Dachdeckermurks: Rigips-Abbau – Welche Rechte & Abzüge bei der Schlussrechnung?
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Dachdeckermurks: Rigips-Abbau – Welche Rechte & Abzüge bei der Schlussrechnung?
bei uns hat der Dachdecker während des Erbringens seiner Leistung Murks gebaut (versteckter Mangel), was zur Folge hat, dass wir nun von der Dachinnenseite alles Rigips wieder abbauen müssen (Schaden 11 T€).
Der Dachdecker hat sich verpflichtet nunmehr einen Trockenbauer auf eigene Kosten zu beauftragen, der die Arbeiten durchführt. Wir hatten also Glück im Unglück, dass wir nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Die Arbeiten werden ab Freitag durchgeführt.
Beim Aufmaß der nun notwentigen Rigipsarbeiten hat der Dachdecker festgestellt, dass er uns bei seiner Schlussrechnung von den Dachdeckerarbeiten vom 07.11.2000 zu wenig berechnet hat. Die Rechnung an ihn wurde damals umgehend von uns ohne AbzAbk.üge bezahlt. Nun die Frage:
Hat der Dachdecker die Möglichkeit seine Schlussrechnung nachzubessern obwohl nunmehr schon 4 Jahre vergangen sind? Wie sind hierbei die Regelungen der VOBAbk., ich habe da als Laie nichts Eindeutiges finden können.
Vielen Dank für € Hilfe schon mal im Voraus.
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Ich verstehe, dass ein Baumangel durch den Dachdecker entstanden ist und nun Rigips-Arbeiten notwendig macht. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Schlussrechnung beachten würde:
- Mangel dokumentieren: Ich empfehle, den Mangel und die Folgeschäden (Rigips-Abbau) detailliert zu dokumentieren (Fotos, Gutachten).
- Schriftliche Mängelanzeige: Ich würde dem Dachdecker den Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist zur Nachbesserung setzen.
- Kostenvoranschlag einholen: Ich würde einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung (Rigips-Arbeiten) von einem anderen Fachbetrieb einholen.
- Abzüge bei der Schlussrechnung: Ich würde die Kosten für die Mängelbeseitigung (oder einen angemessenen Teil davon) von der Schlussrechnung des Dachdeckers abziehen.
- Rechtliche Beratung: Ich empfehle, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, umgehend einen Anwalt für Baurecht zu kontaktieren, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann zu Schäden und Beeinträchtigungen führen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Nachbesserung. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Mängelanzeige, Schadenersatz. - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer über einen festgestellten Mangel. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nachbesserung. - Nachbesserung
- Die Nachbesserung ist die Beseitigung eines Mangels durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Mängelanzeige. - Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Auftragnehmers über die erbrachten Leistungen. Sie muss alle Leistungen und Preise detailliert aufführen.
Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Aufmaß, Rechnung. - Trockenbau
- Trockenbau ist eine Bauweise, bei der Bauteile nicht durch Mörtel oder Beton verbunden werden, sondern durch Schrauben, Stecken oder Klemmen. Typische Materialien sind Gipskartonplatten.
Verwandte Begriffe: Rigips, Gipskarton, Ständerwerk. - Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Leistungen, um die Grundlage für die Abrechnung zu schaffen. Es wird in der Regel gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Rechnung, Schlussrechnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Dachdeckerarbeiten?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen. - Was ist, wenn der Dachdecker die Nachbesserung verweigert?
Wenn der Dachdecker die Nachbesserung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchführt, können Sie einen anderen Fachbetrieb mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Dachdecker in Rechnung stellen. - Kann ich Schadenersatz für Folgeschäden verlangen?
Ja, Sie können Schadenersatz für Folgeschäden (z.B. Kosten für den Rigips-Abbau) verlangen, wenn der Mangel durch den Dachdecker verursacht wurde. - Wie weise ich den Mangel nach?
Ich empfehle, den Mangel durch Fotos, Zeugenaussagen oder ein Gutachten eines Sachverständigen zu dokumentieren. - Was bedeutet "versteckter Mangel"?
Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, der bei der Abnahme der Leistung nicht erkennbar war und sich erst später zeigt. Auch für versteckte Mängel gilt die Gewährleistungsfrist. - Welche Rolle spielt die Abnahme der Dachdeckerarbeiten?
Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit ihr die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber übergeht. - Was tun, wenn der Dachdecker insolvent ist?
Wenn der Dachdecker insolvent ist, können Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Entschädigung sind jedoch gering. - Wie kann ich mich vor unseriösen Dachdeckern schützen?
Ich empfehle, Referenzen einzuholen, mehrere Angebote zu vergleichen und einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, der alle Leistungen und Preise detailliert aufführt.
🔗 Verwandte Themen
- Mängelanzeige richtig formulieren
Worauf Sie bei der schriftlichen Mängelanzeige achten sollten. - Gewährleistungsansprüche durchsetzen
Wie Sie Ihre Rechte bei Baumängeln geltend machen. - Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung
So holen Sie ein aussagekräftiges Angebot ein. - Abzüge bei der Schlussrechnung
Welche Positionen Sie kürzen dürfen. - Rechtliche Beratung bei Baumängeln
Wann ein Anwalt sinnvoll ist.
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Schlussrechnung Dachdecker: VOB-Regelungen & Verjährung
Regelungen sind eindeutig
Hallo,
die VOBAbk. (sofern wirksam vereinbart) enthält zur Schlussrechnung und Schlusszahlung in § 16 Nr. 3 sehr konkrete Regelungen.
Die Forderung des Dachdeckers dürfte aber auch bei einem BGBAbk.-Vertrag bereits verjährt sein [§ 195 BGB - "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. "]. Zudem ist der Grundsatz von Treu und Glauben anzuwenden, wonach Sie nach so langer Zeit nicht mehr mit einer "vergessenen" Nachforderungen zu rechnen brauchen.
Da das Problem der Verjährung aber sehr vielschichtig ist, sollte hierzu ggf. ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Dachdeckermurks: Rechte & AbzAbk.üge bei Rigips-Schaden
💡 Kernaussagen: Bei Dachdeckermurks und resultierendem Rigips Schaden sind die VOBAbk.-Regelungen zur Schlussrechnung relevant. Die Verjährungsfrist für Nachforderungen beträgt in der Regel drei Jahre. Treu und Glauben spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Ansprüchen nach längerer Zeit. Ein Rechtsanwalt kann bei der Klärung der Gewährleistung helfen. Die exakte Einhaltung der VOB ist entscheidend für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.
⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie die Verjährungsfristen bei Baumängeln, wie im Beitrag Schlussrechnung Dachdecker: VOB-Regelungen & Verjährung erläutert. Versäumte Fristen können den Anspruch auf Schadensersatz gefährden.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, bei Unklarheiten bezüglich der Schlussrechnung und möglicher Abzüge aufgrund von Dachdeckermurks einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren. Dieser kann die Sachlage prüfen und die Erfolgsaussichten einer Forderung einschätzen.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Schlussrechnung des Dachdeckers sorgfältig auf Übereinstimmung mit den erbrachten Leistungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Schäden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei größeren Schäden ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen ratsam.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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