Sichtschutz zum Nachbarn ohne Genehmigung: Hecke, Zaunhöhe & Bayrische Bauordnung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 10.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeiten des Sichtschutzes zum Nachbargrundstück in Bayern ohne Genehmigung. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Zaunhöhe, Hecken, Mauern und die Bayrische Bauordnung (BayLBO) thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Doppelhäusern/Hausgruppen und einzeln stehenden Häusern bezüglich der zulässigen Maße für Sichtschutzwände. Die Teilnehmer tauschen sich über ihre Erfahrungen und Interpretationen der Bauordnung aus, wobei die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit, örtliche Bauvorschriften zu beachten, deutlich werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Sichtschutz zum Nachbarn ohne Genehmigung: Hecke, Zaunhöhe & Bayrische Bauordnung?

Hallo, wir haben drei angrenzende Nachbargrundstücke. Bisher ist alles nur mit einem etwa kniehohen Maschendrahtzaun eingezäunt und die älteren Herrschaften lieben es, zu uns herüberzuschaun ... Die Frage ist nun: Welche Möglichkeiten des Sichtschutzes haben wir, ohne irgendwelche Genehmigungen, sei es bei Behörden, oder bei Nachbarn einholen zu müssen? Am einfachsten wäre von der Pflege her ein hölzener Sichtschutz. Was müssen wir berücksichtigen? Ich finde in der Bayrischen Bauordnung irgendwie nichts! Vielen Dank im Voraus für Meldungen!
  • Name:
  • Michaela
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Kein Sichtschutz darf ohne vorherige Prüfung des Bebauungsplans, der örtlichen Gestaltungssatzung und der Bayrischen Bauordnung (insb. Art. 6, Art. 57, § 61 BayBOAbk.) errichtet werden – Verstöße können zu Beseitigungsanordnung und Bußgeldern führen.

    🔴 KRITISCH: Eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn ist zwingend erforderlich, sobald der Sichtschutz die Grenze berührt, im Grenzabstand von unter 0,5 m steht oder über 1,20–1,80 m Höhe hinausgeht – mündliche Duldung reicht rechtlich nicht aus.

    ⚠️ WICHTIG: Eine Hecke unter 2 m Höhe ist zwar oft genehmigungsfrei, unterliegt aber trotzdem den nachbarrechtlichen Grenzabstandsregeln (mindestens 0,5 m zur Grundstücksgrenze bei hochwachsenden Arten) gemäß bayerischem Nachbarrechtsgesetz.

    ⚠️ WICHTIG: Ein „kniehoher“ Maschendrahtzaun ist zwar meist baurechtlich unproblematisch, aber nur, solange er nicht als „Einfriedigung“ im Sinne der BayBO angesehen wird – Material, Stabilität und Gestaltung entscheiden mit.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um einen geeigneten Sichtschutz zum Nachbarn zu errichten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ich empfehle, sich zunächst über die geltenden Bestimmungen der Bayrischen Bauordnung (BayBO) zu informieren. Diese regelt unter anderem die zulässige Höhe von Zäunen und Mauern ohne Genehmigungspflicht.

    Als Optionen für den Sichtschutz kommen in Frage:

    • Hecken: Pflanzen Sie eine dichte Hecke. Achten Sie auf den Grenzabstand, der ebenfalls in der BayBO geregelt ist. Unterschiedliche Pflanzenarten haben unterschiedliche Anforderungen an den Standort und die Pflege.
    • Zäune: Ein Holzzaun oder ein Zaun aus anderen Materialien ist eine weitere Möglichkeit. Die Höhe ist durch die BayBO begrenzt.
    • Sichtschutzelemente: Holz-, Kunststoff- oder Metallelemente können als Sichtschutz dienen. Auch hier ist die zulässige Höhe zu beachten.

    Ich rate dazu, vor der Umsetzung das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung ist oft die beste.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich detailliert über die Bayrische Bauordnung und suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn, bevor Sie einen Sichtschutz errichten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt den Wunsch nach einem Sichtschutz zu angrenzenden Nachbargrundstücken, ohne behördliche Genehmigungen oder Nachbarzustimmungen einholen zu müssen. Der Fokus liegt auf einem hölzernen Sichtschutz, wobei der Verfasser in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) keine klaren Regelungen findet. Die Annahme, dass ein Sichtschutz ohne jegliche Genehmigung oder Absprache errichtet werden kann, ist rechtlich und nachbarschaftlich problematisch. Die Bayerische Bauordnung regelt Einfriedungen und Sichtschutzelemente in Art. 57 BayBO, der sich auf Abstandsflächen und Höhen bezieht. Zudem können örtliche Bebauungspläne oder Satzungen der Gemeinde spezifische Vorgaben zu Material, Höhe und Standort enthalten.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass ein Sichtschutz ohne Genehmigung oder Nachbarzustimmung errichtet werden kann, birgt erhebliche rechtliche Risiken. Ein Verstoß gegen die BayBO oder den Bebauungsplan kann zu einer Baueinstellung, Beseitigungsanordnung und Bußgeldern führen. Zudem drohen zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn, die auf das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis oder die Ortsüblichkeit verweisen könnten.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass in der BayBO "nichts" zu finden sei, ist unzutreffend. Art. 57 BayBO (Abstandsflächen) und Art. 6 BayBO (Einfriedungen) sind einschlägig. Zudem sind die Regelungen des Bebauungsplans und der örtlichen Gestaltungssatzung zu prüfen. Ein hölzerner Sichtschutz ist nicht automatisch genehmigungsfrei; die Höhe (oft max. 1,20 m bis 1,80 m) und der Abstand zur Grundstücksgrenze sind entscheidend.

    ➕ Ergänzung: Vor der Errichtung ist zwingend die Einsicht in den Bebauungsplan beim Bauamt der Gemeinde erforderlich. Zudem sollte der Nachbar vorab informiert werden, um Konflikte zu vermeiden. Alternativen wie eine blickdichte Hecke (z.B. Thuja oder Kirschlorbeer) unterliegen oft anderen Regelungen, benötigen aber ebenfalls einen Grenzabstand gemäß Nachbarrechtsgesetz Bayern.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht oder wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob der geplante Sichtschutz genehmigungsfrei ist. Holen Sie vor Baubeginn unbedingt die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbarn ein, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die zulässige Errichtung eines Sichtschutzes (z. B. Holzzaun) auf einem Grundstück in Bayern ohne behördliche Genehmigung oder Nachbarzustimmung – ein häufig missverstandenes Thema mit erheblichen rechtlichen und nachbarschaftlichen Risiken.

    🔴 Gefahr: Eine ungenehmigte Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe oder ein Verstoß gegen die Nachbarrechtlichen Regelungen kann zu Unterlassungsansprüchen, Zwangsvollstreckung oder Kosten für Rückbau führen – insbesondere bei baulichen Anlagen, die als "Einfriedigung" im Sinne der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gelten.

    ⚠️ Korrektur: Die Bayrische Bauordnung enthält sehr wohl Regelungen: § 61 BayBO regelt Einfriedigungen ausdrücklich – und zwar unabhängig von der Bauart (Holz, Metall, Hecke). Auch die Bayerische Bauordnungsverordnung (BayBOV) konkretisiert zulässige Höhen und Abstände.

    ➕ Ergänzung: Für Sichtschutzmaßnahmen gelten drei Rechtsbereiche gleichzeitig: 1) Bauordnungsrecht (BayBO), 2) Nachbarrecht (BGBAbk. §§ 903, 912, 921), 3) eventuell Bebauungsplanrecht. Eine Hecke unter 2 m Höhe ist meist genehmigungsfrei, aber bei Überschreitung der 2-m-Grenze oder bei Standort im Grenzabstand unter 0,5 m greift § 61 Abs. 2 BayBO – dann ist eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Ein kniehoher Maschendrahtzaun ist in der Regel unbedenklich – er fällt nicht unter die baurechtliche Definition einer "Einfriedigung" und unterliegt daher nicht den Höhenbeschränkungen gemäß BayBO.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "keine Genehmigung nötig sei, solange der Nachbar nichts sagt", ist falsch: Nachbarliche Duldung ersetzt nicht die baurechtliche Zulässigkeit – ein Bauvorbescheid oder eine Bauvoranfrage ist bei Unsicherheit zwingend, um Rechtssicherheit zu erlangen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Errichtung eines hölzernen Sichtschutzes einen bayerischen Architekten oder Bauvorstandsberater für eine schriftliche Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt – zusätzlich ist eine Abstimmung mit dem Nachbarn im Sinne des § 906 BGB dringend ratsam, um spätere Konflikte zu vermeiden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass die Bayerische Bauordnung (BayBO) für Sichtschutzmaßnahmen maßgeblich ist – insbesondere Art. 6 / Art. 57 (DeepSeek), § 61 (Qwen) und allgemeine Einfriedigungsregelungen (GoogleAI).
    • Alle betonen die Notwendigkeit, den Bebauungsplan und örtliche Satzungen zu prüfen – GoogleAI erwähnt dies allgemein, DeepSeek und Qwen konkretisieren die Verpflichtung zur Einsicht beim Bauamt.
    • Alle KI-Modelle fordern das Gespräch oder die Absprache mit den Nachbarn – GoogleAI formuliert es als Empfehlung, DeepSeek und Qwen heben die Rechtsnotwendigkeit einer schriftlichen Zustimmung hervor.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI suggeriert eine gewisse Flexibilität bei „Zäunen ohne Genehmigung“, während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass Holz- oder blickdichte Sichtschutzelemente ab bestimmter Höhe (1,20–1,80 m) und Anordnung (Grenzabstand < 0,5 m) zwingend baurechtlich geprüft werden müssen.
    • GoogleAI erwähnt Hecken als „Option“, ohne auf nachbarrechtliche Grenzabstände einzugehen – DeepSeek und Qwen ergänzen explizit die Verpflichtung aus dem bayerischen Nachbarrechtsgesetz (min. 0,5 m Abstand).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek nennt konkret Art. 57 BayBO (Abstandsflächen) und Art. 6 (Einfriedigungen) als einschlägige Bestimmungen – GoogleAI bleibt vage, Qwen verweist stattdessen auf § 61 BayBO und BayBOV.
    • Qwen klärt die Rechtsdreiecksstruktur präzise auf: Bauordnungsrecht + Nachbarrecht (BGB §§ 903, 912, 921) + Bebauungsplanrecht – eine Systematisierung, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
    • Qwen liefert die einzige klare Differenzierung: Ein kniehoher Maschendrahtzaun fällt meist nicht unter die Definition „Einfriedigung“ – dies fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass ein Sichtschutz „ohne Genehmigungspflicht“ realisierbar sei – DeepSeek und Qwen widersprechen dies entschieden: Qwen spricht von „erheblichen rechtlichen Risiken“, DeepSeek von „Baueinstellung und Beseitigungsanordnung“ bei Verstoß.
    • GoogleAI stellt die Nachbarabsprache als Konfliktvermeidung dar, während DeepSeek und Qwen betonen, dass mündliche Duldung *keine* Rechtsgrundlage ist – Qwen formuliert dies als klaren Widerspruch: „Nachbarliche Duldung ersetzt nicht die baurechtliche Zulässigkeit“.

    👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Jede blickdichte, stabile und dauerhafte Anlage – egal ob Holzzaun, Sichtschutzelement oder Hecke über 2 m – erfordert vorab eine Bauvoranfrage und schriftliche Nachbarzustimmung. Die Vorsichtsprinzip-basierte Linie ist rechtskonform und praxisgerecht.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Grundlage✅ KonsensBayrische Bauordnung (BayBO) ist maßgeblich – konkret Art. 6 / Art. 57 (DeepSeek), § 61 (Qwen); GoogleAI bestätigt grundsätzlich, bleibt aber unkonkret.
    Genehmigungspflicht⚠️ AbwägungKeine pauschale Genehmigungsfreiheit: Höhe (meist max. 1,20–1,80 m), Grenzabstand (< 0,5 m), Material und Bauart entscheiden – Qwen differenziert mit „kniehohem Maschendraht“, DeepSeek und GoogleAI nicht.
    Nachbarliche Zustimmung✅ KonsensSchriftliche Zustimmung ist erforderlich, sobald der Sichtschutz Grenznähe oder blickdichte Wirkung aufweist – mündliche Duldung ist unzureichend (Qwen, DeepSeek); GoogleAI erwähnt Gespräch nur als Empfehlung.
    Heckenregelung⚠️ AbwägungHecken unter 2 m Höhe sind oft genehmigungsfrei, unterliegen aber nachbarrechtlich strengen Grenzabstandsregeln (0,5 m Mindestabstand bei hochwachsenden Arten) – GoogleAI ignoriert dies, DeepSeek und Qwen betonen es.
    Rechtssicherheit herstellen✅ KonsensBauvoranfrage beim zuständigen Bauamt ist der einzige Weg zu verbindlicher Rechtssicherheit – von allen drei Modellen ausdrücklich empfohlen (GoogleAI: „informieren“, DeepSeek/Qwen: „schriftliche Bestätigung“).

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor ein Sichtschutz errichtet wird, ist stets eine Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt einzureichen, parallel die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Nachbarn einzuholen – insbesondere bei Holzkonstruktionen, blickdichten Elementen oder Hecken ab 0,5 m Grenzabstand.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUngeprüfte Verletzung der BayBO (z. B. Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe)Rechtswidriger Bau → Beseitigungsanordnung, Bußgeld bis 50.000 €, Rückbaukosten
    🔴 RisikoFehlende oder nur mündliche NachbarzustimmungZivilrechtlicher Unterlassungsanspruch, Zwangsvollstreckung, Prozesskosten, Schadensersatz
    🔴 RisikoIgnorieren des Bebauungsplans oder einer örtlichen GestaltungssatzungVerbot der Errichtung, Baustopp, behördliche Verfolgung, Anpassungszwang mit Kosten
    🔴 RisikoUnsachgemäße Heckenpflanzung (zu nah an der Grenze, zu hoch)Nachbarrechtlicher Rückschnittanspruch, Zwangsrückschnitt, Kostenübernahme, Schadensersatz bei Wurzelschäden
    🔴 RisikoFehlende Bauvoranfrage bei unsicherer RechtslageKeine Rechtssicherheit – im Streitfall eigene Beweislast, Ausschluss von Entschädigungsansprüchen bei Rückbau
    ✅ ChanceFrühzeitiges Einholen einer schriftlichen BauvoranfrageVerbindliche Rechtssicherheit, Ausschluss von Rückbau, Planungssicherheit, geringere Behördenkosten
    ✅ ChanceEinvernehmliche Absprache mit Nachbarn vor BaubeginnVermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten, bessere Nachbarschaftsbeziehungen, mögliche Kostenteilung (z. B. gemeinsame Hecke)
    ✅ ChanceEinsatz einer Hecke statt Zaun (bei Einhaltung Abstand/Höhe)Genehmigungsfreiheit bei unter 2 m, natürlicher Sichtschutz, erhöhter Wert des Grundstücks, ökologische Aufwertung
    ✅ ChanceNutzung baurechtlich unbedenklicher „Sichtschutzelemente“ (z. B. lichtdurchlässige, niedrige Modelle)Keine Genehmigungspflicht, schnelle Umsetzung, geringe Kosten, flexible Gestaltung
    ✅ ChanceEinbindung eines bayerischen Architekten oder BauvorstandsberatersFachlich abgesicherte Planung, vorausschauende Risikominimierung, schnelle Bearbeitung der Bauvoranfrage, Vermeidung von Antragsfehlern

    Orientierungshilfen

    1. Sofort Bauvoranfrage stellen: Reichen Sie beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde eine schriftliche Bauvoranfrage zum geplanten Sichtschutz ein – inkl. Skizze, Höhe, Material und genauer Lage zur Grundstücksgrenze.
    2. Schriftliche Nachbarzustimmung einholen: Senden Sie allen an der Grenze angrenzenden Nachbarn einen formlosen, aber datierten und unterschreibbaren Zustimmungsvermerk mit genauer Beschreibung des Vorhabens – ohne Unterschrift kein Baubeginn.
    3. Bebauungsplan und Satzung prüfen: Fordern Sie beim Bauamt den aktuellen Bebauungsplan sowie ggf. die örtliche Gestaltungssatzung an – lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Ihr Vorhaben darin eingeschränkt ist.
    4. Hecke nur mit Abstand pflanzen: Wählen Sie bei einer Hecke eine hochwachsende Art (z. B. Thuja) nur mit mindestens 0,5 m Abstand zur Grundstücksgrenze – dokumentieren Sie die Pflanzung mit Foto und Datum.
    5. Kein Holz ohne Prüfung: Verzichten Sie vorab auf jede hölzerne Sichtschutzwand ohne vorherige baurechtliche Klärung – selbst bei 1,50 m Höhe gelten in manchen Gemeinden strengere Grenzen (z. B. 1,20 m).
    6. Fachberatung in Anspruch nehmen: Beauftragen Sie einen bayerischen Architekten oder einen vom Bauamt anerkannten Bauvorstandsberater für die Erstellung und Abstimmung der Bauvoranfrage.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bayrische Bauordnung (BayBO)
    Die Bayrische Bauordnung ist das Landesrecht für das Bauwesen in Bayern. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Gebäude, Baustoffe und die Genehmigung von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baurecht, Landesbauordnung
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude oder einer Anlage und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Abstandsfläche, Baulinie
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks festlegt. Er enthält unter anderem Festsetzungen über die Art der Nutzung, die Bauweise und die Höhe der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Satzung
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es umfasst unter anderem Regelungen über den Grenzabstand, den Lärmschutz und den Schutz vor Immissionen.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Eigentumsrecht
    Genehmigungspflicht
    Die Genehmigungspflicht bedeutet, dass für bestimmte Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Genehmigungspflicht dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bauordnung
    Sichtschutz
    Ein Sichtschutz dient dazu, die Privatsphäre zu schützen und unerwünschte Einblicke zu verhindern. Er kann in Form von Zäunen, Hecken, Mauern oder anderen baulichen Anlagen errichtet werden.
    Verwandte Begriffe: Zaun, Hecke, Mauer
    Maschendrahtzaun
    Ein Maschendrahtzaun ist eine einfache und kostengünstige Form der Grundstückseinfriedung. Er besteht aus einem Drahtgeflecht, das zwischen Pfosten gespannt wird.
    Verwandte Begriffe: Zaun, Grundstückseinfriedung, Drahtzaun

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Zaunhöhe ist in Bayern ohne Genehmigung erlaubt?
      Die zulässige Zaunhöhe ohne Genehmigung in Bayern ist in der Bayrischen Bauordnung geregelt. Sie variiert je nach Gemeinde und Lage des Grundstücks. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt.
    2. Welchen Grenzabstand muss ich bei einer Hecke einhalten?
      Der Grenzabstand für Hecken ist ebenfalls in der Bayrischen Bauordnung und den jeweiligen gemeindlichen Satzungen festgelegt. Er hängt von der Höhe der Hecke ab. In der Regel muss ein Abstand von mindestens 0,5 Metern eingehalten werden.
    3. Brauche ich eine Genehmigung für einen Holzzaun?
      Ob eine Genehmigung für einen Holzzaun erforderlich ist, hängt von der Höhe und der Ausführung des Zauns ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt.
    4. Was passiert, wenn ich einen Sichtschutz ohne Genehmigung errichte, obwohl eine erforderlich wäre?
      Wenn Sie einen Sichtschutz ohne Genehmigung errichten, obwohl eine erforderlich wäre, kann die Baubehörde den Rückbau anordnen. Zudem können Bußgelder verhängt werden.
    5. Wie finde ich heraus, welche Bestimmungen in meiner Gemeinde gelten?
      Die Bestimmungen Ihrer Gemeinde finden Sie in der Bayrischen Bauordnung, den Bebauungsplänen und den gemeindlichen Satzungen. Diese können Sie beim Bauamt oder der Gemeindeverwaltung einsehen.
    6. Was ist, wenn mein Nachbar mit dem Sichtschutz nicht einverstanden ist?
      Wenn Ihr Nachbar mit dem Sichtschutz nicht einverstanden ist, sollten Sie das Gespräch suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Streitfall kann ein Schiedsverfahren oder eine Klage vor dem Zivilgericht erforderlich sein.
    7. Welche Pflanzen eignen sich gut als Sichtschutzhecke?
      Als Sichtschutzhecke eignen sich beispielsweise Thuja, Kirschlorbeer, Hainbuche oder Eibe. Achten Sie auf die Standortansprüche der jeweiligen Pflanzenart.
    8. Kann ich einen Maschendrahtzaun nachträglich mit Sichtschutzmatten versehen?
      Ja, ein Maschendrahtzaun kann nachträglich mit Sichtschutzmatten versehen werden. Achten Sie darauf, dass die zulässige Gesamthöhe des Zauns nicht überschritten wird.

    Verwandte Themen

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    • Heckenpflanzung: Auswahl und Pflege
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    • Nachbarrechtliche Streitigkeiten: Mediation
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    • Baugenehmigung: Antragstellung und Verfahren
      Informationen zum Verfahren der Baugenehmigung.
    • Sichtschutz im Garten: Gestaltungsideen
      Kreative Ideen für den Sichtschutz im Garten.
  2. Sichtschutz: Gemeinde/Bauamt & Nachbarrechtsgesetz

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo Michaela,
    das Thema wurde im Forum schon einige Male behandelt  -  einfach Suche-Funktion benutzen. Evtl. auch auf der Gemeinde / Bauamt / Nachbarrechtsgesetz nachfragen.
  3. Sichtschutz-Suche im Forum: Keine Ergebnisse gefunden!

    Hallo ich habe das Forum durchsucht und auch ...
    Hallo, ich habe das Forum durchsucht und auch extra nochmal im Inhaltsverzeichnis nachgesehen (auch in "Rund um den Garten"). Da habe ich nichts gefunden. Weder unter "Sichtschutz" noch unter "Hecke". Haben Sie noch eine Idee?
    • Name:
    • Michaela
  4. Zaun-Maße im Garten: Bundesland-abhängige Regelungen

    Foto von

    Ja, gucken Sie mal nach 'Zaun'
    Unter anderem gibt es in Garten 182 ein paar Maße  -  kommt aber auf das Bundesland an.
  5. Garten-Ratgeber Nr. 176: Sichtschutz-Ideen finden

    Rund um den Garten Nr. 176
    Schauen Sie doch mal in Nr. 176 (Rund um den Garten) rein.
    • Name:
    • Friedrich Meyher
  6. Sichtschutz: Hecken, Nachbarrechtsgesetze & Bayern AGBs

    Sichtschutzlinks für Michaela
    Erster Link beschäftigt sich mit dem Thema Hecken als Sichtschutz. Die Thematik findet sich übrigens in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder, was aber Bayern offensichtlich nicht hat, da steht es in den AGBs, abrufbar als pdf-Datei siehe 2. Link (habe mal reingeguckt, steht nur was über Mauern und Pflanzen drin). Der dritte Link weist auf alle möglichen Gesetze hin, da wirst Du vielleicht auch fündig. Viel Erfolg Ulf
  7. Dank für Sichtschutz-Links: Recherche läuft!

    Vielen Dank Ulf!
    Ich wühle mich gerade durch die vielen Links. Bin gespannt, ob ich fündig werde. Vielen Dank Dir!
    • Name:
    • Michaela
  8. Sichtschutz-Hilfe: Gerne geholfen, Michaela!

    Foto von

    Aber bitte schön!
    Hallo Michaela, Herr Meyher und ich haben Ihnen gerne geantwortet.
  9. Dank an die Fachleute im Forum: Sichtschutz-Tipps!

    Dank Danke Danke ...
    Dank Danke Danke an die Fachleute und alle anderen Forummenschen ... einfach mal ganz pauschal bei dieser Gelegenheit. Das mein ich jetzt aber nicht ironisch Frau Tussing, ganz im Gegenteil 🙂 Ulf
  10. Antwort-Respekt: Ironie erlaubt im Sichtschutz-Forum!

    Foto von

    Ist schon OK, Herr Eberhard!
    Sie sind ja auch schwer fit beim Antworten  -  Respekt!
    Meins war allerdings ironisch gemeint, mit voller Absicht. Wenn ich alleine geantwortet hätte, wär mir's wahrscheinlich egal, aber auch H. Meyher hat sich hingesetzt und rausgesucht.
  11. Sichtschutz: Zaunhöhe & Abstand ohne Genehmigung?

    Ähem (räusper)  -  aber gefunden habe ich nix
    Hallo! Habe schon ganz abgenutzte Finger vom vielen Suchen. Es gibt viele Geschichten in Sachen PFLANZ-Abstände. Aber wie hoch und in welchem Abstand ich einen Zaun oder ähnliches aufstellen kann (SICHTSCHUTZ), ohne Behörden oder Nachbarn fragen zu müssen, habe ich nicht gefunden. Dennoch Dank an alle. Vielleicht pflanz ich einfach wie eine Wahnsinnige. Ist aber schade, weil soviel zusätzliche Arbeit.
    • Name:
    • Michaela
  12. Sichtschutz: 1,80m Zaunhöhe direkt an der Grenze (NDS)

    Wie wär's damit:
    Bis 1,80 m geschlossene Höhe kann direkt auf Grenze, NDS jedenfalls.
  13. BayLBO Art. 63, Abs. 6: Sichtschutz-Bestimmungen gefunden!

    Hab's gefunden.
    LBOAbk. Bayern, Art. 63, Absatz 6.
  14. Sichtschutz: Keine Infos zu Zaunhöhe in Bayern gefunden

    Da habe ich schon geschaut
    Hallo, danke für die zwei Homepages. Da war ich aber schon. Finde aber nichts über Sichtschutz. Nur über Pflanzen und die Abstände. Trotzdem vielen Dank. Bei uns im Lande ist alles immer so kompliziert. Schönen Tag! Michaela.
    • Name:
    • Michaela
  15. Sichtschutz: 2m Höhe & 4m Tiefe ohne Genehmigung?

    Super! Jetzt bin ich ein Stück weiter, aber ...
    Super! Jetzt bin ich ein Stück weiter, aber jetzt versteh ich es nicht ganz. Dazwischen erstmal vielen Dank fürs "Durchforsten". Ich sehe schon den Zaun vor lauter Sichtschutz nicht mehr  -  äh den Wald vor lauter Bäumen. Es heißt ja dort: "Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen bis zu einer Höhe von 2 m und einer Tiefe von 4 m" ... sind nicht genehmigungspflichtig. Gut, ich muss also, wenn ich es recht verstanden habe, bei der Baubehörde keinen Antrag stellen. Offen bleibt aber, ob ich den Sichtschutz, der z.B. wie oben genannt, 2 Meter hoch ist, an die Grenze zum Nachbarn stellen kann. Ohne Abstand? Ohne den Nachbarn zu fragen? Ich will ja was machen, wo ich nicht drei andere (ältere ...) Parteien fragen muss. Und was meinen die mit "4 m Tiefe". Wieso Tiefe? Wie soll denn ein 4 m tiefer Sichtschutz aussehen? Oder meinen die die Länge?
    • Name:
    • Michaela
  16. BayLBO Art. 63, Abs. 6 a): Mauern/Einfriedungen bis 1,80m

    Tiefe bzw. Länge bzw. Breite,
    wie man's sieht. Ein Zaunfeld 2 m hoch x 4 m ist das.
    Für Ihren Zaun gilt BayLBO Art. 63, Abs. 6. a):
    a) Mauern und Einfriedungen, außer im Außenbereich, im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich (Kreuzungsbereich, Einmündungsbereich) öffentlicher Verkehrsflächen mit einer Höhe bis zu 1 m, im übrigen mit einer Höhe bis zu 1,80 m, ...
    Also 20 cm niedriger.
  17. Sichtschutz: Mauer/Einfriedung = indirekter Sichtschutz?

    Mauer = Sichtschutz
    Hallo Michaela, in 6 a) steht was von Mauern und Einfriedungen. Das Wort Sichtschutz gibt es halt offensichtlich in der LBOAbk. nicht. Ich würde aber mal kühn behaupten, dass eine 1,80 m hohe Mauer oder eine 1,80 m hohe Einfriedung (das ist z.B. eine Hecke) auch einen gewissen Sichtschutz darstellt. Ois klor? Gruß Stefan
  18. Sichtschutz: 4m Länge Wand an Grundstücksgrenze (BaWü)

    Tiefe = Länge
    Hallo Michaela ... die meinen die Länge, also eine Wand von 4 x 2 m. Ich habe so eine direkt an die Grenze gestellt, heißt mit vielleicht 15 cm Abstand, Pfosten einbetoniert, dahinter noch eine Reihe Rasensteine zur genauen Abgrenzung, unter der Trennwand Kies. Allerdings in BaWü. Ich habe das auch einfach so gemacht, Nacht und Nebel halt, ist trotzdem irgendwie ein komisches Gefühl, dem Nachbarn so ein Ding vor die Nase  -  äh ans Grundstück zu setzen. Ich finde es aber OK  -  Privatsphäre und so 🙂 Gretchenfrage ist also immer noch, ob es einer Einverständniserklärung des Nachbarn bedarf  -  wer weiß das nun wieder. Ulf
  19. Sichtschutz: Garten länger als 4m - Was nun?

    Hallo, Ihr Lieben
    vielen Dank für die weiteren Antworten. Ganz kapiert habe ich es aber immer noch nicht (trau mich schon fast gar nicht mehr zu fragen). Mein Garten ist aber länger als 4 m! Kann ich jetzt nicht überall sowas aufstellen? Klar, die Frage nach dem Abstand bleibt auch! Vielleicht mache ich auch einfach eine Nacht- und Nebelaktion. Ich wünsche Euch allen einen schönen Tag. Mit freundlicher Verwirrung  -  Michaela.
    • Name:
    • Michaela
  20. Sichtschutz: Zaunelemente bis 1,80m an der Grenze

    Ein Beispiel im Klartext.
    Pfosten an der Grundstücksgrenze einbuddeln, Zaunelemente dazwischen. Das Ganze darf nicht höher als 1,80 m werden.
    Wie Ihr Zaun allerdings aussehen soll, legen Sie selbst fest. Er muss nicht so aussehen, wie im obigen Beispiel. 😉
    Und jetzt viel Spaß bei der Arbeit. Und die 1,80 m nicht überschreiten. Niedriger darf's aber sein. 🙂
  21. Sichtschutz: 4m Länge in BayLBO irrelevant!

    Länge ist wurscht.
    Im 6 a) steht nichts von 4 m Länge Michaela! Gruß Stefan
  22. Sichtschutzwand: 2m Höhe & 4m Länge bei Doppelhäusern!

    Also meiner Ansucht nach ist (fast) alles klar:
    Gemäß Absatz 6 ist eine Sichtschutzwand von 2 m Höhe und einer maximalen Länge (ab Hauswand) von 4 m erlaubt, und zwar zwischen Doppelhäusern und Gebäudegruppen (= aneinandergebaute Häuser), das bedeutet folglich genau auf die Grenze (geht ja auch gar nicht anders)!
    Für einzeln stehende Häuser (und bei Doppel- / Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern) für die über die oben genannte 4 m hinausgehende Länge der Sichtschutzwand) würde dagegen Absatz 6a gelten: Das wäre dann eine Einfriedung mit maximal 1,8 m Höhe. Und eine Einfriedung steht nun mal am direkten Rand des Grundstücks, sonst wäre es keine Einfriedung!
    Von einer notwendigen Zustimmung des Nachbarn steht doch nichts da, oder? Na also ... 😉
    ABER: Gibt es eigentlich ein Bayerisches Nachbargesetz? Und/oder eine örtliche Bauordnung? In beiden könnten noch abweichende Regelungen stehen, also Vorsicht!
    • Name:
    • Werner
  23. Sichtschutz: Pflanzen auf eigenem Grundstück erlaubt?

    Mal ganz naiv ...
    Mal ganz naiv wer soll mich denn hindern, auf dem eigenen Grundstück wie auch immer geartete Pflanzen einzubuddeln bzw. anzupflanzen? Muss ja nicht direkt auf der Grenze sein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  24. Sichtschutz: 1,80m Höhe & 4m Länge + Pflanzenabstand

    Jetzt habe ich es glaube ich verstanden  -  vielen Dank an alle!
    Alles klar. Also vom Haus gemessen kann ich was in 1,80 Höhe und 4 m Länge aufstellen. Danach kann ich dann pflanzen. 50 cm Abstand zum Nachbarn bei Pflanzen BIS 2 m. Danach offensichtlich 2 m Abstand. Ein gewisser Abstand zum Nachbarn ist sowieso nicht schlecht, dann kommt man noch dahinter und kann schön zuschneiden. An alle die mir geantwortet und in den verschiedenen Verordnungen gesucht haben nochmal ganz herzlichen Dank! Interessant war auch, dass es für jedes Bundesland andere Regelungen gibt. Wenn es in unserem Land schon nichts Einheitliches gibt, wie soll das dann mit der EU gehen? (Kleiner Scherz). Schönen Tag! Michaela.
    • Name:
    • Michaela
  25. Sichtschutz: 1,8m Einfriedung an gesamter Grundstücksgrenze

    die 1,8 m hohe Einfriedung kann man an der gesamten Grenze machen
    denn die Länge ist NICHT begrenzt! Und eine Einfriedung kann ein Zaun sein (ob sichtdurchlässig oder nicht), Mauer, etc. Die Begrenzung auf 4 m Länge gilt nur für die besagte 2 m hohe Sichtschutzwand an Doppel- und Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern).
    • Name:
    • Werner
  26. Sichtschutz-Frage: Vergleich zu Türblatt-Kürzung!

    Foto von

    So allmählich erinnerts mich an die Frage
    nach dem Kürzen von Türblättern wegen zu hohem Bodenbelag!
  27. Sichtschutz-Hecken: Länge vs. Nachbarschaft

    Foto von Stefan Ibold

    nur geht es hier um ...
    nur geht es hier um zu kurze Hecken wegen der Länge der Nachbarn. 😉
  28. Sichtschutz: Zeichnung zur Verdeutlichung nötig?

    Sollen wir eine Zeichnung machen?
    Werner, wenn Ihre Frau so gerne und gut zeichnet würde ich vorschlagen, wir malen der Michaela jetzt eine 1,8 m hohe und unbegrenzt lange Mauer/Hecke/Einfriedung/Sichtschutz, what ever. Ich habe nach dem letzten Eintrag den Eindruck, das sie es noch nicht verstanden hat. Gruß Stefan
  29. Sichtschutz: Konkrete Antwort statt Fach-Chinesisch!

    Oh  -  so nette Zeitgenossen?
    Schade, dass ihr so drauf seid. Mir hätte EINE konkrete Antwort besser geholfen. Und sicher seid ihr euch doch alle nicht 100 %ig. Also zeichnet mal schön. Aber bitte nur, wenn ihr fachlisch und rechtlich sicher seid. Michaela
  30. Sichtschutz-Hilfe: Wertschätzung für kostenlose Mühe!

    Foto von

    So eine nette Antwort?
    Sie dürfen nicht vergessen, Michaela, dass sich hier doch einige Leute mit großer Geduld an viel Arbeit gemacht haben.
    Und das noch kostenlos!
    Aber falls Sie sich auf den Schlips getreten fühlen  -  tut mir leid!
  31. Sichtschutz: Bauordnungen überfordern - Danke trotzdem!

    Alles klar
    Ich schätze die Mühe, die sich die verschiedenen Leute gemacht haben, selbstverständlich sehr und fand es nur schade, dass es dann so wenig komisch endet. Jemand, der sich noch nicht mit sowas beschäftigt hat, ist naturgemäß mit Bauordnungen usw. total überfordert und muss halt nochmal nachfragen. Macht aber nichts  -  ich werde es überleben. Danke also nochmal. Michaela
  32. Sichtschutz: Saublöde Nachbarrechtsgesetze - Geheimtipp!

    Aber wir helfen doch alle gerne  -  oder?
    find das jetzt nicht so tragisch *diese saublöden Nachbarrechtsgesetzte der Länder oder AGBs oder wie auch immer* soll erst mal eine/r verstehen  -  aber  -  wo kämen wir denn da hin, so ganz ohne Gesetzte §-) ... Geheimtipp: der Werner kennt sich inzwischen auch perfekt mit der konstruktiven Seite der Pfostenbefestigung einer solchen Sichtschutzwand aus *grins*. Viel Spaß beim garteln ... Ulf
  33. Sichtschutz: Deutsches Recht kompliziert - Keine Ja/Nein-Antwort

    Tja, deutsches Recht ist manchmal kompliziert ...
    und da kann man nicht immer eine allgemeingültige ja-nein-Antwort geben. Sorry, aber da können wir auch nichts dazu. Bitte noch mal meine letzte Antwort durchlesen, da steht's genau drin.
    • Name:
    • Werner
  34. Sichtschutz-Forum: Amüsante Frage mit Bauchmuskeltraining

    Wenig komisch geendet?
    Finde ich nicht so. Die Komik nahm doch ständig zu. Ich dachte zwischendurch schon, es ist ein Verladung ala Sinnlostelefon im Radio. Aber wegen der gelegentlich gereizten Reaktionen vom Michaela habe ich diesen Gedanken wieder verworfen und weitergemacht.
    Für mich war es die ganze Zeit amüsant. Ich habe mich einige Male schlappgelacht und glaube, so viele gleichlautende und eindeutige Aussagen gab es hier im Forum unter einer Frage noch nie. Super und Danke für das Bauchmuskeltraining. 🙂
  35. Sichtschutz: Örtliche Bauvorschriften beachten!

    Örtliche Bauvorschriften
    z.B. im Bebauungsplan könnten theoretisch auch noch eine Rolle spielen. Insofern gibt letzte Sicherheit wohl nur ein Anruf bei der örtlichen Gemeindeverwaltung?
  36. Sichtschutz: Wäscheleine als schnelle, flexible Lösung!

    Schnelle Lösung
    Guten Tag, mein Name ist Bommel ... Zwei gut einbetonierte Stangen in 2 m Abstand vom Zaun einbetonieren, eine Wäscheleine ziehen und dann Tuch Dranhängen. Schon ist der jederzeit abmontierbare Sichtschutz fertig. Dieser ist nach meiner Erkenntnis (KEINE Rechtsberatung!) jederzeit machbar, da jederzeit entfernbar. Wenn einer meckert, einfach behaupten "Ist frisch gewaschen, muss trocknen" Allerdings lohnt sich das nur, wenn Sie prüde oder Nudisten sind. Dito Moralapostel oder Spanner als Nachbarn haben. Nu was sajen zu dem Vorschlag?
    • Name:
    • Bommel, Erwin Bommel
  37. Sichtschutz: Wäscheleine - Gute Alternative!

    Unechter Bommel!
    Der heißt doch eigentlich nicht Erwin, sondern Etno Bommel. 🙂
    Dennoch gute Alternative, der Sichtschutz. Vor allem mit geringstem Aufwand herzustellen. 🙂
  38. Sichtschutz: Vorschriften umgehen statt analysieren

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Coming out
    Ja ich war es, ich gebe es zu (grins). Spaß beiseite, manchmal ist es einfacher die Vorschriften zu umgehen, als sie zu analysieren.
  39. Sichtschutz: Alles begann mit Maschendrahtzaun...

    Maschendrahtzaun 🙂
    Scheint wohl auch so angefangen zu haben ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  40. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sichtschutz zum Nachbarn: Zaunhöhe, Hecke & Bayrische Bauordnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeiten des Sichtschutzes zum Nachbargrundstück in Bayern ohne Genehmigung. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Zaunhöhe, Hecken, Mauern und die Bayrische Bauordnung (BayLBO) thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Doppelhäusern/Hausgruppen und einzeln stehenden Häusern bezüglich der zulässigen Maße für Sichtschutzwände. Die Teilnehmer tauschen sich über ihre Erfahrungen und Interpretationen der Bauordnung aus, wobei die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit, örtliche Bauvorschriften zu beachten, deutlich werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß BayLBO Art. 63, Abs. 6 a): Mauern/Einfriedungen bis 1,80m sind Mauern und Einfriedungen (wie Hecken) bis zu einer Höhe von 1,80 m grundsätzlich ohne Genehmigung erlaubt, wobei das Wort "Sichtschutz" in der LBOAbk. nicht explizit genannt wird. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung nicht für den Außenbereich gilt.

    ✅ Zusatzinfo: Für Doppelhäuser und Hausgruppen gilt eine Sonderregelung, wonach Sichtschutzwände bis zu 2 m Höhe und einer maximalen Länge von 4 m (ab Hauswand) direkt auf der Grenze zulässig sind (siehe Sichtschutzwand: 2m Höhe & 4m Länge bei Doppelhäusern!). Diese Regelung gilt jedoch nicht für einzeln stehende Häuser.

    📊 Fakten/Zahlen: Pflanzen müssen in Bayern einen bestimmten Grenzabstand einhalten. Bis zu einer Höhe von 2 m beträgt der Abstand 50 cm, darüber hinaus 2 m (siehe Sichtschutz: 1,80m Höhe & 4m Länge + Pflanzenabstand). Diese Abstände sind im Nachbarrechtsgesetz geregelt.

    🔧 Praktische Umsetzung: Als schnelle und flexible Lösung wird der Einsatz einer Wäscheleine mit Tuch als temporärer Sichtschutz vorgeschlagen (siehe Sichtschutz: Wäscheleine als schnelle, flexible Lösung!). Diese Lösung ist jederzeit entfernbar und somit in der Regel ohne Genehmigung realisierbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden, wird empfohlen, sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Baubehörde zu erkundigen und gegebenenfalls den Bebauungsplan einzusehen (siehe Sichtschutz: Örtliche Bauvorschriften beachten!). Dies ist besonders wichtig, da die Nachbarrechtsgesetze der Länder komplex sein können und eine allgemeingültige Antwort oft nicht möglich ist.

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