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Loggia sanieren: Eternitplatten entfernen – Kosten, Alternativen & Asbest-Gefahr?

In diesem Forum sind Sie: Außenwände und Fassaden

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 10.01.2026

Die Sanierung einer Loggia mit Eternitplatten erfordert eine sorgfältige Bestandsaufnahme auf Asbest. Ein Planer hilft bei der Dachterrassenabdichtung und der Wahl der richtigen Materialien. Die Bearbeitung asbesthaltiger Faserzementplatten sollte vermieden werden, um keine Fasern freizusetzen.

⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Loggia sanieren: Eternitplatten entfernen – Kosten, Alternativen & Asbest-Gefahr?

Hallo Bau.net Forum,

ich bin neu hier und bräuchte die ein oder andere Anregung bei der Sanierung unserer Loggia. Wir haben ein gebrauchtes Einfamilienhaus gekauft, ein Architekt war dabei und hat sich das Haus angesehen. Er machte uns u.a. darauf aufmerksam, dass die Loggia (v.a. der Fliesenbeleg) dringend saniert werden müsse und die Eternitpaltten der Wand Asbest enthalten können/ wohl enthalten werden. Das Haus ist Baujahr. 1982. Um die Fliesen zu entfernen und event. den Estrich zu erneuern, müssen die Eternitplatten abgenommen werden, da sie auf den Fliesen aufsitzen. Über die Demontage, Entsorgung und den Umgang mit Asbest habe ich mich schon schlau gemacht.

Meine konkrete Frage wäre, wie ich den Wandbelag nach der Demontage gestalten kann? Am liebsten wäre mir eine Lösung ohne Fassadenplatten, da ich das Ganze nicht so hübsch finde. Die Wände würde ich gerne verputzen (mit entsprechendem Putzaufbau). Allerdings ist auch die Schnittkante des Daches mit Eternitplatten versehen. Wie könnte hier eine Lösung aufsehen? Holzplatten und dann verputzen, Sichtholzverkleidung?

Bin für Anregungen sehr dankbar.

Viele Grüße

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Loggia sanieren: Eternitplatten entfernen – Kosten, Alternativen & Asbest-Gefahr?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Tobi
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Asbesthaltige Eternitplatten aus dem Baujahr 1982 dürfen keinesfalls selbstständig entfernt oder bearbeitet werden – Freisetzung krebserregender Asbestfasern ist lebensbedrohlich und rechtswidrig.

    🔴 KRITISCH: Vor jeder Maßnahme ist eine materialanalytische Asbestprüfung durch ein akkreditiertes Labor nach TRGS 519 Anhang 2 zwingend erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien ist gesetzlich ausschließlich Fachbetrieben mit entsprechender Zertifizierung nach TRGS 519 gestattet – Privatentsorgung ist verboten.

    ⚠️ WICHTIG: Eine fachgerechte Sanierung erfordert vorab eine Gefährdungsbeurteilung durch einen zertifizierten Asbest-Sachverständigen gemäß Gefahrstoffverordnung.

    ⚠️ WICHTIG: Nach Asbestentfernung muss der Untergrund für nachfolgende Maßnahmen (z. B. Verputzen, Holzverkleidung) statisch und feuchtemäßig geprüft werden – insbesondere an der Dachkante besteht erhöhte Witterungsbeanspruchung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Ihre Loggia sanieren und die Eternitplatten entfernen möchten. Da Eternitplatten, die vor ca. 1990 verbaut wurden, Asbest enthalten können, ist Vorsicht geboten.

    🔴 Gefahr: Asbestfasern sind gesundheitsschädlich und können bei unsachgemäßer Demontage freigesetzt werden.

    • Asbest-Test: Bevor Sie mit der Demontage beginnen, empfehle ich dringend, eine Materialprobe der Eternitplatten auf Asbest untersuchen zu lassen. Dies kann durch ein spezialisiertes Labor erfolgen.
    • Fachgerechte Demontage: Wenn Asbest vorhanden ist, muss die Demontage von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser verfügt über die notwendige Ausrüstung und Erfahrung, um die Platten sicher zu entfernen und zu entsorgen.
    • Entsorgung: Asbesthaltige Materialien müssen als Sondermüll entsorgt werden. Der Fachbetrieb kümmert sich um die ordnungsgemäße Verpackung und Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften.
    • Wandbelag: Nach der Demontage der Eternitplatten stellt sich die Frage nach einem neuen Wandbelag. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, wie z.B. ein Putzaufbau, Holzplatten oder eine Sichtholzverkleidung. Die Wahl des Materials hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und den baulichen Gegebenheiten ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Eternitplatten auf Asbest prüfen und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Fachbetrieb für die Demontage und Entsorgung.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Sanierung einer Loggia aus dem Baujahr 1982, bei der Eternitplatten entfernt werden müssen. Der Nutzer hat bereits erkannt, dass diese Platten asbesthaltig sein können, und zeigt ein grundsätzliches Problembewusstsein. Die geplante Demontage birgt jedoch erhebliche Gesundheitsrisiken, da bereits bei unsachgemäßem Hantieren krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden können.

    🔴 Gefahr: Bei Gebäuden aus den 1980er Jahren ist der Asbestgehalt in Eternitplatten sehr wahrscheinlich. Eine eigenständige Demontage ohne Schutzmaßnahmen ist lebensgefährlich und in vielen Bundesländern verboten. Die Freisetzung von Fasern kann zu schweren Lungenerkrankungen führen.

    ⚠️ Korrektur: Der Nutzer geht davon aus, dass die Platten "einfach" abgenommen werden können. Tatsächlich unterliegt die Asbestsanierung strengen Auflagen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Eine fachgerechte Entfernung erfordert eine zertifizierte Fachfirma mit Schleusen, Unterdruckgeräten und spezieller PSA.

    ➕ Ergänzung: Vor der Demontage ist zwingend eine Asbestfasermessung durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Die Entsorgung darf nur über zugelassene Deponien mit Nachweispflicht erfolgen. Für die Neugestaltung der Wand bietet sich nach der Sanierung ein mineralischer Putz mit Armierungsgewebe an, der diffusionsoffen ist und keine erneuten Risiken birgt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Asbestsachverständigen für eine Gefährdungsbeurteilung und lassen Sie die Demontage ausschließlich durch eine spezialisierte Fachfirma durchführen. Für die Dachkante empfehle ich nach der Asbestsanierung eine hinterlüftete Holzverkleidung oder ein Aluminiumprofil, das wartungsarm und optisch ansprechend ist. Verzichten Sie auf eigenständige Arbeiten an den Platten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Sanierung einer Loggia in einem Haus aus dem Jahr 1982, bei der Asbesthaltige Eternitplatten als Wand- und Dachabschlussbekleidung verbaut sind – ein klassischer Risikofall gemäß TRGS 519 und der Asbestverordnung.

    🔴 Gefahr: Eternitplatten aus der Bauzeit vor 1990 enthalten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gebundenes Asbest (Chrysotil), das bei mechanischer Bearbeitung (z. B. Abschlagen, Schneiden, Bohren) gefährliche Fasern freisetzen kann – selbst bei scheinbar intaktem Material besteht ein hohes Gesundheitsrisiko bei unsachgemäßer Demontage.

    🔴 Gefahr: Die geplante Entfernung der Platten zur Fliesensanierung ist ohne vorherige fachkundige Asbestuntersuchung und ohne zugelassene Abbruchmaßnahme nach TRGS 519 rechtswidrig und lebensbedrohlich – Asbest darf nur von zertifizierten Fachbetrieben unter vollständiger Absaugung, Druckdifferenzsteuerung und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entfernt werden.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, man könne ‚sich schlau machen‘ und dann selbst entsorgen, ist falsch: Asbestentsorgung unterliegt strengen behördlichen Auflagen (u. a. Nachweis über Entsorgungsnachweis, Sondermülldeklaration, Genehmigung durch Abfallwirtschaftsbehörde) – Privatpersonen dürfen Asbestabfälle grundsätzlich nicht eigenhändig entsorgen.

    ➕ Ergänzung: Ein Verputzen der Wand nach Entfernung der Eternitplatten ist technisch möglich, erfordert aber einen fachgerechten Untergrund (z. B. tragfähiger Beton- oder Ziegeluntergrund), eine kapillaraktive, diffusionsoffene Putzsystematik und ggf. eine Wärmedämmung nach EnEVAbk. – ein reiner Zementputz ohne Vorbehandlung birgt Risiken wie Abplatzungen oder Feuchteschäden.

    ➕ Ergänzung: Die Schnittkante des Daches mit Eternitplatten stellt eine besonders kritische Stelle dar: Hier wirken Winddruck, Regen und Temperaturwechsel – jede nachträgliche Verkleidung (z. B. Holz) muss statisch abgesichert, witterungsbeständig und asbestfrei sein; eine reine Verputzung ist hier meist nicht dauerhaft möglich ohne vorherige fachgerechte Dachrandausbildung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen akkreditierten Asbest-Sachverständigen zur Materialanalyse (Probenahme nach TRGS 519 Anhang 2) und anschließend einen zertifizierten Asbestsanierungsbetrieb für die gefahrlose Entfernung – erst danach darf die weitere Sanierung (Fliesen, Estrich, Wand- und Dachrandgestaltung) geplant und ausgeführt werden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die hohe Wahrscheinlichkeit von Asbest in Eternitplatten aus dem Jahr 1982 und betonen die lebensbedrohliche Gefährdung bei unsachgemäßer Handhabung.
    • Alle fordern zwingend eine vorherige Asbest-Probennahme und Laboranalyse durch ein akkreditiertes Institut.
    • Alle verweisen einheitlich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs nach TRGS 519 für Demontage und Entsorgung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt noch keine konkreten Rechtsgrundlagen (GefStoffV, TRGS 519), während DeepSeek und insbesondere Qwen diese explizit benennen und juristische Konsequenzen betonen.
    • GoogleAI nennt „Putzaufbau“ als Wandalternative ohne Einschränkung, während Qwen und DeepSeek klar warnen: Ein Verputzen ist nur bei fachgerechtem Untergrund und diffusionsoffenem System technisch zulässig – andernfalls Risiko von Abplatzungen oder Feuchteschäden.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt zwei entscheidende technische Hinweise: (1) Die besondere Risikolage an der Dachkante – Wind-, Regen- und Temperaturwechsel erfordern eine statisch abgesicherte, witterungsbeständige Lösung; (2) Die Notwendigkeit einer kapillaraktiven, diffusionsoffenen Putzsystematik mit ggf. Wärmedämmung nach EnEV.
    • DeepSeek ergänzt die konkreten technischen Anforderungen an die Sanierungsarbeiten: Verwendung von Schleusen, Unterdruckgeräten und spezieller PSA – damit konkretisiert er die praktische Umsetzung der TRGS 519.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert eine grundsätzliche Entsorgungsmöglichkeit „durch den Fachbetrieb“, ohne auf die behördliche Genehmigungspflicht (z. B. durch Abfallwirtschaftsbehörde) und den zwingenden Entsorgungsnachweis hinzuweisen – Qwen korrigiert dies klar als rechtswidrig und betont die behördliche Nachweispflicht.
    • GoogleAI erwähnt „Holzplatten“ als Wandalternative ohne Einschränkung; DeepSeek und Qwen weisen explizit auf die Notwendigkeit einer hinterlüfteten Holzverkleidung hin – eine nicht hinterlüftete Montage birgt erhebliche Schimmel- und Konstruktionsrisiken.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste Einschätzung ist die von Qwen: Klare Rechtsgrundlagen, straffe technische Spezifikationen und unmissverständliche Ablehnung jeglicher Eigenleistung – diese wird sowohl von DeepSeek als auch durch die Sicherheitshinweise gestützt und daher als verbindlicher Konsens angesehen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Asbestgefahr in Eternitplatten (1982)Sehr hohe Wahrscheinlichkeit für gebundenes Asbest (Chrysotil); gesundheitsgefährdend bei jeder mechanischen Beeinträchtigung – Konsens aller drei KI-Modelle.
    Eigenständige DemontageStreng verboten, lebensbedrohlich und rechtswidrig – alle Modelle widersprechen dieser Annahme eindeutig.
    Vorherige AsbestanalyseZwingend erforderlich durch akkreditiertes Labor nach TRGS 519 Anhang 2 – uneingeschränkte Übereinstimmung.
    Fachbetrieb für Demontage & EntsorgungMuss zertifiziert nach TRGS 519 sein, mit Unterdrucktechnik, Schleusen und PSA – Konsens mit differenzierter Ergänzung durch DeepSeek und Qwen.
    Wand- und Dachrandneugestaltung⚠️Verputzen nur bei fachgerechtem Untergrund und diffusionsoffenem System möglich; Holzverkleidung nur bei hinterlüfteter Ausführung – GoogleAI unterlässt diese Einschränkung, DeepSeek und Qwen benennen sie explizit.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Vorbereitung oder Bearbeitung der Eternitplatten vorliegen – unverzügliche Beauftragung eines akkreditierten Asbest-Sachverständigen zur Gefährdungsbeurteilung und Materialanalyse; anschließende Sanierung ausschließlich durch TRGS 519-zertifizierten Fachbetrieb.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFreisetzung von Asbestfasern bei unsachgemäßer DemontageLebensbedrohliche Erkrankungen (Asbestose, Mesotheliom), langfristige Gesundheitsschäden für Sanierer und Bewohner
    🔴 RisikoRechtliche Haftung bei Verstoß gegen GefStoffV oder TRGS 519Bußgelder bis zu 50.000 €, strafrechtliche Verfolgung, Verbot der Nutzung der Loggia bis zur Nachbesserung
    🔴 RisikoFehlentsorgung als Sondermüll ohne EntsorgungsnachweisAbfallwirtschaftsbehörde kann Bußgeldverfahren einleiten; Nachweisverpflichtung für 10 Jahre besteht
    🔴 RisikoUnterlassene Untergrundprüfung nach AsbestentfernungFeuchteschäden, Abplatzungen, Schimmelbildung – besonders kritisch an der wind- und regenexponierten Dachkante
    🔴 RisikoNicht hinterlüftete Holzverkleidung an der DachkanteVerrottung, statische Instabilität, Brandrisiko bei nicht feuerhemmendem Holz, Wartungsaufwand und Kostenexplosion
    ✅ ChanceFachgerechte Asbestsanierung als Grundlage für langfristig werterhaltende LoggiaNachhaltige Wertsteigerung, bessere Energieeffizienz, gesetzliche Einhaltung, erhöhte Wohnqualität
    ✅ ChanceEinsatz moderner, diffusionsoffener Putzsysteme mit WärmedämmungVerbesserte Raumklimaqualität, geringere Heizkosten, Schutz vor Feuchteschäden
    ✅ ChanceBehinderte Holzverkleidung oder Aluminiumprofil an der DachkanteOptisch ansprechende, wartungsarme und witterungsbeständige Lösung mit langjähriger Lebensdauer
    ✅ ChanceIntegration von Regenwassersammelsystemen oder Pflanzkübeln in neue Loggia-KonstruktionErhöhung der Nutzbarkeit, ökologische Aufwertung, mögliche Förderung durch BAFA oder Kommune
    ✅ ChanceNachsanierung mit zertifizierter Fachfirma schafft Nachweis für künftige Verkaufs- oder VersicherungsprozesseRechtssicherheit, höhere Verkaufschancen, günstigere Versicherungsbedingungen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Asbest-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen akkreditierten Sachverständigen für Asbest (z. B. über die Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und lassen Sie nach TRGS 519 Anhang 2 Proben entnehmen und im Labor analysieren.
    2. Fachbetrieb rechtzeitig reservieren: Suchen Sie einen TRGS 519-zertifizierten Asbestsanierungsbetrieb mit Nachweis der Zertifizierung durch die zuständige Berufsgenossenschaft – informieren Sie ihn frühzeitig über Baujahr (1982) und Standort (Loggia).
    3. Vor der Sanierung Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle vorhandenen Bauunterlagen (z. B. alte Baupläne, Sanierungsprotokolle) – diese unterstützen den Sachverständigen bei der Risikobewertung und können für die Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein.
    4. Untergrund nach Asbestentfernung prüfen lassen: Beauftragen Sie vor der Gestaltung der Wand- und Dachkantenfläche einen Bauphysiker oder Energieberater, um Tragfähigkeit, Feuchteschutz und Diffusionsoffenheit zu bewerten – besonders für Putzsysteme oder Holzverkleidung entscheidend.
    5. Hinterlüftete Dachkanteplanung: Stellen Sie sicher, dass die neue Dachkantenverkleidung (z. B. Holz oder Aluminium) mit mindestens 20 mm Hinterlüftung ausgeführt wird – lassen Sie die statische Befestigung durch einen Statiker absegnen.
    6. Fördermöglichkeiten abklären: Prüfen Sie bei Ihrer Kommune oder beim BAFA, ob die Loggiarenovierung mit Asbestsanierung in Kombination mit Wärmedämmung oder regenerativen Energien förderfähig ist.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Asbest
    Asbest ist eine natürlich vorkommende mineralische Faser, die früher aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit und Festigkeit in vielen Baumaterialien eingesetzt wurde. Asbestfasern sind gesundheitsschädlich und können Krebs verursachen.
    Verwandte Begriffe: Faserzement, Eternit, Sanierung.
    Eternit
    Eternit ist ein Markenname für Faserzementprodukte. Faserzement ist ein Baustoff aus Zement, Wasser und Fasern. Ältere Eternitplatten können Asbest enthalten.
    Verwandte Begriffe: Faserzement, Asbest, Fassadenplatten.
    Loggia
    Eine Loggia ist ein überdachter, an einer Fassade liegender offener Raum, der meist als Balkon genutzt wird, aber im Gegensatz zu diesem in die Gebäudestruktur integriert ist.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Terrasse, Fassade.
    Faserzement
    Faserzement ist ein Baustoff, der aus Zement, Wasser und Fasern (früher oft Asbest, heute meist organische oder synthetische Fasern) besteht. Er wird für Fassadenplatten, Dacheindeckungen und andere Bauteile verwendet.
    Verwandte Begriffe: Eternit, Asbest, Fassade.
    Putzaufbau
    Ein Putzaufbau bezeichnet die Schichten, aus denen ein Putzsystem besteht. Er kann aus verschiedenen Putzarten (z.B. Grundputz, Oberputz) und Armierungsgewebe bestehen.
    Verwandte Begriffe: Fassade, Wandbelag, Sanierung.
    Demontage
    Demontage bezeichnet den fachgerechten Abbau von Bauteilen oder Anlagen. Bei asbesthaltigen Materialien ist eine Demontage nur durch Fachbetriebe erlaubt.
    Verwandte Begriffe: Sanierung, Asbest, Entsorgung.
    Sondermüll
    Sondermüll sind Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen. Asbesthaltige Materialien gehören zum Sondermüll.
    Verwandte Begriffe: Entsorgung, Asbest, Umwelt.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was sind Eternitplatten?
      Eternitplatten sind Faserzementplatten, die früher häufig im Fassadenbau und für Dacheindeckungen verwendet wurden. Ältere Eternitplatten (vor ca. 1990) können Asbest enthalten.
    2. Frage: Wie erkenne ich asbesthaltige Eternitplatten?
      Asbesthaltige Eternitplatten sind optisch oft nicht von asbestfreien Platten zu unterscheiden. Eine Materialprobe durch ein Labor gibt Aufschluss.
    3. Frage: Darf ich asbesthaltige Eternitplatten selbst entfernen?
      Nein, die Demontage asbesthaltiger Materialien sollte ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
    4. Frage: Wie entsorge ich asbesthaltige Eternitplatten?
      Asbesthaltige Eternitplatten müssen als Sondermüll auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. Der Fachbetrieb übernimmt die Verpackung und den Transport.
    5. Frage: Welche Alternativen gibt es für Eternitplatten als Wandbelag?
      Es gibt verschiedene Alternativen, wie z.B. Putzsysteme, Holzverkleidungen, Metallfassaden oder moderne Faserzementplatten ohne Asbest.
    6. Frage: Was kostet die Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten?
      Die Kosten variieren je nach Fläche, Zugänglichkeit und Entsorgungskosten. Ein Angebot von einem Fachbetrieb ist empfehlenswert.
    7. Frage: Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Demontage von Asbest notwendig?
      Fachbetriebe verwenden spezielle Schutzkleidung, Atemschutzmasken und arbeiten unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen.
    8. Frage: Kann ich nach der Asbest-Sanierung einfach einen neuen Putz auf die Wand aufbringen?
      Nach der fachgerechten Asbest-Sanierung kann ein neuer Putzaufbau erfolgen. Achten Sie auf eine geeignete Vorbereitung des Untergrunds.

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      Informationen zu den aktuellen Vorschriften und Richtlinien für die Asbestentsorgung.
  2. Asbest in Eternitplatten – Risiken & Bestandsaufnahme

    Bestandsaufnahme
    Sinnvoll wäre eine Bestandsaufnahme vor dem Kauf gewesen. Vor allem eine Liste mit möglichen Schadstoffen. Asbest in Faserzementplatten ist unkritisch, solange diese nicht bearbeitet werden. Die entscheidende Frage ist, was unter den Verkleidungen zum Vorschein kommt, meist ist das KMF. Asbest kann in Fensterbänken, Klebstoffen, Fugenfüllern, Heizungsanlagen und Schächten enthalten sein, auch in alten Nachtspeicheröfen und Blumenkästen. KMF ist bei alten Häusern in allen Isolierungen im Dach und um Heizungsrohre enthalten. Nach dieser Bestandsaufnahme erfolgt die Entscheidung über eine fachgerechte Sanierung oder alles belassen wie es ist. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Loggia Sanierung: Planerwahl für Dachterrassenabdichtung

    Zuerst mal
    suchen Sie sich einen Planer, der Ihnen bei der Sanierung der Dachterrassenabdichtung unter die Arme greift. ggf. brauchen sie die Außenwandbekleidung gar nicht umbauen oder entfernen.

    Dafür wäre es aber mehr als sinnvoll sich über Gefälle, Aufbauhöhe, Abdichtungsmaterialien und die gewünschte Nutzschicht sowie über die Anschlüsse an Schwelle, Wand und Ablauf genaue Gedanken zu machen. Leider sind weder Fliesenleger noch Dachdecker hier die richtigen Planer. Bitte schauen Sie mal in mein Skript oder in vergleichbare Fachliteratur.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Loggia sanieren: Asbest-Risiko & Sanierungsplanung

    💡 Kernaussagen: Die Sanierung einer Loggia mit Eternitplatten erfordert eine sorgfältige Bestandsaufnahme auf Asbest. Ein Planer hilft bei der Dachterrassenabdichtung und der Wahl der richtigen Materialien. Die Bearbeitung asbesthaltiger Faserzementplatten sollte vermieden werden, um keine Fasern freizusetzen.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Asbest in Eternitplatten – Risiken & Bestandsaufnahme ist Asbest in Faserzementplatten unkritisch, solange diese nicht bearbeitet werden. Unter Verkleidungen kann KMF (künstliche Mineralfasern) vorkommen.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, vor Beginn der Sanierung einen Planer zu konsultieren, wie im Beitrag Loggia Sanierung: Planerwahl für Dachterrassenabdichtung beschrieben, um die Dachterrassenabdichtung fachgerecht zu planen und umzusetzen. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von Gefälle, Aufbauhöhe und Abdichtungsmaterialien.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Sanierung der Loggia sollte eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt werden, um Schadstoffe wie Asbest zu identifizieren. Ein Fachmann sollte hinzugezogen werden, um die Eternitplatten fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Die Planung der Dachterrassenabdichtung sollte mit einem erfahrenen Planer erfolgen.

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