Betonplatten Terrasse: Zulässige Winkelabweichung, Toleranzen & Versatz prüfen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 10.01.2026

Die Diskussion dreht sich um eine mangelhaft verlegte Betonplatten-Terrasse, bei der Winkelabweichungen und Versatz aufgrund einer fehlerhaften Entwässerungsrinne entstanden sind. Der Bauträger hat Rinne und Platten gemeinsam beauftragt, was die Verantwortung für den Mangel verdeutlicht. Die Normen DIN 18201 und 18202 werden als Referenz für zulässige Toleranzen herangezogen. Eine Neuausführung oder Kaufpreisminderung wird als mögliche Lösung in Betracht gezogen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Betonplatten Terrasse: Zulässige Winkelabweichung, Toleranzen & Versatz prüfen?

Hallo an alle,
habe zwar gesucht aber keinen entsprechenden Beitrag gefunden. Hier die Frage: Durch unseren Bauträger wurde als Mehrleistung eine "Terrasse" aus Betonplatten (50 * 50) mit der Abmessung 3 m * 3 m hinter der Garage angelegt. Diese Platte müsste sich eigentlich nahtlos an Außenwand und Garage anschließen. Sie ist aber mit einem schrägen Versatz verlegt, sodass sich nach den drei Metern Kantenlänge jeweils ein Spalt von 3 cm ergibt. Die Platte ist also nicht im rechten Winkel verlegt. Gibt es hierfür zulässige Toleranzen und falls ja, wie lauten diese. Es kann ja wohl nicht angehen, das ich so etwas akzeptieren muss und mir auch noch pampige Sprüche vom Bauträger anhören muss. Für Antworten und Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.
Jörg Gregor
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  • Jörg Gregor
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Versatz von 3 cm über 3 m (1 cm/m) überschreitet die zulässige Lageabweichung nach DINAbk. 18202 um das 5-Fache – unverzügliche Nachbesserung erforderlich, um Feuchtigkeitsschäden an Gebäude und Garage zu verhindern.

    🔴 KRITISCH: Die schräge Verlegung gefährdet die Wasserabfuhr und kann zu Wasserstau an der Gebäudeanschlussfuge führen – sofortige Überprüfung der Abdichtung und Fugenausführung durch Fachmann notwendig.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Abweichungen müssen vor Inbetriebnahme dokumentiert werden – Fotos, maßstäbliche Skizze und Messprotokoll (mindestens 3 Messpunkte pro Richtung) sind zwingend für spätere Mängelansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Inbetriebnahme oder Belastung der Terrasse bis zur fachlich bestätigten Mängelfreiheit – Risiko von Frostschäden und Plattenbrüchen bei fehlerhafter Lastverteilung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um die zulässige Winkelabweichung für eine Betonplattenfläche zu beurteilen, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören die Größe der Platten, die Gesamtfläche der Terrasse und die vereinbarten Toleranzen.

    Toleranzen: Im Bauwesen sind gewisse Toleranzen üblich. Diese beziehen sich auf Maßabweichungen, Ebenheit und Winkel. Die zulässigen Toleranzen sind in der DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) geregelt. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Abweichungen innerhalb dieser Norm liegen.

    Winkelabweichung: Eine geringe Winkelabweichung kann bei Betonplatten auftreten. Entscheidend ist, dass die Abweichung nicht zu einem ungleichmäßigen Fugenbild oder Stolperkanten führt. Bei größeren Abweichungen sollte der Bauträger zur Nachbesserung aufgefordert werden.

    Versatz und Spaltmaße: Ein Versatz zwischen den Platten oder zu große Spaltmaße sind ebenfalls Mängel. Die Spaltmaße sollten gleichmäßig sein und nicht über das übliche Maß hinausgehen. Ein deutlicher Versatz stellt eine potenzielle Stolpergefahr dar.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel (Winkelabweichung, Versatz, Spaltmaße) mit Fotos und informieren Sie den Bauträger schriftlich. Fordern Sie eine Nachbesserung unter Fristsetzung. Bei Unsicherheiten ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Terrasse aus Betonplatten (50x50 cm) mit einer Gesamtfläche von 3x3 Metern, die durch einen Bauträger als Mehrleistung erstellt wurde. Die Platte weist einen schrägen Versatz von 3 cm auf, sodass sie nicht im rechten Winkel zur Außenwand und Garage verlegt ist. Dies führt zu einem sichtbaren Spalt und deutet auf einen erheblichen Ausführungsmangel hin.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme des Fragestellers, dass ein solcher Versatz nicht akzeptabel ist, ist fachlich korrekt. Bei einer Fläche von 3x3 Metern beträgt die Abweichung von der Soll-Geometrie etwa 1 cm pro Meter, was weit über den üblichen Toleranzen liegt.

    ➕ Ergänzung: Nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau") liegt die zulässige Winkelabweichung für derartige Flächen bei maximal 0,2 bis 0,4 cm pro Meter. Ein Versatz von 3 cm auf 3 Meter (also 1 cm/m) überschreitet diese Toleranzen um ein Vielfaches und stellt einen klaren Mangel dar.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und einer maßstäblichen Skizze. Setzen Sie dem Bauträger eine schriftliche Frist zur Nachbesserung (z.B. 14 Tage) und verweisen Sie auf die DIN 18202. Sollte der Bauträger nicht reagieren, ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu und prüfen Sie rechtliche Schritte, wie eine Mängelanzeige oder die Einbehaltung von Zahlungen bis zur Behebung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei der Verlegung von Betonplatten für eine Terrasse handelt es sich um eine hochwertige Außenbauleistung, bei der Maßhaltigkeit, Planheit und rechtwinklige Anschlussgeometrie entscheidend für Funktionalität, Wasserabfuhr und Langzeitstabilität sind.

    🔴 Gefahr: Ein systematischer Versatz von 3 cm über 3 m entspricht einer Winkelabweichung von ca. 0,57° – deutlich über den zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik; dies führt zu ungleichmäßiger Lastverteilung, erhöhtem Verschleiß, Wasserstau an der Gebäudeanschlussfuge und potenzieller Schädigung der Fassade oder der Garagenwand durch Feuchtigkeitseintrag.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, solche Abweichungen seien 'üblich' oder 'akzeptabel', ist fachlich unzutreffend – DIN 18202 legt für Flächen mit maßgeblicher Anschlussfunktion (z. B. an Gebäude) eine zulässige Abweichung von max. ±2 mm/m (also max. ±6 mm über 3 m) für die Lageabweichung fest; ein 3-cm-Spalt entspricht einer 5-fach überschreitenden Toleranzverletzung.

    ➕ Ergänzung: Zusätzlich ist die Planheit der Plattenoberfläche nach DIN 18202 auf max. ±3 mm über 2 m zu prüfen – bei schräger Verlegung steigt die Wahrscheinlichkeit von Unebenheiten, Wassertaschen und Frostschäden erheblich.

    ❌ Widerspruch: Es ist nicht sachgerecht, die Mängel als 'kosmetisch' oder 'nicht funktionell' abzutun: Ein nicht rechtwinklig angeschlossener Belag verletzt die Anforderung an die ordnungsgemäße Ausführung nach § 13 BGBAbk. und gefährdet die Bausubstanz langfristig.

    ✅ Zustimmung: Ihre Rechtsauffassung ist korrekt – ein solcher Mangel berechtigt zur Nachbesserung oder Minderung gemäß § 634 BGB, da die Vertragsmäßigkeit (insb. die Anschlussfunktion an Gebäude) nicht erfüllt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauwerksabdichtung und Außenanlagen (z. B. mit Bausachverständigen-Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024), um den Mangel schriftlich zu dokumentieren und eine fachlich fundierte Nachbesserungsforderung an den Bauträger zu stellen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass ein 3-cm-Versatz über 3 m einen erheblichen, normwidrigen Mangel darstellt.
    • Alle verweisen einheitlich auf DIN 18202 als maßgebliche Grundlage für zulässige Toleranzen bei Betonplattenverlegung.
    • Alle empfehlen schriftliche Dokumentation, Fristsetzung an den Bauträger und bei Verzögerung die Einbindung eines Bausachverständigen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkreten Zahlenwerte für zulässige Winkelabweichung, sondern spricht allgemein von „gewissen Toleranzen“.
    • DeepSeek präzisiert mit „0,2–0,4 cm/m“, Qwen hingegen mit „max. ±2 mm/m (±6 mm auf 3 m)“ – beide liegen im engen Rahmen; Qwen ist hier strenger und damit sicherer.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen benennt explizit die Folgerisiken: Wasserstau, Fassadenschäden, Frostschäden und Verletzung der ordnungsgemäßen Ausführung nach § 13 BGB – ergänzt um rechtliche Einordnung nach § 634 BGB.
    • DeepSeek betont die Relevanz einer maßstäblichen Skizze und nennt eine konkrete Frist (14 Tage) für die Nachbesserung.
    • GoogleAI hebt stärker die Stolpergefahr durch Versatz und Fugenbild hervor – ein Aspekt, den die anderen nicht explizit nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, der Mangel sei „kosmetisch“ oder „nicht funktionell“ – dies steht im Widerspruch zu möglichen Bauträger-Argumenten, die GoogleAI nicht entkräftet, während DeepSeek und Qwen diesen Irrtum klar widerlegen (Qwen mit rechtlicher Begründung).
    • Qwen verweist auf Planheitsanforderungen (±3 mm/2 m) bei schräger Verlegung – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnen.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Bewertung stammt von Qwen: Es verbindet technische Normen (DIN 18202), bauphysikalische Risiken (Wasserstau, Feuchteschäden) und rechtliche Konsequenzen (§ 13, § 634 BGB) – dies wird als verbindliche Basis für alle weiteren Maßnahmen empfohlen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Zulässige Winkelabweichung (3 m)✅ KonsensMaximal ±6 mm (±2 mm/m) nach DIN 18202 – 3 cm ist klar unterschritten.
    Rechtliche Einordnung des Mangels✅ KonsensEindeutiger Ausführungsmangel nach § 13 BGB, Nachbesserung nach § 634 BGB berechtigt.
    Folgerisiken (Wasser, Frost, Stabilität)⚠️ AbwägungQwen benennt konkrete Baustoffschäden (Fassade, Garage); GoogleAI und DeepSeek fokussieren auf Funktion/Stolpergefahr – Gesamteinschätzung: Hochgradiges Risiko für Bausubstanz.
    Erforderliche Dokumentation✅ KonsensFotos, Skizze und schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung sind verbindlich.
    Notwendigkeit eines Sachverständigen✅ KonsensUnabhängiger, zertifizierter Bausachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) wird von allen drei Modellen als nächste Stufe empfohlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Mangel ist nicht korrigierbar durch Nachjustierung – die Terrasse ist gemäß DIN 18202 und § 13 BGB nicht vertragskonform verlegt und muss vollständig neu hergestellt werden; eine Teilkorrektur ist bautechnisch unzulässig.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoWasserstau an GebäudeanschlussfugeLangfristige Feuchteschäden an Fassade und Garagenwand, Schimmelbildung, statische Schwächung
    🔴 RisikoUngleichmäßige LastverteilungPlattenbruch, Frosthebung, unregelmäßiger Verschleiß, Gefahr von Stolperkanten
    🔴 RisikoFehlende Planheit (±3 mm/2 m nicht eingehalten)Wassertaschenbildung, beschleunigter Oberflächenverschleiß, Rutschgefahr bei Nässe
    🔴 RisikoUnzulässige Fugenausbildung durch schräge VerlegungAbdichtungsversagen, Eintrag von Feuchtigkeit in Bauwerksfuge, Korrosion von Anschlussbauteilen
    🔴 RisikoMängelanzeige verspätet oder unzureichend dokumentiertVerwirkung von Gewährleistungsansprüchen, Ausschluss von Minderung oder Nachbesserung
    ✅ ChanceFachgerechte Neuausführung mit zertifiziertem AusführendenNachhaltige, wasserableitende und frostbeständige Terrasse mit langfristiger Funktionalität
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines SachverständigenStark gestärkte Verhandlungsposition gegenüber Bauträger, schnelle Einigung ohne Gerichtsverfahren
    ✅ ChanceÜberprüfung aller angrenzenden AußenanlagenErkennung weiterer latenter Mängel (z. B. Geländeneigung, Entwässerung) vor Abschluss der Bauleistung
    ✅ ChanceVertragliche Klärung von „Mehrlleistung“ vor AbnahmeSicherstellung, dass die Terrasse nicht als „geschenkt“ gilt – klare Abgrenzung von Gewährleistungsansprüchen
    ✅ ChanceErstellung eines offiziellen Gutachtens vor AbnahmeRechtssichere Basis für alle weiteren Schritte – auch bei späterem Eigentümerwechsel bindend

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Dokumentation: Nehmen Sie innerhalb der nächsten 24 Stunden mindestens 6 Fotos (gesamte Terrasse, Detail Versatz, Fugen, Anschluss an Garage und Hauswand) sowie eine maßstäbliche Skizze mit Maßangaben (3 cm Versatz, 3 m Länge) auf.
    2. Mängelanzeige versenden: Formulieren Sie schriftlich eine Mängelanzeige mit Fristsetzung (14 Tage) an den Bauträger, verweisen Sie ausdrücklich auf DIN 18202 und § 634 BGB und fordern Sie die vollständige Neuausführung – nicht Teilkorrektur.
    3. Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie noch diese Woche einen zertifizierten Bausachverständigen für Außenanlagen (nach DIN EN ISO/IEC 17024), der ein schriftliches Gutachten zur Normverletzung und zur erforderlichen Neuausführung erstellt.
    4. Abnahme verweigern: Unterzeichnen Sie keinerlei Abnahmeprotokoll, solange der Mangel nicht behoben und vom Sachverständigen bestätigt ist – dokumentieren Sie die Verweigerung schriftlich.
    5. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Angebotsteile und alle schriftlichen Kommunikationen mit dem Bauträger – speichern Sie diese chronologisch.
    6. Wasserablauf kontrollieren: Prüfen Sie bei nächstem Regenfall den Ablauf an der Gebäudeanschlussfuge – dokumentieren Sie Stau oder Eintritt von Wasser mit Fotos und Zeitstempel.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Toleranz
    Eine Toleranz ist die zulässige Abweichung von einem Nennmaß. Sie wird verwendet, um sicherzustellen, dass Bauteile trotz geringfügiger Unterschiede in der Produktion zusammenpassen. Verwandte Begriffe: Maßabweichung, Grenzabmaß, Passung.
    Winkelabweichung
    Die Winkelabweichung beschreibt die Abweichung eines Winkels von seinem Sollwert. Im Bauwesen kann dies beispielsweise die Abweichung eines Bauteils von einem rechten Winkel sein. Verwandte Begriffe: Winkligkeit, Rechtwinkligkeit, Neigung.
    Versatz
    Ein Versatz bezeichnet eine ungleichmäßige Anordnung von Bauteilen, bei der diese nicht bündig miteinander abschließen. Dies kann zu Stolperfallen und optischen Beeinträchtigungen führen. Verwandte Begriffe: Überstand, Unebenheit, Stufe.
    Spaltmaß
    Das Spaltmaß ist der Abstand zwischen zwei Bauteilen. Es kann aus konstruktiven Gründen erforderlich sein, sollte aber innerhalb bestimmter Grenzen liegen, um die Funktion und Optik nicht zu beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Fugenbreite, Abstand, Luftspalt.
    DIN 18202
    Die DIN 18202 ist eine deutsche Norm, die Toleranzen im Hochbau regelt. Sie legt fest, welche Abweichungen bei Maßen, Ebenheit und Winkligkeit von Bauteilen zulässig sind. Verwandte Begriffe: Norm, Toleranznorm, Bauwesen.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, den Zustand von Bauwerken zu beurteilen, Mängel festzustellen und deren Ursachen zu ermitteln. Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen.
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen festgestellten Mangel an einem Bauwerk zu beheben. Dies kann die Reparatur, den Austausch oder die Nachbesserung von Bauteilen umfassen. Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Reparatur, Instandsetzung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche DIN-Norm regelt die Toleranzen im Hochbau?
      Die DIN 18202 regelt die Toleranzen im Hochbau. Sie gibt Auskunft über zulässige Abweichungen bei Maßen, Ebenheit und Winkligkeit von Bauteilen.
    2. Was ist eine zulässige Toleranz?
      Eine zulässige Toleranz ist ein vereinbarter oder normativ festgelegter Bereich, innerhalb dessen Abweichungen von einem Sollwert akzeptabel sind. Sie berücksichtigt, dass bei der Herstellung und Montage von Bauteilen Ungenauigkeiten auftreten können.
    3. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Mängel sollten detailliert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Erstellen Sie Fotos, die die Art und den Umfang des Mangels zeigen. Beschreiben Sie den Mangel schriftlich und geben Sie die genaue Position an.
    4. Was tun, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie einen Anwalt einschalten oder einen Bausachverständigen beauftragen, um den Mangel zu begutachten und die Kosten für die Beseitigung zu ermitteln.
    5. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann den Zustand der Betonplattenfläche fachkundig beurteilen, die Einhaltung der Normen überprüfen und die Ursachen für die Mängel feststellen. Er kann auch die Kosten für die Mängelbeseitigung schätzen und als Gutachter vor Gericht auftreten.
    6. Was bedeutet "nahtlos" im Zusammenhang mit der Terrasse?
      "Nahtlos" bedeutet, dass die Betonplatten idealerweise ohne oder mit minimalen Fugen aneinanderliegen sollten, um eine ebene und optisch ansprechende Oberfläche zu bilden. In der Realität sind jedoch gewisse Fugenbreiten üblich, um Spannungen aufzunehmen und Frostschäden zu vermeiden.
    7. Welche Gefahren bestehen bei großen Winkelabweichungen?
      Große Winkelabweichungen können zu Stolperfallen führen, die Optik der Terrasse beeinträchtigen und die Lebensdauer der Platten durch ungleichmäßige Belastung verkürzen. Zudem können sich Wasser und Schmutz in den unregelmäßigen Fugen ansammeln.

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  3. Terrasse: Schiefe Betonplatten durch fehlerhafte Rinne!

    Schiefe Platten, bzw. Rinne
    Haus und Garage bilden einen rechten Winkel. Das Problem entstand durch eine Entwässerungsrinne die Auftragnehmerseitig schief ausgeführt ist. Die Platten richten sich nach der Rinne und sind dementsprechend schief. Zu guter letzt ist die Randeinfassung auch schon betoniert, damit ja nichts mehr geändert wird. Denkt der Bauträger. Davon abgesehen, habe ich heute in den Normen 18201 und 18202 (Bautoleranzen) nachgelesen, das die maximale Winkelabweichung bei Längen zwischen 3 m und 6 m maximal 12 mm beträgt. Kann ich die Neuausführung fordern oder nur den Kaufpreis mindern. Das wäre eine Unverschämtheit, es sieht nämlich gräßlich aus.
    J. Gregor
    • Name:
    • Jörg Gregor
  4. Betonplatten Terrasse: Rinne und Platten als Einheit bestellt

    nochmal schiefe Platten
    natürlich wurde beides Rinne und Platte in einem Auftrag bestellt. Die Rinne war also nicht bauseits vorhanden, sondern wurde extra für die Entwässerung der Betonplatte angelegt und mitbestellt.
    Jörg Gregor
    • Name:
    • Jörg Gregor
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Betonplatten Terrasse: Winkelabweichung, Toleranzen & Versatz

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    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Terrasse: Schiefe Betonplatten durch fehlerhafte Rinne! beschrieben, kann eine schief verlegte Entwässerungsrinne die Ursache für die Winkelabweichung der Betonplatten sein. Dies sollte bei der Mängelbeseitigung berücksichtigt werden.

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