Glasvordach Riss an Bohrung: Gewährleistung Bauträger? Ursache, Kosten, Fristen?
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Glasvordach Riss an Bohrung: Gewährleistung Bauträger? Ursache, Kosten, Fristen?

Hallo,
vor ein paar Tagen haben wir einen Riss in unserem Glasvordach entdeckt. Und zwar genau da , wo auch die Bohrung/Verschraubung ist.
Jetzt durch die Kälte scheint dieser Riss zu wandern.
Unser Haus ist durch einen Bauträger gebaut worden und ist ca. 1 Jahr alt. Bei den anderen Häusern gibt es dieses Problem nicht.
Ein Anruf beim Bauleiter ergab: Da es sich um eine Fremdeinwirkung handelt, ist der Bauträger hier nicht zuständig. Bei der Übergabe vor einem Jahr war ja alles noch in Ordnung.
Ich meine: Durch dieses Loch und evtl. zu strammer Befestigung ist durch die Kälte ein Riss entstanden. Also Material und/oder Befestigungsfehler.
Der Bauleiter sagt, dass ich doch beweispflichtig wäre.
Was jetzt? Soll ich gerichtlich vorgehen? (Lohnt sich das ohne Rechtsschutz?)
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Herabfallende Glasteile stellen eine erhebliche Verletzungsgefahr dar.

    🔴 Gefahr: Bei fortschreitendem Riss besteht die Gefahr des plötzlichen Versagens des Glasvordachs.

    GoogleAI-Analyse

    Ein Riss im Glasvordach, insbesondere im Bereich einer Bohrung/Verschraubung, ist ein Mangel. Da Ihr Haus erst ca. 1 Jahr alt ist, fällt dies wahrscheinlich noch unter die Gewährleistung des Bauträgers.

    Mögliche Ursachen:

    • Materialfehler: Das Glas selbst könnte fehlerhaft sein.
    • Befestigungsfehler: Die Bohrung könnte falsch platziert oder die Verschraubung zu fest angezogen worden sein, was zu Spannungen führt.
    • Thermische Spannungen: Durch die Kälte dehnt sich das Material zusammen und zieht sich zusammen, was den Riss vergrößern kann.

    Vorgehensweise:

    1. Bauträger informieren: Melden Sie den Mangel umgehend schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Brief) beim Bauträger und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    2. Dokumentation: Fotografieren Sie den Riss und die Umgebung detailliert. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung.
    3. Bauleiter kontaktieren: Informieren Sie den Bauleiter über den Schaden.

    🔴 Gefahr: Ein fortschreitender Riss kann die Stabilität des Glasvordachs beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall könnte es brechen und herabfallen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend den Bauträger und bestehen Sie auf einer schnellen Begutachtung des Schadens. Ziehen Sie ggf. einen Sachverständigen hinzu, um die Ursache des Risses zu klären und die fachgerechte Reparatur zu überwachen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel an einem Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beheben. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und haftet für Mängel.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Architekt
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Schäden oder Mängeln herangezogen wird. Sein Gutachten dient als Grundlage für die Klärung der Ursache und die Bewertung des Schadens.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bausachverständiger, Schadensgutachten
    Mangel
    Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann sich in Form von Rissen, Feuchtigkeitsschäden oder anderen Beeinträchtigungen äußern.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Fehler
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung
    Bohrung
    Eine Bohrung ist ein Loch, das in ein Material gebohrt wird, um beispielsweise Schrauben oder andere Befestigungselemente anzubringen. Fehlerhafte Bohrungen können zu Spannungen und Rissen führen.
    Verwandte Begriffe: Loch, Durchbohrung, Anbohren
    Glasvordach
    Ein Glasvordach ist ein Bauelement, das aus Glas besteht und als Schutz vor Witterungseinflüssen über einem Eingang oder einer Terrasse angebracht wird.
    Verwandte Begriffe: Vordach, Glasdach, Überdachung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist, wenn der Bauträger die Gewährleistung ablehnt?
      Wenn der Bauträger die Gewährleistung ablehnt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Baurecht kann die Situation prüfen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen. Möglicherweise ist eine Klage erforderlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    2. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist beim Bauträger?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist zu melden, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
    3. Was kostet ein Gutachten durch einen Sachverständigen?
      Die Kosten für ein Gutachten durch einen Sachverständigen variieren je nach Umfang und Komplexität des Schadens. Sie sollten sich vorab ein Angebot einholen. Die Kosten können jedoch gut investiert sein, um die Ursache des Mangels zu klären und die Grundlage für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu schaffen.
    4. Wer trägt die Kosten für die Reparatur des Glasvordachs?
      Wenn der Mangel unter die Gewährleistung fällt, ist der Bauträger verpflichtet, die Kosten für die Reparatur zu tragen. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen, es sei denn, Sie können dem Bauträger eine Pflichtverletzung nachweisen.
    5. Kann ich den Schaden selbst reparieren?
      Es ist nicht empfehlenswert, den Schaden selbst zu reparieren, da dies Ihre Gewährleistungsansprüche gefährden könnte. Überlassen Sie die Reparatur einem Fachbetrieb, der vom Bauträger beauftragt wurde oder von Ihnen nach Rücksprache mit dem Bauträger.
    6. Was ist, wenn der Riss durch Fremdeinwirkung entstanden ist?
      Wenn der Riss durch Fremdeinwirkung entstanden ist, z.B. durch Vandalismus, greift die Gewährleistung des Bauträgers nicht. In diesem Fall kommt möglicherweise Ihre Gebäudeversicherung für den Schaden auf.
    7. Wie dokumentiere ich den Schaden richtig?
      Machen Sie Fotos vom Riss aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, wie z.B. den Bauvertrag, die Abnahmeurkunde und die Korrespondenz mit dem Bauträger.
    8. Was bedeutet "Mängelbeseitigung"?
      Mängelbeseitigung bedeutet, dass der Bauträger den Schaden fachgerecht reparieren oder beheben muss. Dies kann die Reparatur des Glasvordachs oder im schlimmsten Fall den Austausch umfassen.

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      Wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie Sie den richtigen Sachverständigen finden.
    • Baurechtliche Beratung
      Unterstützung bei Streitigkeiten mit Bauträgern und Handwerkern.
  2. Gewährleistung: Beweislast bei Glasbruch nach Abnahme

    Nach der Abnahme
    sind tatsächlich Sie beweispflichtig, d.h. : Wenn Sie einen Schaden feststellen (Glasbruch) müssen SIE nachweisen, dass dieser Schaden auf einen planerischen oder handwerklichen Mangel der Bauleistung zurück zu führen ist und nicht auf einen Gebrauchsschaden oder Fremdeinwirkung.
    Sie fotografieren den Riss in der Verglasung und das Detail der Verschraubung mit dem Hinweis, dass es hier Aufgrund thermisch bedingter Spannungen und Zwängungen im Klemmbereich zu dem Schaden gekommen sei. Schicken sSie dieses Schreiben samt Fotos an den Bauträger. Fordern Sie in diesem Schreiben den Bauträger auf mit Frist (14 Tage) den Mangel zu beseitigen oder zumindest diesen schriftlich anzuerkennen und Mangelbeseitigung zu terminieren. Setzen sie gleich in diesem Schreiben einen 2. Termin (etwa 4 Wochen)  -  Sollte bis zu diesem Termin weder eine Mängelbeseitigung erfolgt sein noch eine schriftliche Anerkenntnis des Mangels vorliegen, so drohen Sie die Ersatzvornahme zu Lasten des Bauträger an.
    Wenn der Bauträger Mängelbeseitigung ablehnt: Sie suchen sich einen Glaser. der sich gut mit solchen Schäden auskennt, machen mit ihm einen Termin zur Reparatur aus, teilen diesem dem Bauträger mit, damit er auf eigenen Wunsch evtl. vor Ort sein kann und weisen darauf hin, dass ie Ursache des Glasbruchs zum Termin mit untersucht und dokumentiert wird. Schnappen Sie sich im Zweifel zusätzlich noch einen Architekt oder Sachverständigen, der zum Ortstermin mit hinzu kommt. Fotos von jedem Detail des auseinandergebauten Klemmbereichs sind wichtig! Weisen Sie den Bauträger darauf hin, dass der Bauleiter den Mangel abgelehnt hat und dass Sie deshalb gezwungen sind, Fachleute hinzu zu ziehen deren Kosten zusätzlich zu den Glaserkosten vom Bauträger übernommen werden müssen.
  3. Alternative: Glasbruch über Gebäudeversicherung regulieren

    Oder so ...
    Um Honorarrechnungen und eine Terminschlacht abzuwenden, kann man die Sache auch über die Gebäudeversicherung regeln, sofern Glasbruch eingeschlossen ist. Aber dem Glaser sagen, er solle es richtig machen, und dem Bauträger netterweise den Mangel mitteilen, damit er es in Zukunft besser machen lässt. Sie können ja die Gebäudeversicherung mit dem Bauträger streiten lassen, falls diese zum Schluss kommt, es sei ein Baumangel gewesen.
  4. Beweislast: Behauptung ist kein Beweis für Baumangel

    Wie
    Sie richtig schreiben H. Tilgner, muss der Bauherr beweisen!
    Das hier, Zitat: "Sie fotografieren den Riss in der Verglasung und das Detail der Verschraubung mit dem Hinweis, dass es hier Aufgrund thermisch bedingter Spannungen und Zwängungen im Klemmbereich zu dem Schaden gekommen sei"
    ist aber kein Beweis, sondern lediglich eine Behauptung.
    Insofern ist auch die von Ihnen beschriebene, weitere Vorgehensweise äußerst zweifelhaft.
  5. Vorgehensweise bei Glasvordach-Riss: Ihr Vorschlag?

    Haben Sie einen Vorschlag?
    Hallo Herr Peters,
    haben Se einen anderen Vorschlag, wie ich vorgehen soll?
  6. Gebäudeversicherung als Lösung: Praktischer Umweg bei Rissen

    Der "bessere" Vorschlag von Herrn Peters
    tät mich auch interessieren. Die Idee von Hr. Paulsen mit dem Umweg über die Gebäudeversicherung finde ich allerdings sehr praktisch.
    Mich würde interessieren, wie "Beweise" eines Mangels bei Hr. Peters aussehen. Schaden dokumentieren, Ursache feststellen, Mangel dokumentieren und vielleicht noch aufzeigen, gegen welche Regel der Technik damit verstoßen wurde  -  das dürfte doch wohl als Glaubhaftmachung reichen. Dann ist die Gegenseite (Bauträger) gegenbeweispflichtig. So lehren es auch die Baurechts-Anwälte in den Sachverständigenweiterbildungen.
  7. Mangelmeldung: Bauträger über Rissbildung informieren!

    das
    Anschauen des Mangels/ Schadens durch den Handwerker ist wohl erstmal das Mindeste.
    Dazu müssen Sie Ihm erstmal auch nicht beweisen, was die genaue Ursache dafür ist,
    sondern dem Bauträger nur mitteilen, und das schriftlich, dass sich ein Riss gebildet hat.
    (der zur Abnahme noch nicht da war).
    Der Gebäude- / Glasversicherer könnte den "Beweis" antreten.
    Der wird sich aber nicht mit dem Handwerker streiten,
    Ihnen aber vielleicht schriftlich begründen,
    warum es eigentlich kein Versicherungsschaden ist.
    Man kann hier auch ein Bild einstellen
    ... und seinen Namen nennen
    ;-)
    Grüße
  8. Glasvordach-Riss: Versicherungsmeldung ohne Anwalt/SV

    Möchte aber einen Anwalt oder Sachverständigen meiden
    Hallo,
    danke erst mal für die vielen Tipps.
    Ich möchte einen Anwalt oder Sachverständigen meiden, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und bei der letzten Auseinandersetzung mit dem Bauträger (Streitwert: 500 €) der Anwalt mich 300 € gekostet hat.
    Was ich jetzt bisher gemacht habe:
    1. Die Gebäudeversicherung angerufen und mittgeteilt, dass da ein Riss im Glas durch Schneedruck entstanden ist. Die Versicherung hat die Meldung aufgenommen und wollen mir Papiere zu kommen lassen
    2. Fotos Geschossen, die noch entwickelt werden müssen
    3. Brief an den Bauträger erstellt, wo ich die Fotos zu tun werde, und eine Frist von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung oder eine Anerkennung dieses Mangel gewährt. Sobald die Fotos fertig sind (in 2-3 Tagen) schicke ich diesen Brief per Einschreiben los.
    Die Erfahrung mit dem Bauträger hat gezeigt, dass die aalglatt sind. Ich bin mir zu 99 % sicher, dass die diesen Schaden als Mangel nicht akzeptieren, sondern auf Fremdeinwirkung pochen werden.
    Weiteres Vorgehen:
    1. Falls die Versicherung die Zahlung ablehnt, soll dann einen Glaser kommen lassen?
    2. Vor dem Termin mit dem Glaser dann den Bauträger schriftlich per Einschreiben informieren und ihn zu diesem Termin einladen und mitteilen, dass an diesem Termin auch die Ursache ermittelt und dokumentiert wird.
    Auch mit Ersatzvornahme zu Lasten des Bauträger androhen.
    OK so?
    Die Frage ist, ob der Bauträger auf die Drohung mit Ersatzvornahme eingeht. Ich denke eher nicht. Was dann?

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Glasvordach-Riss: Versicherungsmeldung ohne Anwalt/SV" auf die Frage "Glasvordach Riss an Bohrung: Gewährleistung Bauträger? Ursache, Kosten, Fristen?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  9. Detailfoto: Riss im Glasvordach an der Bohrung

    Hier ein Detailfoto
    Hier ein detaillierteres Foto.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Detailfoto: Riss im Glasvordach an der Bohrung" auf die Frage "Glasvordach Riss an Bohrung: Gewährleistung Bauträger? Ursache, Kosten, Fristen?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Glasvordach Riss an Bohrung: Gewährleistung oder Versicherung?

    💡 Kernaussagen: Bei einem Riss im Glasvordach nach der Abnahme liegt die Beweislast für einen Baumangel beim Eigentümer. Alternativ kann die Gebäudeversicherung (Glasbruch) in Anspruch genommen werden. Eine frühzeitige Mangelmeldung beim Bauträger ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Die Ursache des Risses (z.B. Spannungen, Montagefehler) sollte dokumentiert werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gewährleistung: Beweislast bei Glasbruch nach Abnahme, muss der Schaden auf einen planerischen oder handwerklichen Mangel zurückzuführen sein, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Alternative: Glasbruch über Gebäudeversicherung regulieren schlägt vor, die Gebäudeversicherung einzubeziehen, um Auseinandersetzungen mit dem Bauträger zu vermeiden, wobei der Bauträger dennoch informiert werden sollte.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Riss detailliert (Fotos) und melden Sie den Mangel schriftlich beim Bauträger. Prüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung auf Glasbruch-Abdeckung. Der Beitrag Mangelmeldung: Bauträger über Rissbildung informieren! betont die Wichtigkeit der schriftlichen Mangelmeldung.

    Die Diskussion zeigt, dass die Frage der Gewährleistung bei einem Riss im Glasvordach komplex ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem Zeitpunkt der Entdeckung des Risses (vor oder nach der Abnahme) und der Ursache des Risses. Es wird empfohlen, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu sichern. Die Beiträge Glasvordach-Riss: Versicherungsmeldung ohne Anwalt/SV und Gebäudeversicherung als Lösung: Praktischer Umweg bei Rissen bieten praktische Tipps zur Vorgehensweise.

    Die Einschaltung eines Sachverständigen kann helfen, die Ursache des Risses zu ermitteln und die Beweislast zu erleichtern. Allerdings sollte dies gut überlegt sein, da die Kosten für einen Sachverständigen schnell die Kosten für die Beseitigung des Mangels übersteigen können. Der Beitrag Beweislast: Behauptung ist kein Beweis für Baumangel verdeutlicht, dass eine bloße Behauptung eines Mangels nicht ausreicht, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

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