Dachziegel Gewährleistung: Produktionsfehler, Rechte & Ansprüche bei Eigenleistung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Die Diskussion dreht sich um Gewährleistungsansprüche bei Ergoldsbacher Dachziegeln mit Produktionsfehlern, insbesondere bei Eigenleistung. Es wird die Problematik von Tonresten und Unebenheiten bei Ziegeln sowie der Verkaufspraxis von Großhändlern an Privatpersonen thematisiert. Zudem werden Links zu weiterführenden Informationen bereitgestellt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Dachziegel Gewährleistung: Produktionsfehler, Rechte & Ansprüche bei Eigenleistung?

Hallo
Ich habe im Sommer 2003 das Dach auf meinem Haus neu aufschlagen lassen. Die Dacheindeckung machte ich in Eigenleistung, verwendet wurden Ergoldsbacher Linea Dachziegel da ich sie von mehreren Baustoffhändlern empfohlen bekam. Leider stellten wir zuspäht fest das bei ca. 60 Ziegeln an der Unterkante durch einen Produktionsfehler ein Wulst aus Thonresten war. Andere Ziegel sind verzogen und liegen nicht Plan auf. Da nicht genügend Ziegel vorhanden waren wurde der Baustoffhändler informiert und die Ziegel verarbeitet. Als der Vertreter der Firma Ergoldsbacher endlich nach drei Wochen zur Begutachtung kam, stellte er in Aussicht die Ziegel nach zu liefern oder etwas was ich noch brachte. Wir einigten uns auf eine Lieferung von zwei Dachfenstern. Nun will die Firma Ergoldsbacher aber nur ein Fenster gutschreiben das andere solle ich bezahlen. Ach für den Austausch der Fehlerhaften Ziegel müsse ich aufkommen, da das Dach ja auch nicht von einer Firma sondern in Eigenleistung eingedeckt wurde. Wer kann mir einen Tipp zur Rechtslage geben oder anders weiterhelfen? (Der Baustoffhändler hat schon eine Rechnung über das zweit Fenster geschickt mit Mahngebühr habe Ihm aber mitgeteilt das ich das Fenster erst zahlen werde wenn das Dach in Ordnung ist.)
  • Name:
  • Jürgen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachliche Dachstuhl- und Dachdeckungsprüfung durch zertifizierten Dachdeckerfachbetrieb – Risiko von Undichtigkeiten, Wasserstau, Frostschäden und Schimmelbildung ist hoch.

    🔴 KRITISCH: Sofortige dokumentarische Sicherung aller Mängel (Fotos, Zeitstempel, Lageplan der betroffenen Ziegel) – Verjährung droht, Beweissicherung ist jetzt entscheidend.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparatur der Ziegel ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Hersteller/Händler – Risiko der Haftungsausschlüsse und weiterer Schäden.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung der Vertragspartner: Ob Hersteller oder Händler haftet, hängt vom konkreten Kaufvertrag ab – Belege (Rechnung, Garantiebestätigung, Lieferavis) unverzüglich sammeln.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Dachziegeln haben, die Produktionsfehler aufweisen, obwohl Sie diese von Baustoffhändlern empfohlen bekommen haben und das Dach in Eigenleistung gedeckt haben. Da es sich um einen Mangel handelt, ist die Gewährleistung relevant.

    Wichtig: Die Gewährleistung gilt grundsätzlich auch bei Eigenleistung, allerdings kann es komplizierter sein, den Mangel nachzuweisen und die Verantwortlichkeit festzustellen.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Dokumentation: Sammeln Sie alle Belege, Fotos und Gutachten, die den Mangel und dessen Umfang beweisen.
    • Fristen: Achten Sie auf die Gewährleistungsfristen. Diese beginnen in der Regel mit dem Kauf der Dachziegel.
    • Ansprüche: Ihre Ansprüche können Nacherfüllung (Austausch der Ziegel) oder, falls dies nicht möglich ist, Minderung des Kaufpreises sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte prüfen und durchsetzen zu lassen. Klären Sie, ob ein Gutachten zur Beweissicherung sinnvoll ist.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen Baumangel an Dachziegeln aus dem Jahr 2003, der auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist. Der Geschädigte hat die Ziegel in Eigenleistung verarbeitet, nachdem der Mangel erkannt wurde, jedoch ohne ausreichende Reserve. Die Firma Ergoldsbacher hat zunächst eine Kulanzlösung (zwei Dachfenster) in Aussicht gestellt, zieht sich nun aber teilweise zurück und verweist auf die Eigenleistung als Grund für die eingeschränkte Haftung.

    🔴 Gefahr: Die Verarbeitung mangelhafter Ziegel in Eigenleistung kann zu erheblichen Folgeschäden führen, wie Undichtigkeiten, Wassereintritt und Schimmelbildung im Dachstuhl. Die fehlerhafte Verlegung (verzogene Ziegel, Wulst) stellt ein akutes Risiko für die Gebäudesubstanz dar.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Einschätzung, dass ein Produktionsfehler vorliegt, ist korrekt. Die Ziegel weisen einen offensichtlichen Mangel auf (Wulst, Verzug), der die Gebrauchstauglichkeit und Haltbarkeit beeinträchtigt.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Eigenleistung die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Händler mindert, ist rechtlich nicht haltbar. Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) besteht unabhängig davon, wer die Montage vornimmt. Der Händler haftet für den Mangel der Kaufsache, der Hersteller kann aus Produkthaftung oder Garantie in Anspruch genommen werden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Verjährung. Da der Mangel 2003 aufgetreten ist, sind die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (in der Regel 2 Jahre ab Ablieferung) längst abgelaufen. Eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen ist daher nur noch über eine mögliche Garantie des Herstellers oder eine arglistige Täuschung möglich, was hier nicht ersichtlich ist. Die Kulanzzusage des Herstellers (zwei Fenster) ist eine freiwillige Leistung, die nicht einklagbar ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Verjährungssituation und mögliche Restansprüche zu prüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel fotografisch und schriftlich. Verhandeln Sie mit dem Händler und Hersteller über die Kulanzlösung, aber rechnen Sie nicht mit einer vollständigen Kostenübernahme. Lassen Sie das Dach von einem Dachdeckerfachbetrieb auf Dichtigkeit prüfen, um Folgeschäden zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine Dacheindeckung aus dem Jahr 2003 mit Ergoldsbacher Linea-Dachziegeln, bei der Produktionsfehler wie Tonwülste und Verzug an ca. 60 Ziegeln festgestellt wurden – ein klarer Mangel an der Sache gemäß § 434 BGBAbk..

    🔴 Gefahr: Solche Materialfehler beeinträchtigen die Dichtigkeit, Stabilität und Witterungsbeständigkeit der Dachdeckung langfristig; unkorrigierte Verzüge und Wülste begünstigen Wasserstau, Frostschäden und sekundären Schimmelbefall im Dachstuhl – insbesondere bei Eigenleistung ohne fachgerechte Unterdeckung oder Lüftung.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung der Firma, dass die Gewährleistung entfällt, weil das Dach in Eigenleistung eingedeckt wurde, ist rechtlich unzulässig: Der Verkäufer (Hersteller oder Händler) haftet für Sachmängel unabhängig vom Einbau – die Eigenleistung wirkt sich nicht auf die Mängelhaftung aus.

    ➕ Ergänzung: Die Gewährleistungsfrist für Bau- und Baustoffe beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB), doch bei Bauwerken oder Baustoffen, die in ein Bauwerk eingebaut werden, gilt eine fünfjährige Frist – allerdings nur bei Verträgen mit Unternehmern; bei Verbrauchern und privaten Verkäufen ist die Rechtslage komplex und erfordert Prüfung der Vertragsparteien.

    ❌ Widerspruch: Die Forderung, den Austausch der fehlerhaften Ziegel selbst zu bezahlen, widerspricht dem gesetzlichen Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB); der Hersteller ist verpflichtet, entweder nachzubessern oder die mangelhaften Ziegel kostenlos zu ersetzen – auch bei Eigenleistung.

    ✅ Zustimmung: Die Weigerung, das zweite Dachfenster zu bezahlen, bis der Mangel behoben ist, ist sachlich und rechtlich nachvollziehbar – ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 320 BGB besteht, solange die Mängelbeseitigung aussteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich – mit Fristsetzung – die vollständige, kostenfreie Lieferung aller mangelhaften Ziegel sowie fachgerechte Anleitung zum Austausch; beauftragen Sie im Streitfall unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Baustoffe oder Dachdeckung zur Dokumentation und Gutachtenerstellung – insbesondere vor Ablauf möglicher Verjährungsfristen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig, dass ein Produktionsfehler (Wulst, Verzug) vorliegt und dies einen Sachmangel nach § 434 BGB darstellt.
    • Alle drei lehnen die Argumentation des Herstellers „keine Gewährleistung wegen Eigenleistung“ ab – die Sachmangelhaftung ist unabhängig vom Einbau erfolgt.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkrete Verjährungsfrist, DeepSeek benennt klar die 2-Jahres-Frist (ab Ablieferung) und verweist auf Verjährung als entscheidendes Hindernis, Qwen differenziert: nennt die 5-Jahres-Frist für Bauwerke bei Unternehmern, betont aber die Komplexität bei Verbrauchern.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt ausdrücklich das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 320 BGB) bei ausstehender Mängelbeseitigung – wird von GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnt.
    • DeepSeek betont die freiwillige, nicht einklagbare Natur der Kulanzleistung (zwei Dachfenster) – GoogleAI und Qwen gehen darauf nicht ein.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen behauptet ausdrücklich, dass der Hersteller zur kostenfreien Nachbesserung/Ersetzung verpflichtet sei (§ 439 BGB), „auch bei Eigenleistung“. DeepSeek hingegen bewertet die Erfolgsaussichten juristisch als nahezu ausgeschlossen wegen Verjährung – hier liegt ein klarer Widerspruch vor, wobei DeepSeek die sicherere, realistischere Einschätzung im Sinne des Vorsichtsprinzips darstellt.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der verjährungsrelevanten Fristen gemäß DeepSeek (2 Jahre ab Lieferung, nicht ab Einbau) – juristische Durchsetzung von Nacherfüllung ist praktisch ausgeschlossen; Fokus liegt auf Kulanzverhandlung und Schadensvermeidung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Sachmangelvorliegen (Wulst/Verzug)Alle drei KI-Modelle bestätigen klar: Produktionsfehler = Sachmangel nach § 434 BGB.
    Einfluss der Eigenleistung auf GewährleistungEinheitlicher Konsens: Eigenleistung mindert die Sachmangelhaftung nicht – Verkäufer/Händler bleibt grundsätzlich haftbar.
    Verjährung der Gewährleistungsansprüche⚠️DeepSeek: 2-Jahres-Frist ab Lieferung ist abgelaufen (2003 → 2005). Qwen: differenziert (5 Jahre bei Unternehmern), aber betont Unsicherheit bei Verbrauchern. GoogleAI: keine Fristangabe. → Konsens: Verjährung ist hochwahrscheinlich eingetreten.
    Recht auf kostenlose NacherfüllungQwen behauptet dies gesetzlich zwingend – DeepSeek und GoogleAI weisen auf praktische Unmöglichkeit hin (Verjährung, Kulanz als einzige Option). Widerspruch: Konsens ist die realistische Einschätzung von DeepSeek.
    Zurückbehaltungsrecht bei ausstehender BeseitigungNur Qwen erwähnt § 320 BGB explizit – GoogleAI und DeepSeek ignorieren dieses Instrument, obwohl es sachlich zutreffend ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Rechtliche Durchsetzung von Nacherfüllung ist aufgrund der Verjährung faktisch unmöglich; Priorität liegt auf dokumentierter Kulanzverhandlung mit Hersteller/Händler und sofortiger Absicherung gegen Folgeschäden (Dichtheitsprüfung, Schimmelvorbeugung).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoWasserstau durch Wulst/Verzug → Dachdeckung wird undichtErheblicher Schaden am Dachstuhl, Holzfaulnis, Kosten für komplette Neudeckung
    🔴 RisikoVerjährung der Gewährleistungsansprüche (seit 2005)Vollständiger Ausschluss jeglicher rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeit – nur Kulanz bleibt
    🔴 RisikoSchimmelbildung im Dachstuhl durch ständige FeuchtigkeitGesundheitsgefahr für Bewohner, aufwendige Sanierung, Wertminderung des Gebäudes
    🔴 RisikoFrostschäden an verzogenen Ziegeln im WinterWeitere Zerstörung der Deckung, akute Einsturzgefahr bei Schneelast
    🔴 RisikoEigenreparatur ohne Fachkenntnis → falsche Verlegeart → FolgeschädenVerstärkung der Undichtigkeit, Haftungsrisiko bei Schäden an Nachbargebäuden
    ✅ ChanceKulanzvereinbarung mit Ergoldsbacher (zwei Dachfenster)Kostenreduktion für Sanierung, mögliche Ausweitung als guter Willen
    ✅ ChanceNeue Dachziegel in passendem Design verfügbarOptisch einheitliche Sanierung ohne störende Farb- oder Formunterschiede
    ✅ ChanceFachgutachten als Verhandlungsgrundlage mit HerstellerErhöhte Aussicht auf erweiterte Kulanz oder zusätzliche Leistungen (z. B. Einbauhilfe)
    ✅ ChanceModernisierung der Dachbelüftung im Zuge der SanierungVerbesserte Energieeffizienz, längere Lebensdauer der gesamten Dachkonstruktion
    ✅ ChanceDokumentation als Präzedenzfall für andere BetroffeneMögliche kollektive Verhandlungsposition, Presse- oder Verbraucherzentralen-Aufmerksamkeit

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Dachstuhl-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 7 Tagen einen zertifizierten Dachdeckerfachbetrieb für eine schriftliche Dichtheits- und Schimmelpilz-Risikoanalyse – mit Foto-Dokumentation aller Mängelstellen.
    2. Alle Kaufunterlagen sammeln: Rechnung, Lieferavis, Garantiebestätigung (sofern vorhanden), E-Mails/Anschreiben der Firma Ergoldsbacher zum Kulanzangebot – digital und physisch archivieren.
    3. Schriftliche Kulanzanfrage stellen: Fordern Sie per Einschreiben mit Rückschein die vollständige Umsetzung des ursprünglichen Kulanzangebots (zwei Dachfenster) und ergänzen Sie um die Bitte um technische Unterstützung beim Austausch der Ziegel.
    4. Sachverständigen hinzuziehen: Beauftragen Sie vor Ablauf weiterer 4 Wochen einen zertifizierten Sachverständigen für Baustoffe (z. B. durch die Deutsche Gesellschaft für Zertifizierte Sachverständige e. V.), um ein unabhängiges Gutachten zur Materialfehler-Identifikation und Risikobewertung zu erstellen.
    5. Ausweitung der Sanierung planen: Nutzen Sie den geplanten Austausch der Ziegel, um gleichzeitig eine fachgerechte Unterspannbahn, eine verbesserte Dachlattung und eine moderne Dachbelüftung einzubauen – als langfristige Wertsteigerung.
    6. Zurückbehaltungsrecht dokumentieren: Formulieren Sie schriftlich (per E-Mail und Einschreiben), dass Sie bis zur vollständigen Umsetzung der Kulanzleistung und Prüfung der Mängelbeseitigung das vereinbarte zweite Dachfenster nicht freigeben.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einer Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre für bewegliche Sachen und fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Nacherfüllung.
    Produktionsfehler
    Ein Produktionsfehler liegt vor, wenn ein Produkt nicht den Spezifikationen oder Qualitätsstandards entspricht, die für dieses Produkt gelten. Dies kann auf Fehler im Herstellungsprozess, verwendete Materialien oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sein.
    Verwandte Begriffe: Materialfehler, Konstruktionsfehler, Mangel.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, bei Vorliegen eines Mangels vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Verkäufer hat die Wahl, welche Art der Nacherfüllung er vornimmt, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist.
    Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung, Gewährleistung.
    Minderung
    Die Minderung ist das Recht des Käufers, bei Vorliegen eines Mangels den Kaufpreis herabzusetzen, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich oder zumutbar ist. Die Minderung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Mangels stehen.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Preisminderung, Gewährleistung.
    Dachziegel
    Dachziegel sind Bauelemente aus gebranntem Ton oder Beton, die zur Eindeckung von Dächern verwendet werden. Sie schützen das Gebäude vor Witterungseinflüssen und tragen zur Wärmedämmung bei. Es gibt verschiedene Formen und Farben von Dachziegeln.
    Verwandte Begriffe: Dachdeckung, Dacheindeckung, Tondachziegel.
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Ausführung von Bauarbeiten oder handwerklichen Tätigkeiten durch den Bauherrn oder Eigentümer selbst, anstatt durch ein beauftragtes Unternehmen. Dies kann Kosten sparen, erfordert jedoch auch Fachkenntnisse und Sorgfalt.
    Verwandte Begriffe: Selbstbau, Do-it-yourself, Bauherrenleistung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Nachbarrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Werkvertrag.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei mangelhaften Dachziegeln?
      Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung, also den Austausch der mangelhaften Dachziegel. Ist dies nicht möglich oder unverhältnismäßig, können Sie eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Schäden, die durch die mangelhaften Ziegel entstanden sind, können Sie unter Umständen auch Schadensersatz fordern.
    2. Gilt die Gewährleistung auch bei Eigenleistung?
      Ja, die Gewährleistung gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie die Dachdeckung in Eigenleistung erbracht haben. Allerdings kann es schwieriger sein, den Mangel nachzuweisen und die Verantwortlichkeit des Herstellers oder Händlers zu beweisen. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher besonders wichtig.
    3. Was ist, wenn der Hersteller der Dachziegel insolvent ist?
      Im Falle einer Insolvenz des Herstellers kann es schwierig werden, Ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden, der Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmeldet. Möglicherweise besteht auch eine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Händler geltend zu machen.
    4. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Dachziegel?
      Die Gewährleistungsfrist für Baumaterialien beträgt in der Regel fünf Jahre ab dem Kaufdatum. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist zu rügen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
    5. Was bedeutet "Nacherfüllung" im Rahmen der Gewährleistung?
      Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer oder Hersteller verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen. Dies kann durch Reparatur oder Austausch der mangelhaften Ware geschehen. Im Falle von Dachziegeln bedeutet dies in der Regel den Austausch der defekten Ziegel.
    6. Kann ich Mahngebühren vom Verkäufer zurückfordern?
      Wenn die Mahngebühren aufgrund eines Mangels der Ware entstanden sind, für den der Verkäufer verantwortlich ist, können Sie diese unter Umständen als Schadensersatz geltend machen. Dies ist jedoch von den konkreten Umständen des Falles abhängig.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht und zusätzliche Leistungen wie Reparatur oder Austausch versprechen kann.
    8. Wie dokumentiere ich Mängel an Dachziegeln richtig?
      Dokumentieren Sie die Mängel detailliert mit Fotos und Videos. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung. Bewahren Sie alle Kaufbelege, Lieferscheine und sonstige relevante Dokumente auf. Erstellen Sie ein schriftliches Mängelprotokoll, das Sie dem Verkäufer oder Hersteller zukommen lassen.

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      Was Sie bei der Bauabnahme beachten müssen, um Ihre Rechte zu sichern.
    • Gutachter für Bauschäden finden
      So finden Sie den richtigen Experten zur Beurteilung von Bauschäden.
  2. Gewährleistung: Großhändler-Verkauf an Privat – Ton-Qualität

    Genau das ist der Grund
    weshalb Privatpersonen beim Großhändler oder bei Firmen keine Waren verkauft bekommen, mich ärgert das immer etwas, bei den hier aufgeführten Problemen kann ich es aber verstehen.
    Nun zur Frage: Ziegel werden bekanntlich aus Ton hergestellt und sind ein quasi Naturprodukt. Da können die Ziegel schon mal nicht ganz eben aufliegen, einzelne mal einen Riss haben oder Tonreste an Stellen, wo sie nicht sein sollten. Habe selber bei meinem Dach einge gerissene Ziegel dabei gehabt und darauf hin den Großhändler angefragt, wo mir gesagt wurde, bis zu 2 % sind durchaus mangelhaft und im Preis mit kalkuliert. War es nicht möglich, die Tonkante mit einer Kneifzange zu bearbeiten, sodass die Ziegel vernünftig liegen? Außerdem scheint ja Ihr Dach dicht zu sein, sodass es eher ein optischer Mangel ist. Und den Austausch müssen Sie machen, ist klar, der Handwerker bestellt immer etwas mehr und gibt dann entweder an den Händler zurück oder behälts für den nächsten Auftrag. Somit vermeidet er von vorn herein doppelte Arbeit. Hätte die Arbeietn ein Handwerker ausgeführt, hätte dieser auch die Mängel beseitigt so haben Sie die Arbeiten ausgeführt. Wenn Sie die Vereinbarung mit den zwei Fenstern nicht schriftlich haben, würde ich ganz schnell das eine bezahlen, bevor noch das zweite in Rechnung gestellt wird ... oder Stephan?
  3. Dachziegel: Wulstprobleme & Unebenheiten bei geraden Ziegeln

    Foto von Stefan Ibold

    Problem bekannt
    Moin,
    gerade bei sehr geraden Ziegeln fallen kleine Unebenheiten besonders auf.
    Die beschriebenen Wulstprobleme bei den Ziegeln kenne ich auch aus eigener Anschauung.

    Der Link dient als Lekrüre und hoffentlich dem Verständnis und der Aufklärung..
    Grüße
    Stefan Ibold

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Dachziegel Gewährleistung: Produktionsfehler & Eigenleistung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Gewährleistungsansprüche bei Ergoldsbacher Dachziegeln mit Produktionsfehlern, insbesondere bei Eigenleistung. Es wird die Problematik von Tonresten und Unebenheiten bei Ziegeln sowie der Verkaufspraxis von Großhändlern an Privatpersonen thematisiert. Zudem werden Links zu weiterführenden Informationen bereitgestellt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Gewährleistung: Großhändler-Verkauf an Privat – Ton-Qualität wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen oft keine Waren von Großhändlern erhalten, was im Kontext von Gewährleistungsansprüchen relevant sein kann. Die Qualität der Dachziegel, insbesondere bei Naturprodukten wie Ton, kann variieren.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Dachziegel: Wulstprobleme & Unebenheiten bei geraden Ziegeln verweist auf Wulstprobleme und Unebenheiten, die besonders bei geraden Ziegeln auffallen. Links zu externen Webseiten bieten zusätzliche Informationen und Aufklärung zum Thema Dachziegel und mögliche Mängel.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit Dachziegeln sollte man sich an den Händler oder Hersteller wenden und die Gewährleistungsansprüche prüfen. Die bereitgestellten Links im Thread können helfen, das Problem besser zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten. Es ist ratsam, sich fachkundigen Rat einzuholen, um die Mängel korrekt zu beurteilen und die Ansprüche durchzusetzen.

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