die Hygienevorschriften einhalten, um die Exposition gegenüber Faserstäuben zu minimieren.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Mineralwolle vor dem Abbruch auf Asbest untersuchen und erstellen Sie ein detailliertes Abbruch- und Entsorgungskonzept unter Berücksichtigung der TRGS 519.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die fachgerechte Durchführung von Abbrucharbeiten an kontaminierter Mineralwolle und teerhaltiger Pappe im Rahmen einer Ausschreibung. Der Dachdeckermeisterbetrieb verfügt über die Qualifikation nach TRGS 519, die für Asbestarbeiten erforderlich ist. Der Auftraggeber fordert jedoch zusätzlich Nachweise nach TRGS 521 (Faserstäube) und der ehemaligen BGR 128 (Sanierungsarbeiten von Gebäudeschadstoffen).
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die TRGS 519 und die TRGS 521 nahezu identisch seien, ist fachlich falsch. Die TRGS 519 regelt ausschließlich Tätigkeiten mit Asbest, während die TRGS 521 spezifisch für künstliche Mineralfasern (KMF) wie Mineralwolle gilt. Die Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren und Sachkunde unterscheiden sich grundlegend.
➕ Ergänzung: Die ehemalige BGR 128 wurde durch die TRGS 521 abgelöst. Die geforderte Bescheinigung nach TRGS 521 ist ein eigenständiger Qualifikationsnachweis, der nicht durch die TRGS 519 ersetzt werden kann. Für teerhaltige Pappe gelten zudem die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 524 (Sanierung von kontaminierten Gebäuden).
🔴 Gefahr: Ein Einsatz von Mitarbeitern ohne gültigen Sachkundenachweis nach TRGS 521 für Arbeiten an Mineralwolle stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Fehlende Kenntnisse über korrekte Schutzmaßnahmen (z.B. Atemschutz, Absaugung) können zu gesundheitlichen Schäden durch Faserstaub führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Betrieb muss umgehend prüfen, ob die Mitarbeiter über die erforderliche Sachkunde nach TRGS 521 verfügen. Ist dies nicht der Fall, ist eine zeitnahe Schulung und Zertifizierung zwingend erforderlich. Zudem sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder ein Gefahrstoffexperte hinzugezogen werden, um die vollständigen Anforderungen der Ausschreibung zu klären und Haftungsrisiken auszuschließen.
KI-Analyse (Qwen)
Mineralwolle und teerhaltige Pappe sind grundsätzlich keine Asbestprodukte, aber sie können gesundheitsgefährdende Fasern oder krebserregende Stoffe (z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Teer) enthalten, weshalb sie als Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV einzustufen sind.
🔴 Gefahr: Mineralwolle ist als krebserzeugend (Kategorie 1B) eingestuft; bei mechanischer Bearbeitung entstehen respirable Fasern, die zu chronischen Lungenerkrankungen führen können. Teerhaltige Pappe birgt zusätzlich ein hohes Risiko durch PAH-Belastung – insbesondere bei Erwärmung oder mechanischem Abtrag.
⚠️ Korrektur: Der Nachweis nach TRGS 519 berechtigt ausschließlich zu Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Stoffen – nicht aber zu Sanierungen von Mineralwolle oder teerhaltigen Materialien. TRGS 519 ist nicht auf Faserstäube aus Mineralwolle anwendbar.
➕ Ergänzung: Für Mineralwolle ist die TRGS 521 maßgeblich, die spezifische Schutzmaßnahmen, Expositionsbeurteilung, technische und organisatorische Vorkehrungen sowie die erforderliche Sachkunde regelt. Für teerhaltige Stoffe gilt zusätzlich die TRGS 554 (PAH) und die BGR 128.
✅ Zustimmung: Die Erkenntnis, dass TRGS 521 und BGR 128 gefordert sind, ist korrekt – diese Nachweise sind nicht austauschbar mit TRGS 519 und müssen separat erbracht werden.
❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, die TRGS-519-Sachkunde als ausreichend für den Umgang mit Mineralwolle oder teerhaltiger Pappe zu betrachten – dies stellt eine gravierende Fehleinschätzung dar, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen und rechtlichen Konsequenzen führen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Gefahrstoff-Sachkundigen zur Gefährdungsbeurteilung und lassen Sie Ihre Mitarbeiter umgehend in einem anerkannten TRGS-521-Lehrgang sowie ggf. nach TRGS 554 schulen – eine Teilnahme an der Ausschreibung ohne diese Nachweise ist rechtlich und sicherheitstechnisch nicht zulässig.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Asbestverdacht erfordert Laboranalyse vor Abbruch.
- Alle drei Modelle stimmen darin überein, dass TRGS 519 nicht für Mineralwolle oder teerhaltige Pappe ausreichend ist.
- Alle drei Modelle nennen TRGS 521 als zwingend erforderliche Sachkunde für Mineralwolle.
- Alle drei Modelle betonen die Notwendigkeit von Atemschutz (FFP3) und PSA bei Bearbeitung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt TRGS 521 nicht explizit und legt den Fokus primär auf TRGS 519 – deutet jedoch indirekt auf deren Unzulängigkeit hin.
- DeepSeek und Qwen heben klar hervor, dass TRGS 519 und TRGS 521 grundsätzlich unterschiedliche Regelungsbereiche haben – GoogleAI unterlässt diese präzise Trennung.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Relevanz der TRGS 524 (Sanierung kontaminierter Gebäude) für teerhaltige Pappe.
- Qwen ergänzt explizit die TRGS 554 für PAH-Belastung und verweist auf die krebserzeugende Einstufung (1B) der Mineralwolle.
- DeepSeek und Qwen nennen beide die Gefahr von Rechtsfolgen (Haftung, Bußgelder) bei fehlender TRGS 521-Sachkunde – GoogleAI thematisiert dies nur indirekt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass ein TRGS 519-Sachkundenachweis grundsätzlich die Teilnahme an der Ausschreibung ermöglicht – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und betonen: TRGS 519 ist keine Ersatzqualifikation für TRGS 521 – hier wird das strengere, sicherere Vorsichtsprinzip (DeepSeek/Qwen) priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird übernommen: Keine Ausschreibungs-Teilnahme ohne vorliegende, dokumentierte TRGS 521-Sachkunde für alle beteiligten Mitarbeiter.
- Die Ergänzungen zu TRGS 554 (Qwen) und TRGS 524 (DeepSeek) werden in die Sicherheitshinweise integriert – beide gelten bei teerhaltiger Pappe als verbindlich.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Asbestnachweis vor Abbruch ✅ Alle drei KI-Modelle stimmen überein: Laboranalyse ist zwingende Voraussetzung – kein Abbruch ohne schriftliches Analyseergebnis. Gültigkeit TRGS 519 für Mineralwolle ❌ GoogleAI tendiert zur Annahme einer begrenzten Übertragbarkeit; DeepSeek und Qwen widersprechen klar – Konsens lautet: TRGS 519 ist nicht anwendbar. Widerspruch wird zugunsten der strengeren Sicht (Vorsichtsprinzip) aufgelöst. Erforderliche Sachkunde für Mineralwolle ✅ Streitloser Konsens: TRGS 521-Sachkunde ist zwingend – eigenständig, nicht ersetzbar, für alle ausführenden Mitarbeiter nachzuweisen. Erforderliche Sachkunde für teerhaltige Pappe ⚠️ DeepSeek nennt TRGS 524, Qwen TRGS 554 + GefStoffV; GoogleAI erwähnt dies nicht. Konsens: Zusätzliche Regelungen sind maßgeblich – TRGS 554 gilt bei PAH-Belastung als prioritär. Gesundheitsrisiko durch Mineralwolle ✅ Alle Modelle bestätigen: Respirable Fasern sind krebserzeugend (1B), chronische Lungenschäden sind dokumentiert – Schutzmaßnahmen nicht verhandelbar. 👉 Handlungsempfehlung: Der Betrieb darf die Ausschreibung nur unterbreiten, wenn sämtliche ausführenden Mitarbeiter über eine gültige TRGS 521-Sachkunde verfügen, eine laborbestätigte Asbest-Ausschlussanalyse vorliegt, und ein fachkundengerechtes Entsorgungskonzept inkl. TRGS 554-Konformität für teerhaltige Komponenten vorliegt.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende TRGS 521-Sachkunde bei Mitarbeitern Rechtliche Haftung, Bußgelder bis 50.000 €, Ausschluss von Ausschreibungen, Auftragstopp durch Aufsichtsbehörde 🔴 Risiko Unbemerkter Asbestgehalt in Mineralwolle Chronische Erkrankungen (Asbestose, Mesotheliom), gerichtliche Klagen durch Mitarbeiter, strafrechtliche Verfolgung 🔴 Risiko Unzureichender Atemschutz bei PAH-haltiger Pappe Langfristige Krebsrisiken (Lunge, Haut), akute Hautreizungen, Melanom-Prädisposition 🔴 Risiko Keine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV Nicht versicherter Schadensfall, Ablehnung von Berufskrankheitsanerkennung, Betriebsprüfungen mit Sanktionen 🔴 Risiko Unsachgemäße Entsorgung (z. B. falsche Verpackung, fehlende Begleitpapiere) Umweltschäden, Deponie-Verweigerung, Kosten für Nachentsorgung, behördliche Strafen ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines zertifizierten Gefahrstoff-Sachkundigen Klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, rechtssicheres Angebot, Wettbewerbsvorteil durch Nachweis fachlicher Kompetenz ✅ Chance Parallelzertifizierung nach TRGS 521 + TRGS 554 Erweiterung des Leistungsspektrums auf alle gängigen Altbausubstanzen, bessere Auftragslage bei Sanierungsprojekten ✅ Chance Nachweis einer vollständigen PSA-Logistik (Absaugung, Filter, Reinigung) Erhöhte Mitarbeiterakzeptanz, gesenkte Fehlzeiten, positives Image bei Auftraggebern ✅ Chance Digitale Dokumentation aller Gefährdungsbeurteilungen & Entsorgungsnachweise Zeitersparnis bei Prüfungen, vollständige Nachvollziehbarkeit, einfache Audit-Vorbereitung ✅ Chance Aufbau einer Kooperation mit einem zugelassenen Asbestlabor Kürzere Analysezeiten, Vorab-Test-Service für Kunden, Eigeninitiative statt Reaktionsmodus Orientierungshilfen
- Asbest-Test beauftragen: Kontaktieren Sie ein DAkkS-akkreditiertes Labor zur Probenahme und Analyse der Mineralwolle – keine Arbeiten vor Vorliegen des schriftlichen Laborberichts.
- TRGS 521-Zertifizierung organisieren: Buchen Sie für alle ausführenden Mitarbeiter umgehend einen anerkannten Lehrgang nach TRGS 521 (mindestens 8 UE) bei einer TÜV- oder DEKRA-zertifizierten Bildungseinrichtung.
- TRGS 554-Check für teerhaltige Pappe: Beauftragen Sie einen Gefahrstoff-Sachkundigen mit einer Gefährdungsbeurteilung, die speziell die PAH-Exposition bei Abtrag und Erwärmung bewertet.
- PSA-Logistik prüfen: Stellen Sie sicher, dass für alle Mitarbeiter FFP3-Masken mit Atemwiderstands-Kontrolle, Schutzanzüge Klasse 3 (EN 14126), Augenschutz und eine betriebseigene oder beauftragte Reinigungsstation für PSA vorhanden sind.
- Entsorgungskonzept aktualisieren: Erstellen Sie ein dokumentiertes Entsorgungskonzept, das Verpackung (UN3077), Begleitpapiere gemäß ADR, Deponieklasse (D20/D21) und Nachweis der Entsorgerzulassung umfasst.
- Fachanwalt für Gefahrstoffrecht konsultieren: Klären Sie mit einem auf Arbeitsschutz spezialisierten Rechtsanwalt die Ausschreibungsbedingungen, Haftungsfragen und mögliche Vertragsanpassungen vor Angebotsabgabe.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- TRGS 519
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519. Regelt den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Sie beinhaltet Vorgaben zu Schutzmaßnahmen, Qualifikation und Dokumentation.
Verwandte Begriffe: Asbest, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz, Sachkundenachweis. - Asbest
- Natürlich vorkommendes, faserförmiges Mineral mit krebserzeugenden Eigenschaften. Wurde früher in vielen Baumaterialien verwendet. Der Umgang mit Asbest ist stark reglementiert.
Verwandte Begriffe: TRGS 519, Faserstäube, Sanierung, Abbruch. - Sachkundenachweis
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang gemäß TRGS 519. Berechtigt zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Muss regelmäßig aktualisiert werden.
Verwandte Begriffe: TRGS 519, Lehrgang, Qualifikation, Asbest. - Faserstäube
- Feine Partikel, die beim Bearbeiten von asbesthaltigen Materialien freigesetzt werden. Können beim Einatmen die Gesundheit schädigen. Erfordern spezielle Schutzmaßnahmen.
Verwandte Begriffe: Asbest, Atemschutz, TRGS 519, PSA. - PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
- Ausrüstung, die zum Schutz vor Gefährdungen am Arbeitsplatz getragen wird. Bei Asbestarbeiten gehören dazu Atemschutzmaske, Schutzanzug, Handschuhe und Schutzbrille.
Verwandte Begriffe: Atemschutz, Schutzanzug, TRGS 519, Arbeitsschutz. - Entsorgungskonzept
- Plan zur sicheren und gesetzeskonformen Entsorgung von gefährlichen Abfällen, wie z.B. asbesthaltigen Materialien. Beschreibt die einzelnen Schritte von der Verpackung bis zur Deponierung.
Verwandte Begriffe: Abfall, Deponie, TRGS 519, Gefährliche Stoffe. - Mineralwolle
- Dämmstoff aus künstlich hergestellten Mineralfasern. Kann gesundheitsschädliche Fasern freisetzen. Ältere Mineralwolle kann Asbest enthalten.
Verwandte Begriffe: Dämmstoff, KMF, Asbest, Faserstäube.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die TRGS 519?
Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) regelt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. Sie legt fest, welche Schutzmaßnahmen und Verfahren bei der Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien einzuhalten sind, um die Gesundheit der Arbeiter und der Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der TRGS 519 ist verpflichtend für alle Betriebe, die solche Arbeiten durchführen. - Welche Qualifikationen benötige ich für den Abbruch von asbesthaltiger Mineralwolle?
Für den Abbruch von asbesthaltiger Mineralwolle benötigen Sie einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519. Dieser Nachweis wird durch einen Lehrgang erworben, der die notwendigen Kenntnisse über Asbest, seine Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen vermittelt. Zudem müssen die Mitarbeiter regelmäßig geschult und unterwiesen werden. - Wie entsorge ich asbesthaltige Mineralwolle richtig?
Asbesthaltige Mineralwolle muss als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Sie muss staubdicht verpackt und gekennzeichnet werden. Der Transport und die Entsorgung dürfen nur von zugelassenen Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden. Es ist wichtig, die entsprechenden Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung aufzubewahren. - Was passiert, wenn ich gegen die TRGS 519 verstoße?
Verstöße gegen die TRGS 519 können zu erheblichen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem gefährden Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und der Umwelt. Es ist daher unerlässlich, die Vorschriften der TRGS 519 genau einzuhalten und sich regelmäßig über Änderungen zu informieren. - Wie erkenne ich, ob Mineralwolle asbesthaltig ist?
Asbest ist in älterer Mineralwolle häufig enthalten. Eine sichere Bestimmung ist nur durch eine Materialanalyse im Labor möglich. Nehmen Sie im Zweifelsfall eine Probe und lassen Sie diese untersuchen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. - Welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist beim Abbruch von asbesthaltiger Mineralwolle erforderlich?
Beim Abbruch von asbesthaltiger Mineralwolle ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unerlässlich. Dazu gehören mindestens eine Atemschutzmaske mit Partikelfilter (mindestens P2), Schutzanzug, Schutzhandschuhe und Schutzbrille. Die PSA muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. - Was ist ein Entsorgungskonzept?
Ein Entsorgungskonzept beschreibt detailliert, wie asbesthaltige Materialien sicher und gesetzeskonform entsorgt werden. Es beinhaltet Angaben zur Verpackung, zum Transport, zur Deponierung und zu den erforderlichen Nachweisen. Ein solches Konzept ist oft Bestandteil von Ausschreibungen und dient als Grundlage für die Durchführung der Arbeiten. - Wo finde ich weitere Informationen zur TRGS 519?
Weitere Informationen zur TRGS 519 finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Dort können Sie die aktuelle Fassung der TRGS 519 herunterladen und sich über Änderungen informieren.
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-
TRGS 521/BGR 128: Asbest-Zusatzqualifikation erforderlich?
schwierig, schwierig ...
Andersrum wäre es klarer: wer TRGS 521 und BGR 128 darf, muss für Asbest noch den 519er zusätzlich machen. Ob es im Umkehrschluss auch TRGS 521 und BGR 128 einschließt, geht aus meinen Unterlagen auch nicht hervor.
Hier unter BAU.DE geistert auch immer der Matthias Ackermann herum (ist ebenfalls registriert). Wenn er nicht von selber auftaucht, einfach mal anmailen, ist auch ein hilfsbereiter Mensch.
Adresse gibt es über seine hp: -
Expertenrat: Kontakt zu Herrn Ackermann empfohlen!
Danke
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde Herrn Ackermann mal eine E-Mail schicken. -
Mineralwolle/Teerpappe: Arbeitsschutz vs. Abfallrecht
Da ist er
TRGS 519 bezieht sich formal auf Asbest. Die Anforderungen bei Mineralfasern sind wesentlich geringer. Da gibt es die Handlungsanweisungen der BGen. Bei teerhaltigen Dachpappen gibt es meines Wissens keinerlei arbeitsschutztechnische Auflagen, lediglich abfalltechnische (büA).
Das ganze mit der BGR 128 (kontaminierte Bereiche) zu verquicken ist Quatsch, weil die Dachpappen zwar PAK in hohen Konz. enthalten, aber nicht emittieren.
Man darf die genannten Stoffe (nach meiner Kenntnis) auch völlig ohne Schulung o.ä. abreißen, solange man sich an die geltenden Vorschriften hält.
Da es aber im vorliegenden Fall offenbar um formale Auflagen (im Gegensatz zu sachlich gerechtfertigten Auflagen) geht, werden Sie vermutlich mit rationalen Argumenten wenig Erfolg haben. -
TRGS 521/BGR 128: Behördliche Bestätigung einholen!
Nachtrag
lassen Sie sich doch von der zuständigen Behörde (Amt für Arbeitsschutz in Hessen) bstätigen, dass es die geforderten Bescheinigungen nicht gibt (TRGS 521) bzw. dass sie nicht erforderlich sind (BGR 128).
Wappnen Sie sich mit Kenntnis des Inhalts der TRGS 521 und der Handlungsanweisungen der BGen sowie der AVV (Abfallverzeichnisverordnung) und des Umgangs mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. -
Dank an Herrn Ackermann für die Klärung!
Danke Herr Ackermann
Danke Herr Ackermann, Sie haben uns sehr geholfen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Mineralwolle Abbruch: TRGS 519, Asbest & Entsorgung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Vorgehensweise beim Abbruch von Mineralwolle unter Berücksichtigung der TRGS 519, insbesondere im Hinblick auf Asbest-Kontamination. Es wird geklärt, welche Qualifikationen für den Abbruch erforderlich sind und wie mit teerhaltigen Dachpappen umzugehen ist. Die Notwendigkeit einer behördlichen Bestätigung wird erörtert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Anforderungen bei Mineralfasern sind geringer als bei Asbest, hier gelten die Handlungsanweisungen der BGen. Siehe Beitrag Mineralwolle/Teerpappe: Arbeitsschutz vs. Abfallrecht.
✅ Zusatzinfo: Für Asbest-Arbeiten ist gemäß TRGS 519 eine spezielle Sachkunde erforderlich. Im Umkehrschluss ist eine TRGS 521/BGR 128 Qualifikation nicht zwingend ausreichend, wie im Beitrag TRGS 521/BGR 128: Asbest-Zusatzqualifikation erforderlich? diskutiert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Amt für Arbeitsschutz, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Projekt bestätigen zu lassen. Beachten Sie die abfallrechtlichen Bestimmungen für teerhaltige Dachpappen. Weitere Informationen bietet der Beitrag TRGS 521/BGR 128: Behördliche Bestätigung einholen!.
Die korrekte Entsorgung von Mineralwolle und teerhaltigen Dachpappen ist entscheidend, um Umweltauflagen zu erfüllen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die Einhaltung der TRGS 519 und anderer relevanter Vorschriften ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Expertise von Fachleuten wie Herrn Ackermann kann hierbei sehr hilfreich sein, wie im Beitrag Expertenrat: Kontakt zu Herrn Ackermann empfohlen! deutlich wird.
Die Diskussion zeigt, dass die Thematik komplex ist und eine sorgfältige Prüfung der individuellen Gegebenheiten erfordert. Eine pauschale Aussage ist oft nicht möglich, da die Anforderungen je nach Art der Kontamination und den örtlichen Vorschriften variieren können. Die Beiträge im Thread bieten wertvolle Einblicke und helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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